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Polizei und Psoriasis


einzelkaempferin

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Geschrieben

Hallo liebe Mitglieder,

ich kenne eine Polizistin, die Psoarisis von einer Hautärztin diagnostiziert bekommen hat. Aktuell arbeitet sie im zweiten Jahr als Polizistin (nach der Ausbildung) und ist noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet worden. Deshalb ist sie sich sehr unsicher ob sie durch die Diagnose eine Verbeamtung bekommt. Weiß jemand was dazu oder erlebt das gleiche?

Liebe Grüße & Gesundheit!

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo einzelkaempferin,

erst einmal herzlich willkommen hier im Forum.

Oben links gibt es eine Suchfunktion, geb einfach "Verbeamtung" ein, da kommen einige Ergebnisse. Auch ich habe dazu schon geschrieben.

Bei uns in Hessen ist eine Verbeamtung mit chronischen Erkrankungen nicht möglich. Dies zu verschweigen bringt meist nicht viel. Zwei Kollegen von mir wurden vor nicht so langer Zeit, auch nicht verbeamtet (Justizvollzug). Einer wegen Psoriasis und einer wegen Übergewicht.

Lese dich erst einmal durch, und wenn du Fragen hast dann frage.

Gruß Uwe

Geschrieben

Danke butzy für deine schnelle Antwort!

 

Ich habe gehört, dass seit dem 10. September 2019 keine Regeluntersuchung vor Lebenszeiternennung für jeden stattfindet, außer bei begründetem Zweifel. Nun ist die Frage ob der Amtsarzt die Diagnose bei der Krankenkasse einsehen kann?

Leider habe ich dazu noch keine Antwort gefunden.

 

Ich danke für die Hilfe.

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

hallo, einzelkaempferin -

so richtig verstehe ich deine Frage nicht -

ich weiss nur von meinen Untertersuchungen , Rehas und Kuren wie es früher hiess -

alle sind vernetzt, Krankenkassen, Ärzte, Kur- und Rehaärzte -

und es geht schnell mit der Beurteilung, der Amtsarzt  schickt sofort  seine Diagnose an die Krankenkasse, die übrigens verbunden sind -

ich meine, das ist heute noch so -

ich bin seit über zehn Jahren verrentet - ich meine - sicherlich schreiben noch einige User, wie es geht -

nette Grüsse sendet - Bibi -

bearbeitet von Bibi
Geschrieben
Am 10.12.2020 um 19:03 schrieb einzelkaempferin:

Danke butzy für deine schnelle Antwort!

 

Ich habe gehört, dass seit dem 10. September 2019 keine Regeluntersuchung vor Lebenszeiternennung für jeden stattfindet, außer bei begründetem Zweifel. Nun ist die Frage ob der Amtsarzt die Diagnose bei der Krankenkasse einsehen kann?

Leider habe ich dazu noch keine Antwort gefunden.

 

Ich danke für die Hilfe.

nein, ohne schriftliche Entbindnung von der Schweigepflicht durch den Patienten kann man keine Diagnosen einsehen. Bei mir ist es so, dass mein Arbeitgeber mir ein Formular für den Amtsarzt zuschickt, in dem ich meine behandelnden Ärzte angebe und sie von der Schweigepflicht gegenüber dem Amtsarzt entbinde. Dann kann der Amtsarzt beim behandelnden Arzt nachfragen. Der Amtsarzt teilt seine Stellungnahme dann, ohne Nennung der Diagnose, meinem Arbeitgeber mit. Nur in begründeten Einzelfällen kann der Arbeitgeber die Diagnose vom Amtsarzt in Erfahrung bringen. Welche Einzelfälle das sind entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

lg

Claudia

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Bibi:

hallo, einzelkaempferin -

so richtig verstehe ich deine Frage nicht -

ich weiss nur von meinen Untertersuchungen , Rehas und Kuren wie es früher hiess -

alle sind vernetzt, Krankenkassen, Ärzte, Kur- und Rehaärzte -

und es geht schnell mit der Beurteilung, der Amtsarzt  schickt sofort  seine Diagnose an die Krankenkasse, die übrigens verbunden sind -

ich meine, das ist heute noch so -

ich bin seit über zehn Jahren verrentet - ich meine - sicherlich schreiben noch einige User, wie es geht -

nette Grüsse sendet - Bibi -

....neee neee da ist der Datenschutz davor, ohne das Du das Ausdrücklich genehmigst geht da nix. Wäre ja auch noch schöner. Bei einer Reha gibt es, ggf. nur bei bestimmten Berufsgruppen anders, keinen Amtsarzt der das genehmigt. Bei KK ist das der MDK und für Rentner ist der auch allein zuständig. Über die DRV ist das heute auch etwas einfacher und wird meist von deren Ärzten nach Aktenlage entschieden.

Gruß Lupinchen

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