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GDB Schwerbehinderung


Danko

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Geschrieben

Hallo, ich bin neu hier und habe eine bzw. mehrere Fragen an Euch!

Ich bin 45 Jahre und komme aus Hessen. Ich habe eine Psoriasis vulgaris und eine Nagelpsoriasis.

Die Psoriasis vulgaris ist bei mir an den Knien( kinderhandtellergroße Plaques), an den Händen , Gesäß ( beide Pobacken haben große Herde von Schuppenflechte ), die Kopfhaut( hinter den Ohren) und an dem Haarkranz, auf dem Rücken( mehrere münzförmige Plaques), der Archillesferse( handtellergroß), dem Unterschenkel( kinderhandtellergroßer Plaque), den Beinen (linkes handtellergroß, rechtes kinderhandtellergroß), im Leistenbereich rechts und links Schuppenflechte, Stirn und Wangenbereich leichte Schuppenflechte, Genitalbereich leichte Schuppenflechte.

Die Nagelpsoriasis habe ich mittlerweile an allen 10 Fingernägeln und allen Fussnägel. Sehr schmerzhaft, da sich die Nägel vom Nagelbett abheben bzw. lösen.

Nun meine Frage an Euch: Ich habe seit dem Jahr 2000 einen GDB von 30 %.

Habe schon mehrere Verschlechterungsanträge beim Versorgungsamt Hessen eingereicht auch mit Hilfe des VDK, diese wurden aber immer abgelehnt!

Die Psoriasis hat sich aber erst in den letzen 3 Jahren erheblich verschlimmert. Ich Jahr 2000 hatte ich noch keine Nagelpsoriasis und die Knie, die Beine, die Hände , der Rücken, das Gesäß und die Ellenbogen waren auch noch nicht von der Psoriasis betroffen.

Habe mittlerweile 3 Reha Kuren und 2 Krankenhausaufenthalte wegen meiner Pso gehabt.

Ich finde einen GDB von 30% bei diesem Ausmaß nicht gerechtfertig oder liege ich da falsch?

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Marion,

vielen Dank für den netten Hinweis! Ich habe auch beim Versorgungsamt einen 4 seitigen Bericht über meinen Krankheitsverlauf eingereicht! Dort schrieb ich wann die Psoriasis aufgetreten ist, wie sich die Pso verschlimmert hat und wie sich die Krankheit bei mir im Alltag und im Beruf auswirkt. Auch habe ich Farbfotos vom aktuellen Gesundheitszustand an die Behörde geschickt. Ergebnis nach 5 monatiger Wartezeit-Widerspruch abgelehnt. Ich denke mal es kommt wirklich auf das Bundesland an, wo man den Schwerbehinderungsantrag stellt!

Geschrieben

Dort schrieb ich wann die Psoriasis aufgetreten ist, wie sich die Pso verschlimmert hat und wie sich die Krankheit bei mir im Alltag und im Beruf auswirkt.

Hallo Danko, vom Bundesland hängt es nicht ab sondern von dem beurteilenden Arzt ab. Der hat sehr weitreichende Freiheiten in der Beurteilung.

Ganz entscheidend ist, was Du selbst geschrieben hast, nämlich die Auswirkung auf Alltag und Beruf bzw. auf die Lebensqualität oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (in einem sehr umfassenden Sinn).

Grüße von Kuno

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Hallo Danko,

ich habe soeben Deinen Text im Thread zu oben genanntem Thema gelesen. Auch ich habe ungefähr zu der gleichen Zeit einen Antrag auf Verschlimmerung gestellt, und auch ich habe eine dreiseitigen Brief an das Versorgungsamt in dem meine Lebensumstände mit der Erkrankung hervorgehen als Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht. Bei mir ist es ähnlich wie bei Dir, denn auch bei mir hat man nur 30 % für die schwere Variante der Psoriasis akzeptiert, obwohl diese den ganzen Körper betrifft und ohne Reha nicht zu händeln ist. Nach Reha geht es bei mir auch spätestens nach 3 Monaten wieder los.

Lange Rede kurzer Sinn: Hat sich bei Dir mittlerweile etwas ergeben? Hättest Du einen Tipp für mich, was ich noch machen kann, dass mehr als 30 % genehmigt wird? Ich werde noch einmal zu meinem Arzt gehen. Vielleicht macht es Sinn, wenn die Ärzte die persönliche und berufliche Situatuion des Patienten schildern, dem Patienten selbst scheint man ja nicht zu glauben, wenn er Fotos, Einschränkungen beruflich und im Alltag etc. einreicht.

Grüße,

Locki

Geschrieben

Hallo Locki,

ja es hat sich was verändert und zwar habe ich noch eine Psoriasis arthritis dazubekommen! Seitdem nehme ich wieder MTX. Einen Verschlechterungsantrag habe ich auch wieder abgegeben und siehe da die 30% bleiben auch weiterhin, laut Behörde hat sich der Gesundheitsstand bei mir seit dem Jahr 2000 nicht erheblich verschlechter ( siehe oben).

Mittlerweile habe ich alles versucht und habe keine Lust mehr auf das ewige Hin und Her.

Ich kann Dir leider auch keinen Tipp geben, es tut mir leid!! Was ich aber machen werde und das verspreche ich Dir:

Ich werde jedes Jahr einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen!! Auch werde ich andere Ärzte aufsuchen.

Man darf eben nicht aufgeben..........

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Danko,

auch ich habe mich heute noch einmal beim Versorgungsamt erkundigt, wie das Prozedere abläuft, wenn man einen Widerspruch gegen die Einstufung einlegt. Laut Sachbearbeiter bekommt der Arzt den Widerspruch gar nicht unbedingt auf den Tisch, sondern die Sachbearbeiter entscheiden selbst. Nur dann, wenn der ärtzliche Ratschlag benötigt wird, bekommt der Arzt den Widerspruch des Patienten zu Gesicht.

Außerdem hat man mir mitgeteilt, dass berufliche und soziale Einschränkungen für den GdB nicht ausschlaggebend seien, sondern einfach die Schwere der Behinderung. Gerade bei der Erkrankung der Psoriasis gehen doch gerade berufliche und soziale Einschränkugen mit der Erkrankung einher? Wie kann man das einfach Außen vor lassen?

Außerdem frage ich mich, wie Ärzte bei einem gesetzlich festgelegten Beurteilungsspektrum von 30 - 50 Prozent für eine schwere Pso überhaupt eine Abgrenzung von 10 - 20 % vornehmen wollen. Das ist mehr Willkür als alles andere...vor allem, wenn dann noch der Arzt für Innere Medizin beim Versorgungsamt das Gutachten schreibt. Der kennt sich doch nun am allerwenigsten mit Hauterkrankungen aus.

bearbeitet von Locki
Geschrieben

Hallo Locki,

bei mir läuft auch gerade ein Verschlimmerungsantrag, und da wird einem nach Eingang des Antrags beim Versorgungsamt, bei mir heisst das Bürgeramt, ein Aktenzeichen mitgeteilt und dass man jetzt die angegebenen Ärzte anschreiben will und die Befunde einholt.

So ist es auch bei meinen vorherigen Anträgen erfolgt.

Nach 3 Wochen hatten nun mein Hausarzt und meine Rheumatologin die Anschreiben des Amtes vor sich liegen. Jetzt müssen die das Anschreiben beantworten und dann entscheidet das Amt.

Bei einer Ablehnung immer sofort Widerspruch einlegen-dann muss das Amt Dir in Kopie die Auskünfte der Ärzte zuschicken und da kannst Du schauen wo vielleicht ein Fehler vorliegt oder der Arzt unzureichend Auskunft gegeben hat.

Dass ein Sachbearbeiter ohne diese Auskünfte entscheidet ist meines Erachtens nicht Rechtens.

Ich bin in meiner Firma sehr gut durch eine Schwerbehindertevertretung betreut!!!!Die kennen sich Bestens aus wie ich selber erfahren habe.

Alles Gute Dir

Viele Grüsse-Saltkrokan.

Geschrieben

Hallo,

da ich selbst Mediziner bin, aber nicht beim Versorgungsamt, habe ich mich über Jahre bemüht, die Beurteilung nach GdB zu verstehen, und musste selbst feststellen, dass es sehr schwer ist. M. E. spielen die beruflichen und sozialen Einschränkungen sehr wohl eine Rolle dar. Denn es geht doch darum, dass Menschen mit langfristigen krankheitsbedingten Einschränkungen eine Art Ausgleich bekommen sollen. Die Krankheitsdiagnose soll nicht entscheidend sein sondern die Auswirkungen der Krankheiten auf unser Leben. Hierzu gibt es den

ICF - Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

Hier werden in sehr vielen Items Fähigkeiten und Einschränkungen der selben beschrieben. Die sollten der Maßstab sein. Allerdings kann man auch die ICF-Beschreibungen nicht in Punktwerte umrechnen, die dann ein Errechnen des GdB ermöglichen. Ich habe einen GdB von 70, allerdings nicht aufgrund der Pso sondern wegen einer Krebserkrankung und eines Schlafapnoe-Syndroms. Meine Pso wurde mit 10 bewertet, und das ist gar nichts. Die Einzelwerte in Verbindung mit den Diagnosen werden auch nicht einfach addiert, sondern sie gehen in eine Gesamtbewertung ein.

Viele Grüße von Kuno

PS: Den ICF könnt Ihr bei DIMDI herunterladen, sogar kostenfrei. Allerdings ist er ein Sammelwerk, das man sehr genau studieren muss, um damit etwas anfangen zu können, keinesfalls eine Freizeitlektüre! Der ICF richtet sich auch eher an Fachleute.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist wichtig nachzulesen was die behandelnden Ärzte in Ihren Stellungnahmen schreiben. Da sie meist keine Lust dazu haben, wird schlecht honoriert, ist das meist sehr dürftig. Damit steht und fällt aber die Entscheidung, deshalb vorher mit dem Arzt reden. Es reicht nicht aus die Diagnosen aufzuzählen, sondern es müssen die Auswirkungen, Ausprägungen, Behandlungen mit und ohne Erfolg sehr genau aufgeführt werden. Auch reicht es nicht aus nur einen Verschlechterungsantrag zu stellen, sondern bei neuen Diagnosen auch eine Neufeststellung mit zu beantragen. Also nicht so ganz einfach das ganze. ...und es stimmt tatsächlich das die Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit nicht relevant sind bei der Festlegung des GdB. Ist komisch aber...es ist nun mal so. Natürlich wird die Auswirkung auf das allgemeine Leben schon herangezogen. Das soll nun einer verstehen.... Auch muß möglichst erkennbar sein welche Erkrankung als die schwerste angegeben ist. Die wird dann nämlich als Erstdiagnose bewertet (meist ca. 40%) +die Punktung der anderen Erkrankungen, ergeben dann den gesamt GdB. Also wie Kuno schon angab. Besser noch wenn alle Erkrankungen in einem Zusammenhang stehen, dann fällt der GdB meist gleich höher aus.

LG. anjalara

bearbeitet von anjalara

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