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Bestrahlungsgerät beantragen bei Krankenkasse geht das?


Leomax

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich benötige dringend ein Bestrahlungsgerät für zu Hause und möchte fragen ob ich das über die

Krankenkasse beantragen kann oder selber kaufen muss?

 

 

Leomax

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo,

Generell würde ich sagen, erstmal beantragen.. Ablehnen können die immer noch.

Zumindest, dass ein Teil übernommen wird. Die Dinger sind ja nicht gerade billig.

Weiß es aber auch nicht genau..

Ich würde es erstmal versuchen.

LG

Geschrieben

Hallo,

Generell würde ich sagen, erstmal beantragen.. Ablehnen können die immer noch.

Zumindest, dass ein Teil übernommen wird. Die Dinger sind ja nicht gerade billig.

Weiß es aber auch nicht genau..

Ich würde es erstmal versuchen.

LG

Hallo,

 

ich weis nicht wie das geht mit dem Antrag stellen, kann jemand helfen?

 

Leomax

Geschrieben

Hallo Leomax,

 

um nicht alles zu wiederholen, schau im Beitrag unter "Bitte um Liste für Bezuschussung für 10 Tl-01" nach. Solltest Du dann noch fragen haben, so werde ich sie Dir beantworten.

 

LG

Richard-Paul

Geschrieben

hallo, Leomax -

 

ich würde mir ein Bestrahlungsgerät nur zulegen, wenn mein Arzt dazu rät -

 

nette Grüsse und viel Erfolg wünscht dir - Bibi -

Geschrieben

Hallo Leomax,

 

um nicht alles zu wiederholen, schau im Beitrag unter "Bitte um Liste für Bezuschussung für 10 Tl-01" nach. Solltest Du dann noch fragen haben, so werde ich sie Dir beantworten.

 

LG

Richard-Paul

Hallo Richard,

 

da ich zusätzlich noch an einer Lungenerkrankung leide, der Weg zur hier zwar nicht so weit aber ich muss immer laufen wenn ich aus der Bahn aussteige

und 3 mal die Woche zum Baden gehen das ist so eine Belastung für mich.

Jetzt muss ich wieder Antibiotika 3 Wochen einnehmen und musste die Badetherapie unterbrechen weil ich nicht fit bin.

Die Schuppenflechte ist durch den schlimmen Infekt schlechter geworden.

Ich weis nun nicht, ob ich mit meiner Hautärztin spreche.

 

LG Leomax

Geschrieben

Hallo Richard,

 

da ich zusätzlich noch an einer Lungenerkrankung leide, der Weg zur hier zwar nicht so weit aber ich muss immer laufen wenn ich aus der Bahn aussteige

und 3 mal die Woche zum Baden gehen das ist so eine Belastung für mich.

Jetzt muss ich wieder Antibiotika 3 Wochen einnehmen und musste die Badetherapie unterbrechen weil ich nicht fit bin.

Die Schuppenflechte ist durch den schlimmen Infekt schlechter geworden.

Ich weis nun nicht, ob ich mit meiner Hautärztin spreche, aber ich weis das sie diese Klinik übernommen hat wo ich Baden war und sie wird bestimmt kein Rezept ausstellen.

 

LG Leomax

Geschrieben

Hallo Leomax,

 

ich habe hier nochmals die Zeilen aus meinem Beitrag vom 16. Mai 2014 kopiert.

 

"ich zitiere aus einem Schreiben der KK:

 

"Die KK stellen nach § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - (SGB V) den Versicherten die im 3. Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§12 SGB V) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu  entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

Gemäß § 12 Abs. 1 SGB V müssen diese Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder wirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Versicherte haben nach § 27 SGB V Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst u.a. ärztliche Behandlung sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln.

Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die vom Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist (§ 28 Abs. 1 SGB V).

Die Versorgung mit Hilfsmitteln wird in § 33 SGB näher geregelt.

"....." 

Zur Sicherung der ärztlichen Versorgung hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 92 SGB V Richtlinien über die Versorgung von Hilfsmitteln (HilfsM-RL) in der vertragsärztlichen Versorgung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten beschlossen, die gemäß § 92 Abs. 8 SGB V Bestandteil der Bundesmantelverträge sind und nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) Normcharakter haben." 

 

Soweit ein Teil-Auszug aus den Vorschriften der KK (keine Haftung auf Vollständigkeit).

 

D.h. vereinfacht: - Die Hilfsmittel (hier UVB-Bestrahlungsgerät), die wir erstattet haben wollen,  müssen mit einer Nummer im Hilfsmittelkatalog aufgelistet sein. Andererseits muss jede Firma, bei der wir einen Kostenvorschlag [der wichtig ist vor/ mit einem Antrag bei den KK] beantragen, die Hilfsmittel-Nummern anführen (falls es eine gibt) in ihrem Angebot/Rechnung.

Mit einem Antrag bei den KK ist ein Attest eines Arztes notwendig.

Eine Kostenerstattung ist immer nur nach Bewilligung  durch die KK möglich; keine Kostenerstattung, wer ein Hilfsmittel vorher kauft (seltene Ausnahmen)."

 

D.h. Du must zuerst einen Antrag auf Bewilligung bei Deiner KK stellen; - die KK verlangt dann von Dir ein Rezept von einem Arzt und ein Angebot von einem Bestrahlungsgerät.

 

LG

Richard-Paul

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