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Ferolikum

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Geschrieben

Mein letzter Besuch beim Hautarzt hat nun einiges los getreten.

 

Mittlerweile habe ich einen GdB 30 (20 haut, 20 Psyche) und habe mir seine Meinung zu meinem Arbeitsplatz eingeholt.
Ich arbeite als Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnik bei einem Automobilzulieferer.
Dort habe ich viel mit hautbelastenden Stoffen wie verschiedene Stäube, Schmierstoffen und Lösemitteln zu tun.
Trotz Arbeitskleidung kann man sich nicht vor diesen Stoffen schützen - besonders auffällig ist dass nach der Arbeit die Pso sich von Fett und Öl stark gelblich verfärbt -.-
Mein Hautarzt sagt, ich muss mich vor den Schmierstoffen schützen, auf die frage wie, witzelte er mit passender Arbeitskleidung - einem Taucheranzug

Die Behindertenvertretung meines Unternehmens riet mir sofort einen Antrag auf Gleichstellung zu machen.
 

Nun zu meiner Frage:
Was kann ich von dieser Gleichstellung denn erwarten?
Da ich in der Produktion von Schmierstoffen umgeben bin, die zum Teil auch stark vernebelt werden, wird ein Arbeitsplatz dort ja dann nicht mehr in Frage kommen.

Im Grunde kann ich dann meinen Beruf als solches nicht mehr ausüben, sehe ich das richtig?
Was erwartet mich dann? Habe ich ein Anrecht auf Umschulung/Weiterbildung, und wenn ja, wer trägt diese?

Liebe Grüße

 

Fero

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Fero

Würde mich mal mit dem Behindertenvertreter bzw mit dem Betriebsrat unterhalten.

Das Arbeitsamt kann dir bestimmt Auskunft geben wer dir eine Umschulung oder

Weiterbildung bezahlt.

Gruss Donna

Geschrieben

Mit dem Betriebsrat und der BH-Vertretung bin ich schon im Dialog.
Ich warte noch darauf, dass sich mein Hautarzt wegen ein paar Tests meldet, die die BG absegnen muss.

Dann geht das alles auch offizielle Wege und man hat alles schriftlich - das A und O

 

LG

Fero

Geschrieben

Um sich rechtlich gegenüber dem Arbeitgeber abzusichern, empfehle ich die Mitgliedschaft bei der VdK, und zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung (inkl. Berufsrechtsschutz) abzuschließen.- Es ist immer schwer einzuschätzen in wie weit der Arbeitgeber die Interessen seiner behinderten Arbeitnehmer unterstützt - oder eben auch das Gegenteil anstrebt und sich Dieser zu entledigen versucht.

 

Lieben Gruß vom

Klein Kölner

Geschrieben

Bin seit der Ausbildung in der Gewerkschaft und hab ne Rechtsschutz... sicher ist sicher.
Un da mein Arbeitgeber eh gerade umstrukturiert, wird die wohl noch zu tun bekommen...

Geschrieben (bearbeitet)

? - Was kann ich von dieser Gleichstellung denn erwarten?

 

Die Gleichstellung (mit schwerbehinderten) ermöglicht dir die "gleiche" Förderung, wie sie ein Schwerbehinderter zu erwarten hat. Dies ist insbesonders bei einer möglicherweise angestrebten Umschulung von Vorteil.

 

? - Habe ich ein Anrecht auf Umschulung/Weiterbildung, und wenn ja, wer trägt diese?

 

Ohne Gleichstellung bist du dem Wohlwollen / pflichtgemäßen Ermessen der Arbeitsagentur ausgesetzt.... Grunsätzlich muss aber ein Atest vorliegen, mit dem dir bestätigt wird, dass du aus gesundheitlichen Gründen den erlernten Beruf nicht weiter ausüben kannst.

 

Mit Gleichstellung hat du einen Rechtsgrung nach §33 SBG IX auf Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. in Form einer Umschulung in einen leidensgerechten Beruf.

Wenn du mindestens 15 Pflichtbeitragsjahre in die Rentenversicherung gezahlt hast, wechselt die Zuständigkeit von der Arbeitsagentur zur Deutschen Rentenversicherung, die wären dann der Kostenträger. Bei Betriebsunfällen oder Berufsbedingten Erkrankungen (dürfte in deinem Fall schwer nachzuweisen sein) wäre die BG zuständig.

 

Für den Zeitraum einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitleben zahlt der Kostenträger Übergangsgeld und übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge.

 

Infos zur Umschulung findest du auch hier:

 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html

 

und

 

http://www.bv-bfw.de/alltags-sprache/wir-vor-ort/qualifizierungsangebote.html

 

VG HerrHausK

 

bearbeitet von herrhausk
  • + 1
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Guten Abend an alle hier.

Erstmal danke für das Feedback. Ich bringe euch mal auf den neusten Stand, was aktuell bei mir so passiert ist und was man so vor hat.
 

Zum Topic:

Der Antrag zur Gleichstellung kam kurze Zeit nach dem Telefonat mit der Agentur für Arbeit bei mir zu Hause an. Leider musste ich die Frist zu dem Antrag verstreichen lassen, da mein Arzt zurück gerudert ist und seine Aussage zu den Schmierstoffen jetzt erst mal testen will. Hm an sich hätte er auch gleich sagen können, dass wir erst mal testen anstatt gleich zu sagen: Ne das sollten sie in jedem Falle vermeiden.
Demnach wird in gut 2 Wochen ein Langzeittest zu den Schmierstoffen bei meiner Arbeit gemacht. Da er sich das allerdings von der BG bezahlen lassen möchte, mussten diese erst mal dem Test zustimmen, was diese jetzt mit auf den Plan gerufen hat. Je nachdem was der Test dann besagt, werde ich einen neuen Antrag stellen.

 

Die BG:

Natürlich hat mich die BG angeschrieben und will allerhand zu meiner Krankheit wissen. Genauso wollen sie alles zu meinem Arbeitsplatz wissen und mit welchen Stoffen ich dort zu tun habe. Nach einem längeren Telefonat mit meiner wirklich netten Sachbearbeiterin habe ich erfahren, dass ein Präventionsbeauftragter vorbeikommen wird um sich meine Arbeit anzusehen und um zu planen wie sie mir ggf. helfen können. Sollte ich je nach Testergebnissen und Beurteilung von BG, Hautarzt und Amtsarzt zur Aufgabe gezwungen sein, würde die BG eine 2 jährige Umschulung übernehmen.

 

So das ist der aktuelle Stand. Ich versuche Euch auch weiterhin auf dem Laufenden zu halten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Fero

  • + 1
Geschrieben

hallo, Ferolikum -

 

ich wünsche dir ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen - :daumenhoch: -

 

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo Fero,

Danke für Deinen Bericht ( und die Aussicht auf weitere Berichte ;) )

 

Erstmal liest sich das für mich, als kümmere man sich wirklich. Hast Du die Psoriasis denn erst bekommen, nachdem Du schon im Beruf warst? Und wie stehst Du selbst so zu einer Umschulung?

Geschrieben

Würde ein Arbeitsplatzwechsel mit weniger belastenden Stoffen nichts bringen?, wobei ich natürlich über Deinen Job nichts weiß. Es gibt doch auch artverwandte Tätigkeiten. Ob Dir die Umschulung etwas bringt? kommt auch darauf an welchen Beruf Du dann hast. Mir hat damals eine Umschulung nichts gebracht, außer dass ich auf dem Papier jetzt einen Beruf mit Abschluss vor der IHK habe. Den hatte ich aber auch schon vorher durch eine andere Ausbildung.

Aber Du hast mehr als andere hier, die in der selben Lage waren, schon kompetente Ansprechpartner und Hilfe. Bei der Berufsgenossenschaft ist das ja immer so eine Sache.

 

Viel Erfolg weiterhin.

 

Lg Lupinchen

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe eine von der BG anerkannte Berufskrankheit und musste damals umschulen, aber nicht wegen Pso oder PsA.

Daher kann ich nur empfehlen: Wenn die Möglichkeit einer Umschulung besteht, unbedingt machen!

 

Liebe Grüße

Kitty1389

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe eine von der BG anerkannte Berufskrankheit und musste damals umschulen, aber nicht wegen Pso oder PsA.

Daher kann ich nur empfehlen: Wenn die Möglichkeit einer Umschulung besteht, unbedingt machen!

 

Liebe Grüße

Kitty1389

Da hast Du Glück gehabt. Nicht immer bringt eine Umschulung auch die Aussicht danach  auf einen Job. Man muss also genau abwägen auf was man sich umschulen lässt und sich über die Chancen...danach genau informieren.

Gruß Lupinchen

Geschrieben

Da hast Du Glück gehabt. Nicht immer bringt eine Umschulung auch die Aussicht danach  auf einen Job. Man muss also genau abwägen auf was man sich umschulen lässt und sich über die Chancen...danach genau informieren.

Gruß Lupinchen

Ich weiß nicht, wie das heute ist, aber damals hatte die BG genau aufgepasst, wie die späteren Erfolgschancen stehen. Das kann aber auch von der Sparte der BG abhängen, wie das gehandhabt wird. Die haben meine Umschulung selbst auch gut überwacht, z. B. wurde mein Arbeitgeber halbjährlich angeschrieben, ob Aussicht besteht, dass ich die Prüfung schaffe :D usw. Finanziell habe ich mit der Umschulung wesentlich besser da gestanden, als wenn ich einfach auf einen (ungelernten) Beruf gewechselt hätte.

Gruß Kitty1389

Geschrieben

Hallo,

 

steht aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung an und bist du auch noch schwerbehinder oder gleichgestellt, dann besteht ein Rechtsgrund gem. §33 SGB IX.

 

Dadurch hat mann eine starke Position beim jeweiligen Kostentäger und kann maßgeblich daran mitarbeiten, in welche Richtung die Maßnahme / Umschulung gehen soll.

 

Gegen deinen Willen geht da nix!

 

Mann sollte sich also unabhängig vom Kostenträger (realistische) Gedanken über einen möglichen neuen Beruf machen. I.d.R. wird der Kostenträger dann (ggf. zur Bestätigung des Wunschberufs) eine Berufsfindungsmaßnahme veranlassen. Bei einer solchen Maßnahme sollte man unbedingt mit einer hohen Motivation glänzen und natürlich auch fachlich zeigen, was man so drauf hat. Der Sachbearbeiter muss ja bei einer Umschulung über ne 5 bis 6 stellige Summe entscheiden und muss die positive Entscheidung natürlich auch rechtfertigen können.

 

Die Maßnahme wird nur bewilligt, wenn die Vermittlungsquote bezogen auf die letzten zwei Jahre bei min. 70% liegt. Ich habe meine Umschulung Anfang 2013 abgeschlossen und halte weiterhin Kontakt zu meinen Mitumschülern. Unsere Vermittlungsquote ist z.Zt. deutlich über 80%.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

 

so die ersten Test sind durch, die BG hat ihre Formulare und alles weitere folgt in Kürze.

 

Zu den Test:

Der Arzt hat sich die Kostenübernahme für einen großen Pricktest und einen Epikutantest von der BG geholt, weshalb diese sich eingeschaltet haben.

Da die BG involviert ist, wird man wie ein Privatpatient behandelt - kürzere Wartezeiten bei Terminen, irgendwie wirkt mein Arzt als hätte er mehr Zeit für mich und es werden größere Testserien gefahren.
Pricktest: ca 40 Stoffe.

Epikutantest: Standard + Gummireihe

Bisher genannte Allergien: Gräser, Nickel, Kolophonium und irgendein Zinkverbund aus der Gummireihe

 

BG:
Es hat ziemlich lange gedauert, bis mir unser Sicherheitsbeauftragter die Sicherheitsdatenblätter zu geschickt hat. (6 Wochen mit häufigen Erinnerungen). Diese hat die BG nun zur Vorlage beim Hautschutzzentrum in Berlin. Als erstes soll ich ein "Care-Paket" mit verschiedenen Infobroschüren zum Thema Hautschutz bei der Arbeit und Probehandschuhen bekommen. Wahrscheinlich auch ein 2 tägiges Seminar zum Thema Hautschutz in Berlin, wenn mein Arbeitgeber mitspielt.
Info an der Stelle: Im Jahr stehen einem 10 Tage Bildungsurlaub zu (Laut Betriebsrat). Man muss nur Nachweise beim Arbeitgeber vorlegen, dass man in der Urlaubszeit auch wirklich einer Fortbildung nachgegangen ist, die mit dem Arbeitsplatz zu tun hat.

Da ich noch nie eine Kur besucht habe wird das wohl auch in Betracht gezogen. Ich habe jedenfalls aktuell 2 Wochen Urlaub und man sieht schon einige Besserungen (Abklingen von Rötungen frisch aufgetretener Herde). Demnach werden Freitag Fotos gemacht, um einen Befund außerhalb der Arbeit zu haben und dann in einiger Zeit einen unter Arbeit zu bekommen, sodass man vergleichen kann.

 

 

Hallo Fero,

Danke für Deinen Bericht ( und die Aussicht auf weitere Berichte ;) )

 

Erstmal liest sich das für mich, als kümmere man sich wirklich. Hast Du die Psoriasis denn erst bekommen, nachdem Du schon im Beruf warst? Und wie stehst Du selbst so zu einer Umschulung?

 

Ja, ich bin selbst ziemlich überrascht wie kompetent man bei der BG sich mir gegenüber gibt. Meine Sachbearbeiterin hat selbst einen Psoriasis-Fall in der Familie, wodurch sie nicht gänzlich unwissend dazu ist.

Allerdings hat sie mich etwas zurecht gewiesen, da ich tättowiert bin und auch schon als Kind Neurodermitis hatte. Sie nennt sowas fahrlässig, was auch zutrifft. Ich selbst will mich aber der Pso nicht beugen, da ich nen sturer Bock bin und werde auch mein Chest-Tattoo noch beenden lassen. Einer Umschulung stehe ich positiv gegenüber, da ich mein Tätigkeitsumfeld nicht mehr wirklich gut finde. Viel Wiederholung, keine aureizen meines Potentials und wenn man etwas verbessern will verläuft dies im Sand, sind einige der Gründe die für die Umschulung/Fortbildung sprechen.

 

 

Würde ein Arbeitsplatzwechsel mit weniger belastenden Stoffen nichts bringen?, wobei ich natürlich über Deinen Job nichts weiß. Es gibt doch auch artverwandte Tätigkeiten. Ob Dir die Umschulung etwas bringt? kommt auch darauf an welchen Beruf Du dann hast. Mir hat damals eine Umschulung nichts gebracht, außer dass ich auf dem Papier jetzt einen Beruf mit Abschluss vor der IHK habe. Den hatte ich aber auch schon vorher durch eine andere Ausbildung.

Aber Du hast mehr als andere hier, die in der selben Lage waren, schon kompetente Ansprechpartner und Hilfe. Bei der Berufsgenossenschaft ist das ja immer so eine Sache.

 

Viel Erfolg weiterhin.

 

Lg Lupinchen

 

Ich bin in der Kunststoffverarbeitenden Industrie tätig. Ich selbst bin Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik und arbeite für einen Automobilzulieferer. Artverwandte Tätigkeiten mit meinem Beruf hätte ich stetig mit den Stoffen zu tun, da man in der Nähe der Prozesse arbeitet. Ich müsste mehr in Richtung Verwaltung/Organisation gehen um mehr zum Schreibtisch und weg von den Maschinen zu kommen. Hier wäre eine Fortbildung als Techniker passend.

Ob diese bei meiner Arbeit gebraucht werden ist fraglich, da mein Arbeitgeber im großen Stil eben abbaut. In meiner jetzigen Position bin ich davon nicht betroffen - daher wäre eine Gleichstellung Sinnvoll.

 

 

Hallo,

 

steht aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung an und bist du auch noch schwerbehinder oder gleichgestellt, dann besteht ein Rechtsgrund gem. §33 SGB IX.

 

Dadurch hat mann eine starke Position beim jeweiligen Kostentäger und kann maßgeblich daran mitarbeiten, in welche Richtung die Maßnahme / Umschulung gehen soll.

 

Gegen deinen Willen geht da nix!

 

Mann sollte sich also unabhängig vom Kostenträger (realistische) Gedanken über einen möglichen neuen Beruf machen. I.d.R. wird der Kostenträger dann (ggf. zur Bestätigung des Wunschberufs) eine Berufsfindungsmaßnahme veranlassen. Bei einer solchen Maßnahme sollte man unbedingt mit einer hohen Motivation glänzen und natürlich auch fachlich zeigen, was man so drauf hat. Der Sachbearbeiter muss ja bei einer Umschulung über ne 5 bis 6 stellige Summe entscheiden und muss die positive Entscheidung natürlich auch rechtfertigen können.

 

Die Maßnahme wird nur bewilligt, wenn die Vermittlungsquote bezogen auf die letzten zwei Jahre bei min. 70% liegt. Ich habe meine Umschulung Anfang 2013 abgeschlossen und halte weiterhin Kontakt zu meinen Mitumschülern. Unsere Vermittlungsquote ist z.Zt. deutlich über 80%.

 

Das mit der Vermittlungsquote finde ich sehr interessant. Gibt es dazu etwas im Internet zu finden oder wird hierzu eine Statistik geführt?

 

So wiedermal etwas mehr geschrieben. Ich melde mich, sobald ich wieder mehr weiß.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fero

Geschrieben

Hallo Fero,

 

die 70%ige Vermittlungsquote (im umgeschulten oder einen vergleichbaren Beruf) nach 2 Jahren wird von den Umschulungsträgern erhoben und von den Leistungsträgern abgefragt. Wird die Quote (dauerhaft) nicht erfüllt, schicken die Leistungsträger keine Rehabilitanten mehr in die Maßnahme. Ich wurde drei mal innerhalb der zwei Jahre zu meiner beruflichen Situation befragt.

 

Da ich in unserer Maßnahme der Kurssprecher war und auch nach dem Ende der Maßnahme alle weiteren Treffen / Aktivitäten koordiniert habe, kenne ich den weiteren Werdegang meiner Mitumschüler. Die Umschüler meiner Maßnahme, die auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung oder eines Unfalls umgeschult haben sind alle im Job, die Mitschüler mit Psychischen Problemen tun sich da deutlich schwerer. Insgesamt liegt die Quote unserer Klasse >80% im umgeschulten Beruf (Verwaltungsfachangestellter, also öffentl. Dienst).

 

Grundsätzlich hast du mit der BG eine hervorragenden Leistungsträger. Bei denen ist eine (begründete) Umschulung problemlos zu haben und die Zahlen auch die deutlich höheren Kosten bei kompetenten Umschulungsträgern (z.B. den bfw´s). Die DRV ist als Leistungsträger auch ok. Bei der Arbeitsagentur sieht´s da deutlich schlechter aus.....

  • + 1
Geschrieben

Hallo ihr lieben,

 

da das Ganze hier durch meine Berichte mehr und mehr offTopic wird, habe ich ein neues Thema, was die Zusammenarbeit mit der BG und Co. behandelt erstellt.
Dort werde ich zukünftig von meinem Werdegang berichten.
Sollte es zu einer Gleichstellung kommen, werde ich das ganze hier weiter behandeln.

 

Ansonsten sehen wir uns im anderen Thema :daumenhoch:

 

 

Liebe Grüße

 

Fero

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Fero!

 

Schön von einem Leidensgenossen mit dem gleichen (Ursprungs-)Beruf zu hören.

 

Ich habe zw. 1998 u. 2001 ebenso den Beruf des Verfahrensmechanikers bei einem Automobilzulieferer gelernt. Schön auch zu lesen, dass man dir Kontakt mit der BG hergestellt hat. Ich wurde seinerzeit komplett im Regen stehen gelassen, mein Arbeitsvertrag nach dem damaligen IG Metall "Pflichtjahr" (Übernahme nach der Ausbildung gem. Tarifvertrag) nicht verlängert, weil "ich zu oft krank sei". Meine Pso war damals überwiegend an den Armen.

 

Erst 2009 wurde mir eine Reha genehmigt, dort auch der Antrag auf Behinderung und Gleichstellung angestrebt. Beidem wurde stattgegeben. Ich durfte mich über einen GdB 30 und eine Gleichstellung "freuen". Auf eine Umschulung musste ich übrigens noch länger kämpfen. Die bekam ich erst 2013 endlich genehmigt, jedoch war hier mein Kostenträger die Agentur für Arbeit, da keine BG mehr zuständig war für mich... Naja, diese habe ich erfolgreich beendet, hier hört dann aber auch schon die "ach so tolle Unterstützung" der Agentur auf...

 

lg

atha

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