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kuren von der bfa ?!


Danila

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Geschrieben

hallochen liebe leute

hier mal ne frage von mir

ich bin 3 mal am toten meer gewesen über die LVA

jetzt hab ich aber das problem das ich seit 01.07 zwangsweise bei der bfa gelandet bin ( eingentlich nur durch meinen job )

zahlt die bfa berlin kuren anch israel ?

ich kenne leider nicht die gesetzeslage der bfa

schön wenn da einer bescheid wüsste

lg

jaci

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

hab mich mal gekümmert und wollt euch mal was scheenes zeigen:

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

In der Fassung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 (BGBl. I S. 606)

§ 9

Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches. Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages sowie den besonderen Bedürfnissen behinderter Kinder wird Rechnung getragen.

(2) Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, können auf Antrag der Leistungsberechtigten als Geldleistungen erbracht werden, wenn die Leistungen hierdurch voraussichtlich bei gleicher Wirksamkeit wirtschaftlich zumindest gleichwertig ausgeführt werden können. Für die Beurteilung der Wirksamkeit stellen die Leistungsberechtigten dem Rehabilitationsträger geeignete Unterlagen zur Verfügung. Der Rehabilitationsträger begründet durch Bescheid, wenn er den Wünschen des Leistungsberechtigten nach den Absätzen 1 und 2 nicht entspricht.

(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.

(4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten.

§ 33

Ausgestaltung von Rechten und Pflichten

Ist der Inhalt von Rechten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hallo,

wer von euch hat Erfahrungen mit der BfA bezüglich "Übernahme Reha Totes Meer" gemacht. Wurde jemand von der BfA dort hin geschickt???

Bitte, melden - ich klage gerade vor dem LSG.

LG

Nelly

Geschrieben

Hallo,

leider habe ich bis heute auch noch nichts von der BFA gehört. Wie lange dauert eigentlich so ein Antrag, laut Arzt ist der schon seit 5 Wochen raus gegangen.

Gibt es irgendeine Telefonnummer bei der BFA wo man den Bearbeitungsstand ermitteln kann.

Ich glaube was ich hier so lese, wird es mit der BFA wirklich für jeden ein Kampf werden wegen der Massnahme am Toten Meer. Bei den Kassen hat es in der Vergangenheit bei mir zumindest nie wirklich Probleme gegeben.

Anscheinend muss man bei der Krankenkasse auch Druck ausüben das sie ja wieder eine Übernahme gewährleisten. Bei der Vorgehensweise muss man sich schon Fragen in welchem Land man noch lebt. Man stellt den Antrag bei der Kasse und die gibt Ihn zur BFA weiter, obwohl sie wissen das keiner den Antrag genehmigt bekommt.

Bei ca 4 Milliarden Überschuss, Funktionäre erhohen Ihrere Gehälter wann und wie sie wollen, und der Versicherte bleibt im Regen stehen............Ich hör lieber auf sonst......

Also nicht aufgeben immer dran bleiben

Mit freundlichen Grüßen

aus dem verschneiten Allgäu

Frank

Geschrieben

Hallo Frank,

hast du auch deinen Antrag zuerst bei der KK eingereicht und die haben dann den Antrag einfach an die BfA weitergeleitet???

Hat die KK die Bearbeitungsfrist von 14 Tagen eingehalten und haben die dich über die Rechtslage aufgeklärt??

Wenn nein, dann muss die KK dich ans Tote Meer schicken.

Die Barmer hat leider diese Frist bei mir eingehalten und meinen Antrag weitergeleitet.

Die BfA sagt, dass die nicht verpflichtet wären Patienten nach Israel zu schicken, weil z.Z. die Rahmenrichtlinien der Rentenversicherungsträger für Reha-Maßnahmen dort nicht erfüllt werden. So´ne Schei......

Ich klage z.Z. gegen die Barmer und gegen die BfA. Hab aber keine Hoffnung mehr, dass ich dieses Jahr noch ans Tote Meer komme.

Allen die das gleiche Problem haben, sollten das auch tun...

Liebe Grüße bis denn....

Geschrieben

Hallo Nelly,

ich hatte damals die TK angerufen das ich einen Antrag will fürs Tote Meer, darauf hin

haben sie mir Anträge zugeschickt. Diese Anträge habe ich dann dem Arzt gegeben und ich habe auch noch ein Teil ausgefüllt. Anscheinend war auch ein Brief von der TK dabei der war schon verschlossen. Ich bin der Meinung das dies dann direkt zur BFA gegangen ist.

Eine Aufklärung gab es zumindest von der TK nicht. Aber es kann ja sein das sie mir gleich die Anträge von der BFA zugesand haben. Ich muss ehrlich sein, damals habe ich die Situation noch nicht erkannt, ich dachte dass ist der Antrag von der TK, schnell ausgefüllt und gleich dem Arzt gegeben, und der schickt dies ja an die Richtige Stelle. Ich frag auf alle Fälle den Arzt wo er es hingeschickt hat.

Mit besten Dank

und ich wünsche dir das es trotzdem heuer mit Dead Sea noch klappt....

Frank

Geschrieben

Hallo Frank,

es scheint, dass du ganz gute Chancen hast, um ans Tote Meer zu kommen, denn zuerst ist die KK für dich zuständig - die müssen prüfen, ob dein Antrag dann an die BfA weitergeleitet werden kann.

Die KK muss dich über die Weiterleitung an die BfA informierten und dass innerhalb der Weiterleitungsfrist von 14 Tagen. Wirst du nicht über die rechtlichen Grundlagen in Kenntnis gesetzt, hat die KK gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und die Maßnahme muss übernommen werden (gleiches gilt für die BfA)...

ALSO dranbleiben und DRUCK machen, ggf. mit einem Anwalt drohen...

Ich drücke dir die Daumen.

Nelly (Petra)

Geschrieben

@ aussi

die telefonnummer von der bfa rehaabteilung---------------------------------->

030/86526558

deine versicherungsnummer angeben und wenn möglich die bkz

dann weiste auf welchem stand die sind :-))

viel glück

Geschrieben

Hallo, Ihr Zwei, Danila und Petra

habe schon bei der BFA angerufen gleich 2 mal, kein Eingang von Antrag. Dann habe ich meinen Arzt angerufen und die Frau sagte mir er sei rausgegangen, ich frage wann und dann traf mich der SChlag............

Ich habe laut Eingang den Antrag am 1. Feb. abgegeben und der Arzt hatt laut Unterschrift erst am 1.3 bearbeitet und dann anscheinend erst am 6- 7 März er an die BFA geschickt.

Was soll ich noch sagen dazu, die meinten wird wohl in einem Stapel geliegen geblieben sein.

Die in der BFA meint ich soll nochmals am Freitag anrufen, dann müßte er im Computer erfasst sein.

Also bis dann und weiter kämpfen

Frank

Geschrieben

tja lieber frank

herzlich willkommen bei der bfa *lach*

ich kann dir aber eins sagen - bei einem wiederspruch geht das schneller :-)

das iss böse ist dort aber leider so....

( ich meine mit schneller..... dass das eher eingeht - nicht die bearbeitung)

bei mir zweifelt die bfa gerade den eigenen gutachter an

( komisch das 2 gutachter das gleiche sagen und der letzte wird angezweifelt...)

nur mal dazu - damit du ne ahnung hast was dich erwarten könnte :-))

Geschrieben

Hallo Danila - hallo Frank,

die BfA wird keinen von uns ans Tote Meer schicken....

die haben da unten gar keine Vertragspartner...

Das mit den Widersprüchen kann man sich wohl auch sparen - wir müssten diese Situation mal veröffentichen - denn die KK und die BfA verar.... uns doch.

Die KK weisen unsere Anträge an die BfA ab, obwohl die genau wissen, dass die BfA keine Leistungen für das Tote Meer erbringt.

Liebe Grüße

Nelly (Petra)

Geschrieben

Hallo,

ich glaube da hast du wohl recht, mit deiner Annahme. Ich glaube man muss bei seiner Kasse direkt Druck aus üben, und dort den Hebel ansetzen. Ich glaube auch bei den Kassen kann man durch Öffentlichlkeit eher was bewirken als bei eine Behörde.....

Ich warte erstmal den Bescheid ab von BFA. Und dann schreibe ich der TK Hauptverwaltung direkt. Man kann doch dann auch mal einige TV Sender kontaktieren, die sind doch für solche Sorrys gerne zu haben.

1997 habe ich damals bei ersten mal meiner Kasse gesagt, er soll doch mir das Schriftlich geben das sie mich nicht ans Tote Meer schicken wollen, obwohl es billiger ist länger anhält, und die bessere Erfolgsaussichten hat als alles andere, weil ich es brauche für ein Zeitungsartikel. Siehe da drei Tage später kam der positive Bescheid.

Ob es daran gelegen hat , weiss ich nicht aber sie haben sich bewegt.

Also dran bleiben

und nicht aufgeben.

MFG

Frank

Geschrieben

Hallo,

habe heute nochmals mit BFa telefoniert, sie sagte nur das der Bescheid gestern rausgegangen ist. Sie kann mir aber nicht sagen was nun ist, aus Datenschutzgründe.....

Ich kann mir schon vorstellen was drinsteht, das würde ich auch keinen sagen .....

Na dann weiss ich demnächst mehr........

Bis dahin

Frank

Geschrieben

Hallo Frank,

bin ja gesannt, was bei dir drinsteht!!!

Ich drücke dir ganz doll die Daumen, melde dich sofort - ok!

Liebe Grüße

Petra

Geschrieben

Hallo Petra,

B E S C H E I D

===============

Ihren Antrag von 1.2.2005 auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können wir nicht entsprechen.

Begründung: Ich hatte vor 2 Jahren einen Bandscheibenvorfall, und war damals als AHB nach dem Krankenhaus auf diese MAssnahme. Es kann nur alle 4 Jahre eine solche Massnahme genehmigt werden .

2. Psoriasis vulgaris .....auf das Leistungsvermögen sind nicht so schwerwiegend, das eine vorzeitige Leistung zur Medizinischen Rehabilitation im Sinn von Paragraf 15 SGB ...

Ich weiss nur eins wenn einer von dehnen meine Haut hätte dann würde keiner diesen Satz schreiben. Glaub mir ich lach echt darüber..........

Ich rufe jetzt erstmal die TK an und frage jetzt mal wer da überhaupt der Richtige Ansprechpartner ist. Wie ich weiss dies mit den 4 Jahren ist wenn man eine Kur beantragt hat. Ich wollte doch keine Kur beantragen sonderen eine Medizinischen Maßnahme wie ich sie Jahre zuvor Beantragt habe.

Ich glaube ich muss dies erstmal klären, dann werde ich die notwendigenn Schritte einleiten. Bin ja mal jetzt gespannt auf die Kasse wie Sie nun die Sachlage sieht.

Ich glaube jetzt fängt es richtig an Spass zu machen, weil eins ist Sicher wenn mich mal

einer Reizt dann Ziehe ich es bis zum schluss durch, dies haben schon manche erleben müssen.

Also mir ist es egal wer der Träger ist, hauptsache ich kann fahren,.......

Mit den besten Osterngrüße

aus dem Allgäu

Frank

PS:Viel Spass beim Eiersuchen......

Geschrieben

Hey Frank,

auch ich wünsche dir schöne "Rest-Ostertage"...

Das mit der BfA ist voll verar....! Die wollen einfach nicht bezahlen.

Du musst dich auf deine "chronische Erkrankung" berufen... lass dich nicht abwimmeln - nur Totes Meer übernimmt die BfA auf keinen Fall.

Schade, dass die in deinen Bescheid dies nicht reingeschrieben haben - hätte mir vielleicht helfen können.

Ich glaube ja auch nicht, dass ich fahren kann - zur Zeit warte ich auf den Bescheid von der BfA - die müssen jetzt vor dem Sozialgericht Stellung nehmen.

Mein Anwalt hat gerade folgendes beim Gericht eingereicht: .

.. dass die wieder aktivierte Schuppenflechte Krankheitswert hat ist unbestritten. Die Linderung oder Heilung einer Krankheit ist primäre Verpflichtung des Krankenversicherungsträgers. Sollten die weitergehenden Voraussetzungen für eine Rehabilitation mit Blick auf die Erwerbsfähigkeit und -tätigkeit der Antragstellerin letztendlich angenommen werden, dann mögen die Versicherungsträger untereinander den erforderlichen und aus ihrer Sicht geschuldeten Ausgleich im Innenverhältnis vornehmen. Das hier praktizierende "Kompetenzgeschiebe" erfolgt in Verletzung der den Leistungsträgern obliegenden Pflichten, insbesondere der Pflicht, jedem Berechtigten die ihm zustehenden Sozialleistungen zukommen zu lassen...

Er hat auch gefordert, dass im Sinne einer Eilbedürftigkeit schnell entschieden werden soll...

Aber das Gemeine ist, dass die Barmer mit der Weiterleitung eines Antrages sich auf rechtliche Grundlagen stützt und somit vielleicht auch noch Recht bekommt..

Ich melde mich wenn ich "mehr" weiß.

Liebe Grüße

Petra

Geschrieben

hallo frank

ich hoffe du erhebst einspruch

denn... zu 1.Begründung: Ich hatte vor 2 Jahren einen Bandscheibenvorfall, und war damals als AHB nach dem Krankenhaus auf diese MAssnahme. Es kann nur alle 4 Jahre eine solche Massnahme genehmigt werden

FALSCH

- du stellst diesesmal einen antrag auf reha wegen deiner haut

- Psoriasis ist chronisch und von daher fällt die 4jahresregel weg!

egal wieso du vor 2 jahren bei ner reha warst

2. Psoriasis vulgaris .....auf das Leistungsvermögen sind nicht so schwerwiegend, das eine vorzeitige Leistung zur Medizinischen Rehabilitation im Sinn von Paragraf 15 SGB ...

bestehe auf einen gutachter des leistungsträgers - aber bestehe auf einen Dermatologen

denn ein allgemeinmediziner ist lange kein fachmann / frau

mache bilder und schicke diese mit - wirkt auch

ich wünsche viel glück

Jaci

Geschrieben

Hallo Petra und Danila

habe heute mit der TK gesprochen, was für einen Bescheid ich von der BFA bekommen habe. Ich habe nochmals alles angesprochen wegen keiner kommt von der BFA ans tote Meer, und was hat meine AHB mit meiner Haut zu tun u.s.w..........

Ich sagte eigentlich zu Ihr das ich bei euch den Antrag wollte und die mir gleich einen BFA antrag zugeschickt haben.

Sie schickt heute noch einen Antrag von der TK den solle ich nochmals ausfüllen und wieder zurück schicken, inklusiv des Ablehnungsbescheid der BFA. Sie wollen es intern

prüfen ob sie doch die Kosten übernhemn können, beinhaltet auch eine Voerstellung zum Medizinischen Dienst. Ab jetzt erinnert mich die vorgehensweise von früher......

Was soll ich mit der BFA weiterhin machen, auf alle Fälle mal Einspruch einlegen.

Ich denke das es eher mit der TK klappen wird, als mit der BFA.DIe hatten ja auch schon 3 mal mich runtergeschickt, wieso sollte es auch diesmal nicht gehen, zwar aber erst Versuchen mit umwegen über die BFA.

Was ist euere Meinung...

Frank

Geschrieben

Hallo Jaci,

hat die BfA bei dir schon eine Entscheidung getroffen???

Bei mir (vor dem Gericht) geht es um eine vorläufige Entscheidung...

Die Barmer weigert sich nach wie vor meinen Antrag zurück zu nehmen - die BfA hat jetzt schriftlich dem Sozialgericht bestätigt, dass sie keine Maßnahmen am Toten Meer übernehmen.

Mein Anwalt hat einen Antrag auf Übernahme von vorläufigen Leistungen beim Sozialgericht eingereicht - in den nächsten Tagen wird mir wohl eine Entscheidung zugehen - wie die aussieht - keine Ahnung...

Hallo Frank,

ich würde auch bei der BfA dranbleiben - warte ab wie die Krankenkasse entscheidet - dann kannst du immer noch einen Widerspruch einreichen - musst nur an die Frist für den Widerspruch denken.

Falls die Krankenkasse übernimmt, dann hast du viel Glück gehabt - denn die BfA schickt dich nicht ans Tote Meer. Was Jaci schreibt stimmt, denn deine (unsere) Krankheit ist chronisch... und Chroniker haben einen besonderen Anspruch auf medizinische Leisungen... - im Internet steht auch viel darüber.

Liebe Grüße

Petra

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

so liebe leute

GUTE NACHRICHTEN

bei Wesselreisen und Häckelreisen laufen die verhandlungen mit der bfa auf hochturen :(

habe vor paar tagen mit michael gesprochen und ein herr von wesselreisen sagte ( am toten meer - zu meiner freundin) das auch mit denen verhandlungen laufen.

LAUT §40 ABS.2 SGB 5

(blabla...)

na da werden doch nich etwa bald ein paar leutchen am toten meer sein von der bfa?

also immer scheen einsprüche machen und vor dem sozialgericht klagen :)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Danila, hallo Frank,

HURRA, ich fliege am 28.04.05 ans Tote Meer - letzten Mittwoch kam die mündliche Zusage.

Die ganze Geschichte werde ich auf eure privaten E-mail Anschriften mailen - wenn ich wieder da bin.

Tschau bis denn

Nelly Petra

Geschrieben

du hast von der bfa eine zusage fürs tote meer ?

jetzt will ich aber mehr wissen !!

büdde büdde

meine e-mailaddy haste ja :-))

Geschrieben

Hallo Danila,

die Barmer bezahlt jetzt doch!!!

War ein harter Kampf.

Drücke dir die Daumen, dass es für dich auch bald klappt.

Hast du was neues gehört - was sagt die BfA denn zu deinem Antrag???

LG

Petra

Geschrieben

erstmal - herzlichen glückwunsch zur reha am toten meer

freue mich für dich :(

was meine reha angeht - hmmmmmmmm

ich habe am freitag post bekommen

wo mir mitgeteilt wurde das mein Wiederspruch jetzt doch endlich mal an die wiederspruchstelle weitergereicht wurde ---> seit 11.11.2004 läuft das jetzt ( nur mal zur info, das sind 5 monate)

heute habe ich dann das erste mal in der Geschäftsstelle angerufen und mit dem herren diskutiert das das zu lange dauert und ich akute schübe habe / hatte .

erst wollte er nicht so richtig einlenken - bis ich dann meinte das die PRESSE das bestimmt interessant findet

auf einmal sagte er mir er könne das ganze doch beschleunigen *lach*

jetzt bin ich mal gespannt ob ich ehrlich (wie er sagte) bevorzugt werde

ich warte eine woche ab und dann geht die liebe jaci echt an die öffentlichkeit

mann hab ich die nase voll

aber muss Frau denn immer erst drohen ehe sich was tut?:)

ich glaub der weiß das ich ernst machen werde

mal sehen wie das jetzt voran geht.... *abwart*

biba

Jaci

Geschrieben

Hallo Nelly,

du bist eine Kämpferin und ich wusste es das die Kasse wenn Sie sieht da kämpft eine

bis aufs letzte, dann wird man auch belohnt. Der Barmer sei Dank.

Mir war eigentlich klar das nur der Weg über die Kassen der Weg zum Toten Meer öffnet, wie es auch in der Vergangenheit war.

Ich wünsche dir auf alle Fälle viel Erfolg und wünsche dir aus besten Herzen das du Schuppenfrei zurück kommst, auch das weiss ich,dies wird erfolgen. Ich würde gerne mitfahren, ich habe mich mit meiner TK geeiningt das ich heuer erst wieder im Herbst fahren kann, da ich nun von Zeitfaktor nicht mehr fahren kann. Sie sicherten mir zu das wenn ich den Antrag im Herbst stelle genauso gehandhabt wird wie zu jetziger Zeit, incl. der Ablehnung von der BFA. Ich hoffe doch dies bleibt auch so.........

Also viel Spass und Good Luck for the DEad Sea...........

Hallo Danila

du bist auf dem richtigen Weg, ich hatte damals beim erstenmal auch die Presse und ie Öffentlichkeit ins Spiel gebracht, das sind sie von Schuppi nicht gewöhnt das dieser den Weg auch gehen kann, dann schicke Sie dich lieber nach Dead Sea runter, wirst es sehen. Bleib den Weg treu, sag beim Nächsten treffen oder Telefonat, wenn sie sich auch schon entschieden haben,das du doch bitte eine schriftliche Stellungsnahme der Ablehnung Ihrer Entscheidung dir zukommen lassen, da man Pressetechnisch es benötige. Sie müssen dir ja was schreiben und überlegen dann genau,.......oder schicken dich lieber gleich ans Tote Meer.

Ich würde mich sehr freuen für dich wenn es auch bei dir klappen wird.Bleib dran und lass dich nicht Unterkriegen.

Alles gute bis dann

Frank

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