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Familienreha nur für eine Person bewilligt


marlena

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Geschrieben

hallo,bin neu hier und habe gleich ein Problem.mein 11jähriger sohn ist 2008 verstorben.habe damal mit meinem mann eine reha beantragt.bei meinem mann wurde sie sofort bewilligt.LVAIch habe es nur mit Hilfe der Medien geschafft.Nun sollen wir auf anraten der ärzte noch mal eine trauer reha machen. die LVA bewilligt sofort die BFA lehnt wieder ab.einer trauer reha ist aber nur für uns zusammen sinnvoll.wie begründe ich meinen widerspruch. wer kann mir helfen?Marlena

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Geschrieben

Auweia ..das ist krass post-13628-0-32148600-1302629475_thumb.gif

Leider hab ich da auch keinen hilfreichen Tip. Ich drück Euch die Daumen das es klappt und kann wieder einmal nur Fassungslos den Kopf über die Menschen schütteln die über eine Zusage und Absage entscheiden post-13628-0-61051000-1302629537_thumb.gif

Geschrieben

hallo und guten Abend, marlena -

schön, dass du dieses Forum gefunden hast - ich möchte dir auch gern helfen, kann es aber leider nicht.

Ich möchte dich hier keinesfalls verjagen, aber so wie ich weiss gibt es im Internet Foren, die dir sicherlich weit mehr helfen könnten als wir Hautkranke, die hier angemeldet sind - kann allerdings nur von mir sprechen -

Es tut mir sehr Leid, dass euer Kind gestorben ist - habt ihr damals keinen Psychologen aufsuchen können, der euch begleitet hat ?

Es tut mir sehr Leid, marlena, dass ich dir nicht helfen konnte - aber vielleicht ein paar Ansätze - die euch hoffentlich weiterhelfen -

so blöde es auch klingen mag in eurem Kummer - ich drücke euch die Daumen -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Liebe Marlena,

die Begründung ist eigentlich sehr klar. Du hast sie geschrieben. Die Trauerarbeit macht nur einen Sinn, wenn Ihr sie gemeinsam durchführen könnt. Das Problem ist die Zersplitterung des Versicherungssystems. Jede Versicherung denkt nur innerhalb ihres Systems. Dabei ist inzwischen die gesetzliche Rentenversicherung eigentlich insgesamt unter dem Dach Deutsche Rentenversicherung zusammen geführt worden. (DRV = LVA + BfA + Knappschaft u. a. m.)

Euer Arzt sollte das noch einmal ganz deutlich bestätigen. Die DRV Bund ist aufgrund ihrer Größe oft besonders wenig flexibel. Sie verstehen nur die Sprache des Widerspruchs.

Es wird nicht leicht sein, das durchzusetzen, aber Ihr habt m. E. gute Chancen es zu erreichen, wenn Ihr hartnäckig bleibt. Im Extremfall ist auch die Klage vor dem Sozialgericht möglich. Da braucht Ihr aber dann auch ärztliche Atteste. Leider ist das auch mit Zeitverlust verbunden. Allerdings lässt sich ja wohl auch begründen, warum die Rehabilitation für Euch beide in kurzer Zeit notwendig ist.

Ganz herzliche Grüße von Kuno

Geschrieben

Ich würde in diesenm Fall versuchen einen caritativen Träger zu finden, ähnlich wie bei Mutter-Vater-Kind-Kuren. Eine stat. Familienreha gibt es generell bei den DRV'n nicht. Auch muss hier ja eine Erkrankung vorliegen um via DRV eine Reha zu bekommnen. Wenn ihr eine Reha wg. psychologischen Beschwerden beantragt hättet, wäre es evtl. genehmigt worden. Da hätte aber jeder von Euch es selber beantragen müssen und dann denselben Erfüllungsort wählen können. Also mal nachfragen bei der Caritas, dem Diakonischen Werk, AWO usw.

Viel Glück und alles Gute für die Zukunft.

Anjalara

Geschrieben (bearbeitet)

Gibt es nicht in diesem Bereich auch Selbsthilfe-Gruppen, die weiterhelfen können? Soweit ich weiß, gibt es eine Vereinigung namens "Verwaiste Eltern" - vielleicht wären die kein schlechter Ansprechpartner.

Dass eine zweite gemeinsame Reha in einem solchen Fall nicht so ohne weiteres genehmigt wird kann ich nachvollziehen auch wenn es im individuellen Fall tatsächlich einmal gerechtfertigt sein mag.

bearbeitet von ftgfop
Geschrieben

Hallo,

erst mal danke für die vielen Antworten.

habe gar nicht mitbekommen das es hier ein Forum für Hautkranke ist. Sorry

marlena

Geschrieben (bearbeitet)

Beitrag gelöscht.

bearbeitet von Christa 50

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