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Schwerbehinderung durch Psoriasis


Tina-Susi

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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Gleichgesinnte,

ich wollte mal horchen, ob jemand mir was zum Thema Schwerbehinderung sagen kann.

Ich leide seit Jahren sehr schwer an Psoriasis vulgaris am ganzen Körper.

Seit 10 Jahren bin ich ausschließlich Mutter und nicht berufstätig, was aufgrund

meines Gesundheitszustandes auch gar nicht möglich wäre.

Ich mache mir also des öfteren Gedanken darüber, ob ich etwas davon hätte, wenn

mir ein Schwerbehinderung eingeräumt werden würde.

Daher meine Frage: wird einem eine Schwerbehinderung aufgrund schwerer Pso zugestanden?

Wenn ja, welcher Grad der Behinderung könnte da maximal bei herauskommen?

Und vor allen Dingen: welche Vorteile hätte ich davon?

Gibt es Steuerbegünstigungen oder sonstige Hilfen?

Wie sieht es mit Berufsunfähigkeit & Rente aus?

Kennt jemand Beratungsstellen?

Ich bin für jeden Rat dankbar.

Ich grüße Euch,

Tina-Susi

bearbeitet von Tina-Susi

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Tina Susi,

erstmal streich das Wort VORTEIL aus deinem Kopf. PSO ist kein Vorteil und nichts was damit verbunden ist.

Du mußt dir angewöhnen, von Nachteilsausgleich zu sprechen und zu denken. So steht es auch im SGB IX.

Je nachdem wie schlecht es um dich bestellt ist, vergibt das Versorgungsamt eine entsprechende Einstufung.

Nach meinem wissen so 30 - 50 % Grad der Behinderung. Mit Knochenbefall oder ohne !!!!

Das bedeutet, stell dir vor du hast einen Zwilling, was kann dieser alles, was du nicht mehr kannst.

Entsprechend dieser Einschätzung kommt es zu einer Einstufung.

Eine Idee wäre es im VdK einzutreten, die helfen dir bei Anträgen, Widersprüchen und kosten nicht viel.

Klar ist, die Versorgungsämter wurden undercover angewiesen nur noch zöglich % zu vergeben, weil wir dann

nicht mehr soviel zu verleihen haben :-)

Hoffe du bekommst noch einige Antworten hier, es war der richtige Schritt hier zu fragen.

Grüße Schubidu

Ich meine mit 30 % kannst du dein zu versteurendes Einkommen um die 500 € mildern.

Je nach Spliting, kann es dann zu einer Erleichterung kommen.

Geschrieben

Hallo

Also ich habe 30 GDB , und dadurch aber keine Steuerlichen vorteile.

Zumindest sind die mir noch nicht aufgefallen, und in den Steuerbescheiden, waren die bisher auch noch nicht Aufgeführt.

Ich meine mit 30 % kannst du dein zu versteurendes Einkommen um die 500 € mildern.

Je nach Spliting, kann es dann zu einer Erleichterung kommen.

Geschrieben

Hallo Schubidu,

VdK? Ist das der Verband der Krankenkassen? Die beraten einen gegen Gebühr? Kennst Du da eine Kontaktadresse?

Hallo Andreas,

vor welchem Hintergrund hast Du denn eine Schwerbedhinderung beantragt, wenn Du jetzt keinen Vorteil davon hast?

Ich meine nur, ich würde mir die viele Arbeit und den Streß gar nicht antun, wenn ich vorher schon weiß, daß ich nichts

davon habe.

Also meine Frage: Was habe ich von einem Schwerbehinderternausweis mit einem GdB von 30%?

Vielleicht macht es Sinn, mal beim Finanzamt nachzufragen?

Mein Vater hat einen GdB von 70% und hat eine 50 prozentige Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Ich weiß nicht, ab wann es die gibt...

Und noch eine Frage: sollte ich mich jemals wieder bewerben, bin ich verpflichtet auf Nachfragen des Arbeitgebers meine Behinderung anzugeben?

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Schubidu,

VdK? Ist das der Verband der Krankenkassen? Die beraten einen gegen Gebühr? Kennst Du da eine Kontaktadresse?

Sozialverband VdK < da einfach klicken

Hallo Andreas,

vor welchem Hintergrund hast Du denn eine Schwerbedhinderung beantragt, wenn Du jetzt keinen Vorteil davon hast?

Ich meine nur, ich würde mir die viele Arbeit und den Streß gar nicht antun, wenn ich vorher schon weiß, daß ich nichts

davon habe.

Also meine Frage: Was habe ich von einem Schwerbehinderternausweis mit einem GdB von 30%? für 30% gibt es keinen Ausweis, man kann aber einen Gleichstellungsantrag machen

Vielleicht macht es Sinn, mal beim Finanzamt nachzufragen?

Mein Vater hat einen GdB von 70% und hat eine 50 prozentige Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Ich weiß nicht, ab wann es die gibt... dazu müssen gewisse Grundvoraussetzungen bestehen zb ausergewöhnlich gehbehindert, Kennbuchstaben AG im Ausweis

Und noch eine Frage: sollte ich mich jemals wieder bewerben, bin ich verpflichtet auf Nachfragen des Arbeitgebers meine Behinderung anzugeben?

bearbeitet von Ruhrpott
Geschrieben

Hallo zusammen!

Zumindest sind die mir noch nicht aufgefallen' date=' und in den Steuerbescheiden, waren die bisher auch noch nicht Aufgeführt.[/quote']

Es gibt Steuerfreibeträge, die je nach GdB gestaffelt sind. Bei Deinem GdB sind das 310 Euro. Falls das bei Deinem Steuerbescheid nicht berücksichtig wurde, hilft vielleicht ein Anruf beim Finanzamt.

VdK? Ist das der Verband der Krankenkassen? Die beraten einen gegen Gebühr? Kennst Du da eine Kontaktadresse?

Es wird keine einmalige Gebühr verlangt, sondern es handelt sich um eine Mitgliedschaft. Der Beitrag beträgt meines Wissens 5 Euro im Monat. Der VdK ist auch berechtigt, die Mitglieder bei Verfahren vor dem Sozialgericht zu vertreten.

Also meine Frage: Was habe ich von einem Schwerbehinderternausweis mit einem GdB von 30%?

Vielleicht macht es Sinn, mal beim Finanzamt nachzufragen?

Mein Vater hat einen GdB von 70% und hat eine 50 prozentige Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Ich weiß nicht, ab wann es die gibt...

Eine Übersicht über die Nachteilsausgleiche findest Du hier:

http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/behindertenbeauftragte/ausgleich.html

Und noch eine Frage: sollte ich mich jemals wieder bewerben, bin ich verpflichtet auf Nachfragen des Arbeitgebers meine Behinderung anzugeben?

Hier ist die Rechtsprechung nicht ganz eindeutig. Zwar ist es so, dass noch nicht geklärt ist, ob die Frage nach einer Behinderung überhaupt zulässig ist, also gestellt werden darf. Ist sie jedoch gestellt, darf man nicht die Unwahrheit sagen. Von Dir aus bist Du nicht verpflichtet, auf eine Behinderung hinzuweisen.

Detaillierte Infos gibt es hier:

http://www.juraforum.de/lexikon/schwerbehinderte-vorstellungsgespraech

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Viele Grüße!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe einen GdB 40 und danach wird auch in der Einkommensteuererklärung gefragt.

In der Auflistung vom Finanzamt wird der Punkt unter Behinderten-Pauschbetrag-.beträge aufgeführt. Bei mir ist das eben mit 40dB angegeben.

Schon als ich 30 GdB hatte bekam ich etwas mehr vom Finanzamt zurückgezahlt als früher, also scheint es wohl doch etwas auszumachen wenn man es beim Finanzamt angibt.

bearbeitet von Saltkrokan
Geschrieben

Hallo Andreas,

vor welchem Hintergrund hast Du denn eine Schwerbedhinderung beantragt, wenn Du jetzt keinen Vorteil davon hast?

Ich habe den auf Grund, meiner Pso Vulgaris bekommen.

Hatte zu dem Zeitpunkt, ca. 80% Körperbefall.

Aber Arbeiten konnte ich immer.

Habe das aber, im Bezug auf eine Arbeitstselle, noch nie genutzt.

Will damit sagen, das ich es noch keinem Arbeitgeber gesagt habe, und auch wohl weiterhin nicht sagen werde.

Und ja es stimmt,in einer Steuererklärung wird danach gefragt, aber ich glaube nicht das ich deswegen schon mehr wieder bekommen habe.

Da wird eh ein "Pauschalbetrag" für Werbungskosten oder sonstiges genommen,

Und wenn man Verheiratet ist und Kinder hat, zahlt man meist eh nicht merh ganz soviel Steuern.

Geschrieben

Hallo Andreas,

.......

Und ja es stimmt,in einer Steuererklärung wird danach gefragt, aber ich glaube nicht das ich deswegen schon mehr wieder bekommen habe.

Da wird eh ein "Pauschalbetrag" für Werbungskosten oder sonstiges genommen,

Und wenn man Verheiratet ist und Kinder hat, zahlt man meist eh nicht merh ganz soviel Steuern.....

konfuser geht es nicht. Werbungskostenpauschbetrag etc. hat überhaupt nichts mit dem Steuerfreibetrag bei Behinderung zu tun. Lukrezia hat z.B. ganz klar den Steuerfreibetrag bei GdB 30 genannt

Hier ist eine komplette Tabelle:

http://wiki.rehakids.de/wiki/Steuerfreibetr%C3%A4ge_nach_H%C3%B6he_des_GdB

Gruß

Rainer

Geschrieben (bearbeitet)

Ich finde auch, dass man ein Steuerfreibetrag nicht unter den Tisch fallen lassen sollte, aber wie Du das machst, ist Deine Sache. ;)

bearbeitet von Lukrezia123
Geschrieben

So habe noch mal nachgeschaut.

Und drifte da jetzt noch mal kurz von dem Thema GDB ab, und ja ihr habt recht, auch bei mir im Steuerbescheid ist der GDB mit aufgeführt :) .

Habe da ehrlich gesagt, noch nie richtig nachgeschaut.

Geschrieben

So habe noch mal nachgeschaut.

Und drifte da jetzt noch mal kurz von dem Thema GDB ab, und ja ihr habt recht, auch bei mir im Steuerbescheid ist der GDB mit aufgeführt :) .

Habe da ehrlich gesagt, noch nie richtig nachgeschaut.

Kann sein das Du den Bescheid mal dort eingereicht hast und deshalb fragt das Finanzamt nicht mehr nach. So ist das bei mir, wobei mein Ausweis auch unbefristet ist.Viel ist es bei Deinen 30% nicht, aber immerhin...

Gruß anjalara

Geschrieben

Kann sein das Du den Bescheid mal dort eingereicht hast und deshalb fragt das Finanzamt nicht mehr nach.

Genau so sieht es aus.

Ist ja immerhin ein Leben lang Gültig :) .

Geschrieben

Genau so sieht es aus.

Ist ja immerhin ein Leben lang Gültig :) .

....naja es gibt auch einen befristeten GdB.

Der Thread-Titel macht mich ganz kirre..... :o

Geschrieben

....naja es gibt auch einen befristeten GdB.

Das stimmt, aber meiner mit GDB 30 nicht :) .

Zumindest habe ich das Schreiben noch, und da steht keine Befristung drauf.

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