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jetzt keine Reha mehr-jetzt Umschulung


Schneiderin

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Geschrieben

Hallo zusammen,

nachdem die Krankenkasse mich aufgefordert hatte einen erneuten Rehanatrag zustellen, ich den VDK eingeschaltet habe, liegt jetzt eine Aufforderung zur "Teilhabe am Arbeitsleben" vor, d.h. eine Umschulung.

Am 1.3.20 könnte ich ohne Abzüge in Rente gehen, da ich dann 47Jahre gearbeitet habe und 63 Jahre alt bin +8 Monaten. 

DieserAufforderung muss ich nachkommen, soll laut VDK meinen Hausarzt und meinen Facharzt aber bitten eine Stellungnahme abzugeben, worin steht das eine Umschulung für mich nicht von Nutzen ist.

Damit man dann in Widerspruch gehen kann.

Nicht genug das einem durch die Psoriasis Arthritis (50% GdB) die Gelenke schmerzen, die Haut offen (Füße und Hände) und eine RSO im August ansteht für Daumensattelgelenke. Jetzt noch das!

Ich bin immer durchgehend arbeiten gegangen, natürlich mit Kortison und Ibus, hatte in 2014 einen dreimonatigen Ausfall durch eine Spinalkanal OP, letztes Jahr 1 Woche Krankengeld weil ich mich nicht mehr bewegen konnte und stärkste Rückenschmerzen hatte.

(4 Reha Aufenthalte, 2x in Schmerzkliniken) - und jezt zum Abschluss eine U M S C H U L U NG.

Versteht das einer?

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Deine Schilderung verwirrt mich, da eine "Teilhabe am Arbeitsleben" erst mal gemäß BTHG alles mögliche sein kann und nicht zwangsläufig eine Umschulung. Mit einer Beratung in der Reha Abteilung der Arbeitsagentur wärst du dieser Aufforderung bereits nachgekommen. Eine Umschulung kann eine Möglichkeit sein, dir die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, muss aber nicht. Aufgrund deines Alters ist das alles ziemlich absurd und es klingt für mich so als solltest du nochmal von den richtigen Leuten beraten werden. 

  • + 1
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Schneiderin:

liegt jetzt eine Aufforderung zur "Teilhabe am Arbeitsleben" vor, d.h. eine Umschulung.
 

Versteht das einer?

Hallo Schneiderin,

das muss keine Umschulung sein. Es können auch Maßnahmen an deinem jetzigen Arbeitsplatz sein, die dir die Arbeit erleichtern oder eine Umbesetzung in einen Arbeitsbereich, in dem du noch arbeiten kannst.

In ganz schweren Fällen gibt es auch die Möglichkeit das du eine Begleitperson zugeteilt bekommst, die dann Arbeiten übernimmt, die du nicht mehr ausführen kannst.

Eine Umschulung macht bei dir wahrlich keinen Sinn, und verstehen kann man das auch nicht.

Kennst du denn keinen Schwerbehindertenvertreter? Der könnte dir evtl. weiter helfen.

Gruß Uwe

  • Like 1
Geschrieben

Soweit so richtig, Uwe

Mich macht es stutzig, dass Schneiderin eine "Aufforderung" vorliegt, die, wenn ich es richtig verstanden habe, eine neue Reha überflüssig machen soll. Da wir ja alle neugierig und skeptisch auf die neuen Möglichkeiten des BTHG schauen, wäre das schon eine harte Nummer, um Kosten für Reha-Maßnahmen zu verweigern anstatt Leistungen zur Teilhabe zusätzlich zu gewähren. 

Klär uns nochmal genauer auf über den Sachverhalt, Schneiderin, das ist nicht ohne! 

Geschrieben

Im Schreiben von der Krankenkasse an die VDK steht. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Aufforderung vom...um eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) handelt.

Eine med.Reha wurde bereits vom 11.4. bis 2.5. durchgeführt.

Im Schreiben des VDK steht: Die Krankenkasse verweist darauf, dass Sie einen Antrag auf berufliche Reha (Umschulung) stellen müssen.

Bitte besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt u. Ihrem Facharzt, ob diese die Voraussetzungen für eine Umschulung für gegeben erachten. Bitten Sie beide Ärzte eine ärztliche Stellungnahme abzugeben.

Damit wir einen erfolgreichen Widerspruchbegründen können.

Ich finde einfach die machen ganz schön Druck, obwohl ich noch krankgeschrieben bin. Ich hatte ja noch vor zu arbeiten bis zum 1.3.2020, das es mir zwischenzeitlich nicht so gut geht müsste man doch akzeptieren, wie gesagt während meiner bisherigen  47 jährigen Beruftätigkeit war ich noch nie so lange krank. Bin immer mit Kortison und Ibus, Schmerzklinkaufenthalten und Rehas durch arbeiten gegangen.

Geschrieben

Wie kommt denn der VdK darauf, dass es sich bei "beruflicher Rehabilitation" um eine Umschulung handelt? 

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufliche_Rehabilitation

Mit einer Krankschreibung bist du ohnehin auf der sicheren Seite. Die Krankenkasse sieht wohl keinen Sinn in einer weiteren Reha, damit du wie vorher in deine Arbeit gehen kannst sondern evtl. mit Veränderungen am Arbeitsplatz selbst, wofür dein Arbeitgeber Unterstützung erhalten kann. Das würde Sinn ergeben. 

Aufforderung ist so ein Begriff, der hellhörig macht, weil eine Leistung versagt werden kann, wenn jemand einer Aufforderung zur Mitwirkung nicht nachkommt. Dass die Krankenkasse eine Umschulung vorschreiben kann, ist nun echt nicht vorstellbar. 

  • + 1
Geschrieben

Mir fällt ergänzend noch ein, dass mit dem von dir zitierten Satz von der Krankenkasse auch noch etwas völlig anderes gemeint sein kann. Für die medizinische Reha war die Kasse als Kostenträger zuständig. Ich weiß nicht, was du jetzt genau machen willst als Reha, aber wenn es nicht mehr medizinisch ist sondern eben berufliche Reha, dann muss die Rentenversicherung zahlen. Die Aufforderung könnte also auch sein, die Leistungen bei einem anderen Kostenträger zu beantragen. 

Du kannst als einfachsten Schritt deine Krankenkasse anrufen und direkt fragen was damit gemeint ist. Widersprüche machen übrigens auch nur Sinn wenn irgendwas zu deinem Nachteil entschieden wurde aber nicht gegen eine Aufforderung. 

(Du hast mich ja jetzt voll in meiner Sozialarbeiterseele erwischt 😉

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