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Schwerbehindertenausweis


AnitH21

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Geschrieben

Update, ganz aktuell aus dem Leben. Eine noch Arbeitskollegin von meinem Zwerg:

Vor gut einem Jahr begonnen. Vertrag befristet auf 1 Jahr mit der Option auf unbefristet. Es herrscht Personalmangel im Einsatzbereich.

Vor ca. 6 Monaten bekam sie einen Schlaganfall. Ca. 3 Monate AU inkl. einer Reha. Anschließend über eine Art Wiedereingliederung zurück in den Betrieb.

Noch in der Rehaklinik wurde der Antrag auf Schwerbehinderung durchgeboxt, bewilligt wurde er mit 50%.

Am 14.10.13 ist ihr letzter Tag, Vertrag wurde nicht verlängert.

Ich behaupte: Strategiefehler

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Bei einem befristeten Vertrag intressiert es den Arbeitgeber nicht, ob der GdB 50 ist. Der läuft dann eben aus. Als Leiterin einer Station kann ich den Arbeitgeber voll und ganz verstehen. Auf meiner Wohngruppe war auch eine beschäftigt auf 1 Jahr befristet. Nach 2 Monaten bekam sie einen Bandscheibenvorfall und viel für 6 Wochen aus. Dann mehrere kürzere AU`s für einige Tage. Dann eine ambulante Reha für 4 Wochen. Das da der Vertrag nicht verlängert wird ist doch klar. Gerade in einem kleinen Betrieb oder einem kleineren Bereich, ist jeder Mitarbeiter wichtig und ausfälle gehen auf den Rücken der anderen. Da sucht man lieber jemand neuen, der kein Ballast an den Füßen hat und nicht regelmäßig langfristig ausfällt. Klar tut mir die Person auch leid, aber so ist die Arbeitswelt eben.

Ich habe einen Festvertrag, wäre aber gerne in die JVA als Krankenschwester gewechselt. Wegen der PSO habe ich keine Chance und bleibe in meinem derzeitigen Job. Klar wäre ich lieber Beamtin geworden, aber so ist es nunmal. Jetzt muss die Arbeitskollegin deines Zwergs sich eben neu bewerben und evtl. über eine Umschulung nachdenken.

Geschrieben

Man sollte immer abwägen ob man den GdB beantragt und auch ob man ihn angibt. Wenn man eine Festanstellung oder eine Verbeamtung in Aussicht hat muss man abwägen, denn nicht immer bringt einen der GdB dann weiter. Ein später angeben ist allerdings dann auch nicht möglich, würde auffallen. Ich habe vor kurzem allerdings bei meiner Erneuerung der geringfügigen Beschäftigung (bleibt aber befristet) den GdB angegeben. Es ging mir dabei eigendlich nur um ein mehr an Urlaub. Bei der Steuer konnte ich es ja immer angeben. Fand mein Chef nicht wirklich gut, aber konnte meiner Agumentation dazu folgen. Bei einem Halbtagsjobs wo ich meine vollen Urlaubstage hatte, hab ich ihn auch schon mal nicht angegeben. Also immer genau überlegen was man machen will. Natürlich betonen alle, dass man es nicht verschweigen darf, aber wo kein Kläger, kein Richter.

....und das mit dem mal eben umschulen, klappt auch nicht immer.

Gruß Lupinchen

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