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Welche Arztunterlagen für Antrag auf GdB


Majaline

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Geschrieben

Hallo Anne,

 

natürlich kann so ein Antrag auch ohne Begleitschreiben problemlos bearbeitet werden.

 

Ein Begleitschreiben kann dabei durchaus für beide Seiten nützlich sein. Zum Einen kann der Antragsteller auf seine Beeinträchtigungen gezielt hinweisen und zum Anderen kann der Sachbearbeiter die in dem Schreiben aufgeführten Dinge aufnehmen - dies hilft dem Kollegen beim Ausüben seines Ermessens. Du musst dich halt mal in seine Situation versetzen. Er hat die Akte vor sich auf dem Schreibtisch liegen und muss nach Aktenlage entscheiden (medizinisches Wissen ist für den Job nicht erforderlich). Bei seiner Entscheidung stützt er sich einzig auf das was da in der Akte steht; ggf. holt er sich beim Medizinischen Dient eine Stellungnahme ein. Beim MD sitzen aber keine Fachätzte, die kompetent begutachten könnten.... Da er aber ermessenfehlerfrei entscheiden muss und selbst eben kein medizinisches Wissen hat, kann ihm nicht jeder Aspekt einer Erkrankung bekannt sein. Das ist eben das Dilemma! Und hier kommt das Begleitschreiben in´s Spiel; ein gut formuliertes Schreiben, dass ihm die Schüsselaussagen "bissfertig" liefert, hilft beiden Seiten.

 

Im Übrigen würde ich jedes amtliche Schreiben kritisch überprüfen. Grundsätzlich sollte nach dem Grundsatz: "Gleiches ist gleich und ungleiches ist ungleich zu entscheiden"  jede Entscheidung in einem vergleichbaren Fall gleich ausfallen, tatsächlich ist das Arbeitsergebnisse der Kolleginnen / Kollegen höchst unterschiedlich.

VG HerrHausK

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben (bearbeitet)

@herrhausk

was muss man dann schreiben wenn man eine Parkerleichterung, wohlgemerkt nicht AG, anstrebt, ohne einen GDB von 80 auf Lunge zu haben.Tatsache ist nämlich Voraussetzung,  PSO und PSA zählen dabei nicht mit.

Gruß Anne

bearbeitet von Tenorsaxofon
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Anne,

der blaue EU - Parkausweis setzt aG oder Bl voraus und wird von deiner Kommune vergeben.

Grundsätzlich werden Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades (GdB 80 und mehr) mit Außergewöhnlich - Gehbehinderten gleich gestellt. Sollte die "Begleiterkrankung einen GdB <80 begründen" und i.V.m. der PSA deine Beweglichkeit soweit einschränken, dass es dir schwer fällt Wegstrecken <100m zurückzulegen, könntest du das Mkz aG ggf. zuerkannt bekommen.

Vielleicht hilft dir das Buch: "Versorgungsmedizinische Grundsätze - Kommentar" 8. Auflage (ISBN 978-3-9808427-7-8) - in dem Kommentar sind viele nützliche Hinweise auf die benötigten Schlüsselaussagen enthalten.

Je nach Bundesland ist ggf. auch der orange Parkausweis möglich. In jedem Fall ist die tatsächliche Beeinträchtigung durch deine Lungenerkrankung i.V.m. der PSA und der verbleibenden "Beweglichkeit" zur Entscheidungsfindung heranzuziehen.

VG HerrHausK

bearbeitet von herrhausk
Geschrieben

Etwas ganz anderes:

Für Bayern gilt folgende finanzielle einmalige Zuwendung:  Wer ab  Pflegegrad 2 hat, bekommt ab September 2018 nach Antrag eine Einmalzahlung von 1000,—Euro. Also wer diese Voraussetzung hat  und in Bayern wohnt, sollte sich dieses „ Landespflegegeld“  nicht entgehen lassen. Vordrucke gibt es z.B in den Gemeinden . Absender wäre die „ Landespflegegeldstelle 81050 München „    Näheres auch unter  .www.Landespflegegeld.bayern.de

Geschrieben

Ich hatte damals bei meinen Antrag auf Schwerbehinderung 30% bekommen, Durch Widerspruch meinerseits war ich dann bei 40%.

Nach meinerDarmop (ich habe Morbus Crohn) war ich bei 50 %.

Im Frühjahr ist bei mir Artrose im großen Zehhgelenk festgestellt wurden.  Ich werde nach dem nächsten Besuch beim Rheumaloge ein Erhöhungsantrag stellen müssen.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb herrhausk:

Hallo Anne,

Je nach Bundesland ist ggf. auch der orange Parkausweis möglich. In jedem Fall ist die tatsächliche Beeinträchtigung durch deine Lungenerkrankung i.V.m. der PSA und der verbleibenden "Beweglichkeit" zur Entscheidungsfindung heranzuziehen.

 

VG HerrHausK

 

Hallo HerrhausK,

mein Sportkollege hat einen GdB von 80 mit dem Merkzeichen GB und bekommt ihn auch nicht. Mir selber geht es um den ORANGEN Parkausweis, da ich dann in gewissen Situationen schon einen Vorteil hätte. Ich müsste z.B. zur Kontrolle ins Schlaflabor. Kann ich vergessen da ich immer einen steilen Weg laufen muss und oben gibt es Knöllchen.

Meine restlichen Unterlagen sind weg. Jetzt bin ich gespannt wie der GdB ausfällt, denn meine COPD hat sich verschlechtert, das Atemgerät usw.

Gruß Anne

Geschrieben

Aus eigener Erfahrung habe ich mir auf dem Amt sagen lassen müssen, dass es eine Parkerleichterung nur dann gibt, wenn eine außerordentliche Gehbehinderung vorliegt. Also: aG  und diese hat man auf 80% GdB festgelegt. Oder auch eine schwerwiegende Darmerkrankung gilt auch.

Wichtig ist also das: aG neben dem GdB von 80%. Das war vor ein paar Jahren noch nicht so, man hat alles "hochgeschraubt". Finde es ungerecht, aber das stört die Behörden nicht.

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