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Kündigung wegen Kur


eva0062

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da ich jetzt in der Zeitfirma bekannt gegeben habe, das ich zur Kur

fahren werde (ganz kurzfristig). Kam heute meine Kündigung ins Haus

geflattert. Den Grund geben sie an, ich hätte das mit den "Kunden"

absprechen müssen. Wie verhalte ich mich jetzt?

Seit wann muss ich mit Zeitfirmen und deren Kunden meiner gesundheitlichen Probleme besprechen?

Anwalt einschalten?

Ich bin dort seit Ende Juni beschäftigt. Der Vertrag wäre bis Ende März gelaufen

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Geschrieben

Da ich jetzt in der Zeitfirma bekannt gegeben habe, das ich zur Kur

fahren werde (ganz kurzfristig). Kam heute meine Kündigung ins Haus

geflattert. Den Grund geben sie an, ich hätte das mit den "Kunden"

absprechen müssen. Wie verhalte ich mich jetzt?

Seit wann muss ich mit Zeitfirmen und deren Kunden meiner gesundheitlichen Probleme besprechen?

Anwalt einschalten?

Ich bin dort seit Ende Juni beschäftigt. Der Vertrag wäre bis Ende März gelaufen

Hallo

ich würde mich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Gruß:

Hardy

Geschrieben

Das ist mal wieder typisch für eine Zeitarbeitsfirma. Die nehmen nur die Leute aus. Gehören m.E. verboten .

Lass dich beraten.

Geschrieben

Da ich jetzt in der Zeitfirma bekannt gegeben habe, das ich zur Kur

fahren werde (ganz kurzfristig). Kam heute meine Kündigung ins Haus

geflattert. Den Grund geben sie an, ich hätte das mit den "Kunden"

absprechen müssen. Wie verhalte ich mich jetzt?

Seit wann muss ich mit Zeitfirmen und deren Kunden meiner gesundheitlichen Probleme besprechen?

Anwalt einschalten?

Ich bin dort seit Ende Juni beschäftigt. Der Vertrag wäre bis Ende März gelaufen

Das sie diesen Grund angegeben haben, ist ein riesen Vorteil für dich,glaube ich zumindest.

Denn aus diesem Grund dürfen sie dich nicht Kündigen, wenn ich mich nicht irre.

Und absprechen musst du sowas nur mit der Zeitarbeitsfirma, weil die dich ja bezahlt.

Der anderen Firma, also dort wo du eingestzt bist, dürfte das nicht viel Interressieren.

Die wollen nur das dann die Stelle vielleicht solange anderweitig besetzt wird.

Aber wie sonst schon die anderen geschrieben haben, würde ich mich auch nochmal mit einem Anwalt treffen, mal schauen was der denn wohl sagt.

Geschrieben

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, auf jeden fall beraten lassen..... falls nicht, schaun wie bei dir die finanzen sind, denn sowas kann sehr teuer und Langwierig werden.....

Geschrieben

Ich würde sofort Klage einreichen.

Gewinnste doch von ganz alleine.

Nur Mut :daumenhoch:

Geschrieben

Kur ist kein Kündigungsgrund(!), sondern dient der Erhaltung der Arbeitskraft.

Also den Rat zum Anwalt zu gehen und sich erkundigenn ,

würde ich auf jeden Fall machen.

Obwohl Kündigung in der Probezeit, worauf der Arbeitgeber darauf plädieren wird auch eine Rolle spielt.

UIch wünsche Dir viel Glück dabei :daumenhoch:

Geschrieben

Es handelt sich ja nicht um eine Probezeit, sondern um einen zeitlich befristeten Vertrag. Und das ist auf jeden Fall eine Frage für einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Geschrieben

hallo, eva0062 -

hast du mit deinem Arbeitgeber besprochen, dass du eine Kur beantragt hast - ich weiss allerdings nicht, wie die Arbeitsverträge bei einer Zeitarbeitsfirma 'gestrickt' sind - aber man sollte immer offen sein und auch dort den Chef nicht auf einmal vor vollendete Tatsachen stellen.

Es darf aufgrund der Kündigung keine lange Zeit verstreichen, bis du dich wehrst - Widerspruch usw. Es gibt doch Arbeitnehmerkammern, die einem kostenlos helfen, oder sie nehmen ca. € 10,-- für eine rechtliche Beratung. Ich meine, ein Anwalt wäre wesentlich teurer.

Nur mein Rat, eine andere Hilfe habe ich leider nicht für dich - melde dich doch mal, wie du dich entschieden hast und wie es dir ergangen ist -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo Eva!

Das geht überhaupt nicht. Zwar ist Krankheit kein Grund, dass einem gar nicht gekündigt werden kann. Zunächst einmal gilt Dein Zeitvertrag. Der muss vom Arbeitgeber eingehalten werden, auch bei Zeitarbeit. Gibt es denn überhaupt eine Kündigungsregel in Deinem Vertrag? Sie müssen auf jeden Fall Lohnfortzahlung bis 6 Wochen bezahlen.

Vermutlich brauchst Du einen Anwalt. Da wäre es praktisch, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hättest oder Mitglied einer Arbeitnehmervereinigung - ich meine eine Gewerkschaft - wärest. Dann könntest Du Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Mit Deinem / Deinen Arbeitgebern musst Du nur über Termine sprechen. Die Diagnose ist unerheblich. M. E. liegt ein gravierender Rechtsverstoß vor.

Also wehre Dich und lass es am besten gleich bei passender Gelegenheit auch die Arbeitsagentur wissen, was dieses nette Leiharbeitsunternehmen praktiziert.

Drücke Dir die Daumen, viele Grüße von Kuno

Geschrieben

Hallo,

Da ich jetzt in der Zeitfirma bekannt gegeben habe, das ich zur Kur

fahren werde (ganz kurzfristig). Kam heute meine Kündigung ins Haus

geflattert. Den Grund geben sie an, ich hätte das mit den "Kunden"

absprechen müssen. Wie verhalte ich mich jetzt?

Seit wann muss ich mit Zeitfirmen und deren Kunden meiner gesundheitlichen Probleme besprechen?

Anwalt einschalten?

Ich bin dort seit Ende Juni beschäftigt. Der Vertrag wäre bis Ende März gelaufen

Die Kündigung ist natürlich nichtig. Idealerweise haben die das auch noch direkt so formuliert. Du mußt nun unbedingt die Widerspruchsfrist von 3 Wochen einhalten und beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen. Dies geschieht mit Hilfe eines Anwalts oder durch Dich persönlich, da Du Dich wenigstens in der ersten Instanz auch selbst vertreten kannst. Ob Du es aber machen willst, ist wieder eine andere Frage, denn dafür sollte man auch das entsprechende Nervenkostüm haben, auch wenn der Fall klar ist.

Dieser Fall ist typisch, wie Firmen die Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen wollen. Ich finde es aber schon erstaunlich, daß die sich dabei auch noch dilettantisch anstellen :-(

Ich wünsche Dir viel Glück und viel Erfolg in der Kur :daumenhoch:

Gruß Hans

Geschrieben (bearbeitet)

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, auf jeden fall beraten lassen..... falls nicht, schaun wie bei dir die finanzen sind, denn sowas kann sehr teuer und Langwierig werden.....

Manche Kanzleien macher kostenlose Einmalberatungen. Der VDK berät für Mitglieder kostenlos. Eventuell kann die Krankenkasse was vermitteln. Und wenn alles versagt: Ruhig mal eine Kanzlei anrufen und fragen. Nach meinen Erfahrungen sind Erstberatung manchmal kostenlos.

Gruß:

Hardy

bearbeitet von Hardy
Geschrieben

Da ich jetzt in der Zeitfirma bekannt gegeben habe, das ich zur Kur

fahren werde (ganz kurzfristig). Kam heute meine Kündigung ins Haus

geflattert.

Fristlos ?????

Den Grund geben sie an, ich hätte das mit den "Kunden"

absprechen müssen.

Ist dies Wort wörtlich als Kündigungsgrund schriftlich angegeben ????

Wie verhalte ich mich jetzt?

Ich würde mich umgehend Arbeitsuchend melden.Wenn dies nicht schon geschehen ist.

Seit wann muss ich mit Zeitfirmen und deren Kunden meiner gesundheitlichen Probleme besprechen?

Mit den Kunden wohl weniger.Aber mit meinem Chef hätt ich das schon abgesprochen.

Anwalt einschalten?

Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

Ich würd es nicht tun.

Ich bin dort seit Ende Juni beschäftigt. Der Vertrag wäre bis Ende März gelaufen

Dann hast Du Dich ja höchstwarscheinlich schon Arbeitssuchend gemeldet.Denn 3 Monate vor Ablauf eines Vertrages sollte man dies schon tun um recht zügig einen Antrag aufs Arbeitslosengeld stellen zu können.

Geschrieben

Die Kur hatte ich erst in Dezember beantragt. Bescheid kam letzte Woche. Der genaue Termin am Donnerstag. freitag war bei uns Feiertag. Die Unterlagen wegebn der Kur hatte ich mit der Post geschickt. Und eine Email an die Zeitfirma. der "Kunde" hatte es am Montag sofort erfahren und gleich Urlaub beantragt für nächste Woche.

Eine Rechtschutzversicherung besitze ich nicht.

Eva

Geschrieben

der "Kunde" hatte es am Montag sofort erfahren und gleich Urlaub beantragt für nächste Woche.

Solltest Du in der Zeit der Rehabilitation Urlaub nehmen? Das ist rechtswidrig. Für eine Rehabilitation muss man keinen Urlaub nehmen. Man hat 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach bekommt man Krankengeld bzw. Übergangsgeld, wenn die Rentenversicherung für die Maßnahme zuständig ist.

Geschrieben

Ich möchte Dir keine allzugroßen Hoffnungen machen, in der Regel ziehen die Zeitarbeitsfirmen das bis vor das Arbeitsgericht durch und zahlen auch eine Strafe, nur und Dich loszuwerden.

Gerd

Geschrieben

Hallo,

Ich möchte Dir keine allzugroßen Hoffnungen machen, in der Regel ziehen die Zeitarbeitsfirmen das bis vor das Arbeitsgericht durch und zahlen auch eine Strafe, nur und Dich loszuwerden.

Der Vertrag läuft sowieso Ende März aus. Das heißt die Zeitarbeitsfirma wird sie es eh wieder los. Für die geht es jetzt nur darum, nochmal maximal 6 Wochen Gehalt während der Kur sparen zu können, in dem sie versuchen, eine Kündigung auszusprechen. Es geht letztlich für eva0062 darum, daß wenigstens der Vertrag eingehalten wird und sie wenigstens regulär bis Ende März angestellt bleibt. Das ist auch keine Hoffnung, sondern Realität, wenn man dagegen vorgeht. Solche Versuche des sozialen Schmarotzertums durch Betriebe ist leider gängige Praxis, funktioniert aber nur bei Personen, die den Kopf in den Sand stecken und klein beigeben

Gruß Hans

  • 4 Monate später...
Geschrieben

War mit Anwalt beim Gericht. Hätte eine weitere Stelle bekommen, die ich abgelehnt hatte, denn da stand fest, dass ich zu einer OP ins Krankenhaus darf.

Geschrieben

War mit Anwalt beim Gericht. Hätte eine weitere Stelle bekommen, die ich abgelehnt hatte, denn da stand fest, dass ich zu einer OP ins Krankenhaus darf.

Na hoffentlich musst Du nu nicht die Anwalts und Gerichtskosten selbst bezahlen ,weil Du die angebotene Stelle abgelehnt hast.

Geschrieben

Die Kündigung ist natürlich nichtig

Hans, dass ist sie nicht.

Sie hat solange Bestand, bis ein Richter etwas anderes sagt, bzw. bis man sich außergerichtlich geeinigt hat.

@ eva

Wenn es aus "Versehen" in diesem SklaventreiberLaden einen Betriebsrat geben sollte, dann ist es fürs erste schon mal wichtig, dass der Kündigung widerspricht.

Hans hat die 3 Wochen Widerspruchsfrist schon angegeben, gilt ab Eingang der Kündigung.

Achte ganz besonders auf Formfehler im Kündigungsschreiben.

Hier mal ne kurze Info dazu.

http://www.akk-kanzlei.de/2009/03/rechtsanwalt-frankfurt-arbeitsrecht-anwalt-kuendigungsschutz-darmstadt-eschborn/#more-242

Gruß

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Nein mußte ich nicht, denn da war ich (zum Gerichtstermin) wieder krankgeschrieben.

Letzte Woche bekam ich von dieser Leihfirma ein Angebot zwecks Arbeit. Ich bin weiterhin krankgeschrieben

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Erst einmal würde ich niemals in so eine Menschenhandels-Firma anfangen und hätte von Kur nichts gesagt, sondern mich von einem Facharzt krankschreiben lassen

  • - 1
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 23.9.2017 um 01:05 schrieb Alte Zicke:

Erst einmal würde ich niemals in so eine Menschenhandels-Firma anfangen und hätte von Kur nichts gesagt, sondern mich von einem Facharzt krankschreiben lassen

weist du warum - ? du schreibst grundsätzlich auf alte Treads. Von den Leuten sind die wenigsten noch hier.

  • + 1

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