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Geschrieben

hallo... ich weiss mal wieder nicht wo ich das hinschreiben soll wacko.gif

ich hatte 2005 einen antrag auf behinderung mit dem resultat 20% gestellt.da ich damals relativ geringe hauterscheinung und noch keine gelenkbeteiligung hatte, hab ich es so hingenommen.

nun hab ich dieses jahr im märz mal einen verschlimmerungsantrag gestellt... als krankheiten hab ich angegeben:

bluthochdruck

tinnitus

schilddrüsenunterfunktion

morbus basedow

psoriasis arthropatica (diese eben als stark verschlimmert angegeben)

nun hab ich das ergebnis... 30%.. das erscheint mir doch sehr wenig bei einer pso mit gelenkbeteiligung.

ich hatte fotos meiner schlimmsten phase mitgeschickt (da war ich ca. 80% zu mit schuppen.. und hab eine kurzfassung meiner verfassung beigefügt).

da ich im märz noch humira bekam (dieses aber nun nicht mehr wirkt und ich es absetzen musste) war meine hauterscheinung etwas besser geworden. die uniklinik hatte zu dem zeitpunkt einen pasi von 16 ausgerechnet.. ist das hoch oder niedrig?

zur zeit bin ich aber durch null hilfe nun fast wieder auf dem stand von vorher.. würde sagen 60% der haut ist zu und ausserdem hab ich so starke schmerzen im rechten fuss, dass ich keine längeren wege gehen kann (deshalb wurde mir schon der urlaub ein wenig vermiest), abgesehen davon, dass ich seit ca. 30 jahren nicht mehr in einem öffentlichen schwimmbad war :-( auch am strand hab ich mich geschämt und schön abseits gehalten.

also werde ich wohl einen widerspruch einlegen.. aber wie? am kommenden montag hab ich neuen termin in der uniklinik.. dort soll eine neue therapie beginnen.

ich denke diese 30% behindertengrad sind nicht gerecht.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Kitty cat

Ich persöhnlich habe auch 30% , aber auch nur weil ich damals bis zu ca. 80% Körperbefall hatte.

Und ich kann dazu nur sagen das ich die auch heute noch habe, weil die erstmal bestehen bleiben, bis man schlimmer betroffen ist.

Ich habe auch Psa, aber zum g

Glück nicht so schlimm, das es meine Berufliche tätigkeit beeinflussen würde, und bekomme auch Humira dagegen.

Und ich bin dankbar dafür, weil es mir zum glück hilft :) , bin heute Erscheinungsfrei :).

Aber ich würde den Grad der Behinderung, so heisst es richtig, nicht immer so überbewerten.

Soll nicht heissen das ich es dir nicht gönne.

Aber wenn du mehr haben möchtest, musst du Wahrscheinlich erst zum Ärtlichen dienst gehen, aber lasse mich auch gern eines besseren belehren, soll heissen das ich nicht all wissend bin :).

Geschrieben

also werde ich wohl einen widerspruch einlegen.. aber wie?

Hallo, Kittycat,

wichtig ist, dass du innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch einlegst. Da genügt die einfache Form: "Gegen Ihren Bescheid vom xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein. Eine ausführliche schriftliche Begründung reiche ich Ihnen so bald wie möglich nach."

Da du Montag einen Termin in der Uni-Klinik hast, sprich die Ärztin/den Arzt auf das Thema an. Die Klinik wird bestimmt auch aufgefordert, einen Bericht über dich zu erstellen. Sprich auch bei allen anderen Ärzten vor, bei denen du in Behandlung bist. Wenn es geht, mach Bilder und lasse dir eventuell von ärztlicher Seite bestätigen, dass das dein Ist-Zustand ist.

Wenn du alles zusammen hast, schicke es ans Versorgungsamt. Dann bleibt nur Abwarten.

Liebe Grüße

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

ich möchte auf Grund der PSO an den Händen und Armen einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Mometan habe ich durch Op am Darm 50 %.

Gibt es etwas was ich beachten sollte?

 

Danke

 

Geschrieben

Hallo,

 

ich würde keinen verschlimmerungsantrag stellen, weil der Schuss auch nach hinten losgehen kann,

nähmlich das du unter 50% kommst, was hast du denn für Vorteile, wenn du über 50% kommst, außer etwas mehr bei der steuererklärung?

Gruß

Schuppi1

Geschrieben

Da Du für die Darmerkrankung 50% wäre das kein Verschlechterungsantrag, sondern eine Neufeststellung für die Pso. Es würde ggf. hinzugezogen und könnte, wenn es gut läuft, evtl. 60% ergeben. Es könnte aber nach hinten losgehen, weil die Darmerkrankung neu bewertet werden könnte. Soviel bringt es dann auch nicht, also gut überlegen.

Gruß Lupinchen

Geschrieben

Hallo schließe mich meinem Vorschreiber an.

 

Schön die Finger stillhalten, außer du kennst den Sachbearbeiter beim Versorgungsamt. ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

entscheidend wird sein, ob Deine Einstufung vor oder nach der Operation erfolgte. Operationen gelten oft als verbessernde Maßnahme.

 

Deshalb kann ich Dir nur raten, bespreche dieses Anliegen mit Deinen Ärzten, die Du auf Deinem Antrag angeben würdest (Arzt für Deine Darmerkrankung und Arzt für Deine Schuppenflechte). Diese müssen vom Amt für Soziales und Integration zur Stellungnahme angeschrieben werden.Nach den Gesprächen kannst Du Dich entscheiden. 

 

So habe ich zwanzig Jahre als Sozialarbeiterin im Krankenhaus meine Patienten beraten.

 

Viel Erfolg!

 

PS    Vor 30Jahren hatte ich einen Unfall, durch den ich eine Gehbehinderung habe. Inzwischen ist diese viel schlimmer geworden und ich habe mehr gesundheitliche Probleme. Auch ich werde erst mit den entsprechenden Ärzten sprechen, bevor ich einen neuen Antrag stelle.

Außerdem wissen sie dann schon, dass eine Anfrage vom Amt zu ihnen kommt.

bearbeitet von Stehaufweibchen
Geschrieben

vor der Op hatte ich 40% gehabt. Danach 50%.

Meine Darmerkrankung Morbus Crohn ist nicht einfach. Jeder hat einen anderen Verlauf. Stenosen können wieder kommen. Danach hatte ich wieder eine Entzündung, wird mit Cortison behandelt. Dann wird die Schuppenflechte sehr aktiv. Das ist ein Teufelskreis.

Geschrieben

Dann sind die Voraussetzungen ganz gut für Dich. Trotzdem kann ich Dir nur raten, mit den Ärzten zu sprechen, so dass sie Dich in ihrer Stellungnahme unterstützen. Anträge für eine Neueinstufung kann man sich heute aus dem Internet ausdrucken. In Düsseldorf zum Beispiel finde ich sie unter Formularservice der Stadt.

 

Du musst Dir nur darüber klar sein, dass Du von der Höherstufung nicht viele Vorteile hast.

 

Wenn Du Fragen hast, kannst Du Dich melden.

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