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Weiß einfach nicht mehr weiter...


Jessy87

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Hallo Zusammen,

die HLA B27 Diagnostik kann serologisch oder molekulargenetisch bestimmt werden (so nennt sich die Untersuchungsmethode) und unterliegt dem Gendiagnostik-Gesetz. Heisst, es braucht eine Einwlligung -schriftlich- des Patienten dass er sich mit der Untersuchung einverstanden erklärt.

Aus meinem beruflichen Alltag weiss ich liegt die Einverständniserklärung nicht vor, bestimmt das Labor die Untersuchung nicht.

Das Gendiagnostikgesetz ist ja vor einiger Zeit reformiert worden, ich kenne es noch so dass es früher nicht erforderlich war seine Einwilligung schriftlich zur Untersuchung zu geben. Ist jetzt aber notwendig.

Was die %-Zahlen bei der PSA in Bezug auf den HLA B27-Wert betrifft sind die Aussagen recht schwankend. In den meisten medizinischen Büchern wird die Zahl mit 30-40% angegeben (im Vergleich dazu sind nahezu 90% der M.Bechterew erkrankten HLA B27 positiv). Daher ist wohl der Wert auch nur ein kleines Bausteinchen bei der PSA-Diagnosefindung.

Viele Grüsse

Saltkrokan

So ist es, wobei nur ca. 20% (früher galt noch ca. 8-10%) von denen die Pso haben, auch n Psa erkranken. Neu ist es mir das es wg. der Bestimmung von HLA 27 bei den niedergelassenen Ärzten so kompliziert geworden sein soll, wobei bei mir das ein wenig her ist. Hab es aber noch von keinem meiner Bekannten gehört. Naja es verändert sich vieles und nicht immer zum Besseren.Hoffe nur dass die Kosten dafür nicht auch bald selber bezahlt werden müssen. Soll gerade selber einen Test bezahlen wg. B12, wobei bei mir ein Mangel vorliegt und es sonst immer Kassenleistung war.

Bekannt ist, dass einige Teste nur von Fachärzten oder Kliniken vorgenommen werden dürfen, da sie sonst nicht abgerechnet werden können. Mancher denkt so es wird alles untersucht, ohne sich mal den Bericht zeigen zu lassen.

Gruß anjalara

bearbeitet von anjalara

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Hallo anjalara,

mag sein dass einige Praxen noch keine Unterschrift für den HLA B 27 Test verlangen, ist aber Fakt, er unterliegt dem Gendiagnostik-Gesetz und da bedarf es zur Diagnostik einer Unterschrift von Arzt (der es angeordnet hat) und des Patienten.

Meine Erfahrung mache ich tagtäglich im beruflichen Alltag an einer Uniklinik. Liegt die Einversändniserklärung nicht vor meldet sich das Labor und verlangt diese Einverständniserklärung, ansonsten wird die Probe vernichtet und nicht diagnostiziert.

Habe es aber auch schon von Patienten gehört dass entsprechende Praxen so handeln.

Habe ja auch geschrieben dass es früher anders gewesen ist, aber das Gendiagnostik -Gesetz wurde reformiiet. Vor 2 Jahren musste ich auch schon unterschreiben.

Viele Grüsse

Saltkrokan

bearbeitet von Saltkrokan
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo anjalara,

mag sein dass einige Praxen noch keine Unterschrift für den HLA B 27 Test verlangen, ist aber Fakt, er unterliegt dem Gendiagnostik-Gesetz und da bedarf es zur Diagnostik einer Unterschrift von Arzt (der es angeordnet hat) und des Patienten.

Meine Erfahrung mache ich tagtäglich im beruflichen Alltag an einer Uniklinik. Liegt die Einversändniserklärung nicht vor meldet sich das Labor und verlangt diese Einverständniserklärung, ansonsten wird die Probe vernichtet und nicht diagnostiziert.

Habe es aber auch schon von Patienten gehört dass entsprechende Praxen so handeln.

Habe ja auch geschrieben dass es früher anders gewesen ist, aber das Gendiagnostik -Gesetz wurde reformiiet. Vor 2 Jahren musste ich auch schon unterschreiben.

Viele Grüsse

Saltkrokan

Gut zu wissen falls mich mal jemand fragt. Wäre noch die Frage ob das Bundesweit gilt, falls mich mal jemand fragt. Aber ich denke schon! Nach meinem Umzug nach Franken (2010) wurde von meinem internistischen Dok nochmal getestet. Hatte eigendlich gesagt, dass er schon negativ ausgefallen war.

bearbeitet von anjalara
Geschrieben

Ja, das Gesetz ist nicht auf einzelne Bundsländer beschränkt, sind noch andere Untersuchungen hinzu gekommen wo der Patient jetzt sein schriftliches Einverständnis geben muss.

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