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Schwerbehindertenantrag wg. Hautkrankheiten?


MaunaLoa

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Geschrieben

Hallo,

wie sehen eure Erfahrungen aus? Wo gibt es Beratung bzw. Unterstützung diesbezüglich?

Ich glaube bei Hautkrankheiten hat man schlechte Karten, obwohl die einem das Leben ja echt auch schwer machen. Die ganzen Medikamente mit ihren tollen Nebenwirkungen und Spätfolgen... Zum Beruf hin das ganze Geschmiere, Arztgerenne, psychische Belastungen usw.

War jetzt erstmal hier im Krankenhaus wg. meiner Neurodermitis. Bin aber noch immer nicht vom Cortison (intern) weg.

2 Ausschleichversuche waren erfolglos - extrem starke Rückschläge. Deshalb muss ich jetzt zur AHB mit der Hoffnung, dass die etwas bringt.

Ich möchte dann mal einen Versuch in der Richtung Schwerbehinderteneinstufung unternehmen.Mein ganzes Leben lang leide ich ich schon an Neurodermitis gekoppelt mit Heuschnupfen, diversen sonstigen Allergien etc. Ihr kennt es vielleicht ja selbst.

Ein "normales" Leben und Teilhabe an der Gesellschaft ist mir nicht möglich --> SchwbGes bzw. Sozialgesetzbuch

Vielen Dank.

MaunaLoa

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Warum schlechte Karten?

Haben doch etliche hier.

Bei der AHB wirst mit einem Sozialarbeiter konfrontiert.

Der hilft dir gerne und füllt eventuell gleich mit dir den Antrag aus.

Viel Erfolg :daumenhoch:

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Genau, gebe Herrn van Nelle Recht,

ich habe auch zahlreiche Allergien, Unverträglichkeiten und -was selten ist -Neurodermitis und PSO/PSA. Ich habe zuerst 20GDB bekommen, mittlerweile habe ich 40GDB und Verschlimmerungsantrag läuft.

Nur Mut und nicht aufgeben....

Alles Gute

Saltkrokan.

Geschrieben

...stimmt, ist gar nicht unüblich - im Gegenteil !! Ich habe auch mit PSO/PSA 30 GDB bekommen...

Ein Versuch schadet nicht.....

Liebe Grüsse und viel Erfolg :daumenhoch:

Simone

Geschrieben

Hallo Sonnenschen44,

ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keine PSA und die PSO war auch nicht sehr ausgeprägt. Sie hat sich einige Jahrzehnte zurückgezogen.

Habe mich aber langsam hochgekämpft, un hoffe dass ich auf die 50GdB komme da man dann 2 Jahre eher in Rente gehen kann.

LG

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

hallo, Saltkrokan -

wenn du noch berufstätigt bist, hättest du sofort einen Gleichstellungsauftrag stellen können - oder wie das heisst - ich bin leider vergesslich, aber du kannst es hier ja nachlesen -

nach einer meiner etlichen Kuren und Rehas habe ich einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt - und habe 30 % bekommen - dann ging es weiter, habe dann 50 % bekommen und war arbeitsmässig auf der sicheren Seite -

ja, lange Rede - heute habe ich 60 % und bin berentet -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo Bibi,

einen Gleichstellunsantrag habe ich sofort gestellt.

Ich habe in meiner Firma eine gute Schwerbehindertenvertretung, die sind immer auf dem Laufenden.

Ich hoffe das ich bei meinem Verschlimmerungsantrag auf 50 Grad komme.

LG

Saltkrokan.

Geschrieben (bearbeitet)

hallo, Saltkrokan -

ich wünsche dir viel Glück - bei mir war es damals so, dass ich keinen Verschlimmerungsantrag stellen musste, sondern nur den Gleichstellungsantrag und dann habe ich 50 % bekommen -

habe auch ein Problem im nächsten Jahr, muss meinen Schwerbehindertenausweis verlängern lassen -

aber es ist nicht so gravierend ehrlich gesagt, steuerlich ergibt sich kein Vorteil .... bin ja in Rente .... und meine Rente ist nicht so hoch -

nette Grüsse sendet - Bibi -

bearbeitet von Bibi
Geschrieben

Hallo.

Wenn du gleichgestellt bist, hast du keinen 50%.

Du hast nur die Rechte wie ein Schwerbehinderter der min. einen GdB von 50 hat.

Gruß Manfred

Geschrieben

Hallo Bibi,

einen Gleichstellunsantrag habe ich sofort gestellt.

Ich habe in meiner Firma eine gute Schwerbehindertenvertretung, die sind immer auf dem Laufenden.

Ich hoffe das ich bei meinem Verschlimmerungsantrag auf 50 Grad komme.

LG

Saltkrokan.

...öhm....man stellt einen Verschlechterungsantrag und man bekommt keinen Grad, sondern es geht um Prozente. Wenn man einen Antrag auf Gleichstellung stellt, ab 30%, gilt das eigendlich nur für den beruflichen Bereich. Man bekommt nicht alles was jemanden mit einem GdB von 50% zusteht, zudem erhält man erst dann einen Ausweis. Von "hochkämpfen" halte ich persönlich auch nichts. Nicht alles was man haben könnte, sollte man auch geltend machen, sondern wenn es einfach an der Zeit ist wg. permanenter ausgeprägter Pso/Psa und deren Begleiterscheinigungen. Auch kann man durchaus gleich auf 40-50 % kommen. Leider oft nur nach einem Widerspruch. Dazu gibt es hier aber genug Infos im Forum. Wg. der früheren Berentung hat sich leider auch einiges zum Schlechten verkehrt und es wird angepasst. Also nur wer bald in Rente geht, kann ggf. dann 2 Jahre früher in die "normale" Rente gehen. Ich werde das auch für mich demnächst klären, eigendlich hätte ich mal mit 60 in Rente gehen können :angry:

Sorry aber das mußte hier mal gesagt werden.

Gruß anjalara

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo anjalara,

Prozente sind leider schon lange aus ....es heisst schon seit einer Zeit GdB (Grad der Behinderung).

Du solltest auch nicht Alle über einen Kamm scheren, es gibt sicherlich viele Menschen die auf "leichtem"Wege zu Ihren GdB kommen.

Bei mir ist das leider nicht so, wenn ich meine PSA-Schübe habe kann ich nicht mal mehr eine Kartoffel schälen oder mir Schnürsenkel zubinden, dann bin ich auch für die Dauer des Schubs krankgeschrieben. Ich denke dass das doch wohl ein Grund ist einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Das ganze Procedere mit Ablehnung, Widerspruch etc.ist mir seit vielen Jahren ein Begriff.

Da ich seit fast 30 Jahren im medizinischen Bereich arbeite und tagtäglich während meiner Arbeitszeit mit PSO und PSA-Patienten beschäftigt bin weiss ich, dass es für viele Patienten sehr schwer ist einen Verschlimmerungsantrag durch zu bekommen.

Und eine "Gleichstellung" erhält man ab einem GdB von 30.

Viele Grüsse

Saltkrokan.

bearbeitet von Saltkrokan
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo.

So einfach, erhält man auch die Gleichstellung nicht.

Wenn man den Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit anfordert ist man schon drin. Nur anfordern und mal sehen ob man ihn ausfüllt und einreicht geht nicht. Die AfA fragt irgendwann nach, wo der Antrag bleibt.

Wenn man ihn ausgefüllt und zurück schickt, bekommt irgendwann der Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat auch einen Fragebogen und muß eine Stellungnahme abgeben.

Darin geht es dann um den Arbeitsplatz. Ist er Behindertengerecht, ist er gefährdet weil man oft arbeitsunfähig ist. Wenn ja, muß dann auch sein, wegen der Erkrankung wofür man den GdB von min 30 bekommen hat.

Also, mal eben schnell Gleichstellen, ohne Grund, geht nicht.

Gruß Manfred

bearbeitet von Manfred G.
Geschrieben

Hallo Manfred,

ich habe das Glück in einem grossen Betrieb zu arbeiten wo es eine sehr gute Schwerbehindertenvertretung gibt.

Das ist bei der Bürokratie die ein Antrag zur Schwerbehinderung mit sich zieht sehr hilfreich!

Gruss

Saltkrokan.

Geschrieben

GdB ist schon lange klar, aber der Begriff "Grad" ist für mich ein Begriff bei Temparaturen. Ob ein GdB leicht oder nicht zu err. ist, hat wohl nichts mit dem Er-einschleichen zu tun. sondern auch auf den Betrachter des Antrages oder dem Gutachter. Leider oft willkürlich. Wenn man sich gleichstellen lässt muß man eben auch wissen, dass in diesem Fall der Arbeitgeber Bescheid weiß. Ansonsten ist es einem selbst überlassen ob man es bekannt gibt. Was natürlich in jedem Personalbogen als Angabe gefordert wird. Ich entscheide es aber selbst bei einem neuen Job ob ich es angebe, kann dann aber auch die zusätzliche Vergünstgung von 5 zusätzlichen Urlaubstagen nicht angeben.

Gruß anjalara

Geschrieben

... da gebe ich Dir vollkommen recht anjalara,

das muss jeder selber entscheiden ob er eine Schwerbehinderung seinem Arbeitgeber mitteilt oder nicht. Es kommt da sicherlich auch auf die Firma oder den Betrieb an.

Ich kann mir aber auch vorstellen dass derjenigen, der sehr unter seiner chronischen Erkrankung leidet, sich sehr über 5 Tage mehr Erholungsurlaub freut.

Viele Grüsse

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Also ich habe Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wegen Psoriasis, im Antrag habe ich den Hautarzt angegeben und habe mit ihm zusammen die Diagnosen/Verlauf gefertigt und habe 60 % erhalten

 

  • - 1
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe mir einfach einen Antrag ausgedruckt, mit dem Dermatologen zusammen die Diagnose eingetragen, dann den Rest ausgefüllt und habe gleich 60 % erhalten

 

  • - 2
  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 23.9.2017 um 00:12 schrieb Alte Zicke:

Ich habe mir einfach einen Antrag ausgedruckt, mit dem Dermatologen zusammen die Diagnose eingetragen, dann den Rest ausgefüllt und habe gleich 60 % erhalten

 

Ich würde mal sagen, da hast du einen sehr guten Mitarbeiter gehabt, der die Diagnose und seine Begleiterscheinungen  kennt. Im Normalfall gehen die nach ihrem Katalog und setzen fest, bei PSO/PSA meist 30 GdB, wenn man nicht noch andere Erkrankungen hat

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Jeannie:

Ich würde mal sagen, da hast du einen sehr guten Mitarbeiter gehabt, der die Diagnose und seine Begleiterscheinungen  kennt. Im Normalfall gehen die nach ihrem Katalog und setzen fest, bei PSO/PSA meist 30 GdB, wenn man nicht noch andere Erkrankungen hat

Es kommt auf die Einschränkungen an, und da sind bei der PSA GdB über 50 nicht unbedingt eine Seltenheit, wenn es ein schwerer Verlauf ist. Aber 60 Grad für die PSO? Unbefristet?

  • + 1
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Tatja:

Es kommt auf die Einschränkungen an, und da sind bei der PSA GdB über 50 nicht unbedingt eine Seltenheit, wenn es ein schwerer Verlauf ist. Aber 60 Grad für die PSO? Unbefristet?

Sehe ich auch so.

 

vor 10 Stunden schrieb Jeannie:

Ich würde mal sagen, da hast du einen sehr guten Mitarbeiter gehabt, der die Diagnose und seine Begleiterscheinungen  kennt. Im Normalfall gehen die nach ihrem Katalog und setzen fest, bei PSO/PSA meist 30 GdB, wenn man nicht noch andere Erkrankungen hat

Die Sachbearbeiter müssen sich an die Vorgaben halten. Erzählen kann man dagegen viel.

Geschrieben

Der Antrag alleine ist nur die "1/2 Miete" - um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen benötigt der Sachbearbeiter zusätzliche Informationen, die er aus den Befundberichten nicht erhält!

Grundsätzlich sollte im Antrag auf das beigefügte Begleitschreiben verwiesen werden ( das ist als Teil des Antrags zu sehen ). In dem Begleitschreiben sollten die vorliegenden Beeinträchtigungen nachvollziehbar aufgeführt werden. Zu den Beeinträchtigungen zählen alle beruflichen, familiären, sozialen und kulturellen Aspekte die einen Nachteil im Vergleich zu der nicht betroffenen Bevölkerung darstellen (z.B. Probleme beim Schwimmbad oder Sauna  Besuch, Tragen eines Abendkleids beim Besuch der Oper oder dem Abschlussball der Kinder unmöglich usw. usw. )

Der Sachbearbeiter muss bei seiner Entscheidung ermessen ausüben. Er benötigt die Schilderung der vorliegenden Nachteile um seine Ermessensentscheidung entsprechend  ausüben zu können. Ohne entsprechende Info´s muss er annehmen, dass bis auf die Erkrankung keine Benachteiligungen vorliegen und wird bestenfalls eine durchschnittliche Benachteiligung annehmen.....

Ich möchte hier auch noch mal mit dem Irrglauben aufräumen, der Entscheider im Versorgungsamt hätte medizinische Kenntnisse. Der Sachbearbeiter ist ein Beamter oder ein Angestellter im Gehobenen Dienst und hat eine Verwaltungsausbildung.

  • + 1
Geschrieben (bearbeitet)

hallo, Alte Zicke -

warst du nie in Kur oder Reha - welche Medikamente hast du bekommen gegen deine Pso, Bade- Lichttherapien usw.usw. -

ich bin auch sprachlos über 60 % unbefristet - wie hast du das gemacht ? Vielleicht mit Vitamin B ?

Ich möchte hier nichts unterstellen, aber der Gedanke kam mir spontan - nichts für ungut ! Sei froh, dass du so einen Erfolg hattest und den gönne ich dir - nachvollziehen kann ich es allerdings nicht ehrlich gesagt.

Wie viele Menschen hier musste auch ich um 'jedes Prozent' Erhöhung des GDB kämpfen -

nette Grüsse sendet - Bibi -

bearbeitet von Bibi
Geschrieben

@herrhausk

ist alles recht und gut. Aber. Vielleicht hast du es inzwischen auch schon vernommen, dass sie inzwischen nicht mehr so großzügig bewerten. Bei einem Widerspruch zum Beispiel weniger geben als zuvor.

Bei meiner Haupterkrankung ist es z.B. nicht üblich ein Begleitschreiben mit zu senden.

Gruß Anne 

Geschrieben

hallo, Tenorsaxofon -

ich konnte nie Begleitschreiben mit einschicken, ich war den Ärzten 'ausgeliefert' - und da zählten  nur Fakten - aber meine Ärzte waren mir wohlgesonnt - will sagen, sie standen hinter mir - ware ja auch krank genug ehrlich gesagt -

und ich meine, heute mehr als vor Jahren noch - meine Freundin ist an Brustkrebs erkrankt, erst wurde ihr eine Brust amputiert - 100 % -das wurde nach einem Jahr gestrichen bezüglich des GDB - dann wieder Brustkrebs - usw.usw.

leider ist sie gestorben und es war sehr nervenaufreibend für sie,  Widerspruch einzulegen -

wie kann man denn nach einer Brust-OP den GDB von 100 % wieder wegnehmen - meinen die Sachbearbeiter denn, dass die Brust wieder nachwächst - ich bin sowas von wütend - aber leider ist das heutzutage so -

soll man sich dann da nicht aufregen - ich meine, das ist dann echt mal erlaubt -

meine Antwort schliesst selbstvertändlich auch herrhausk mit ein -

nette Grüsse sendet - Bibi -

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