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mit psoriasis als zahnarzthelferin arbeiten???


gelini

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Geschrieben

Hallo,
wie die überschrift schon sagt.
meine frage ist ob ich mit schuppenflechte als zahnarzthelferin weiter arbeiten darf.
ich arbeite seit 2008 in diesem beruf und habe seit letztem jahr schuppenflechte.
meine chefin ist der meinung das ich nun nicht mehr in diesem beruf arbeiten darf. was sagt ihr dazu?
schon mal vielen dank smile.gif

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Habe die Schuppenflechte an den Beinen, Armen vermehrt.

Teilweise am Kopf was aber nicht sichtbar ist.

Geschrieben

Hallo Gelini!

Du arbeitest doch in langen Hosen und auch nicht kurzärmlig.Wenn man Deine PSO am Kopf nicht sieht, sehe ich da kein Problem. Oder bildet sich Deine Chefin etwa ein, daß PSO ansteckend ist? Sprich mit ihr.

LG Helmut-Wolfgang

Geschrieben

Das habe ich versucht mit ihr zu reden.

doch sie meint sie würd sich strafbar machen. bzw da wir ja mit reizenden lösungen arbeiten würd das nicht gehen.

Geschrieben

Hallo Gelini!

Da ist ja Euer Verhältnis ziemlich zerrüttet. Ich halte es für Blödsinn, daß sich Deine Chefin strafbar macht. PSO ist icht ansteckend. Friseusen mit PSO arbeiten auch bei Frauen ohne Probleme mit reizenden Flüssigkeiten. Was sagen unsere Juristen dazu, falls wir welche haben?

LG Helmut-Wolfgang

Geschrieben

Hallo,

ich habe seit ca. 20 Jahren PSO und arbeite seit 10 Jahren als Zahnarzthelferin. Habe in der Zeit schon 3 Chef´s gehabt und keinen hat es gestört, dass ich PSO haben. Also schwachsinn dass deine Chefin sich strafbar macht.

Rede mit Ihr nochmal.

Drück Dir die Daumen!!!!

LG

Geschrieben

naja wenn sie dich auf grund dessen entlässt würd ich meinen macht sie sich strafbar.

vieleicht hatt sie selbst ja ein problem damit :huh:

vieleicht ist es ihr unangenehm?

du kannst dir ja vieleicht von deinem hautarzt oder so ein attest schreiben lassen das du keine einschränkungen hast was das angeht, oder das es eben keine probs dabei gibt!? weis nich ob sowas geht aber ich würd den arzt mal fragen und dann noch mal mit ihr reden.

aber entlassen auf grund dessen darf sie dich nicht.

könnte natürlich sein das die schiekane anfängt wenn sie dich wirklich los werden will so hart es klingt.

aber geben tut es sowas :unsure:

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Gelini!

Natürlich ist es völlig unsinnig, dass sich Deine ZÄ "strafbar" macht, wenn sie Dich mit Psoriasis beschäftigt. Als Medizinerin müsste sie eigentlich wissen, dass Schuppenflechte nicht ansteckend ist. Patienten sind dadurch nicht gefährdet. Auch ist auf den ersten Blick nicht einsichtig, dass sich durch die Arbeit am Stuhl Deine Psoriasis verschlechtert. Eine sachliche Auskunft kannst Du z.B. von der Zahnärztekammer einholen oder vom Landesamt für Gesundheitsschutz (in Berlin zu finden unter http://www.berlin.de/lagetsi/). Außerdem gibt es für Deinen Bereich die Gewerkschaft "Verband medizinischer Fachberufe" (http://www.vmf-online.de/), bei der man ebenfalls dazu etwas erfahren kann. Sicherlich findest Du bei ver.di auch jemanden, der Bescheid weiß. Sehr gut Bescheid weiß man in der "Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege": http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20info/TR-FHSp-Hautsprechstunde,property=pdfDownload.pdf

Ich habe als Berufsschullehrer 17 Jahre lang ZFA-Azubis unterrichtet und noch nie gehört, dass eine äußerlich sichtbare Krankheit (wie z.B. Neurodermitis, die bei Jugendlichen verbreitet ist) ein Grund war, jemanden nicht zu beschäftigen.

Aber sicherlich ist es so, dass allein durch so eine Äußerung das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und der Zahnärztin gestört ist. Als Arbeitgeberin hat sie eine Fürsorgepflicht, d.h. sie hätte sich erkundigen müssen, inwieweit die Psoriasis ein Berufshemmnis darstellt. Ob Du unter diesen Bedingungen es weiterhin aushältst, mit der ZÄ zusammen zu arbeiten, kannst nur Du wissen.

Auf jeden Fall solltest Du alles sammeln (Zeugen, Unterlagen), mit denen Du später beweisen kannst, dass die ZÄ Dich wegen Deiner Psoriasis nicht weiter beschäftigen will. Wenn sie Dir deshalb kündigt und Du es nachweisen kannst, wird sie den Arbeitsgerichtsprozess verlieren und muss Dir eine Abfindung zahlen.

Solltest Du wirklich mit diesem Argument Deinen Job verlieren, wäre es möglich, gegenüber der Berufsgenossenschaft eine Berufskrankheit geltend zu machen. Ein Versuch wäre es wert zu behaupten, die Psoriasis sei aufgrund der Arbeit (Chemikalien, Reibung o.ä.) aufgetreten. Vor allem die Pso an den Händen wird durchaus als beruflich verursacht anerkannt. Ein Freund von mir hat das mit der Neurodermitis geschafft und bekommt alles, aber wirklich alles von der BG bezahlt. Er hat zuhause die teuersten Pflegemittel und Shampoos, muss bei Medikamenten nichts zuzahlen und wird regelmäßig zur Reha geschickt usw.

Ich wünsche Dir viel Erfolg. Lass' uns 'mal wissen, wie das weitergegangen ist!

Rolf

bearbeitet von Rolf
Geschrieben

Hi,

die Worte von Rolf kann ich nur unterstützen: alles sammeln, notieren, dokumentieren; Gespräche eventuell nicht mehr alleine führen.

Grundsätzlich gibt es im medizinischen Bereich zwei unterschiedliche Ansätze.

Den Bereich der Eigengefährdung: da ist die Einschätzung eines Arbeitsmediziners gefragt. Bei kleinen Betrieben ist das etwas schwierig, weil die normalerweise keinen haben. Hier kann Dir sicher eine Gewerkschaft weiterhelfen.Allerdings habe ich noch nie von einem Zusammenhang Zahnarztbereich/Pso gehört. Möglich aber: Streß durch Arbeitssituation (Chef/Cehfin z.B.).

Der zweite Bereich ist die Patientengefährdung. Das kennen wir z.B. aus dem Bereich der Chirurgie, wo bestimmte Erkrankungen nicht vorliegen dürfen. Also einfach mal so: ein Chirurg mit hochakut schuppender Pso kann möglicherweise für den Zeitraum Schub nicht am Tisch stehen....aber sonst? Was soll denn da passieren?

Rede nochmal mit der ZAhnärztin.....Aufklärung hilft

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