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Widerspruch gegen Antragsablehnung zurückgewiesen - Klage?


Gast Bastilein

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Geschrieben

Hallo an alle, sicher bin ich hier nicht der erste der das Problem hat: Reha-Antrag gestellt --> wurde Abgelehnt --> Widerspruch geschrieben --> dieser wurde zurückgewiesen... mit der Begründung die Wartezeit sei nicht erfüllt... was völliger Quatsch ist - da ich ja sonst wohl kaum schon eine Reha vor paar Jahren bekommen hätte.... hab nun nochmals ein Widerspruchsschreiben inklusive Kopien der Rentenauskunft die die zu berücksichtigenden Wartezeiten enthielt eingereicht. Nun bin ich mal gespannt was als nächstes kommt. Falls irgendwer ähnliche Erfahrungen gemacht hat - würde mich freuen wenn sie hier geteilt würden. Bastilein

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Geschrieben

Hallo Bastilein, mir ist es ebenso gegangen. Die reiten auf den 4 Jahren nach § 12 Abs. 2 SGBVI herum. Wenn keine Verschlechterung eingetreten ist, bekommst du erst nach vier Jahren wieder eine Reha. Das ist m.E. bei Psiorasis egal welche Form völliger Quatsch. Aber es gibt keine Ausnahmeregelung für kronische Krankheiten. Wenn dein Zustand sich verschlechtert hat kannst du vielleicht eine Klage wagen. Mir sind dafür meine Nerven zu schade. Aber bei mir hat auch der Kurerfolg nicht lange vorgehalten und im Moment sieht meine Haut auch ganz gut aus. also stelle ich 2015 wieder einen Antrag. Da sind meine 4 Jahre um.

Das Nüsschen

Geschrieben

Na dann würde ich an deiner Stelle klagen. Aber falls du verlierst musst du die Kosten tragen. Bedenke das bitte.

Geschrieben

Na das werd ich mir dann wohl verkneifen... ich versteh nicht wie das sein kann das die das einfach so Ablehnen können obwohl die medizinische Notwendigkeit gegeben ist - werd nochmal mit meiner Hautärztin sprechen - Termin hab ich schon - und hoffe sie kann mir da weiter helfen... :(

Geschrieben

Na dann würde ich an deiner Stelle klagen. Aber falls du verlierst musst du die Kosten tragen. Bedenke das bitte.

Das wird vor dem Sozialgericht verhandelt und da enstehen keine Kosten, außer ggf. für den Anwalt. Ist man aber Mitglied beim VdK oder Sozialverband, stellen diese einen Anwalt.

Bei chronisch Kranken kann durchaus vor Ablauf der 4 Jahre eine Reha durchgeführt werden. Diese muß nur gut begründet werden. Akut kann man jederzeit in eine Hautklinik die diese Zulassung hat.

Gruß Lupinchen

Geschrieben

Hallo Basti.

Ich würde auf jeden Fall klagen. Schon aus Prinzip. Damit die Beelzebuben nicht die Oberhand gewinnen. negative.gif

Wie Lupine richtig schreibt ist die Mitgliedschaft in einem Sozialverband sehr hilfreich.

Es entstehen dann außer der Mitgliedschaft keine weiteren Kosten. Auf jeden Fall günstiger wie eine

Rechtschutzversicherung.

Viel Erfolg

Geschrieben

Es entstehen dann außer der Mitgliedschaft keine weiteren Kosten.

Achtung, nicht ganz. Es kommt auf den Sozialverband an.

Der VdK z.B. (zumindest in Bayern) nimmt 60€ für die Vertretung vor Gericht und beteiligen (so habe ich mir heute sagen lassen) dich auch an den Kosten des Verfahrens, sofern die Klage abgewiesen wird.

DGB-Gewerkschaften helfen hier angeblich auch, bis auf den Mitgliedbeitrag kostenfrei. Angeblich auch ohne Beteiligung bei abweisen der Klage. (Angeblich weil ich nicht 100% glaube was mir irgendein Gewerkschaftler am Telefon sagt ;))

Geschrieben

Hallo an Euch alle, zunächst einmal vielen Dank für Eure Hinweise. Wenn ich das alles so lese schreckt mich das doch ganz schön ab... also das man auf sein geschriebenes Recht nur theoretisch Anspruch hat und auch noch unter hohem Kraft- und finanziellen Aufwand kämpfen muss ist ja schon bekannt - mir stellt sich da allerdings die Frage wo das alles noch hin führen wird. Ich werde mich zunächst einmal mit meiner neuen Hautärztin zusammensetzen - mein alter Arzt hat die Praxis an eine jüngere Kollegin übergeben. Euch schon mal ein schönes Wochenende und nutzt die viele schöne Sonne :-) Bastilein

Geschrieben
. also das man auf sein geschriebenes Recht nur theoretisch Anspruch hat

Das neueste aus dem Hause DRV Nordbayern: "Es gibt keinen gesetzliches Anspruch auf eine Klinikwahl".

"Wenn wir in unserem Verbund eine Klinik haben, die das anbietet, was eine an der See auch anbietet, müssen sie diese in unserem Verbund nehmen".

Intressanterweise habe ich aber auch nun die Bestätigung erhalten, dass es keinen Unterschied (mehr) zwischen DRV Irgendwo und DRV Bund gibt. Während früher ein System dahinter stand, ist die heutige Einteilung zufällig.

Geschrieben (bearbeitet)

Naja, dass würde ich ja noch einsehen - solange überhaupt eine Behandlung stattfindet... ob das dann an der See oder in den Bergen oder am A*** der Welt wäre ist doch wurscht - Hauptsache medizinische Behandlung/Versorgung bzw. Therapie

bearbeitet von Bastilein
Geschrieben

Naja, dass würde ich ja noch einsehen - solange überhaupt eine Behandlung stattfindet... ob das dann an der See oder in den Bergen oder am A*** der Welt wäre ist doch wurscht - Hauptsache medizinische Behandlung/Versorgung bzw. Therapie

Magst meine bewilligung für den Frankenwald haben? ;-)

Ich klage deine Ablehnung dann ein mit Besuch einer Klinik an der See.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist nicht einfach, sich in dem Gewirr der Vorgaben, der Abläufe bei den verschiedenen Kostenträgern und den Möglichkeiten des Widerspruchs auszukennen.

Ich halte es für den besten Weg, sich zielführend zu verhalten, d.h. auf die jeweis gestellte, neue Situation gezielt zu reagieren. Das Ziel, die Reha, im Auge, einfach hartnäckig weiter zu verfolgen.

Die Verhandlungen beim Sozialgericht sind zeitraubend und können kurzfristig keine Lösung bieten. Es wird Zeitverlust geben, dass muss man wissen.

Sicherlich setzt das System der Kostenträger darauf, dass man aufgibt. Was sicher auch ein erheblicher Teil der Patienten tun.

In wie weit man sich hier aus dem Fenster lehnt, muss jeder selber wissen, weil die Streitereien mit den Kassen und der DRV Bund auch jede Menge Nerven kosten und oft auch Frust erzeugen.

Viel Glück bei der weiteren Schlacht wünscht

Hardy

bearbeitet von Hardy
  • 3 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

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