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Zwangsmedikation?


Ratinacage

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Frage:

Was bedeutet die Ausführung "...systemische Behandlung nicht gewünscht..." in einem GDB-Bescheid bzw. zieht dies evtl. Nachteile nach sich?

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo @Ratinacage

du musst da gesagt haben "Innerliche Medikamente will ich nicht". Ob das für den GdB nachteilig ist, weiß ich nicht. Vorstellen könnte ich es mir aber. Oder gibt es Gründe, die gegen jede innerliche Behandlung sprechen und die dir ein Arzt attestiert hat?

Hast du mal eine Beratung bei einem Sozialverband gesucht? Zum Beispiel beim Sozialverband Deutschland oder beim VdK.

Geschrieben

Fumaderm durfte ich bereits zwei mal probieren und musste es beide Male wegen schlechter Blutwerte wieder absetzen. Was ich bisher abgelehnt habe sind die Injektionen (Biologicas), da ja bereits eine Immunerkrankung vorliegt und ich mir vor genanntem Hintergrund und aufgrund von Erfahrungsberichten (u.a. auch hier) sowie des aktuellen Stands der Medi-Wissenschaft bezüglich der Nutzen-Risiko Abwägung nicht sicher bin.

Die Frage ist nun, inwieweit daraus sozialrechtliche Nachteile entstehen könnten. 

vor 5 Stunden schrieb Claudia:

...Vorstellen könnte ich es mir...

Vor welchem Hintergrund bzw. wie könnte dann eine Begründung des möglichen Nachteils aussehen?

Ich kann es mir nämlich ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine "nicht gewünschten systemischen Therapie" dem Patienten zum Nachteil gereicht werden dürfte. Denn schließlich gibt es keine Zwangsmedikation. Überdies wird doch ständig beklagt wie teuer entsprechende Behandlungen sind und wie stark die Kassen dadurch belastet würden. Vor dem Hintergrund würde sich mir der Sinn und vorallem die rechtliche Grundlage eines sozialrechtlichen Nachteils aus einer abgelehnten Therapie nicht erschließen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Ratinacage:

Fumaderm durfte ich bereits zwei mal probieren und musste es beide Male wegen schlechter Blutwerte wieder absetzen. Was ich bisher abgelehnt habe sind die Injektionen (Biologicas), da ja bereits eine Immunerkrankung vorliegt und ich mir vor genanntem Hintergrund und aufgrund von Erfahrungsberichten (u.a. auch hier) sowie des aktuellen Stands der Medi-Wissenschaft bezüglich der Nutzen-Risiko Abwägung nicht sicher bin.

 

hallo, Ratinacage -

dein Standpunkt ist kar -

du schriebst, dass du  bereits eine Immunerkrankung hast - ich möchte gern wissen, welche - vielleicht kannst du das schreiben, wenn du es möchtest -

ich habe drei Immunkrankheiten und bin froh über Humira - nur mal so kurz geschrieben -

es war ein langer Weg, habe keine Nebenwirkungen und kann wieder schuppenfrei mein  Leben geniessen - und das seit fast zehn Jahren  - bin allerdings altersmässig im letzten Drittel des Lebens -

zu den rechtlichen Fragen deinerseits weiss ich nicht viel -

ich hoffe, ich konnte dir Mut machen -

nette Grüsse sendet - Bibi -

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Ratinacage:

 

Die Frage ist nun, inwieweit daraus sozialrechtliche Nachteile entstehen könnten. 

Vor welchem Hintergrund bzw. wie könnte dann eine Begründung des möglichen Nachteils aussehen?

Ich kann es mir nämlich ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine "nicht gewünschten systemischen Therapie" dem Patienten zum Nachteil gereicht werden dürfte. Denn schließlich gibt es keine Zwangsmedikation. Überdies wird doch ständig beklagt wie teuer entsprechende Behandlungen sind und wie stark die Kassen dadurch belastet würden. Vor dem Hintergrund würde sich mir der Sinn und vorallem die rechtliche Grundlage eines sozialrechtlichen Nachteils aus einer abgelehnten Therapie nicht erschließen.

Zum einen gehen die Versorgungsämter, zumindest bei uns, viel strenger bei den Bewertungen vor. Wie es im einzelnen bei dir so aussieht weiß ich nicht, aber, wenn ich viele Jahre zurück denke, da hat mein damaliger HA gemeint: Wenn sie eine Spritze verweigern, dann sind sie auch nicht krank. (Hatte beidseitige Nervenentzündung in den Armen.)

Vielleicht liegt es an deiner Ablehnung gegenüber entsprechenden Medikamenten.

Gruß Anne

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Tenorsaxofon:

Zum einen gehen die Versorgungsämter, zumindest bei uns, viel strenger bei den Bewertungen vor. Wie es im einzelnen bei dir so aussieht weiß ich nicht, aber, wenn ich viele Jahre zurück denke, da hat mein damaliger HA gemeint: Wenn sie eine Spritze verweigern, dann sind sie auch nicht krank

Das ist ja dann schon eine mehr als klare Ansage gewese, wie ich finde - ...und klingt dann schon irgendwie nach Zwangsmedikation. Hammer.  Das muss man erstmal verdauen, oder?Danke Dir für den Beitrag.

Geschrieben

Ich habe die verordneten Medikamente vom Bereitschaftsdienst verwendet und anschließend den Arzt gewechselt.

Gruß Anne

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Bibi:

zu den rechtlichen Fragen deinerseits weiss ich nicht viel -

... ich danke Dir trotzdem für Deinen Beitrag.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Lilli1:

Die Wahrheit kann sehr weh tun.

 

Schöne Grüße 

schreibst ausgerechnet du

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 29.5.2019 um 22:23 schrieb Lilli1:

Die Wahrheit kann sehr weh tun.

 

Schöne Grüße 

Worauf genau bezog sich das??? 

Geschrieben

Da ich selbst beruflich gerade dabei bin, mich in das SGB IX (Bundesteilhabegesetz) einzuarbeiten, scheint mir hier noch nicht alles gesagt. Man muss zukünftig umdenken bei der Einschätzung, ob eine Behinderung vorliegt und da kommt dann auch die Eingangsfrage nach der "Zwangsmedikation" ins Spiel. Das Verständnis von Behinderung ist im BTHG nicht mehr vorrangig eine bestimmte Diagnose sondern ganz kleinteilig (Stichwort: ICF) die Einschränkungen, die daraus im Alltag und bei der Teilhabe entstehen. Können diese durch Hilfsmittel kompensiert werden (z. B. Beinprothese oder eben Medikamente) liegt keine Behinderung mehr vor. Lest es nach im BTHG und lasst euch für die Beantragung auf jeden Fall beraten. 

  • + 1
  • Like 3
Geschrieben
Am 12.6.2019 um 17:26 schrieb Ratinacage:

Worauf genau bezog sich das??? 

Ist ein Hobby von Lilli1. 

Gruß Anne

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Barbie:

Da ich selbst beruflich gerade dabei bin, mich in das SGB IX (Bundesteilhabegesetz) einzuarbeiten, scheint mir hier noch nicht alles gesagt. Man muss zukünftig umdenken bei der Einschätzung, ob eine Behinderung vorliegt und da kommt dann auch die Eingangsfrage nach der "Zwangsmedikation" ins Spiel. Das Verständnis von Behinderung ist im BTHG nicht mehr vorrangig eine bestimmte Diagnose sondern ganz kleinteilig (Stichwort: ICF) die Einschränkungen, die daraus im Alltag und bei der Teilhabe entstehen. Können diese durch Hilfsmittel kompensiert werden (z. B. Beinprothese oder eben Medikamente) liegt keine Behinderung mehr vor. Lest es nach im BTHG und lasst euch für die Beantragung auf jeden Fall beraten. 

Danke für die Infos.

Geschrieben

Nicht umsonst stufen sie bei verschiedenen Krankheiten zurück.

Gruß Anne

  • 3 Monate später...
Geschrieben
Am 15.9.2019 um 09:32 schrieb Claudia:

Hallo @Brad.Merlin

willkommen nochmal von mir :)Nach so vielen Jahren kann einem schon mal die Kraft fehlen, sich noch um die Krankheit zu kümmern. Gerade bei den Gelenken kann das aber fatal sein. Hat ein internistischer Rheumatologe mal wegen der Gelenke etwas gesagt? Und was machst du derzeit gegen die Schuppenflechte?

 

Am 29.5.2019 um 22:08 schrieb Ratinacage:

Das ist ja dann schon eine mehr als klare Ansage gewese, wie ich finde - ...und klingt dann schon irgendwie nach Zwangsmedikation. Hammer.  Das muss man erstmal verdauen, oder?Danke Dir für den Beitrag.

Eine Zwangsbehandlung oder auch ärztliche Zwangsmaßnahme ist die durch unmittelbaren Zwang durchgesetzte Anwendung diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen durch einen Arzt ohne oder gegen den natürlichen Willen des Betroffenen.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch gilt: Die Zwangsbehandlung bei psychischen Erkrankungen erfolgt zum Schutz der Gemeinschaft oder um den Betroffenen vor schweren Schäden zu bewahren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Zwangsbehandlung kann nur vom Richter nach Anhörung des Patienten angeordnet werden.

Nach dem Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Méndez, ist jede Zwangsbehandlung, die nicht der Abwendung eines akuten lebensbedrohlichen Zustands dient, nach der UN-BRK, die in den Staaten, die sie ratifiziert haben, Gesetzesstatus hat, untersagt, und zwar unabhängig davon, ob der Betroffene einwilligungsfähig ist oder nicht

Geschrieben

Es ist eigentlich logisch das sich beim GdB etwas verändern würde. Ein Gutachter hat mir mal gesagt, ein Netter, dass es eine Zeitlang zu oft positive Bescheide gab und wir über kurz/lang ein Volk von Schwerbehinderten werden würden. Das hat mir nach einigem Nachdenken eingeleuchtet. Ich denke auch, dass durch die Erfolge der neuen Therapiemöglichkeiten die Bewertungskriterien sich geändert haben. Für denjenigen der sich dem nicht stellt, was ich durchaus nachvollziehen kann, ist das natürlich ein Nachteil. 

Natürlich kann einem niemanden zu einer Therapie zwingen, aber man muss dann auch akzeptieren das man eben keinen GdB erhält. Das.….gehört zur Demokratie. Einige von uns würden heute auch keinen GdB in gleicher Höhe, oder überhaupt bekommen. Ich habe nachdem ich um ihn gekämpft hatte, schon länger her, nie wieder einen höheren Grad beantragt. Wohl wissend, dass es auch nach hinten losgehen könnte. Meiner ist aber auch unbefristet.

Gruß Lupinchen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Lupinchen:

Natürlich kann einem niemanden zu einer Therapie zwingen, aber man muss dann auch akzeptieren das man eben keinen GdB erhält. Das.....ist Demokratie.

Gruß Lupinchen

Heißt also, 1. nur für diejenigen Unterstützung, die "freiwillig" an Feldstudien bzw. "Anwendungsbeobachtungen" teilnehmen - und dass 2. vollkommen unabhängig davon, was zum jeweiligen GdB geführt hat? Und 3. unabhängig davon, ob z.B. ein Medikament wirkt?

bearbeitet von Ratinacage
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ratinacage:

Heißt also, 1. nur für diejenigen Unterstützung, die "freiwillig" an Feldstudien bzw. "Anwendungsbeobachtungen" teilnehmen - und dass 2. vollkommen unabhängig davon, was zum jeweiligen GdB geführt hat? Und 3. unabhängig davon, ob z.B. ein Medikament wirkt?

Es kommt auch auf die Erkrankung an.

Bei z. B. einer COPD (meine Haupterkrankung) wird man nicht zurückgestuft. Es gibt zwar Medikamente, die die Erkrankung etwas lindern, aber durch den ständigen Sauerstoffmangel kommt es zwangsläufig zu Folgeerkrankungen.

Gruß Anne

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ratinacage:

Heißt also, 1. nur für diejenigen Unterstützung, die "freiwillig" an Feldstudien bzw. "Anwendungsbeobachtungen" teilnehmen - und dass 2. vollkommen unabhängig davon, was zum jeweiligen GdB geführt hat? Und 3. unabhängig davon, ob z.B. ein Medikament wirkt?

Nein, das heißt es nicht. Zur Teilnahme an einer Studie muss man seine Einwilligung geben, wer die nicht gibt wird davon keine Nachteile haben. Ich habe bis jetzt zweimal an einer Studie teil genommen, so gut wie da wurde ich noch nie überwacht :).

Was die "Anwendungsbeobachtungen" anbetrifft, hoffe ich doch sehr, dass mein Arzt die Anwendung (mit mir zusammen) beobachtet.

Wenn ein Medikament nicht oder schlechter wirkt konnte ich bis jetzt immer mit dem Arzt besprechen, was der nächste Schritt sein soll, sein könnte. Dazu dienten ja die Anwendungsbeobachtungen.

Am 29.5.2019 um 13:55 schrieb Ratinacage:

Was ich bisher abgelehnt habe sind die Injektionen (Biologicas), da ja bereits eine Immunerkrankung vorliegt und ich mir vor genanntem Hintergrund und aufgrund von Erfahrungsberichten (u.a. auch hier) sowie des aktuellen Stands der Medi-Wissenschaft bezüglich der Nutzen-Risiko Abwägung nicht sicher bin.

Was würde dich denn überzeugen?

Ein ernste und multifaktorielle Erkrankung - wie z.B. Psoriasis, ist nun mal nicht einfach zu behandeln und gerade deswegen ist es notwendig die Medikamentengabe gut zu überwachen. Und es kann immer sein, dass ein Medikament, das beim einen gut und ohne Nebenwirkungen wirkt beim anderen keine Wirkung und/oder heftige unerwünschte Wirkungen hat.

Wenn jemand Medikamente die für seine/ihre jeweilige Erkrankung besteht verweigert, dann wird das Konsequenzen haben können, wie andere schon schrieben -  zurecht. Wobei sich die Konsequenzen ja nicht "nur" auf irgendwelche Einstufungen beschränken, das hat ja auch Auswirkungen auf die Lebensqualität. Und "gezwungen" würde man erst, wenn man fest gehalten wird und jemand rammt z.B. die Spritze rein.  Es gibt einen Unterschied zwischen "Zwang" und "Wahl". Jeder hat bei uns die Wahl sich falsch zu entscheiden. Aber niemand kann fordern, dass die Gemeinschaft die Konsequenzen für die falsche Wahl trägt (obwohl sogar das oft noch gemacht wird).

Geschrieben

Es kommt immer darauf an, welche konkreten Probleme durch die Erkrankung / Behinderung entstehen, wenn es nicht so auf der Hand liegt wie beim Rollstuhlfahrer oder Krebskranken. Also ist es bei der COPD weniger die Folgeerkrankung sondern der Sauerstoffmangel selbst, weshalb z. B. keine normale Ausdauer gegeben ist etc. 

Soweit glaube ich, dass ich beim BTHG ein Grundverständnis habe. In meiner letzten Fortbildung habe ich erfahren, dass schon das erste Änderungsgesetz auf dem Weg ist. Nichts genaues weiß man nicht... 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Barbie:

Es kommt immer darauf an, welche konkreten Probleme durch die Erkrankung / Behinderung entstehen, wenn es nicht so auf der Hand liegt wie beim Rollstuhlfahrer oder Krebskranken. Also ist es bei der COPD weniger die Folgeerkrankung sondern der Sauerstoffmangel selbst, weshalb z. B. keine normale Ausdauer gegeben ist etc. 

Soweit glaube ich, dass ich beim BTHG ein Grundverständnis habe. In meiner letzten Fortbildung habe ich erfahren, dass schon das erste Änderungsgesetz auf dem Weg ist. Nichts genaues weiß man nicht... 

durch  den es zu Folgeerkrankungen, z.  B. Herz, Diabetis, Niere usw. kommt. Nicht umsonst wird regelmäßig der Sauerstoffgehalt im Blut gemessen.

Gruß Anne

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