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Kurantrag/ Klage


Bärli 6

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Geschrieben

Ich muss gegen die LVA klagen um evtl. eine Reha am T.M zu bekommen. LVA erkennt die Behandlungsmethoden im DMZ nicht mehr an. Man hat mir Deutschland angeboten aber das möchte ich nicht . Totes Meer hat mir immer super geholfen, Deutschland überhaupt nicht.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo,

Ihr Wunsch nach Rehabilitation am Toten Meer kann ich gut nachvollziehen. Mir ist bekannt das Krankenkassen Rehabilitationen am Toten Meer finanzieren.

Nach derzeitiger Rechtslage sind Rehabilitationsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung Grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands durchzuführen.

Außnahme, ein Gutachter stellt fest, dass der Rehabililiationserfolg im Innland nicht sicher gestellt werden kann (§ 14 SGB VI).

Bis heute hat die Deutsche Rentenversicherung drei Rehabilitationskliniken in Davus und in der Schweiz als Rehaort anerkannt.

Ich würde Ihnen in Ihrer Situation Vorschlagen einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen, die Wartezeit vor dem Sozialgericht beträgt mindestens 18 Monate.

Ein zusätzlicher Hinweis:

Es gibt seit ca. 5 Jahren einTrägerübergreifendes Persönliches Bugets, dies könnten Sie beantragen.

Da können Sie sicherlich bei der Deutschen Rentenversicherung nach fragen, ob Sie das Geld für Auslandaufenthalte nutzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Somberg

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