Zum Inhalt
💬 Heute Abend: Chat ab 20 Uhr ×

Schwerbehinderung


FredyOl2709

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe PSA und eine Behinderung von 40% zuerkannt bekommen. Der Widerspruch wurde abgelehnt. Vor Gericht bin ich nicht gegangen, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und der Arbeitgeber mich nicht weiter beschäftigen konnte. Ist es sinnvoll, einen neuen Antrag auf Verschlechterung zu stellen? Ich bin z. Zt. in einer Weiterbildungsmaßnahme über die RV und es wurde mir geraten, es nicht zu tun, da es potentielle Arbeitgeber abschreckt.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

Anmelden oder Registrieren


Geschrieben

Hallo Fredy,

Der Ratschlag keinen Widerspruch zu schreiben ist richtig. Sie sind in einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme und müssen sich anschließend bewerben.

Den erhöhten Kündigungsschutz haben sie erst nach 6 Monaten Beschäftigung in der neuen Stelle.

Kleiner Hinweis % gibt es nur bei der Berufsgenossenschaft. Das Versorgungsamt kennt nur den Behinderungsgrat

Herzliche Grüße

Bernd Somberg

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.