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GdB 40 - würdet ihr Widerspruch einlegen?


Rhodesian

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hab grad Post bekommen. Das ging ganz schön schnell, hab den Antrag im Februar gestelt.

Jetzt habe ich den Bescheid der mir sagt "GdB 40 wegen Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung"

40 find ich ja schon recht ordentlich für den Erstantrag. Trotzdem frage ich mich, ob ich nicht vielleicht Widerspruch einlegen sollte (mit Beilage von Fotos?).

Würdet ihr das so stehen lassen oder gucken, ob da noch was geht?

LG

Tina

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Rhodesian,

ich würde es versuchen und Widerspruch einlegen. Wir haben die Erfahrung gemacht das es sich lohnt und mehr wie ablehnen können sie nicht.

LG

Geschrieben

Kann man schriftlich natürlich schlecht was zu sagen. Du mußt halt wissen, wie es dir geht.

Kannst ja immer noch einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Bei 40 Grad lohnt es sich auf jedem Fall einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit

zu stellen. Du bist dann einem Behinderten mit 50 Grad gleichgestellt, was den Kündigungsschutz angeht.

Meines Erachtens heutzutage sehr viel wert.

Steuerliche Vergünstigungen oder mehr Urlaub, eher in Rente und dergleichen, hast du damit

allerdings nicht.

So oder so

Viel Erfolg

Geschrieben

@ Rhodesian

Während einer Reha habe ich einen Vortrag zum Thema gehört Dort wurde empfohlen, wenn der Bescheid nicht so günstig ist, nicht Widerspruch einzu legen, sondern nach einiger Zeit mit Begründung einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Ein Widerspruchsantrag sei deshalb heikel, weil es passieren könne, dass der Widerspruch angenommen würde, aber statt einer Erhöhung eine Verringerung des GdB herauskäme. Sicher ist die Bewertung trotz einiger Grundsätze in gewissem Maße ein Lotteriespiel. Für die Bewertung entscheidet übrigens nicht die Diagnose sondern die Einschränkungen, die man sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich hat. Wenn das Bild entstehtt, dass man alles problemlos schafft, kann der GdB niedrig ausfallen.

Ich habe z. B. einen GdB von 70. Maßgeblich war bei mir eine Krebserkrankung und ein Schlafapnoesyndrom. Nun kann man das schwer vergleichen, aber wenn z. B. Deine Mobilität deutlich eingeschränkt ist und z. B. chronische Schmerzen bestehen, sollte unter dem Strich bei Dir mehr herauskommen als 40. Lass Dich vielleicht auch noch einmal von Fachleuten beraten.

Sofern Dein Arbeitsplatz gefährdet ist, könntest Du einen Gleichstellungsantrag stellen.

Grüße von Kuno

PS: Sehe gerade, dass während ich meinen Text geschrieben habe, Van Nelle ganz Ähnliches geschrieben hat!

Geschrieben

Hallo,

  Am 4.4.2013 um 14:33 schrieb VanNelle:

Steuerliche Vergünstigungen.......hast du damit allerdings nicht.

dies ist falsch. Es gibt bei GdB 40 einen Steuerfreibetrag von 430€.

Gruß

Rainer

Geschrieben
  Am 4.4.2013 um 14:43 schrieb RainerZ:

Hallo,

dies ist falsch. Es gibt bei GdB 40 einen Steuerfreibetrag von 430€.

Gruß

Rainer

Mag richtig sein. Die Vergünstigungen die ich meinte bezogen sich auf die Gleichstellung.

Geschrieben

Ich hatte auch 40 % GdB und habe Widerspruch eingelegt, bekam mit einem guten Attest sofort 50 %

Ich würde es versuchen, bei Ablehnung dann klagen beim Sozialgericht.

Gerd

Geschrieben
  Am 4.4.2013 um 15:07 schrieb gerd:

Ich hatte auch 40 % GdB und habe Widerspruch eingelegt, bekam mit einem guten Attest sofort 50 %

Ich würde es versuchen, bei Ablehnung dann klagen beim Sozialgericht.

Gerd

Leider sind die Sozialgerichte überfüllt mit derartigen Klagen, zeitlich macht es dann vielleicht eher Sinn einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

Ausserdem hat man 2 mal die Möglichkeit bei einer negativen Entscheidung Widerspruch einzulegen bevor man eventuell eine Klage in Erwägung zieht.

Geschrieben

Hallo VanNelle,

  Am 4.4.2013 um 14:55 schrieb VanNelle:

Mag richtig sein.

Ist richtig!
  Am 4.4.2013 um 14:55 schrieb VanNelle:

Die Vergünstigungen die ich meinte bezogen sich auf die Gleichstellung.

Dann haben wir uns missverstanden, hättest du vllt. auch dazu schreiben können.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Die 430 € Steuerfreibetrag sind leider - aus meiner Sicht - ein Witz. Unter dem Strich sind da dann malso knapp 150 € Steuern weniger. Besser als gar nichts, aber m. E. in keiner Weise ein angemessener Ausgleich.

Geschrieben

Ein Widerspruch lohnt allemal.

Einen Gleichstellungsantrag kannst du auch schon mit 30% GdB stellen.

Das Risiko, dass du niedriger eingestufst wird, ist eher gering.

Wenn du in Arbeit stehst, schau einmal ob ihr eine Schwerbehinderungsvertretung habt.

Ich selbst bin im VdK organisiert, die übernehmen solche Widersprüche.

LG Uwe

Geschrieben

Servus,

wie Margitta schreibt, hat Kuno schon recht. Ich würde nach einer angemessenen Zeit einen Verschlechterungsantrag stellen. Hab ich selbst immer so gemacht bis ich auf jetzt 60 % gekommen bin.

Was nicht ganz so einfach sein dürfte, ist einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Schon garnicht, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist (so wie Kuno schrieb). Denn diesem Antrag muß der Arbeitgeber zustimmen. War zumindest bei mir so. Und das wird er sicher nicht tun, wenn die Stelle bereits gefährdet ist.

Gruß

Harley

Geschrieben
  Am 4.4.2013 um 15:37 schrieb RainerZ:

Hallo VanNelle,

Dann haben wir uns missverstanden, hättest du vllt. auch dazu schreiben können.

Hättest du den ganzen Satz oder besser den ganzen Beitrag richtig gelesen, wäre das selbsterklärend gewesen.

Nur ein einzelnes Fragment da raus zu picken führt natürlich zu Missverständnissen.

  Am 5.4.2013 um 06:26 schrieb Harley48:

Was nicht ganz so einfach sein dürfte, ist einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Schon garnicht, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist (so wie Kuno schrieb). Denn diesem Antrag muß der Arbeitgeber zustimmen. War zumindest bei mir so. Und das wird er sicher nicht tun, wenn die Stelle bereits gefährdet ist.

Sehe ich etwas anders. Der Arbeitgeber muß nicht zustimmen sondern wird lediglich um eine Stellungnahme gebeten.

So auch der Betiebsrat und der Behindertenobmann. Unabhängig voneinander. (Natürlich nur wenn es diese in dem

jeweiligen Betrieb auch gibt.)

Das Arbeitsamt entscheidet für sich alleine. Im Prinzip wollen die natürlich keine Arbeit und keine neuen "Kunden" haben,

sodaß bei halbwegs geschickter Antragstellung der Gleichstellungsantrag in kürzester Zeit bewilligt wird.

Bei mir hatts 3 Tage gedauert. :D

Gruß

Wolle

Geschrieben

Servus VanNelle,

ich weiß nicht, ob Du den Antrag mal gestellt hast. Bei mir mußte mein Chef den Antrag unterschreiben. Und wenn da das "Klima" nicht stimmt, wird ein Chef das sicher nicht tun. Gut, wie das in Firmen mit einem Betriebsrat oder Behindertenobmann ist, weiß ich nicht, könnte aber von Vorteil sein. Aber ich war in einer kleinen Firma beschäftigt, wo es das nicht gab. Gebe nur MEINE Erfahrung weiter. Ist bei mir aber schon etwa 4 Jahre her. Hat sich da was geändert, weiß ich es nicht. Es hat sich mittlerweile auch erledigt, da ich seit 2 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe.

Gruß Harley

Geschrieben

Servus VanNelle,

entschuldige, wie ich jetzt nochmal gelesen habe, hast Du den Antrag gestellt und bewilligt bekommen. Hab ich überlesen.

Gruß

Harley

  • + 1
Geschrieben

@ Harley

Ist schon klar das das in einer kleineren Firma schwieriger ist. Auch mein Personalchef hätte gerne die Stellungnahmen der

beiden anderen Parteien gesehen, angeblich um Porto zu sparen. Ha Ha.

Waren alle doch erstaunt wie schnell es geht seinen Arbeitsplatz ein wenig abzusichern.

Ist zumindest ein beruhigendes Gefühl wegen Krankheit und regelmäßigen Rehas nicht mehr ganz so

einfach gekündigt werden zu können.

Geschrieben

Servus VanNelle,

ich denke mal, daß Du in einer größeren Firma beschäftigt bist. Da mag das mit dem Kündigungsschutz greifen. Mir hat das garnichts gebracht. Obwohl ich vor drei Jahren bereits 60 % GdB hatte, wurde mir nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Wegen der häufigen Fehlzeiten aufgrund meiner Krankheit. War beim Anwalt, Arbeitsgericht und es hat nichts gebracht. Da schaut man ganz schön blöd aus der Wäsche. Dann bist du arbeitslos -das erste Mal im Leben- mit 55 und du weißt nicht wie es weitergehen soll. Die wollen dich unbedingt vermitteln, damit du aus der Statistik raus bist. Aber wer stellt einen in dem Alter und der Krankheit ein? Bin echt froh, daß meine Rente durchging. Auch wenn es da natürlich Abschläge gibt. Aber immer noch besser, als irgendwann das Haus verkaufen zu müßen und dann Hartz 4.

Gruß

Harley

Geschrieben

Danke für eure Antworten.

Einen Antrag auf Gleichstellung brauche ich vorerst eher nicht. Mein Partner ist selbstständig, ich seine Angestellte. Würde er mich rauswerfen wollen, hätte er so oder so ein Problem :ph34r:

Im Internet sind die Infos auch nicht so aufschlussreich (ok, wie auch, wenn es immer auf den Einzelfall ankommt). Ich habe zum Beispiel folgendes gelesen "GdB 30 bis 50, bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen)."

was ist damit im einzelnen gemeint? Handinnenflächen? Handrücken?

Zum Beispiel hab ich "keine Handrücken" mehr. Alles voller Pso. Täglich reisst da irgendwas ein und blutet. Trotzdem bin ich froh, daß es nicht so stark in den Innenflächen ist.

Die Einschränkungen, besonders im Privatbereich, werden immer mehr, weil die Pso jetzt keine Körperstelle mehr verschont und sich großßflächig ausbreitet. Daher denke ich nicht, daß ich auf GdB 20 oder 30 fallen würde.

Aber Klagen würde ich auch nicht auf einen GdB von mindestens 50.

Geschrieben

Servus Tina,

gut, mit dem Arbeitsplatz hast Du keine Probleme. Gut so. Aber ich würde trotzdem warten, bis "ES" wieder schlimmer ist und dann einen Verschlechterungsantrag stellen. Ich habe z.B. meine Schübe immer auf Bildern festgehalten. Die habe ich dann mit dem Antrag mitgeschickt. Denke, daß das was bringt. Die können sich dann ein Bild von der Krankheit machen. Wenn ein SB vom Versorgungsamt Psoriasis liest, weiß der doch garnicht, was das ist. Und Du mußt unbedingt Deine Einschränkungen des täglichen Lebens schildern. Viel Glück und alles Gute.

Gruß

Harley

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Dem Versorgungsamt habe ich, nachdem ich mir die Unterlagen von dort erstmal habe schicken lassen, einen 4 seitigen Widerspruch mit Fotos geschickt.

Auf die Hauterscheinungen bin ich weit mehr als auf die Gelenkprobleme eingegangen.

Heute habe ich Post bekommen, ich habe nun einen GdB von 50. Unbefristet.

Geschrieben

:daumenhoch: , trotzdem wünsche ich dir dass es mit der PSO besser wird.

Am besten ist es doch immer wenn man/frau keinen GdB braucht!

Liebe Grüße und weiterhin alles Gute, Uwe

Geschrieben

Servus Tina,

50% ist "gut". Das "gut" soll sich auf den GdB beziehen nicht auf die Krankheit. Ich weiß, wie schwer es ist, so einen GdB zu erreichen. Da muß man schon "was" haben. Ich hätte auch lieber keinen GdB und meine Gesundheit zurück. Ist aber halt so. Gut, mir nützt es nichts mehr, da ich schon EU-Rente beziehe. Laß Dir einen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Der steht Dir ab 50% zu. Kündigungsschutz fällt bei Dir ja weg. Aber Du hast jetzt 5 Tage mehr Urlaub pro Jahr.

Ich wünsch Dir alles Gute weiterhin.

Gruß vom

Harley

Alleswirdwiedergut
Geschrieben
  Am 14.6.2013 um 12:32 schrieb Rhodesian:

Dem Versorgungsamt habe ich, nachdem ich mir die Unterlagen von dort erstmal habe schicken lassen, einen 4 seitigen Widerspruch mit Fotos geschickt.

Auf die Hauterscheinungen bin ich weit mehr als auf die Gelenkprobleme eingegangen.

Heute habe ich Post bekommen, ich habe nun einen GdB von 50. Unbefristet.

Wow, dass ist toll!! Hab auch Widerspruch eingelegt. Hätt ich wohl auch mal Bilder mitsenden sollen. lg.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallo,

ich habe festgestellt, das es sehr hilfreich ist,

ausführlich die Einschränkungen zu beschreiben, zb. Schamgefühl wenn die Hände befallen sind.

oder man kann kein Sportverein besuchen, da dort nur Gemeinschaftsduschen sind.

Und gute detalierte Fotos einschicken, hat bei mir geholfen.

1.Antrag 70% unbefristet.

Gruß

Schuppi1

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