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Grad der Behinderung GdB


helm

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Geschrieben

ich habe auch 50% im Ausweis unbefristet.

Nun durch eine unheilbare Krankheit einen Verschlimmerungsantrag gestellt.

Bin mal gespannt, wie die sich entscheiden.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo.

Ich hatte wegen der Psoriasis einen GdB von 50 unbefristet.

Dann war ich wegen einer anderen Erkrankung beim Gutachter der DRV. Der hat ein Gutachten für die Erwerbsminderungsrente geschrieben.

In der Zeit hatte ich einen Verschlimmerungsantrag mit Merkzeichen gestellt und das Gutachten sollten die dazu benutzen.

Darauf hin habe ich dann für die neue Sachen einen höheren GdB bekommen mit einem Merkzeichen.

Die Haut haben sie aber zurück bewertet, weil in dem Gutschten stand, das zur Zeit nur kleiner Stellen da wären.

Eigentlich war die Verschlimmerung nur für die neue Sache. Aber es wird alles bewertet.

Gruß Manfred

Geschrieben

Wir hatten vor kurzem einen Vortrag vom Versorgungsamt in unserer SHG, er steht zusammen gefast auf unserer Internetseite.

Geschrieben

Hallo,

mich würde interessieren, ob nach einem "Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung und Feststellung von Merkzeichen" ein bereits bestehender unbefristeter GdB von 40 wieder herabgesetzt werden kann.

Text des Versorgungsamtes:

Wir weisen darau hin, dass wir im Rahmen ihres Antrages alle bei ihnen bestehenden Gesundheitsstörungen auf Grundlage der aktuell geltenden Versorgungsmedizinischen Grundsätze überprüfen und gegebenfalls neu bewerten müssen.

Dies kann dazu führen, dass der Gesamt-GdB in der neuen Feststellung trotz neu hinzugekommener Gesundheitsstörungen gleich bleibt oder sogar herabgesetz wird, weil andere Gesundheitsstörungen sich gebessert haben oder eine Heilungsbewährungsfrist rückfallfrei abgelaufen ist.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

helm

.....ist mir vor vielen Jahren passiert. Ging fast vor Gericht und endete mit einem Vergleich.....für mich positiv.

Gruß anjalara

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo, ich bin neu hier , und habe in einigen Stunden hier bei euch mehr erfahren , als mir die Ärzte jemals gesagt haben . Meine Psoriasis heilt schon nicht mehr , ich kann machen , was ich will , habe schon viele Sachen ausprobiert , aber nichts hilft .

Ich wußte gar nicht , daß man mit Psoriasis eine Anerkennung als Behinderung bekommt .

Ich habe große Probleme mit den Knien , kann schwerlich laufen , es wurde schon vor drei Jahren fest gestellt , daß meine rechte Hüfte und beide Knie erneuert werden müßen , meine Orthopädin hat mir das vor drei Jahren gesagt , daß diese Einschränkungen von der Schuppenflechte kommen . Für Infos wäre ich euch Dankbar .

Geschrieben

Dann aber schnell einen Antrag loslassen.

Ich hab 30 % auf meine Pso bekommen,20 % auf meinen BK, uns nun gegen Widerspruch 70& auf meine ALS.da hatte ich mit gesamt 80 % gerechnet

Geschrieben

Dann aber schnell einen Antrag loslassen.

Ich hab 30 % auf meine Pso bekommen,20 % auf meinen BK, uns nun gegen Widerspruch 70& auf meine ALS.da hatte ich mit gesamt 80 % gerechnet

Aber es wird doch gar nicht zusammen gerechnet, oder mitlerweile doch?

Normalerweise wird doch "nur" die schlimmste "Behinderung" angenommen.

Auch wenn alle anderen Aufgelistet werden.

Geschrieben

Ich hatte ja schon 50 % unbegrenzt,nun auf die unheilbare ALS nur 20 %,das erscheint mir zu wenig,denn diese Krankheit ist eine schleichende, fortschreitende Erkrankung, die besser bewertet werden müsste. Deshalb der Widerspruch.

Geschrieben

Ich war vor Monaten auf Reha auf Sylt in der Nordseeklinik. Geholfen hat es nichts - PSO ist eher schlechter geworden.

Von einem anderen Patienten hatte ich damals erfahren, dass man auch mit Schuppenflechte einen Antrag auf Behinderung stellen kann.

Hab mir dann in der Klinik einen Termin für ein Gespräch beim Sozi.Dienst geben lassen. Dort hat man mir dann auch meinen Antrag ausgefüllt. Man sagte mir, dass das Versorgungsamt sich die Daten über mich besorgen würde. Hätte ich zu diesem Zeitpunkt die Beiträge von hier gekannt, hätte ich sicherlch eine Beschreibung meiner Probleme beigefügt. Ich hoffe, ich habe noch die Möglichkeit meine Situation und die Art der Behinderung zu schildern.

Ich finde es bedauerlich, dass dieser Soz.Dienst mich hierüber nicht aufgeklärt hat. Nachdem was ich hier gelesen habe - könnte man das von jemanden, der das beruflich macht - eigentlich erwarten.

Anscheinend ist es in unserer jetzigen Gesellschaft so - hilf dir selbst - dann hilft dir.....

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

Aber es wird doch gar nicht zusammen gerechnet, oder mitlerweile doch?

Normalerweise wird doch "nur" die schlimmste "Behinderung" angenommen.

Auch wenn alle anderen Aufgelistet werden.

zusammengerechnet wird nicht. Aber es wird aus allen vom Amt anerkannten Behinderungen ein Gesamt-GdB gebildet und nicht

"nur" die schlimmste "Behinderung" angenommen.

Gruß

Rainer

bearbeitet von RainerZ
Geschrieben

Q lobo,

warte das Ergebnis ab, dann kanst Du immer noch Widerspruch einlegen.

Es gibt hier viele User die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

QRainer,

wie Andreas schrieb, es kommt nicht 10Grad hier und 20 Grad da....

Es wird zusammengerechnet und dann bewertet.

Leider.

Geschrieben

@ lobo,

warte das Ergebnis ab, dann kanst Du immer noch Widerspruch einlegen.

Es gibt hier viele User die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

@ Rainer,

wie Andreas schrieb, es kommt nicht 10Grad hier und 20 Grad da....

Es wird zusammengerechnet und dann bewertet.

Leider.

Beim GdB geht es weniger um einzelne Diagnosen sondern darum, wie sehr jemand insgesamt an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert wird. Das sollte auch entsprechend im Antrag beschrieben werden. Nur bei Krebserkrankungen ist die Auswertung anders. Aufgrund dieser Diagnose erfolgt schon eine zeitlich begrenzte Bewertung.

Es wird alles zusammen bewertet aber nicht addiert. Alles, was mit 10 bewertet wird, ist unter dem Strich ohne Bedeutung. Was höher bewertet wird erhöht ggf. den gesamten Wert aber keinesfalls durch die Bildung einer mathematischen Summe.

Geschrieben

Ja Kuno,

habe ich doch auch so geschrieben....

Tut mir Leid, dann habe ich Dich wohl missverstanden. Das liegt vermutlich an dem Satz: "Es wird zusammengerechnet." Da folgt natürlich noch der Satz: " ... und dann bewertet." Ich habe den ersten Teil zu wörtlich genommen. Schönen Abend noch, bis bald einmal wieder, viele Grüße von Kuno

Geschrieben

Hallo,

hatte jetzt auch mal einen Antrag gestellt . Habe auf Anhieb 30 GdB bekommen. Berücksichtigt wurden

1.Schuppenflechte, Gelenkveränderungen

2. Wirbelsäulenveränderungen

Oben steht "Die Behinderungen verursachen eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"

Bedeutet das das es ohne Zeitbeschränkung gewährt wird? Habe zumindest keinen Zeitraum für die Gültigkeit gefunden.

Martina

Geschrieben

jepp - genau das bedeutet das.

Jetzt kannst bei der Arge nen Antrag auf Gleichstellung stellen.

Geschrieben

Jetzt kannst bei der Arge nen Antrag auf Gleichstellung stellen.

Ja man kann, aber sollte man nicht unbedingt immer.

Ich z.B nutze dies nur, als Steuerliche vorteile.

Weil bei einem neuem Arbeitgeber, kann so eine "Sache", auch mal nach hinten losgehen.

Bin zumindest, Aufgrund dessen, nur weil ich es mahl erwähnt habe, nicht eingestellt worden.

Geschrieben

Ja man kann, aber sollte man nicht unbedingt immer.

Weil bei einem neuem Arbeitgeber, kann so eine "Sache", auch mal nach hinten losgehen.

Absolut richtig.

Sollte jeder individuell und je nach seiner persönlichen Situation entscheiden.

Habe es damals wegen dem erhöhten Kündigungsschutz so gemacht -

und bisher nicht bereut.

Geschrieben

Bei meiner Firma brauch ich keine Angst um den Job zu haben. Egal ob schwerbehindert oder nicht. Ausserdem

bin ich seit kurzem im Betriebsrat. Da hab ich ja sowieso besone´deren Kündigungsschutz. Wechseln werde ich bestimmt auch nicht mehr. Mit über 50 hat man ja sowieso keine Chance mehr zu wechseln. Will ich allerdings auch nicht. Macht mir Spass meine Arbeit.

Kriegt man bei GdB 50 Steuererleichterungen? Ich dachte das gibt es erst wenn man mehr hat. Zumindest die zusätzlichen Urlaubstage kriegt man nicht bei einer Gleichstellung.

Martina

Geschrieben

Kriegt man bei GdB 50 Steuererleichterungen? Ich dachte das gibt es erst wenn man mehr hat. Zumindest die zusätzlichen Urlaubstage kriegt man nicht bei einer Gleichstellung.

Ja die "Steuererleichterung" gibt es schon, ab 30 GDB.

Und ich meine, das es den "Mehrurlaub", auch schon ab 30GDB gibt, da bin ich mir aber nicht sicher.

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