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Zuzahlungen bei Rezepten in der Apotheke


Bibi

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Geschrieben

@Atha

da man von seiner Rente auch Krankenkassenbeiträge und dgl. bezahlen muss, kennt die KK die jeweiligen Rentenbezüge. Zinsen; Mieteinnahmen und so müssen jedoch angegeben werden.

Gruß Anne

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Geschrieben

@Tenorsaxofon Da muss ich dich leicht korrigieren.

Also: Richtig ist, dass auch von der Rente Beiträge gezahlt werden müssen.

Falsch jedoch, dass die Krankenkasse die Einkünfte aus Rente/Lohn/Gehalt kennt. Sie bekommt ein sogenanntes SV-Meldeentgelt gemeldet und die Höhe der Beiträge gemeldet. Aber sonst nüscht. Daher fordert man für die genaue Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze immer Einkommensnachweise jeglicher Art. Hab ich erst bei meinen Eltern gehabt.

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