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Schwerbehinderung


Rolf1963

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,
ich habe jetzt mehrfach hier im Forum gelesen das man auch Prozente durch seine PSO bekommen kann.
Ab wann bekommt man denn die Prozente und wieviel?
Da ich ab März ja meine Bade-Puva anfange und wenn die keinen Erfolg erzielt Furmaderm verschrieben bekomme,gehe ich doch mal davon aus das ich auch einen Antrag stellen kann.
Oder was meint ihr dazu?
Ach so ja, meine pso ist schon fast überall,die meisten groß andere eher klein

MfG
rolf

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Rolf,

im Grunde ist es gut diesen Ausweis zu haben wenn man chronisch krank ist. Bei jüngeren Menschen ist genau zu überlegen, da kann er auch manchmal zum Nachteil sein.

Berechnung eines Behinderten Ausweises!

Wenn mehrere Behinderungen gleichzeitig vorliegen, müssen die Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen bewertet werden!

Es werden zwar Einzel-GdB anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdB dürfen die einzelnen Werte jedoch nicht addiert werden!! Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung des Gesamt-GdB unzulässig.

Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdB bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird.

Gruß

Margitta

  • 9 Monate später...
Geschrieben

hallo, ihr lieben -

ich habe gemerkt, dass mein B-Ausweis im April 2013 ausläuft. Ich habe ihn vor 17 Jahren bekommen, weil ich nach meiner Bandscheiben-OP einen irreparablen Nervenschaden habe - usw.usw.

inzwischen bin ich seit Jahren berentet - ich weiss, wie man einen Antrag stellen kann - aber nun meine Frage -

meint ihr, dass es überhaupt einen Sinn hat, noch einmal einen Antrag auf Weiterführung, bzw. Neufeststellung zu stellen - als ich berufstätig war, gab es einen gewissen Kündigungsschutz, mehr Urlaub usw. bei 60% -

ich bin mir sehr unsicher, passieren kann mir nichts - meine Rente ist sicher - einen finanziellen Vorteil gibt es also nicht für mich - aber ist es nicht schon mal wichtig, einen Sitzplatz in einer überfüllten Strassenbahn oder in einem Bus zu bekommen - einmal habe ich in den 17 Jahren meinen Ausweis gezeigt und um den Sitzplatz gebeten, weil ich nicht mehr stehen konnte -

für Antworten bin ich euch dankbar -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo Bibi,

nach 17 Jahren läuft der Ausweis ab? Also auf meinem ist ein Stempel auf dem "unbefristet" steht. Ich weiß daß so ein Ausweis befristet werden kann und vom Amt auch sehr häufig gemacht wird. Aber die Befristungen gelten meist so für ein oder zwei Jahre. Dann muß man ihn verlängern lassen. Aber 17 Jahre? Ob er ab Rentenbeginn noch was bringt, weiß ich nicht. Ich beziehe auch schon Rente (EU). Ich denke in unserem Fall (als Rentner) würde er nur was bringen, wenn man das G drin stehen hat. Dann kann man z.B. auf einem Behindertenparkplatz parken. Aber ohne G? Keine Ahnung.

Gruß

Harley

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo.

Auch als Rentner mußt du doch eine Steuererklärung machen. Mit dem GdB 60 hast du einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr.

Ein Sitzplatz kann dir auch mit Ausweis begelehnt werden..... Dafür müsstest du bestimmt noch ein aG haben.

Eintritt in Kino, Zoo usw.. Da lohnt es sich manchmal.

Für die Parkerlaubniss benötigt man ein aG. Dann muß man noch die Genemigung dafür extra beantragen. Bei uns ist es dann die Verbandsgemeinde oder dei Kreisverwaltung.

Gruß Manfred

bearbeitet von Manfred G.
Geschrieben

Hallo Bibi,

nach 17 Jahren läuft der Ausweis ab? Also auf meinem ist ein Stempel auf dem "unbefristet" steht. Ich weiß daß so ein Ausweis befristet werden kann und vom Amt auch sehr häufig gemacht wird. Aber die Befristungen gelten meist so für ein oder zwei Jahre. Dann muß man ihn verlängern lassen. Aber 17 Jahre? Ob er ab Rentenbeginn noch was bringt, weiß ich nicht. Ich beziehe auch schon Rente (EU). Ich denke in unserem Fall (als Rentner) würde er nur was bringen, wenn man das G drin stehen hat. Dann kann man z.B. auf einem Behindertenparkplatz parken. Aber ohne G? Keine Ahnung.

Gruß

Harley

Für auf einen Behindertenparkplatz brauchst du Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) Mein Mann hat Merkzeichen G darf damit aber nicht auf den Behindertenparkplatz, hat Steuervergünstigung fürs Auto 50%.

lg

Mainzelfrau

Geschrieben

Ich habe inzwischen einen Grad von 100 %,mit Merkzeichen G, aG, B und H,und darf doch nicht auf Behindertenparkplätzen parken. Dafür braucht man einen Ausweis von der Verkehrsbehörde,Steuerfreiheit fürs Auto gibt es dann auch oder Bahnfreiheiheit.

Geschrieben

Ich kenn das nur von früher. Mein Schwiegervater hatte so einen Ausweis von der Behörde. Und meines Wissens stand in seinem Behindertenausweis G? Ist aber schon bestimmt 12 Jahre her. Hat sich vermutlich zwischenzeitlich was geändert. Ich hab diesen Zusatz (Gott sei Dank) nicht und hoffe auch, daß es nie soweit kommt. Denn das bekommt man ja bestimmt nicht, wenn nicht die entsprechende Behinderung vorliegt. Meine Krankheiten reichen mir zur Genüge.

Geschrieben

Tjaaa, das ist schon heftig mit unsrer PSO. Ich lege ja auch meinen Ausweis immer sichtbar ins Auto (mit einem Augenzwinkern). Aber wie gesagt, vielfach nüzt mir das G üüüberhaupt nichts. Und wenn ich dann noch das Glück einer frustrierten Politesse habe, dann ist´s ganz aus. Leute es gibt schlimmeres!! Heute scheint die Sonne bei -9° und ein blitzblauer Himmel lacht mir entgegen. Was schert mich da meine Pso :wub:

Geschrieben

wenn man das G drin stehen hat. Dann kann man z.B. auf einem Behindertenparkplatz parken. Aber ohne G? Keine Ahnung.

Stimmt so nicht. Die Erfahrung habe ich gemacht, als ich zeitweise im Rollstuhl saß. Ein G nützt da nicht viel im Ausweis. Außerdem muss man einen besonderen Parkausweis beantragen.

Eine gute Übersicht steht auf dieser Seite.

Liebe Grüße

Geschrieben (bearbeitet)

hallo, Harley48 und Manfred G.-

es ist wirklich so, wie ich es geschrieben habe - habe meinen Ausweis für 17 Jahre bekommen !!

inzwischen habe ich leider noch andere Beschwerden bekommen - aber ich habe nie ein G bekommen in meinem Ausweis - zum Glück kann ich ja wieder wandern und mich bewegen, auch wenn ich öfter mal hinfalle :lol: - interessiert das die Sesselpupser beim Versorgungsamt :cool: - ??!

Entschuldigt meinen Wutausbruch -

ich brauche laut Aussage des Finanzamtes keine Steuererklärung mehr abzugeben - ich liege unter dem Einkommenssatz.

ich fahre kein Auto mehr nach meiner Bandscheiben-OP - die Nerven im Fuss haben es nicht zugelassen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Fakt ist, ich stelle einfach den Antrag beim Versorgunsamt - ich kann ja nichts verlieren -

habt lieben Dank für eure Antworten -

nette Grüsse sendet - Bibi -

bearbeitet von Bibi
Geschrieben

Für einen Behindertenparkplatz braucht man zwingend aG.

Mit diesem Merkzeichen kann man eine blaue Behindertenparkkarte beantragen. Bei uns stellt diese das Tiefbauamt aus. Damit bekommt man auch die Berechtigung eines Behindertenparkplatzes vorm Haus.

Das Auslegen des Behindertenausweises berechtigt nicht zum Parken auf einen Behindertenparkplatz und wird bei uns geahndet.

Ich weiß das genau, weil wir diese Parkkarte nach langem Kampf erhalten haben.

Jedes Bundesland hat noch eine Sonderparkkarte (gelb oder orange) für G, aber dafür müssen auch bestimmte Vorraussetzungen erfüllt werden. Ich sage immer, der kleine Finger hilft einem auch schon...

Geschrieben

Das mit der Laufzeit kann sein..

Ich habe schon einige Ausweise gesehen, die immer eine Laufzeit bis zum normalen Renteneintrittsalter hatten....

Warum??????

Gruß Manfred

Geschrieben

Mein Ausweis nützt mir ein wenig, weil er mir einen Freibetrag bei der Steuer schafft. Da ist nicht viel, aber warum sollte ich darauf verzichten?

Ich hab den Ausweis nicht wegen der Psoriasis sondern nach meiner Krebsoperation bekommen. Das Merkmal G oder aG steht da gar nichts drin. Es würde auch nicht stimmen, weil ich recht gut zu Fuß bin. Da ich bereits Rentner bin, bringt der Ausweis trotz 70% gar nichts. Sonst hätte ich eine höhere Arbeitsplatzsicherheit. (Das klappt aber meistens nur, wenn der Arbeitegber vor der Einstellung nichts davon weiß. Denn trotz aller Sprüche, dass Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt würden, führt der Ausweis vor der Ausstellung eher dazu, dass man eine Stelle nicht bekommt. Wahrscheinlich befürchten die Arbeitgeber, dass man nicht so gut arbeitet oder viel krank feiert, was so meistens gar nicht stimmt.)

Ein Behindertenausweis hat also nur bedingt Vorteile.

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