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Wie oft kann ich eine Reha beantragen?


Claudia

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Geschrieben

Gestern kam in unserer Berliner Selbsthilfegruppe die Sprache drauf - deshalb will ich hier mal auf ein Merkblatt vom Bundesministerium für Gesundheit hinweisen.

https://www.bmg-info...oblatt_Nr_8.pdf

Darin geht es um Fragen wie

  • Wer ist für Rehabilitationsleistungen zuständig?
  • Wie beantrage ich eine Maßnahme zur Rehabilitation?
  • Spezielle Rehabilitationsleistungen für bestimmte Gruppen
  • Wie lange/wie oft kann ich Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen?
  • Die Rehabilitationseinrichtung Ihrer Wahl

Zur meist spannendsten Frage, wie oft (in welchem Zeitabstand) man eine Reha beantragen kann, steht dort:

"Eine Wiederholung von ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist nach vier Jahren möglich. Wenn gesundheitliche Gründe eine Wiederholung jedoch vorher dringend nötig machen, kann ein Antrag für die Reha-Maßnahme gestellt werden."

Es grüßt

Claudia

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Geschrieben

Hallo Claudia!

Das ist genau der Knackpunkt bei der Geschichte. Die vier Jahre sind nicht zwingend. Daher sollte sich niemand abschrecken lassen, wenn die Vierjahresfrist noch nicht abgelaufen ist oder mit dieser Begründung die Reha abgelehnt wird.

Die Reha ist zwar nicht als zusätzlicher Erholungsurlaub gedacht sondern als medizinisch notwendige Behandlung. Aber wenn dann doch deutliche Krankheitssymptome vorhanden sind, die zu deutlichen beruflichen Einschränkungen und / oder zu Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen, ist eine Reha erforderlich.

Oft steht in Ablehnungen von Reha-Anträgen auch, dass ja noch keine oder nur wenige Tage Arbeitsunfähigkeit vorliegen. auch hierdurch sollte sich niemand abschrecken lassen. Möglicherweise wollte man ja gerade den Arbeitsplatz nicht durch AU-Tage gefährden oder es droht jetzt Arbeitsunfähigkeit, wenn nicht Entscheidendes passiert. In diesen Situationen ist es immer gut, wenn die behandelnden Ärzte mitspielen.

Grüße von Kuno

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