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Bewilligung durch DRV oder Krankenkasse


Claudia

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Diese Fragen kommen immer wieder bei uns an. Es wäre schön, wenn Sie die einmal für alle hier beantworten könnten. :)

Für welche Personengruppen ist bei einem Reha-Antrag nur die Krankenkasse zuständig?

Für welchen Fall ist bei einem Reha-Antrag eines Arbeitnehmers nur die Krankenkasse zuständig?

Gibt es einen ärztlichen Ermessungs-Spielraum?

a ) ob bei Psoriasis oder Psoriasis Arthritis eine Akut-Einweisung oder eine Reha notwendig ist?

b ) ob die Reha nötig ist, um die Erwerbsfähigkeit zu verbessern bzw erst zu ermöglichen (DRV zuständig) oder um allgemein die Krankheit besser zu behandeln (Krankenkasse zuständig)?

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo

Rehaanträge für Berufstätige, für Menschen in der Alterszeit zahlt grundsätzlich die Rentenversicherung ziuständig.

Das gilt auch für die befristeten Rentenanträge - auch hier ist die Rv zuständig

Reha Maßnahmen und Anschlußheilbehandlungen von Rentnern zahlt die Krankenkasse.

Bei Auswahl eines Kostenträgers gibt es keinen Ermessungsspielraum des Arztes.

Ein Arzt kann natürlich einen Psoriasis Patienten jederzeit zu Lasten der Krankenkasse in eine Klinik einweisen.

In der Klinik geht es aber immer nur um Stabilisierung des Hautzustandes nicht um Erscheinungsfreiheit

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