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PSA: bekomm ich Schwerbeginderung GdB trotz Schmerzfreiheit?


oelsumpf

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Geschrieben

Hallo,

ich bin neu hier und erst mal vielen Dank für die ganzen Infos die ich hier schon gefunden hab.

 

Meine Frage ist: Macht es Sinn Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen obwohl es mir z.Z verhältnissmäßig gut geht?

 

Ich bin 48 und habe seit ca.25-30 Jahren PSA, erst als ich mich vor 5Jahren nur noch 1-5Minuten am Stück bewegen konnte, hab ich endlich mit einer regelmäßigen Terapie angefangen. Ich hab eine Radiosynoviorthese des Srunggelenk machen lassen, nehm MTX + Humira und hab mir einen Hund angeschaft. Terapie hat voll angeschlagen. Haut und Nägel sind, nach über 30Jahren, inzwischen ohne Befund. Ich kann an schlechten Tagen wenigsten 500m und an guten bis 4000m am Stück laufen, Gelenke sind meist nur noch morgens steif, schmerzhaft und geschwollen. Es gibt zwar immer mal wieder Rückschläge, aber wenn ich es nicht übertreibe, kann ich wieder alles machen. Ich hab mal MTX abgesetzt, ging ca. 2 Wochen gut, dann hatte ich wieder Wochenlang Probleme, bis die Medis wieder gegriffen haben.

Ich hab seit langem masive Probleme mit meinem Arbeitgeber, er tut alles dafür dass ich von mir aus gehe, mit Erfolg, ich halte es nicht mehr aus. Mein Problem ist dass ich den Job (soziale Arbeit), den ich gern mache, nicht gelernt hab und auf alle Bewerbunge deshalb Absagen bekomme und aus meinem eigentlichen Beruf (IT), worauf ich keinen Bock hab, bin ich 22Jahren raus.

Mir geht es im Moment gesundheitlich "gut" (körperlich), aber mir ist schon klar dass sich das sehr kurzfristig wieder ändern kann.

 

Kurz gesagt, ich weis im Moment nicht wirklich wie es weitergeht. Ein Freund (Betriebsrat) hat mir geraten auf alle Fälle einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Weis nicht ob es mir was bringt z.B. für eine Abfindung oder eine Umschulung. Würd mir aber vielleicht etwas Sicherheit geben.

 

Deshalb nochmal meine Frage: Macht es Sinn einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, obwohl es mir z.Z. gut geht? Zählt die Erkrankung oder der aktuelle Zustand? Wie wird mein Antrag Geprüft? Befunde (alte) und ein Attest von meinem Rheumatologen kann ich besorgen, aber bei eine aktuellen Begutachtung würde vermutlich schief gehen, glaube nicht dass ich das spielen könnte.

 

Sorry wegen des vielen Gelabers und Danke für Eure Antworten

 

Gruß Oelsumpf

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Servus Oelsumpf,

 

Meine Meinung hierzu:

Deine Krankheit ist ja gegeben. Das läßt sich durch Berichte/Atteste Deiner behandelnden Ärzte nachweisen.

Was bei dem Antrag auf einen GdB sehr wichtig und mit ausschlaggebend ist, ist, wie Dich die Krankheit in Deinem täglichen Leben behindert/einschränkt.

Das mußt Du selbst schreiben. Und schreib da Alles auf. Auch die kleinste Kleinigkeit.

Auch wenn es Dir im Moment gut geht (es ist Dir zu wünschen, daß dies noch lange anhält), weißt Du ja, wie es war und ist, wenn ES wieder los geht.

Die Entscheidung, ob Du den Antrag jetzt schon stellen sollst, liegt natürlich ganz bei Dir.

 

Alles Gute.

 

Gruß vom

Harley

  • + 1
Geschrieben

Hallo Oelsumpf

Es zählt die Krankheit das sie chronisch ist und das du Beeinträchtig bist in deinem Alltag .

Einen Versuch ist es Wert.Entscheidung ist es natürlich deine

Alles gute

Gruss Donna

  • + 1
Geschrieben

Vielen Dank,

ich werd mal alle Befunde zusammentragen und den Antrag stellen.

Meine Frau ist schon lange bei einem kleinen ländlichen VDK Ortsverband. Hab Befürchtungen, dass die da nicht so die Ahnung haben und wollt deshalb zum VDK in die nächst größere Stadt oder gibt es da keine Unterschiede?

 

Gruß Oelsumpf

Geschrieben

Hallo Oelsumpf,

 

erst mal herzlich willkommen.

Natürlich lohnt sich ein Antrag, auch wenn du nicht sofort die Schwerbehinderung (50%) bekommst.

Bei einem Grad der Behinderung ab 30% kannst du einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt stellen,

und du hast somit einen besonderen Kündigungsschutz.

Auf jeden Fall ist der VDK die richtige Anlaufstelle.

 

Gruß Uwe

Geschrieben

Hallo Oelsumpf

Wie butzy bin ich der Meinung das der VdK die richtige Anlaufstelle ist.

Mir hat der VdK endlich meine EU Rente durchgesetzt. 

Gruss Donna

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

Du musst auf jeden Fall einen Antrag stellen und es sollte bei deinem Krankheitsbild 50% GDB drin sein. Ich selbst bin 1995 mit eine chronischen Polyarthritis angefangen damals mit Alzufindine und Proxen als Basis Therapie. Der GDB hat damals nur 20% gebracht. Nach dem 2011 diese Medikamention nichts mehr brachte und mittlerweile auch die Haut in Mitleidenschaft gezogen wurde, stellte mein Rheumatologe mich auf Humira um. Ich habe dann 2012 nach dem bei mir am linken Knie ein komplette Synovektomie durchgeführt wurde einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Dieser wurde natürlich prompt abgelehnt. Da ich zu diesem Zeitpunkt in Bentheim zur Kur war und dort dann die Diagnose auf Psoriasis Arthritis lautete und zudem Humira dann auch noch MTX als Medikament hinzukam. Da sich das Versorgungsamt nach dem 2. Widerspruch weiter querstellte bin ich zum Anwalt gegangen. Dieser meinte nur auf Grund der Medikamente stünden mir auf jeden Fall 50% GDB zu. Es kam wie es kommen musste ich musste eine Klage gegen das Versorgungsamt einreichen. Da kam dann auf einmal Bewegung in die Sache. Es lief auf einen Vergleich heraus und ich bekam die 50% GDB. Erstmal für 3 Jahre befristet. Da ich in der zwischen Zeit von Humira Nebenwirkungen aufgetreten sind ( Doppelbilder) wurde ich auf Enbrel mit weiterhin MTX umgestellt. Mit dem Erfolg das es mit den Knochen relativ gut geht und die Haut je nach Stressgrad auf der Arbeit auch gut im Griff ist. Mir war klar dass es mit den Befristeten 50% GDB bei der Verlängerung wieder Stress geben würde.

Dies war dann auch so. Im Mai 2015 bekam ich ein schreiben vom Versorgungsamt mit der bitte die aktuellen Krankeitsbefunde zur Beurteilung vorzulegen. Das Resultat war 40%GDB. Ich legte Widerspruch ein, aber ohne Erfolg. Obwohl mein SB-Ausweis bis 12/2015 gültig war hat das Versorgungsamt einen neuen Bescheid erlassen mit mir mit sofortiger Wirkung die Herabstufung auf 40%GDB mitgeteilt wurden. Ich bin dann wieder zum Anwalt, es gingen dann wieder diverse Schreiben hin und her. Ich war schon wieder kurz davor zu Klagen da kam die Mitteilung vom Versorgungsamt das ich zu einem Vertrauensarzt muss. Ich habe für diesen Termin im Vorfeld noch eine Neutrale Null Messung beim Orthopäden und eine aktuelle Knochenszitigraphi machen lassen und bin mit diesen Unterlagen dann zum Vertrauensarzt. Nach dem dieser auf der Medikamentenliste Enbrel und MTX gesehen hat merkte ich an der Reaktion des Vertrauensarztes das ich wohl weiter meine 50%GDB bekommen würde. Nach der Untersuchung hat es nochmal 2 Monate gedauert bis dann endlich der Bescheid vom Versorgungsamt kam.

50%GDB unbefristet

Eigentlich sollte bei der Kombi von Enbrel / Humira in Verbindung mit MTX immer 50%GDB drin sein. Denn wenn man sich mal die Grundlagen für die Ermittlung des GDB ansieht stellt man fest, dass wenn man eine Organtransplantation hatte man nur auf Grund der zunehmenden Imun-Supresiva einen GDB von 50 bekommt. Da Enbrel und Humira quasi nichts anderes ist und das die Mitarbeiter bei den Versorgungsämter aber nicht wissen bzw. nicht wissen wollen kann ich jedem nur raten zum Anwalt zu gehen und im Notfall auch zu Klagen. Der Stress die Zeit und das Geld sind in der Regel gut Investiert.

 

Grüsse Markus

bearbeitet von Markus68
Selbsthilfe-Hauterkrankungen
Geschrieben

Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt auf Antrag des Schwerbehinderten. Antragsformulare sind beim Versorgungsamt oder auch bei Gemeindeverwaltung erhältlich.

Praxistipps

Nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch alle zusätzlichen Beeinträchtigungen sowie Begleiterscheinungen angeben.

Kliniken und Ärzte anführen, die am besten über die angeführten Gesundheitsstörungen informiert sind.

Dabei unbedingt die dem Antrag beiliegenden Schweigepflichtsentbindungen und Einverständniserklärungen ausfüllen, damit das Versorgungsamt bei den angegebenen Stellen die entsprechenden Auskünfte einholen. Die Antragsstellung mit dem behandelten Arztes absprechen. Der  Arzt sollte in den Befundberichten die einzelnen Auswirkungen der Erkrankung(z.B. körperliche Belastbarkeit) detailliert darstellen. Diese Kriterien, nicht allein die Diagnose, entscheiden über den Grad der Behinderung.

Bereits vorhandene ärztliche Unterlagen gleich bei Antragsstellung mit einreichen.( Befunde)

Nach der Feststellung des Grades der Behinderung(GdB) bekommt der Behinderte vom Versorgungsamt einen sog. Feststellungsbescheid. Ab einem Grad von 50 besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen

.Wer hilft weiter?

Informationen zur Behinderung gibt das Bürgertelefon des Arbeitsministeriums

 

 

  • + 3
Geschrieben

Eigentlich sollte bei der Kombi von Enbrel / Humira in Verbindung mit MTX immer 50%GDB drin sein. Denn wenn man sich mal die Grundlagen für die Ermittlung des GDB ansieht stellt man fest, dass wenn man eine Organtransplantation hatte man nur auf Grund der zunehmenden Imun-Supresiva einen GDB von 50 bekommt. Da Enbrel und Humira quasi nichts anderes ist und das die Mitarbeiter bei den Versorgungsämter aber nicht wissen bzw. nicht wissen wollen kann ich jedem nur raten zum Anwalt zu gehen und im Notfall auch zu Klagen. Der Stress die Zeit und das Geld sind in der Regel gut Investiert.

 

Grüsse Markus

 

Bringst du nicht einiges durcheinander. Nach einer Transplantation bekommst du Medikamente die eine Abstoßung verhindern . Zusätzlich meist noch Blutverdünner.

Nur mal ein Bsp. Lungentransplantation: Nur in den ersten 5 Jahren bekommt man einen GDB von 100, dann fällt er, es sei denn die OP war doch nicht so ganz das Wahre. Diese Medikamente braucht man bis zum Lebensende.

 

Gruß Anne

 

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Hilfe,

ich helfe in meinem Job normalerweis immer Anderen, es tut mir gerade super gut dass auch mal mir Jemand hilft.

 

Vielen Dank Euch

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