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AG bietet eine krankheitsbedingte Kündigung an


AnniT

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Geschrieben

Hallo ihr Lieben, ich mal weider....

Bin wegen meiner PSA seit dem 30.Mai krankgeschrieben. Am 10.Juni war ich bei einem neuen Rheumatologen, der die Therapie neu gestalltet hat und bei dem ich mich Anfang August wieder vorstelle. Nach dem ich am 13.06. einene erneuten Termin bei meinem HA hatte, hat er mich weitere 4 Wochen (bis 12.Juli) krankgeschrieben. Ok

Nach dem ich die AU auf der Arbeit eingereicht habe, hat mich meine Personalleiterin um ein persönliches Gespräch gebeten, dieses war nun gestern....

Sie hat von vorn herein alle Möglichkeiten ausgeschlossen, mir einen weniger belastenden Arbeitsplatz anzubieten, so nach dem Motto; Du weißt ja was bei uns los ist und der Stress tut dir ja gar nicht gut.......

Tja, ganz oder gar nicht. Also soll ich mir doch mal Gedanken machen über eine Gesundheitsbedingte Kündigung Arbeitgeber seits, dass wäre das einzige was sie für mich tun könne, damit hätte ich ja dann die Möglichkeiten des ALG 1 Bezugs und einer Umschulung/weiterbildung übers Amt...... Ich solle mich doch mal schlau machen (habe ich heute auch schon mal, bekomme einen Beratungstermin).

Aber mal ehrlich; nach grad mal 3 Wochen krank (übrignes auch das 1. Mal wegen der PSA) . Ich habe darauf hingewiesen, dass ich am Montag einen Reha/ Kur Antrag stelle und noch lange nicht austherapiert bin. Des weitern will mich die Personalleitung bis auf weiteres nicht für den Dienst einplanen, sie geht bereits davon aus, das auch ein evtl. Arbeitsversuch meinerseits abgebrochen werden wirt /bzw ggf. sogar abgebrochen werden soll!! Und nach der Kur müsse im Bericht stehen, nicht mehr in diesem Beruf einzusätzen oder so..... Das ist doch echt krass, oder?

Natürlich kam das Geschwafel der super Arbeitskraft, meinen hervorragenden Leistungen, dieser Verlust für das Team usw. bla,bla, bla

Also, ich war erstmal total platt.

Hat hier Jemand auch schon was erlebt?

Lieben Gruß AnniT.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Anni!

In Kürze das: Es gibt sachlich gerechtfertigte Kündigungsgründe, die in der Person der Arbeitnehmerin liegen. Dazu gehört z.B. das Nachlassen der Leistungsfähigkeit, mangelnde Eignung oder Anpassungsfähigkeit, Dauer- oder Suchterkrankung. Bei Dir müsste der Arbeitgeber entweder nachweisen, dass Deine Krankheit dazu führt, dass Du nicht mehr so viel schaffst wie bisher und dieser Zustand dauerhaft ist, also sich nicht wieder verbessern lässt. Aber: Die Prognose muss eindeutig negativ sein!

Das ganz spielt aber dann keine Gründe, wenn Dein Betrieb nicht mehr als zehn Vollbeschäftigte (oder 20 Halbtagsbeschäftigte - entsprechend umrechenbar!) hat. Dann darf der Betrieb Dich kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Wenn trotzdem ein Grund angegeben wird, kannst Du die Begründung vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen.

Grundsätzlich ist eine PsA natürlich kein Grund, jemand krankheitsbedingt zu kündigen. Andererseits musst Du Dir genau überlegen, was Dir im Betrieb bevorsteht, wenn Du nicht auf dieses Angebot eingehst.

Kunigundehinkebein
Geschrieben

Hallo Anni!

Ich bin auch Krankenschwester und war jetzt auch vier Wochen krank weil ich Stationär behandelt worden bin.Ich habe Pso seit ich elf Jahre alt bin.Ja bei mir gab es auch viele Nachfragen warum ich im Krankenhaus liege.Aber nichts so offiziell wie bei dir.Wenn du ein festes Vertrag hast und damals bei Einstellung angegeben hast das du Pso hast können die nicht wirklich was machen.Du bist auch nicht dauerhaft krank gewesen sondern erstmalig für drei Wochen.So denke ich zumindest.Am besten such's dir einen Anwalt und lass dich einfach mal beraten.

LG

Geschrieben

Servus Anni,

geh nicht drauf ein. Der AG kann ein krankheitsbedingte Kündigung nur aussprechen ,wenn eine negative prognose deiner Arbeitsfähigkeit in Zukunft ausgegangen werden kann,

die Hürden sind hier vor dem Arbeitsgericht hoch.

Je nach länge der Betriebszugehörigkeit hast du ein Recht und die Pflicht alles zur Erhaltung der Arbeitskraft zu tun. Also gib Gas,dein Arzt soll dir eine Reha beantragen. Im Abschlussbericht der Reha- klinik muss dann drin stehen als Arbeitsfähig entlassen, da hat derAG vor dem Arbeitsgericht schlecht Karten. Des weiteren Bemüh dich um Schwerbehinderung um einen besseren Kündigungsschutz zu haben.

Wende dich an einen Arbeitsrechtler.Lass dich nicht einschüchtern und gehe zum Betriebsrat.

Günni

Geschrieben

Nun also wie meine Vorredner ja schon sagten gibt es ja keinen Grund dich nicht weiter zu beschäftigen!ich mache intensiv Anästhesie und Notaufname alles sicher nicht ruhig und hab auch pso und PSA.

Kann die auch nur Raten zum Betriebsrat zu gehen sollche Gespräche in Zukunft nur noch mit einer Person aus dem br zu führen oder gleich mit nem Anwalt hin zu gehen!

Rechtliche Beratung auf jedenfall einholen und das ganze in der Kur ansprechen die haben dort ja meist fitte Leute die dir helfen mit Anträgen etc.

Lass dich nicht kirre machen und vereimern!

Gruss und halte uns auf dem laufenden

Geschrieben

Hallo Ihr Lieben

Erstmal Danke für eure Antworten.

Betriebsrat haben wir natürlich nicht :-(

Ich habe mich vorsorlich schonmal zu einen Beratungsgespräch in der Argentur für Arbeit angemeldet, vielleicht haben die dort ja tatsächlich ein Umschulungs/Weiterbildungsangebot was ich ggf in Anspruch nehmen kann.Vielleicht tatsächlich auch die Chance was Neuse zu machen :-)

Des weitern will ich mich mal in Sozialverein schlau machen, da die ja auch Unterstützung bei anfallenden Formalitäten (z.B. Behinderung) usw. bieten.

Ich hoffe, dass ich mir den Anwalt vorerst sparen kann, habe natürlich keine Rechtschutzversicherung ;-)

Des weitern will ich eigentlich erstmal die Kur abwarten, welche natürlich auch erstmal genehmigt werden muss.

Und vorallem weiß ich doch heute am 20.06. noch nicht was am 22.07. ist...... wenn es mir soweit gut geht, will ich arbeiten gehen.

Naja, ist doch alles irgendwie bisschen viel zumal ich noch gar nicht richtig akzeptiert und vorallem realisiert habe was es heißt PSA zu haben.

Ach ja; der Rheumatologe gesteht mir eine günstig/ positive Prognose zu. Was ich der Personalleitung auch bereits gesagt habe!

So, das war es erstmal wieder....

LG Anni

Geschrieben

Hey,

Einen Anwalt kannst dir vorerst sparen.

Du gehts zum Arbeitsgericht solltest ein schreiben vom AG erhalten. Dort sitz ein Rechtsberater der dich kostenlos unterstützt.Im übrigen kostet es bis zur einer Anhöhrungsklage nix. Da hier schon eine Klage des AG aller vorraussicht nach scheitert ,bleib ruhig und gelassen.

Erst zur einer Kündigungsschutzklage brauchst einen Anwalt für Arbeitsrecht den du evtl. seitens einer Gewerkschaft oder aber früher hies das Armenrecht beantragen kannst.

Lass dich nicht einschüchtern

günni

Geschrieben

Erst zur einer Kündigungsschutzklage brauchst einen Anwalt für Arbeitsrecht

Moin günni,

na, stimmt das?

Wenn sich im Arbeitsrecht nichts geändert hat, dann kann man sich bis zur 1. Instanz selbst vertreten.

Erst wenn Einspruch gegen ein Urteil erhoben wird, dann muss ein Anwalt für-ab 2. Instanz eingeschaltet werden. Diese rechtsverdreherische Prozedur kann keinem "Laien" zugemutet werden.

LG

Geschrieben (bearbeitet)

ok Siegfried,

zumuten wollt ich der Dame nix, allenfalls einen hinweis auf andere Lösungen geben,schließlich bin ich kein Arbeitsrichter.

Im Grunde haben wir kein Widerspruch.

günni

bearbeitet von beisserchen
Geschrieben (bearbeitet)

Um Gottes Willen, lass dich nicht darauf ein!! Wer verspricht dir das nach du nach einer Weiterbildung bzw. Umschulung ein Job sofort findest??? Nur weil ständig gesagt wird das Fachkräfte dringend gesucht werden!!! Nicht das du in 12 Monat beim Jobcenter anklopfen musst!

bearbeitet von sonnenblume80
Geschrieben

Hallo ihr Lieben

Nach dem ersten Schreck versuch ich jetzt tatsächlich erstmal ganz gelassen zu bleiben und kümmere mich wieder um mich und meine Gesundheit; das sollte derzeit schließlich an erster Stelle stehen, warum bin ich den sonst krankgeschrieben !!!

Die Therapie fängt erst an, Kur wird erst Montag beantragt und Rheumatologe stellt eine günstige Prognose für mich.... also, vorerst kein Grund mich wegen dem Job noch zu Stressen, hatte nämlich tatsächlich promp wieder eine Verschlechterung bemerkt :-( grrr

Ich hoffe natürlich, dass das mit dem nicht stressen auch klappt ;-)

Danke nochmal an Euch!

Gruß Anni

Geschrieben (bearbeitet)

zumuten wollt ich der Dame nix,

... es wird, es wird ......

Hier hat wohl Rolf einen guten Hinweis gegeben

Andererseits musst Du Dir genau überlegen, was Dir im Betrieb bevorsteht, wenn Du nicht auf dieses Angebot eingehst.

Der sagt nämlich folgendes:

Wer "A" sagt, der muss auch gewillt sein, über ne riesige Klippe zu springen

schließlich bin ich kein Arbeitsrichter.

Bin ich auch nicht.

Ich halte aber nichts davon: "alles halb so wild, wird schon gut gehen, es kann dir nichts passieren"

Die Realität sieht sehr oft anders aus.

@ Anni

bange machen gilt nicht, will ich nicht.

Gehe aber nicht blauäugig in einen Arbeitskampf. Grundsätzlich sollte man seine Gegner nicht unterschätzen.

Je sachlicher und emotionsloser du dich vorbereitest, dies gilt auch wenn du dich von einem Schwarzkittel vertreten lässt, je besser sind deine Chancen.

Gruß und viel Glück

bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde gerne noch einmal Ordnung in die Argumente hineinbringen:

Es ist nicht so, wie Kunigundehinkebein schreibt, dass man als Arbeitnehmer bei Vertragsbeginn sagen muss, welche Krankheiten man hat oder bekommen könnte. Bei ihr klang es so, dass nur dann "krankheitsbedingt" gekündigt werden dürfe, wenn eine Krankheit verschwiegen wird. Das stimmt nicht. Es gibt nur einen einzigen Fall, in dem ein Arbeitnehmer die Frage des Arbeitgebers nach einer Krankheit bei der Bewerbung wahrheitsgemäß beantworten muss: Wenn klar ist, dass er dadurch für den Job grundsätzlich (nicht vorübergehend) geeignet ist.

Es stimmt nicht, was beisserchen schreibt: Beim Arbeitsgericht gibt es keine Rechtsberatung, sondern nur eine Rechtsantragsstelle, die jedem hilft, eine Klage formgerecht zu formulieren. Das ist keine Rechtsberatung und darf es auch nicht sein - selbst wenn die netten Leute einem Unerfahrenen ein paar Tipps geben. Dagegen hat siegfried recht, dass man vor dem Arbeitsgericht erste Instanz keinen Anwalt braucht. Man kann sich jeden Bekannten, Freund o.ä. als Prozessvertreter mitnehmen. Ich selbst bin mein Arbeitsleben lang in der Gewerkschaft und habe dadurch alle Arbeitsgerichts-Prozesse gewonnen. Das waren bisher sechs!

Sollte Anni tatsächlich wegen ihrer Krankheit gekündigt werden, muss sie sich innerhalb von 21 Tagen nach Zugang gegen diese Kündigung gerichtlich wehren. Nach dieser Frist ist die Kündigung wirksam.

Egal, wie der Prozess ausgeht: Arbeitsgerichte kosten wenig, man muss nicht den Anwalt der Gegenseite bezahlen und sollte man gewinnen, kann man sich trotzdem entscheiden, im Betrieb nicht weiter zu arbeiten. Wenn man das als unzumutbar empfindet, muss man auf einer Abfindung bestehen. Kosten: 4 % vom Streitwert, mindestens 10 €, höchstens 500 €.

Ich würde an Annis Stelle in Ruhe abwarten, wie der Betrieb tatsächlich reagiert und erst einmal die Reha-Maßnahme genießen.

bearbeitet von Rolf
Geschrieben

Ich würde an Annis Stelle in Ruhe abwarten, wie der Betrieb tatsächlich reagiert und erst einmal die Reha-Maßnahme genießen.

Sehe ich auch so.

Sie sollte aber ihren Briefkasten im Auge behalten. Schneller als einem lieb ist, ist ne Frist verpennt.

Alleswirdwiedergut
Geschrieben

Du kannst mich gern anschreiben. Ich bin Betriebsrat und kann Dir gern Auskunft geben. lg. Sylvie

Geschrieben

Hallo, sofort eine gute Rechtsschutzversicherung (ohne Verkehrsrecht ist's billiger) abschliessen, wenn du noch keine hast. Anhand deiner Situation ist die Wahrscheinlichkeit relativ gross dass du dich evt. mit Rechtsangelegenheiten auseinandersetzen musst. Evt. erst in Monaten oder Jahren. Rechtsstreite sind oft langwierig und knallhart. Dies ist eine super Investition in deiner Situation, die Versicherung nutzt dir ja auch sonst. Ich würde mich nur subsidiar auf Beratungstellen, Verbände und Institutionen verlassen. Mit einem bezahlten Anwalt bis du abgesichert und du musst nicht am Rechtshungertuch nagen, wenn's denn so kommt. Lieber Gruss noch vom Chef.

Geschrieben

Das dürfte mit dem Rechtsschutz allerdings etwas haarig werden, wenn dort heraus kommt, dass sich die Versicherung auf etwas bezieht, das schon vor der Versicherung am Köchleln war...

Geschrieben

Das dürfte mit dem Rechtsschutz allerdings etwas haarig werden, wenn dort heraus kommt, dass sich die Versicherung auf etwas bezieht, das schon vor der Versicherung am Köchleln war...

:daumenhoch: ,....... da dürfte der Eintritt in eine Gewerkschaft schon sinnvoller sein oder beim VdK.

Kringelblümchen
Geschrieben (bearbeitet)

Egal, wie der Prozess ausgeht: Arbeitsgerichte kosten wenig, man muss nicht den Anwalt der Gegenseite bezahlen und sollte man gewinnen, kann man sich trotzdem entscheiden, im Betrieb nicht weiter zu arbeiten. Wenn man das als unzumutbar empfindet, muss man auf einer Abfindung bestehen. Kosten: 4 % vom Streitwert, mindestens 10 €, höchstens 500 €.

Danke Rolf, gut zu wissen! :daumenhoch: Ich möchte noch hinzufügen, nur weil es "Prozess" oder "Anwalt" heißt, muss es einen nicht gleich ruinieren. Anwälte werden auch nach einer Gebührenordnung bezahlt, es sei denn, man vereinbart etwas anderes. Und wenn man sehr wenig Geld hat, gibt es auch noch das Mittel der Prozesskostenhilfe. Ist, wie jede finanzielle Unterstützung vom Staat, nervig zu beantragen, soll aber sicherstellen, dass jeder sein Recht vor Gericht verteidigen oder erstreiten kann. Bei mir hat es schon einmal geklappt (in einer Mietsache). Deshalb sag ich auch - abwarten, Tee trinken, Reha genießen, Briefkasten im Auge behalten. ;)

Grüße vom

Kringelblümchen

bearbeitet von Kringelblümchen

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