Zum Inhalt

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Meine Frage ist: gibt es eine Richtlinie oder ein objektives Instrument was man nachlesen kann wo drin festgelegt ist, welche Beschwerden man nachweisen muss für welchen grad??? Ich bin sein knapp 3jahren an PSO erkrankt nun auch an PSA bin erst 30jahre alt und wollte mich diesbezüglich schon mal erkundigen

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

Anmelden oder Registrieren


Geschrieben

Im SGB IX stehen grundsätzliche Hinweise für Menschen mit Behinderung. Im Bundesgesetzblatt gibt es eine Versorgungsmedizinische- Verordnung vom 10. Dezember 2008. Dort finden Sie auch eine Tabelle mit den Einstufungen bei bestimmten Erkrankungen. Zu PSO und PSA steht in dieser Verordnung, dass Sie bei leichten Beschwerden einen Behinderungsgrad von 10 erhalten könnten. Bei schweren Auswirkungen 80 bis 100.

Grundsätzlich werden nur ärztliche Diagnosen ausgewertet.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.