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tglier

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Geschrieben

Hallo,

ich arbeite seit 15 Jahren in einer Zahnarztpraxis. Vor einem halben Jahr wurde bei mir PSA festgestellt im Rücken, re Schulter, Ringfinger re Hand, Fuß li.

An manchen Tagen muß ich mich mit Ibu vollpumpen um den Tag zu überstehen.

Ganz schlimm ist es wenn ich professionelle Zahnreinigung machen muß da man ständig eine krumme Haltung einnimmt.

Wenn ich normale Stuhlassistens mache geht es da ich ja "nur" Speichel und Wasser absaugen muss.

Mein Chef ist total uneinsichtig. War vor 2 Wochen krank geschrieben wegen Seitenstrangangina und mußte trotzdem zur Arbeit.

Meine Frage: Kann man ein eingeschr. Berufsverbot nur auf die professionelle Zahnreinigung von einem Arzt schreiben lassen

Vielen Dank

Tanja

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Wenn dein Chef dich trotz Krankenschein zur Arbeit zwingt, dann glaube ich nicht, dass er dich von der proff. Zahnreinigung freistellt. Bei dem wollte ich nicht arbeiten und ich würde mir das mittlerweile auch nicht mehr gefallen lassen.

Wenn man vom Arzt Krangeschrieben wurde und trotzdem zur Arbeit geht und sich dann dort verletzt, dann haftet die BG nicht.

Klar kann dir der Arzt eine Bescheinigung ausstellen, aber ich glaube nicht, dass dein Chef die ernstnimmt und umsetzt.

Geschrieben

War vor 2 Wochen krank geschrieben wegen Seitenstrangangina und mußte trotzdem zur Arbeit.

Da kann ich simone84 nur recht geben, das hätte er nicht gedurft.

Das ist dann wie sie schon Geschrieben hat, das die BG dann nicht zahlt, sollte da dann was Passieren.

Wenn man Krank ist, ist man Krank, und kein Chef darf einen Zwingen dennoch Arbeiten zu kommen.

Geschrieben

Vielen Dank für eure Antworten.

Schreibt der Hausarzt so eine Bescheinigung oder macht das nur ein Rheumatologe

LG

Geschrieben

Schreibt der Hausarzt so eine Bescheinigung oder macht das nur ein Rheumatologe

Das kommt darauf an, wer dich Krankgeschrieben hat.

Aber ich denke mal, das es der Rheumatologe war.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo tglier

ich bin von Beruf Landschaftsgärtner, und seit ca 2 Jahren an PSA erkrankt.ich hatte eine Antrag auf Schwerbehinderung gestellt,und sofort GDB 50 unbefristet bekommen.

auch ich bin in meiner Arbeit eingeschränkt, und habe mir ein Attest ausstellen lassen.das macht der Hausarzt, und der Rheumathologe.dein Hausarzt kennt ja auch deine Krankengeschichte.

in meinem Attest steht z.b . Derzeit finden sich synovetische Schwellungen in den Knie re und links. Daher sollten ihm Arbeiten auf unebenen Gelände und auch Arbeiten in Zwangshaltungen nicht mehr zugemutet werden.

zu meinem Glück, Arbeite ich im Öffentlichen Dienst, wo so ein Attest unproblematisch ist, da mein Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht hat.

in deine Fall wäre ich da vorsichtiger, und würde anders vorgehen.( du bist ja schon 15 Jahre beim gleichen Arbeitgeber)

bei deiner Nachgewiesenen PSA würde ich bei meinem zuständigen Versorgungsamt einen Grad der Schwerbehinderung feststellen lassen,( du mußt allerdings länger wie 6 Monate daran erkrankt sein)

selbst wenn du nur ein GDB von 30 festgestellt würde, würdest du im Fall einer Kündigung Gleichgestellt, wie jemand mit GDB 50.

somit würdest du den besonderen Kündigungsschutz bekommen.(Rückwirkend ab Datum der Antragsstellung)

leider muss man heutzutage so vorgehen, die Arbeitswelt ist so Gnadenlos und Ungerecht.

wenn dein Arbeitgeber dich nur noch halb einsetzen kann, aber voll Bezahlen muss, kanst du davon ausgehen, das er versuchen wird dich loszuwerden.

aber 15 Jahre Betriebszugehörigkeit würde ich nicht einfach so wegen einem Attest riskieren,und wegwerfen).

dies war keine Rechtsberatung, sondern nur meine Private meinung.

Lieber Admin

ob ich das so schreiben darf weiss ich nicht, da ich kein Rechtsexperte bin.wenn irgend etwas unerlaubtes in meinem Text steht, dann bitte Löschen

LG

Plätekopp

bearbeitet von Plätekopp
Geschrieben

Hallo Plätekopp,

mit den 30% meinst Du sicher den Gleichstellungsantrag. Der muß aber vom Arbeitgeber mit unterschrieben werden. Und da sehe ich in diesem Fall schwarz.

Gruß

Harley48

Geschrieben

Danke für eure Antworten. Ich arbeite seit 15 Jahren als Zahnarzthelferin, bin aber erst seit gut 2 Jahren bei diesem Arbeitgeber

LG

Geschrieben

Hallo tiglier,

ob Du nun 2 oder 15 Jahre bei dem Arbeitgeber bist, tut nichts zur Sache. Da nützt Dir auch ein GdB nichts. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Und ich habe mich da wirklich schlau gemacht. Mir wurde nach 30 (!!) Jahren mit einem GdB von 60% (unbegrenzt) gekündigt. Und das wegen meiner Krankheit....und.....Du kannst nichts machen. Hab wirklich alles versucht (einschl. Anwalt, Arbeitsgericht ....) Ist heute halt so. Versuch einfach, mit Deinem Chef darüber vernünftig zu sprechen.

Schöne Grüße

Harley

Geschrieben

Hallo Harley,

Welchen Beruf hast Du denn ausgeübt ?

Und bestand denn nicht die Möglichkeit deinen Vollzeitjob in einen Teilzeitjob umzuwandeln ?

Lieben Gruß

Pusteblümchen

Geschrieben

Hallo Pusteblümchen,

hatte sehr viel Personenkontakt. Sehr anstrengend und nervernaufreibend! Die Möglichkeit bestand nicht. Wäre auch finanziell nicht tragbar gewesen. Wie sollte ich mit vermindertem Einkommen leben? Das Leben ist hart und nicht fair. Habe ich zur Genüge kennen gelernt. Darfst mir glauben.

LG Harley

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Pusteblümchen,

hatte sehr viel Personenkontakt. Sehr anstrengend und nervernaufreibend! Die Möglichkeit bestand nicht. Wäre auch finanziell nicht tragbar gewesen. Wie sollte ich mit vermindertem Einkommen leben? Das Leben ist hart und nicht fair. Habe ich zur Genüge kennen gelernt. Darfst mir glauben.

LG Harley

Hallo Harley,

Ich habe zwei meiner erlernten Berufe an den Nagel gehangen.Einmal im Lebensmittelbereich und einmal auch ein Beruf in dem ich sehr sehr viel mit Menschen zu tun hatte.

Sicherlich ist die Finanzierung seines Lebensunterhalt mit einem Teilzeitjob schwieriger als mit einem Vollzeitjobs,wäre mir persönlich jedoch angenehmer als Hartz 4 oder ähnliches.

Ich glaube Dir.

Erstaunt bin ich nur darüber das deine Anwälte sowenig gutes für dich rausholen konnten.

L.G.

Pusteblümchen

bearbeitet von Pusteblümchen
Geschrieben

Hi Pusteblümchen,

Hartz 4 war ja nicht (zumindest vorerst) im Raum gestanden. Ich hatte ja aufgrund meines Alters Anspruch auf 18 Monate ALG. Man wollte mich auch unbedingt vermitteln. Gab aber keine Stelle.

Natürlich habe ich versucht, "Das Beste herauszuholen". Aber es gibt halt Gesetzesvorgaben, um die auch ein Anwalt nicht rumkommt. So hast du z.B. null Anspruch auf Abfindung. Gibt es im deutschen Gesetz nicht. Wenn jemand sowas bekommt, ist das eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ich bekam keine, obwohl ich mir in den 30 Jahren den A.... für die Firma aufgerissen habe. Das Einzige was ich bewirken konnte war, daß ich die 9 Monate Kündigungszeit mein volles Gehalt bekam und ich von der Arbeit freigestellt wurde. Hab dann Rentenantrag (volle Erwerbsminderung) gestellt, die mir dann nach einer Ablehnung (ist normal) beim zweiten Anlauf genehmigt wurde. Ist zwar auch nicht der Hit, aber -wie Du sagst- besser, als Hartz4.

Ich sehe da ehrlich gesagt für die Arbeitsstelle von tglier auf Dauer schwarz. Ist traurig, aber in der heutigen Zeit sitzen die Arbeitgeber halt offensichtlich am längeren Hebel.

LG Harley

Geschrieben (bearbeitet)

Hi Pusteblümchen,

Hallo Harley,

Hartz 4 war ja nicht (zumindest vorerst) im Raum gestanden. Ich hatte ja aufgrund meines Alters Anspruch auf 18 Monate ALG. Man wollte mich auch unbedingt vermitteln. Gab aber keine Stelle.

Natürlich habe ich versucht, "Das Beste herauszuholen". Aber es gibt halt Gesetzesvorgaben, um die auch ein Anwalt nicht rumkommt.

Ich glaube unsere "Gesetzvorgaben" haben schon so manch einem den letzten Nerv geraubt.

So hast du z.B. null Anspruch auf Abfindung. Gibt es im deutschen Gesetz nicht. Wenn jemand sowas bekommt, ist das eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ich bekam keine, obwohl ich mir in den 30 Jahren den A.... für die Firma aufgerissen habe.

Für die Firma ist man meist nur eine Nummer ,das einzige was zählt ist mit möglichst wenig Einsatz viel zu scheffeln.

Menschlichkeit wird den Managern meist abtrainiert .

Das Einzige was ich bewirken konnte war, daß ich die 9 Monate Kündigungszeit mein volles Gehalt bekam und ich von der Arbeit freigestellt wurde. Hab dann Rentenantrag (volle Erwerbsminderung) gestellt, die mir dann nach einer Ablehnung (ist normal) beim zweiten Anlauf genehmigt wurde. Ist zwar auch nicht der Hit, aber -wie Du sagst- besser, als Hartz4.

Nun hast du das Finanzielle ja sicher.Inwieweit du beruflich vielleicht noch etwas nebenbei machen kannst weißt du am besten.

Ich sehe da ehrlich gesagt für die Arbeitsstelle von tglier auf Dauer schwarz. Ist traurig, aber in der heutigen Zeit sitzen die Arbeitgeber halt offensichtlich am längeren Hebel.

Ich habe das Gefühl das es denen Dank "Zeitarbeitsfirmen"(mit noch weniger Einsatz ,Verantwortung und Verpflichtungen) zusätzlich noch viel einfacher gemacht wird.

LG Harley

Dir alles gute und einen lieben Gruß.

Pusteblümchen

bearbeitet von Pusteblümchen
Geschrieben

Ich würde mal Sprechstunden nutzen oder anrufen bei

- Rentenversicherung (wegen Bestätigung der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit)

- Berufsgenossenschaft

- Zahnärztekammer

- Versorgungsamt (wegen einer Einstufung des Grads der Behinderung, nie verkehrt)

- Unabhängige Patientenberatung

Und schreib mal hier, welche Auskünfte Du bekommen hast. Das interessiert bestimmt auch andere Nutzer.

Geschrieben

Also, eigentlich meinte ich ob ich nur für die bestimmte Tätigkeit eine Bescheinigung vom Arzt bekomme, dass ich die nicht ausüben kann. Aber keinen Grad der Behinderung eintragen lassen möchte. So schlimm ist es noch nicht ;-)

LG

Geschrieben

Also, eigentlich meinte ich ob ich nur für die bestimmte Tätigkeit eine Bescheinigung vom Arzt bekomme, dass ich die nicht ausüben kann. Aber keinen Grad der Behinderung eintragen lassen möchte. So schlimm ist es noch nicht ;-)

LG

Dein behandelnder Arzt wird dir diese Bescheinigung ausstellen wenn diese berechtigt ist.Ein Grad der Behinderung wirst du auf keiner "Bescheinigung" finden.

Dort wird evetuell drauf stehen ,dass du diese bestimmte Tätigkeit Aufgrund deiner Erkrankung nur Stundenweise oder garnicht mehr ausüben kannst oder darfst.Wenn du aber schon arbeiten gehst obwohl du Krank geschrieben bist wird dein Chef sich eben genau das denken was du hier schreibst:so schlimm ist es ja dann nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

meiner bescheidenen Meinung nach geht das sicher besser über ein Gespräch mit dem Arbeitgeber...

Das ein beurteilender Arzt für seinen Patienten eine bestimmte Tätigkeit explizit ausschliesst, kann ich mir schlecht vorstellen. Dann müsste sich ja der begutachtende Doktor profundes Wissen über gerade diese Tätigkeit beschafft haben. Wenn er das dann begutachtet, kann das auch in die Richtung: Keine Dauerhaft gebäugte Haltung, oder so ähnlich... benannt werden.

Wie das dann genau zu Bezeichnen ist, müßte vielleicht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilen, dessen Meinung ich mir in jeden Fall einholen würde.

Egal, was man machen will, sollte man sich vielleicht auch in die Situation des Arbeitgebers versuchsweise versetzen. Er braucht eine bestimmte Leistung vom Arbeitnehmer, die er ja durch das Gehalt kauft. Auch eine Arztpraxis ist ein Geschäftsbetrieb und muss betriebswirtschaftlich vernünftig arbeiten. Auf der "freien Wildbahn" der Marktwirtschaft gelten andere Regelungen, als z.B. für Beamte oder anders zäh in sich haftende Berufsgruppen ;-)

Wenn er durch zu forsches Vorgehen grundsätzlich verärgert ist, bringt das ja auch nicht so fürchterlich viel.

Ich setze auf die Vernunft und das Verständnis eines wahrscheinlichen Akademikers, dem, ruhig die Situation dargestellt, vielleicht noch etwas dazu einfällt.

Kein Arbeitgeber lässt eine sonst gute Kraft aufgrund von vielleicht anders zu delegierenden Tätigkeiten gehen....

Ich jedenfalls habe Auszubildene und auch Angestelle immer in Betrieb gehalten, wenn es irgendwie ging. Letztlich wurde, bis auf ganz wenige Ausnahmen, immer eine Lösung gefunden.

Ich wünsche Dir einen guten Verlauf der vertrackten Situation.

Hardy

N.S. Das Arbeiten trotz vorliegender Krankschreibung geht garnicht. Trotzdem wird es häufig praktiziert.

bearbeitet von Hardy
Geschrieben

Also, eigentlich meinte ich ob ich nur für die bestimmte Tätigkeit eine Bescheinigung vom Arzt bekomme, dass ich die nicht ausüben kann. Aber keinen Grad der Behinderung eintragen lassen möchte. So schlimm ist es noch nicht ;-)

LG

Hallo tglier

Habe dir mal einen Link razsgesucht, der vielleicht gar nicht so schlecht ist.

Da schreibt auf jeden fall einer, der bei einer Krankenkasse Arbeitet.

Vielleicht hilft dir das ja ein wenig weiter.

Ist zwar leider auch schon 2 Jahre alt, aber eventuell ist es ja auch heute noch so.

Hier schon mal der Text, aus dem Link.

" Beste Antwort - Ausgewählt vom Fragesteller

Da ich Kundenbetreuer bei einer Krankenkasse bin und viel Erfahrung in diesem Bereich habe, habe ich auch ein paar Vorschläge, die ich gerne unterbreiten möchte:

1. Hat er je nach Betrieb die Möglichkeit sich innerbetrieblich umbesetzen zu lassen. Ggf. ist ja eine Tätigkeit dabei, die er im selben Betrieb auch mit seiner Einschränkung ohne weiteres durchführen kann.

2. Eine medizinische Rehabilitation über die Deutsche Rentenversicherung durchführen. Ggf. ist danach sein Leiden behoben oder gebessert.

3. Falls 2. nichts gebracht hat, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente/Erwerbsunfähigkei… ebenfalls über die Deutsche Rentenversicherung stellen. (für 2. und 3. gibt es die entsprechenden Anträge bei der Krankenkase)

4. Über die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit eine Umschulungsmaßnahme beantragen (Berufliche Rehabilitation)

Leider gibt es sonst keine Zuschüsse für die verminderte Arbeitsfähigkeit. Nur über diese Wege kann man eine Unterstützung erreichen. Während der Maßnahmen über die DRV gibt es Übergangsgeld, also ist man in der Zeit ebenfalls abgesichert. Natürlich ist zu beachten, dass in den ersten 42 Tagen der Maßnahme (Med. Reha) Entgeltfortzahlung vom AG geleistet wird. Darüber hinaus dann ÜG ;-)

Also viel Glück und ich hoffe, ich habe weiter geholfen.

Quelle(n):

Sozialversicherungsfachangestellter

  • vor 2 Jahren"

http://de.answers.ya...22070754AAp6VPU

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