Zum Inhalt
💬 Heute Abend: Chat ab 20 Uhr ×

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe während meines letzten Rehaaufenthaltes im Mai einen Antrag auf GdB beim hiesigen Versorgungsamt gestellt, wurde zügig bearbeitet, das Ergebnis war 30 wegen meiner Psoriasis. Nun meine Frage, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen?

Die Begründung war: " Die Behinderungen verursachen keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"

Für Ratschläge oder Tipps bin ich offen!

Gruß

clarus

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

Anmelden oder Registrieren


Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Helmut,

mit 30 GdB kannst du immerhin einen Gleichstellungsantrag stellen. Da wirst du bei drohender Arbeitslosigkeit anders geschützt. Aber wie immer erst ab einer gewissen Betriebsgröße.

Du hast bei 30 GdB auch schon, geringen steuerlichen Vorteil.

Wenn dir  30 GdB zu wenig erscheint, lege einen Widerspruch ein. Am besten über den VdK oder ähnliches. Du musst halt genau darlegen wo du im Arbeitsleben oder in deiner Freizeit eingeschränkt bist. Z.B. Du kannst nicht mehr ins Schwimmbad, zum einen brennt dir die Haut zum anderen stören dich die Blicke. Du musst halt das beschreiben wo du dich beruflich und in deiner Freizeit eingeschränkt fühlst. Am besten schreibst du dir mal eine Liste auf.

Wenn du Fragen hast, dann ruf einfach an oder du weißt ja wo ich wohne. :daumenhoch:

Gruß Uwe

bearbeitet von butzy
Geschrieben (bearbeitet)

geh mal auf die Seite vom Sozialverband Schleswig-Holstein-SoVd. Den Bericht finde ich gut.

Aus eigener Erfahrung -  man muss inzwischen gewaltig aufpassen, dass man nicht zurückgestuft wird. 

Gruß Anne

bearbeitet von Tenorsaxofon
Geschrieben

"Die Begründung war: " Die Behinderungen verursachen keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"

Wenn ich mich richtig erinnere, ist dies nicht die Begründung für "nur" 30 % GdB, sondern ein Zusatz, der wie ich meine auch steuerrechtliche Relevanz hat.
Du kannst auch mit dauernder Einbuße der körperl. Bew. 30 % GdB haben.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Nun habe ich einen Gleichstellungsantrag beim AA gestellt und das will eine detaillierte Begründung, warum die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erforderlich ist.

Meine Frage dahin, was kann man schreiben, um die Behörde glaubhaft zu überzeugen, dass es notwendig ist und Erfolg hat!

Für Anregungen bin ich offen!

Gruß

clarus

 

Geschrieben

hallo, clarus -

ich weiss ja nicht,was der Gleichsellungsantrag bim AA  ist -

vor einer Stunde schrieb clarus:

Meine Frage dahin, was kann man schreiben, um die Behörde glaubhaft zu überzeugen, dass es notwendig ist und Erfolg hat!

ich meine, die Arztunterlagen sind wichtig -  ich hoffe, dass du sie dir alle aufgehoben hast - bzw. darauf bestanden hast, Kopien davon zu verlangen -

ich habe das schon so oft geschrieben - das hat mir sehr geholfen -

ich muss allerdings sagen, dass wir einen Betriebsrat hatten - das war völlig stresslos für mich .

schaue doch mal im Internet nach  - das kannst du, das weiss ich -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo Clarus, die Frage ist pauschal nicht zu beantworten weil es bei der Gleichstellung speziell um deine berufliche Situation geht. Eine Begründung für eine Gleichstellung wäre z. B. , dass dein Arbeitsplatz wegen häufiger behinderungsbedingter Fehlzeiten gefährdet ist oder besonders ausgestattet werden muss. Frag dich einfach, von welchen Rechten Schwerbehinderter du selbst unverzichtbar profitieren würdest in deinem Job. 

Geschrieben

Hallo Clarus,

wie Barbie schon schrieb, was bringt dir eine Gleichstellung. Es geht dabei überwiegend um arbeitsrechtliche Sachen, wie z.B. einen besonderen Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Überstunden oder bei bestimmten Wetterlagen. Aber wie immer gibt es dabei auch wieder Einschränkungen, wie z.B. die Betriebsgröße.

Am besten fragst du einen Behindertenvertreter oder jemanden vom VdK.

Gruß Uwe

Geschrieben

Moin Helmut.

Ich hatte es damals mit erhöhten Fehlzeiten begründet, die durch meine zahlreichen Rehas und Akuteinweisungen auftraten. Außerdem hatte ich begründet das ich einen behinderten gerechten Arbeitsplatz hatte. Weil wir im Versandbereich einen Kran hatten. LACH. Aber sowas lesen die gerne. Die Stellungnahme des Betriebsrates habe ich ähnlich abgefasst und nur unterschreiben lassen. War eine Sache von nur 2 - 3 Tage, dann war die Gleichstellung durch.

Viel Erfolg

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und dich später registrieren. Wenn du schon einen Account bei uns hast, logg dich ein, um deinen Beitrag mit deinem Account zu verfassen.
Hinweis: Dein Beitrag wird von einem Moderator freigeschaltet, bevor er erscheint.

Gast
Antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Du hattest schon mal angefangen, etwas zu schreiben. Das wurde wiederhergestellt..   Egal, weg damit.

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.