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Bitte um Liste für Bezuschussung für 10 Tl-01


UnbewusstKratzkratzkratz..

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UnbewusstKratzkratzkratz..
Geschrieben

Hallo,

 

ich bin neu hier. Pso ist da, ja. Und nervt und wächst.

Und ich habe gerade das zweite Mal eine Abwimmelung von meiner KK erhalten. Bin gerade genervt vom links nacht rechts und umgekehrt Geschicke.

Ich bin der Meinung UVB "würde" mir helfen. Ich bin 34 und habe einen Draht zur Chemie, Physik und Biologie. (Mathe nicht!, vielleicht ein bisschen ).

 

Ich wollte mich erkundigen, wie ich bezuschusst werden kann.

Das erste Mal vor drei Tagen und sollte darauf zu meinem Dermatologen gehen und mir eine "Bescheinigung, oder Gutachten" besorgen, welches dann vom medizinischen Dienst evaluiert werden würde..

Beim Dermatologen heute, hat der mir gesagt, es müsste bei der KK einen Vordruck/Formular geben.

Mit Schweigepflichtsentbindung. "Ich solle ruhig Mal etwas Druck machen bei der KK, die sehen mich nämlich als Störer, unwichtige Person..".

 

Dann habe ich eben wieder die KK angerufen und von meinem ersten Telefonat erzählt und dem Besuch beim Dermatologen. Dann wurde ich an eine höhere Stelle! weitergereicht (10Min Warteschleife).

Sie hätte niemals etwas von so einem Vordruck usw. gehört, wüsste jetzt auch nicht wo sie danach suchen sollte. Ich sollte zum Arzt gehen, da der das ja verordnen würde. Oder ich könnte noch mal in meine ansässige Filiale gehen, am nächsten morgen (Wahrscheinlich um mir Bandenmäßg eine Absage ins Gesicht zu geben).

 

 

Wer kann mir hier Infos geben wie man den Antrag hin-, bzw. durch bekommt?

Irgendwie weiss ich nicht mehr, wer jetzt alles nicht möchte, dass ich mich Therapieren kann.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

....was bitte willst Du bezuschusst haben? Nur weil Du Pso hast steht Dir im Normalfall doch nicht mehr zu als anderen? Sorry aber Dein Posting ist etwas verwirrend.

 

Gruß Lupinchen

Geschrieben

Ich vermute mal, Du meinst diese Philips-Röhren. Bist Du bastlerisch arg begabt? ;) Oder warum beantragst Du nicht wie andere Menschen auch ein komplettes Bestrahlungsgerät? ;)

 

Im Ernst: Ich würde bei dem Hersteller Deines Vertrauens gucken und anfragen, wie Du wo an das Formular kommst. Oder in einem Sanitätshaus fragen.

 

Wir haben eine Liste der Hersteller von Geräten für die Lichttherapie.

 

Man kann die Geräte übrigens auch mieten. Das ist ja vorteilhaft, wenn man nicht weiß, ob die Bestrahlung einem überhaupt hilft. Von medilux zum Beispiel weiß ich, dass sie es machen. Sie haben auf ihrer Seite auch ein Beispiel für eine Verordnung zum Herunterladen. Andere Hersteller mögen das auch anbieten, das weiß ich einfach nicht.

Geschrieben

Hallo,

 

wenn es darum geht, dass Dir die KK eine Ablehnung für ein UVB-Bestrahlungsgerät (egal welcher Art) geschickt hat, helfe ich Dir gerne weiter, -  einschließlich Prozess beim Sozialgericht (was kostenlos in der 1. Instanz ist). - Nur ich bin z.Z. in Urlaub in Norddeutschland und habe die entsprechenden Unterlagen in München, wo ich wieder am Monatsende bin.  

Sollte sich Dein Anliegen um eine Ablehnung der KK handeln (was die KK gerne machen), setzt Du ein Schreiben auf (es muss schriftlich sein), mit den Anfangszeilen, "Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen das Schreiben vom ... [Datum]. > Nächster Absatz im Deinem Widerspruch:

Begründung: aus zeitlichen Gründen bin ich zu Hause auf die Behandlung meiner PSO durch UVB-Bestrahlung angewiesen. (+ evtl. noch ein wenig blabla, was schon im Schreiben der KK  steht). Ich bitte um Genehmigung zum Kauf eines UVB-Bestrahlungsgerätes. Ein ärztliches Attest wird von mir nachgereicht."

 

>> Hierdurch gewinnst Du erst mal Zeit! - Es wird evtl. die nächste Ablehnung kommen (was nur Formsache ist). Bis dahin bin ich in München und schreibe Dir, was Du zu tun hast. >> Zur Fristwahrung - und dies ist wichtig - musst Du Deine Schreiben immer rechtzeitig absenden (sonst verlierst Du Deine Rechte). - Ich habe dies alles - alleine - bis zum Sozialgericht durchgezogen und meine KK musste bezahlen (und dann vor einem Urteil schon freiwillig, - auf Hinweis der Richterin).  

 

Inzwischen brauchst Du auf jeden Fall vom einem (Deinem) Arzt ein Attest für ein UVB-Bestrahlungsgerät (was viele Ärzte nicht gerne machen); - und Du kannst Dich im Internet schon mal umsehen, welches Gerät Dir gefällt (weil Du später ein Angebot vorlegen musst).

 

Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mich gerne auch per PN anschreiben, oder hier direkt fragen.

 (nur ich bin hier nicht immer im Netz). - Und diese Prozedur muss immer sein, bevor Du ein Gerät kaufst.

 

LG

Richard-Paul

UnbewusstKratzkratzkratz..
Geschrieben (bearbeitet)

Danke, erst mal für Eure Antworten.
Ich habe ein Schreiben an die KK abgeschickt und am selben Tag einen Anruf einer SB erhalten.
Sie sagte mir, sie benötigt eine Verordnung vom Arzt. Diese werde ich jetzt, vom Arzt, einfordern. Mal sehen wie sehr er sich sträubt.
 
Mein Schreiben sah so aus:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit möchte ich einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für ein Lichttherapiegerät, bzw. Erneuerung eines Gerätes, stellen.
 
Ich leide seit meinem 23. Lebensjahr an einer Psoriasis. Und bin in Behandlung.
Meine Lebensqualität ist durch ständige Kontrolle der Luftfeuchtigkeit und anderer Schwebstoffe , sowie Juckreiz stark eingeschränkt.
Das UV-B Schmalband Spektrum von 311nm der Strahlungsröhren TL-01 des Herstellers Philips helfen mir.
Diese sind nach dem Medizinproduktegesetz gefertigt, geprüft und zertifiziert.
Ich benötige 10 Stück, der Behandlungsröhren im Standardformat 1760mm, für den Preis von jeweils 89,50 € exkl. Versand.
 
 
Aktuelle Publikation der Firma Philips, über die Phototherapie-Vorteile im UVB Schmalbandbereich 311nm, auf Englisch, wurde im Anhang,
als .pdf, hinzugefügt.
 
 
Erhältlich mit der Artikel-Nr.: 5103110, bei der Firma:
Adresse TTS Products

Heinrich-Heine-Str. 5
36364 Bad Salzschlirf
Deutschland

Telefon 06648 40160 Fax 06648 914890 Ansprechpartner Uta Sauer E-Mail info@tts-products.de

Steueridentifikation
USt-IdNr.: DE 232861943

Bankverbindung
Name der Bank: Sparkasse Fulda
Kontonummer / IBAN: 400 1775 / DE74 5305 0180 0004 0017 75
BLZ / BIC: 530 501 80 / HELADEF1FDS
Kontoinhaber: Uta Sauer

TTS PRODUCTS Bad Salzschlirf, ist lt. Zulassungsempfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 126 Abs. 2 SGB V zur Abgabe von Geräten zur Heimbehandlung von Versicherten berechtigt.

Diese Röhren werden in meinem vorhandenen Gerät, der Marke Philips HB 542, betrieben. Welches das gleiche Gerät ist, das als
Dermalight 1000 UVB Therapie 311 nm TL01 der Firma Dr. Hönle vertrieben wird.
Dieses Gerät verfügt über eine sekundengenaue Mikroprozessor-Steuerung Firma Müller TC 14 und ist wechselstromseitig zusätzlich mit einem Not-Aus-Schalter versehen.
Die erforderliche Sachkenntnis, zum sicheren Betreiben eines solchen Gerätes, habe ich mir bereits angeeignet.
Intensitätsabhängige Bestrahlungszeiten, bei ca. <=5 Sek. täglich, unter Berücksichtigung der Gesamtenergie/cm²/Jahr.
Durch das UVB Schmalband (311nm) sind sichere Dosen im Sub-Erythem-Bereich gegeben. (Siehe Publikation Philips S. 12-!4)
 
Ich freue mich auf eine Antwort.

 

 
Das ich ein Komplettgerät erhalte, hielt ich für noch unwahrscheinlicher, deshalb habe ich mir ein HB 542 gebraucht für 20,-€ geholt und wollte es mit einem "Müller TC14" und einem "Wechselstrom-Not-Aus-Taster", als Festinstallation, ausstatten.
Ich studiere E-Technik. Konnte ich aber auch schon vorher bauen.

 

Welche Preisspanne wird denn von der KK übernommen, für ein Komplettgerät?

Gibt es auch Rundum-Standeräte, die übernommen werden? Wenn schon, denn schon. ;)

Ich werde mir die Verordnungsvorlage gleich ausdrucken, danke.

 

 

Vielen Dank auch für die Rechtsberatung, ich wusste nicht, dass die Bezuschussung schon so weit bekannt und selbstverständlich ist.

 

Gruß

bearbeitet von UnbewusstKratzkratzkratz..
UnbewusstKratzkratzkratz..
Geschrieben

Jetzt habe ich nach Verordnungsvordrucken gegoogelt und ein pdf, von Waldmann, für ein UV 100L*, gefunden.

Das sieht ja schon sehr gut aus für die Körperseiten. Und das wird bezahlt?

Kann ich gar nicht glauben.

 

Gibt es noch Bessere, für die Körperseiten, bzw. Rundumgeräte, die übernommen werden?

 

Danke

Geschrieben

 Und das wird bezahlt?

 

Hallo,

ich zitiere aus einem Schreiben der KK:

 

"Die KK stellen nach § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - (SGB V) den Versicherten die im 3. Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§12 SGB V) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu  entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

Gemäß § 12 Abs. 1 SGB V müssen diese Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder wirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Versicherte haben nach § 27 SGB V Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst u.a. ärztliche Behandlung sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln.

Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die vom Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist (§ 28 Abs. 1 SGB V).

Die Versorgung mit Hilfsmitteln wird in § 33 SGB näher geregelt.

"....." 

Zur Sicherung der ärztlichen Versorgung hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gemäß § 92 SGB V Richtlinien über die Versorgung von Hilfsmitteln (HilfsM-RL) in der vertragsärztlichen Versorgung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten beschlossen, die gemäß § 92 Abs. 8 SGB V Bestandteil der Bundesmantelverträge sind und nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) Normcharakter haben." 

 

Soweit ein Teil-Auszug aus den Vorschriften der KK (keine Haftung auf Vollständigkeit).

 

D.h. vereinfacht: - Die Hilfsmittel (hier UVB-Bestrahlungsgerät), die wir erstattet haben wollen,  müssen mit einer Nummer im Hilfsmittelkatalog aufgelistet sein. Andererseits muss jede Firma, bei der wir einen Kostenvorschlag [der wichtig ist vor/ mit einem Antrag bei den KK] beantragen, die Hilfsmittel-Nummern anführen (falls es eine gibt) in ihrem Angebot/Rechnung.

Mit einem Antrag bei den KK ist ein Attest eines Arztes notwendig.

Eine Kostenerstattung ist immer nur nach Bewilligung  durch die KK möglich; keine Kostenerstattung, wer ein Hilfsmittel vorher kauft (seltene Ausnahmen).

 

LG

Richard-Paul

Geschrieben

.....für die Ersatzteile sehe ich schwarz weil das Gerät, zumal selbstgebaut, nicht durch die Krakas genehmigt wurde. Dann...nur dann zahlen sie auch die Ersatzbirnen usw.

Ein neues Gerät zu bekommen ist schwierig und die Argumente dafür müssen gut vorbereitet sein. Der Arzt muss auch mitspielen. Ob es bei Ablehnung lohnt zu klagen.....ich glaube eher nicht, denn man kann sich fast in jeder Stadt ambulant einer Bestrahlungstherapie unterziehen. In einigen Praxen auch als Balneo-Photo-Therapie, oder Bade-Puva.

Viele die eine Heimbestrahlung vorziehen kaufen sich ein gebrauchtes Gerät, aber dann entstehen natürlich auch irgendwann wieder Folgekosten.

Ich habe mein Gerät -Saalmann SUP-, beim letzten Umzug entsorgt, war auch nach Jahren noch neuwertig....aber mir war es zu riskant es weiter zu geben an Bekannte. Ich bekam die Genehmigung vor vielen Jahren von der DAK und später auch die Ersatzbirnen. Mir bringt eine UV-Heimbestrahlung nichts, leider. Wobei ich zzt, fast erscheinungsfrei bin.

 

Versuch Dein Glück mit stichhaltigen Gründen, evtl. klappt es ja.

 

Gruß Lupinchen

UnbewusstKratzkratzkratz..
Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die Informationen!

 

Das mit den Ersatzteilen habe ich nur gemacht um nicht zu teure Forderungen zu stellen.

 

Jetzt werde ich natürlich gleich ein Komplettgerät beantragen.

 

Wenn ich meinen Arzt sehe, hole ich mir die Verordnung.

bearbeitet von UnbewusstKratzkratzkratz..
  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo,

Ich bin Neu hier und aus Österreich. Gibt es vielleicht jmd. der sich mit der Bezuschussung von Heilbehelfen in Ö auskennt.

Z.b. auch Rechtslage die GKK (Gebietskrankenkasse) zu belangen bei Ablehnung etc.

Danke für eure Hilfe.

Lg

Geschrieben

Hallo weem

Gibt es bei euch einen Sozialverband wie bei uns den VdK? Die unterstützen einen bei solchen Sachen.

Gruss Donna

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