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Landessozialgericht


imjagen1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, hatte Jemand schon einmal einen Termin beim Sozialgericht oder Landessozialgericht , bei dem es um die

Vierjahresfrist ging. Kommentar des Rehaträgers: Keine Nachaltigkeit nach järhrlich genehmigten Maßnahmen, eine Maßnahme ist erst nach vier Jahren wieder zu beantragen.

Ich habe vor dem Sozialgericht in Berlin verloren, habe nun Berufung eingelegt und der mündliche Termin ist

im September 2017.

Gruss

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Geschrieben

Hallo imjagen 1,

wenn du es dir leisten kannst dann gehe in den VDK. Die beraten und vertreten dich auch vor Gericht. Alleine würde ich nicht vor Gericht erscheinen.

Es könnte natürlich knapp werden mit der Zeit. Aber google mal ob in deiner Nähe nicht ein VDK Berater ist. Die haben immer ein offenes Ohr.

LG Uwe

 

Geschrieben

Sehe ich genau so. Wurde seinerzeit vom SovD vertreten. Übigens bei einer ähnlichen Klage. Für eine

recht geringe Monatsgebühr tun die schon ihr möglichstes. Als die Richterin der Gegenseite (also dem Rentenversicherer)

erklärte, zu welcher Seite das Pendel wohl ausschlägt haben die sofort das Handtuchg geworfen.

Seitdem habe ich Ruhe vor den Beelzebuben.

Viel Erfolg

Wolle

  • + 1
Geschrieben

Vielen Dank für Eure Hinweise. Ich war schon einmal im VDK , 2004 hatte ich auch einen Prozess, die Anwältin war seinerzeit nicht sehr hilfreich, gut das ist ja nun schon lange her. Zum anderen sind diese sehr überlastet. Aber ich werde mir Gedanken machen.

Gruss

 

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