Zum Inhalt

Hilfe


slower

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Behandlung in der Uni Würzburg.......

Habe habe zwei Jahre Embrel bekommen das auch sehr gut half.

Aber die Wirkung immer mehr nach gelassen hatte , wurde ich um gestellt auf Humira und Golimumab Etc MTX und Avara....

Das bei mir aber nicht angeschlagen hat, oder es ging mir schlecht damit übelkeit und und...

Befallen der Gelenke Schultern,Rechtes Handgelenk, Rechtes Knie bei fordre Füße und und ...

So ab dem 06.08.13 nehme ich an einer Studie Teil .Mit einem neuen Medikament......

So das war jetzt mal ei kurzer Überblick...

Ja hatte ich ganz vergessen habe GdB 40 wegen Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung und seit kurzen auch die Psyche nicht mehr mit spielt.

Wiederspruch ist aber eingereicht über die VDK.

So nun zu meinem Problem mein Krankengeld läuft am 31.10.1013 aus.(Ausgesteuert)

Soll mich laut AOK abreistlos melden das ist mir auch soweit klar.

Nur wie soll ich mich verhalten habe im Netz Gelesen , das ich mich arbeitsfähig melden soll.

Das hebe ich im Netz gefunden nun weiß ich nicht wie ich nicht verhalten soll.

zitiere

(AU Bescheinigunegn darf man nie bei der AfA vorlegen. Ganz großer Fehler ihrerseits !! Damit speilt man denen in die Hände um aus dem ALG I Bezug geworden zu werden.

Sie müssen sich nämlich im Rahmen des ALG I und der sog. Nahtlosigkeitsregelung auf jeden Fall auch dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin zur Verfügung stellen. Natürlich unter Berücksichtigung ihrer Erkrankungen , was faktisch dann keine Vermittlungsbemühungen ihrerseits oder der AfA zur Folge hat. Dann werden Sie als " Karteileiche " geführt und mehr nicht. Das ist Trick siebzehn wenn man so will und so gängige Praxis. Wird jeden Tag zigfach so gemacht. Anders kommt man nicht ans ALG I und das wollen Sie ja solange haben bis die DRV über ihren EM-Antrag entschieden hat.

Wenn Sie die Vermittlung verweigern und sich selbst für AU erklären und noch gelbe Scheine vorlegen, bekommen Sie kein ALG I mehr. Das ist lt. Gesetz so. Dann ist nach den 6 Wochen des sog. Kranken-ALG I Schluss mit ALG I und Sie können dann zum Sozialamt gehen und da " betteln " ....

Sie haben also fast alles falsch gemacht was man bei ALG I Beantragung bei der AfA nur falsch machen kann. Mich hat Gott sei Dank der Sachbearbeiter der AfA über all diese Dinge damals VORHER aufgeklärt. Versuchen Sie das noch zu drehen sonst wirds eng.

Und das sich die arberitsfähig bei der AfA erklären hat auch keinerlei Einfluss auf ihren laufendnen EM-Antrag. Viele denken ja, ich kann mich doch nicht auf der einen Seite bei der AfA arbeitsfähig erklären und auf der anderen Seite läuft der EM-Antrag. Dem ist aber nicht so. Das " System" verlangt diesen Unsinn damit die Zahlung des ALG I weiterläuft.)

Vieleicht kann mir ja einer einen Rat geben.

Ps. Habe auch nochmal einmal einen Termin bei der VDK wegen dem ganzen.....

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

Anmelden oder Registrieren


Geschrieben

Eine kurze Frage vorweg? Bist du deines Erachtens ab dem 01.11. nachweislich weiter arbeitsunfähig, egal in welcher Berufssparte?

Geschrieben

Das kommt ganz darauf an wie das neue Medikament wirkt.

Ja eine Lehre habe ich als Maurer das geht nicht mehr.

War zuvor bei den US Streitkräften über 22 Jahre als Inspektion von Möbel für die Soldaten.

Zuletzt in der Produktion Im Druckbereich glaub nicht das ich diese Arbeit noch machen kann . ( 3 jahre .. 3 Schicht )

mfg

Geschrieben

Okay, dann musst du wohl notgedrungen abwarten.

Um arbeiten zu können, bzw. um Unterstützung durch die Arge zu bekommen, musst du halt arbeitsfähig sein, bist du es nicht, dann bleibt dir halt "nur" übrig, rechtzeitig Rente zu beantragen, dies aber wirklich rechtzeitig, im Grunde schon jetzt.

Ich habe die ganze Geschichte hinter mich gebracht, allerdings nicht wegen der Pso, ging alles reibungslos vonstatten. Wenn du Hilfe brauchst ... ;)

Geschrieben

So nun zu meinem Problem mein Krankengeld läuft am 31.10.1013 aus.(Ausgesteuert)

Soll mich laut AOK abreistlos melden das ist mir auch soweit klar.

Hallo, slower,

wenn dein Arbeitsverhältnis noch besteht, kündige es auf keinen Fall. Du bist auf Grund deiner Erkrankung nicht arbeitsfähig.

Ich kann dir in Kurzform erzählen, wie es mir ergangen ist. Kurz vor Ablauf des Krankengeldes kam eine Aufforderung, mich beim MDK vorzustellen. Ergebnis: weiterhin nicht arbeitsfähig. Der Vorgang ging dann an die DRV Bund. Im Eilverfahren wurde ich aufgefordert, eine Reha zu absolvieren. Nach fünf Wochen wurde ich aus der Reha entlassen mit dem Hinweis, dass ich weiterhin nicht fähig wäre, überhaupt für drei Stunden täglich zu arbeiten.

Dann kam ein Schreiben der DRV, dass sie meinen Reha-Antrag in einen Rentenantrag umwandeln würden. Ob bzw. ab wann die EU-Rente käme, würde geprüft, bis dahin hätte ich mich arbeitslos zu melden wegen der von dir erwähnten Nahtlosigkeit. Das bedeutet zwar viel Lauferei, aber immerhin auch, dass man Geld bekommt. Etwas unverständlich ist dabei, dass man dann zwar noch einen Job hat, aber gleichzeitig Arbeitslosengeld bekommt.

Als dann die Rente durch war, wie man so schön sagt, wollte die Agentur für Arbeit das bis dahin gezahlte Geld von mir zurück haben. Der VdK-Mann meinte, ich solle mich darum nicht kümmern. Rentenversicherung, Arbeitsamt und Krankenkasse rechnen das unter sich aus. Und so war es dann auch.

Meinen Job habe ich bis heute nicht gekündigt, ich bin nur freigestellt. Falls es bei dir zu einer EU-Rente kommen sollte, wirst du wohl so alle zwei Jahre zu Gutachtern geschickt, die darüber befinden, ob du wieder bedingt oder ganz arbeiten kannst. Vorausgesetzt, dein Arbeitgeber spielt mit, kannst du langsam wieder in deinen alten Job eingegliedert werden oder ihn ohne Einschränkungen, wenn es dir gutgeht, wieder aufnehmen.

Liebe Grüße

Geschrieben

Nee meinen Arbeitsplatz habe ich nicht mehr.

So heute bekomme ich meine erste Spritzen der Studie .

Ich hoffe mal bekomme kein Placebo…...

Aber meine frage darauf konnte mir noch keiner eine Tip geben.

zitiere

(Sie müssen sich nämlich im Rahmen des ALG I und der sog. Nahtlosigkeitsregelung auf jeden Fall auch dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin zur Verfügung stellen. Natürlich unter Berücksichtigung ihrer Erkrankungen , was faktisch dann keine Vermittlungsbemühungen ihrerseits oder der AfA zur Folge hat. Dann werden Sie als " Karteileiche " geführt und mehr nicht. Das ist Trick siebzehn wenn man so will und so gängige Praxis. Wird jeden Tag zigfach so gemacht. Anders kommt man nicht ans ALG I und das wollen Sie ja solange haben bis die DRV über ihren EM-Antrag entschieden hat.)

Vielen dank für eure Tips…..

Geschrieben

Hallo Slower

ich bin noch nicht so lang hier ,aber ich arbeite beim RA fachrichtung Sozialrecht, ich schicke dir eine Nachricht zum Thema und hoffe ich kann dir damit helfen.

LG

susu

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.