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Reha in Deutschland für im Ausland Lebende


pixie

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Geschrieben

Hallo,

ich suche detaillierte Informationen, wie ich in Deutschland eine medizinische Reha beantragen kann (dt. Staatsbürgerschaft - Hauptwohnsitz im EU-Ausland).

Dieser ältere Beitrag hier im Forum gibt andeutungsweise Hinweise, jedoch nicht sehr genau.

Ich habe während eines temporären Aufenthaltes in D. kürzlich vom Arzt eine Überweisung bzw. Formblatt 60: "Einleitung von Leistungen zur Reha..." bekommen.

Die Krankenkasse sah sich mangels aktueller (Nicht-)Mitgliedschaft nicht zuständig und die DRV gab mir in einer Reihe von Telefonaten zunehmend widersprüchliche Auskünfte, sendete jedoch ursprünglich die Reha-Antragsformulare zum Ausfüllen. Jüngste Auskunft der DRV war - es ginge nicht mangels Hauptwohnsitz in D und mangels Mitgliedschaft bei einer dt. KV. Vorige Auskünfte wiesen auf die notwendige Wartezeit hin, die eigentlich aufgrund der in D und im anderen EU-Mitgliedsstaat gezahlten Sozialbeiträge gegeben sein müsste.

Ich war ursprünglich davon ausgegangen, dass aufgrund der Überweisung/Einweisung durch den dt. Arzt der Antragsweg über D gewählt werden müsste.

Aufgrund der zuvor genannten Beitragszahlungen in beiden EU-Mitgliedsstaaten dachte ich, es gäbe evtl. eine Mischfinanzierung durch beide Staaten, da sonst ja die Beiträge im jeweils anderen Land unberücksichtigt blieben.

Soweit bekannt, bitte um genaue (oder so genau wie möglich) Auskünfte, wie vorzugehen ist (o.g. Forenbeitrag erwähnte div. Beispiele von Patienten aus den Benelux-Ländern, die regulär/ nicht privat eine Reha in D gemacht haben).

Vielen Dank!

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Geschrieben (bearbeitet)

Hier sind einige EU-Mitglieder im Forum die sich auch in Deutschland in Rehakliniken behandeln lassen, meist aber auf Selbstzahlerbasis. Das willst Du aber nicht. Eigendlich ist maßgebend ob eine Mitgliedschaft in einer deutschen Krakas besteht, oder auch Beiträge in die DRV noch gezahlt werden. Dann kann man sicher diese als Kostenträger in Anspruch nehmen, wie es mit doppelten dem Wohnsitz verhält....weißt Du sicher am besten.

Das Meiste kannst nur Du selber klären. Aufgrund der ungenauen Angaben wie es sich wirklich verhält, wird hier kaum jemand etwas aussagekräftiges dazu sagen können und das wäre auch ein wenig viel verlangt.....meine Meinung.

Gruß Lupinchen

bearbeitet von Lupinchen
Geschrieben

Ich kenne auch einige EU-Ausländer die hier in Behandlung waren.

Die Voraussetzung ist sicherlich die gleiche wie bei einem Deutschen der im Ausland lebt und dort Krankenversichert ist.

Soweit mir bekannt lief dass ohne Reha, sondern mit Einweisung in eine Akutklinik, z.B. Fachklinik Bad Bentheim bzw. Tomesa-Klinik in Bad Salzschlirf.

Übrigens gibt es die Möglichkeit einer Anschlussheilbehandlung, die mit einer Reha vergleichbar ist.

Hilfreich wäre es sicherlich, dich direkt an eine der Kliniken zu wenden, denn die hatten bestimmt schon öfters damit zu tun.

Eine Reha über eine hiesige Rentenversicherung hat eigentlich den Sinn, dass du hinterher dem hiesigen Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst.

Alles Gute und berichte wie die Sache ausgegangen ist, Uwe

Geschrieben

Soweit mir bekannt lief dass ohne Reha, sondern mit Einweisung in eine Akutklinik, z.B. Fachklinik Bad Bentheim bzw. Tomesa-Klinik in Bad Salzschlirf.

Übrigens gibt es die Möglichkeit einer Anschlussheilbehandlung, die mit einer Reha vergleichbar ist.

Hilfreich wäre es sicherlich, dich direkt an eine der Kliniken zu wenden, denn die hatten bestimmt schon öfters damit zu tun.

Eine Reha über eine hiesige Rentenversicherung hat eigentlich den Sinn, dass du hinterher dem hiesigen Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst.

Vielen Dank, Uwe, für die Hinweise - soweit ich das im Überfliegen hier im Forum richtig gelesen habe, hat die Tomesa-Klinik im September 2013 Insolvenz angemeldet. Werde es mal bei der Bad Bentheim Klinik o.a. versuchen.

@ Andreas - danke für den Link, aber wie eingangs erwähnt ist mein Hauptwohnsitz zur Zeit im EU-Ausland (habe derzeit keine KV-Mitgliedschaft in D) - ich wusste halt bloss nicht, was ich mit der gutgemeinten Überweisung des deutschen Arztes zur medizinischen Reha (der mich während meines temporären Aufenthaltes in Deutschland behandelte) anfangen soll, da die KV sich nicht zuständig sehen. Naja, werde weiter suchen...

Geschrieben

Die Tomesa ist unter neuer Geschäftsführer aufgekauft worden und besteht

Weiterhin !

Die langjährigen Pat. waren so überzeugt und haben mit Mitarbeitern ordenlich

Wellen geschlagen.

Dort kannst du also immer noch hin.

Geschrieben

@ Andreas - danke für den Link, aber wie eingangs erwähnt ist mein Hauptwohnsitz zur Zeit im EU-Ausland (habe derzeit keine KV-Mitgliedschaft in D) - ich wusste halt bloss nicht, was ich mit der gutgemeinten Überweisung des deutschen Arztes zur medizinischen Reha (der mich während meines temporären Aufenthaltes in Deutschland behandelte) anfangen soll, da die KV sich nicht zuständig sehen. Naja, werde weiter suchen...

Na das wusste ich doch, als ich den Link hier rein gesetzt habe, das dein Wohnsitz im EU-Ausland ist.

Und genau darum geht es ja auch in dem Link, das halt die Krankasse, die für dich im EU- Ausland zuständig ist, diese Reha nur bewillgen brauch und du dann hier in Deutschland auch diese Reha antreten kannst, ohne sie Privat zuahlen zu müssen.

Geschrieben

Allg. Anmerkung - soviel bislang gefunden: die E112 Antragsroute heisst mittlerweile S2; bei permanentem Aufenthalt im 'Gastland' ohne kompletten Sozialversicherungswechsel wäre es die S1-Route

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