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Rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung


gerd

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Geschrieben

Wer hat schon einen Antrag auf rückwirkende Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt ?

Wer über 50 Jahre alt ist und nach dem 16.11.2000 seine Schwerbehinderung beantragt hat kann diesen Antrag stellen.

Gerd

PS : Siehe mehr bei Google

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Geschrieben

Ich habe 2003 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Darin wird u.a. auch gefragt wie lange man schon an dem entsprechendem "Gebrechen" leidet". Nach einem Bearbeitungszeitraum von ca. 8 Monaten (ist normal für den Erstantrag) kam der Bescheid in dem auch rückwirkend ein Behinderungsgrad für die Jahre die ich vorher die Karnkheit schon hatte angerechnet. Wichtig ist bei dieser Angabe, ob der Behinderungsgard, sollte er unter 50% liegen, gleichgestellt worden ist. Das bedeutet das ihr, auch wenn ihr unter Schwerbehinderunggrad 50% sein solltet gleichgestellt damit seid und auch die Steuerlichen Vorteile nutzen konnt, auch NACHWIRKEND!!!!

mehr Info´s bzw wie sich ein Behinderungsgrad zusammensetzt erfahrt ihr auf www.integrationsaemter.de

Geschrieben

Hallo Balu,

ich glaube, du verwechselst hier manches.

Ich habe 2003 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.

Einen Antrag auf Einstufung als Schwerbehinderter kannst du gar nicht stellen! Du beantragst beim Versorgungsamt eine Einstufung als Behinderter. Sollten 50% oder mehr herauskommen, bist du schwerbehindert!

Nach einem Bearbeitungszeitraum von ca. 8 Monaten (ist normal für den Erstantrag) kam der Bescheid in dem auch rückwirkend ein Behinderungsgrad für die Jahre die ich vorher die Karnkheit schon hatte angerechnet.

Diese lange Bearbeitungsfrist ist m.E. nicht normal, bei mir hat es beim ersten Antrag 3 Monate gedauert. Normal wird der Behinderungsgrad gültig ab dem Datum erteilt, zu dem der Antrag gestellt ist. Für eine rückwirkende Feststellung trifft lt. Gesetz das zu, was Gerd im seinem Eingangsbeitrag geschrieben hat.

Wichtig ist bei dieser Angabe' date=' ob der Behinderungsgard, sollte er unter 50% liegen, gleichgestellt worden ist. Das bedeutet das ihr, auch wenn ihr unter Schwerbehinderunggrad 50% sein solltet gleichgestellt damit seid und auch die Steuerlichen Vorteile nutzen konnt, [/quote']

Eine Gleichstellung muss beim Arbeitsamt beantragt werden und verhindert nur arbeitsrechtliche Nachteil (erhöhter Kündigungsschutz etc.). Die steuerlichen Vorteile sind rein an den Grad der Behinderung gebunden, haben also mit Gleichstellung nichts zu tun.

Beste Grüße

Rainer

Geschrieben

Hallo Rainer,

vielleicht solltest du dir mal nen Steuerbareter zulegen oder wenn du einen hast ihn wechslen. Meiner hatte steuerliche Vorteile für mich rausgeholt obwohl ich erst 20 bzw. 30% hatte.

Da du einMensch bist der alles auf die Goldwaage legt, ich versichere dir, das es so bei mir gelaufen ist. Ok ich habe einen Antrag auf EINSTUFUNG meiner Behinderung gestellt.

Die Bearbeitungszeit war nunmal bei mir 8 Monate aber wichtig war der Tag der Einreichung, da ich alles schriftlich zu Hause habe kann ich es dir gerne zukommen lassen damit du es mir auch glaubst.

MfG

Balu

Geschrieben

Hallo Balu,

vielleicht solltest du dir mal nen Steuerbareter zulegen oder wenn du einen hast ihn wechslen. Meiner hatte steuerliche Vorteile für mich rausgeholt obwohl ich erst 20 bzw. 30% hatte.

abgesehen davon' date=' dass ich keinen Steuerberater mehr brauche und ich nicht bestritten habe, dass man auch mit weniger als 50% steuerliche Vorteile geltend machen kann, hat das mit Gleichstellung überhaupt nichts zu tun.

Auszug aus §33b Einkommenssteuergesetz:

(3) Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung

von 25 und 30 310 Euro,

von 35 und 40 430 Euro,

von 45 und 50 570 Euro,

von 55 und 60 720 Euro,

von 65 und 70 890 Euro,

von 75 und 80 1.060 Euro,

von 85 und 90 1.230 Euro,

von 95 und 100 1.420 Euro.

Die Bearbeitungszeit war nunmal bei mir 8 Monate aber wichtig war der Tag der Einreichung, .

hier habe ich mich nur gegen die Verallgemeinerung deiner Aussage gewandt ("8 Monate (ist normal für den Erstantrag)"). Wie du ja gelesen hast, war es bei mir nicht so.

Und dass der Tag der Einreichung (und nicht der Beginn der Erkrankung in schwerer Form) zählt, das habe ich in meinem Beitrag ausdrücklich erwähnt. Aber eine rückwirkende Einstufung geht halt nur unter den Bedingungen, auf die Gerd hingewiesen hat.

Beste Grüße

Rainer

PS: Ich wollte deine Bemerkungen nicht auf die Goldwaage legen, doch wer auch immer ist an die deutschen Gesetze gebunden. Und nur darauf wollte ich hinweisen.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich bin im deutschen Steuerrecht nicht ganz so bewandert, also hier meine (vielleicht doofe) Frage:

Was hat das genau mit dem Pauschalbetrag auf sich? Ist das der Betrag der steuerfrei ist?

Geschrieben

Der Pauschbetrag mindert deine Steuerlast. Du kannst ihn auf der Steuerkarte eintragen lassen (dann monatlich netto mehr) oder du reichst ihn am ende des Jahres bei deinem Lohnsteuerantrag mit ein.

Gruss Artos

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