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Kur abgelehnt


dixie36

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Geschrieben

Hallo ihr lieben,

habe heute meine Ablehnung der Kur erhalten, nach nur 2 Wochen Wartezeit. Grund war natürlich die 4 Jahresklausel.

Jetzt hänge ich total durch. Habe versucht mit meiner RheumaÄrztin zu reden, keine Chance. Ich soll mich selber um den Einspruch kümmern, die LVA komme auf sie, zu wenn sie noch was wissen wollen. Dabei war Sie es, die mir zum Antrag geraten hat.

Dabei ist es bei mir nicht nur die PSO ,auch PSA sowie eine Bronchitis seit September. Auch psyschische Probleme spielen eine Rolle. Darauf ist die LVA ganz und gar nicht eingegangen.

Ich hänge total durch, Hilfe kann ich von der Familie (Mutter) nicht erhalten, die ist an vielen psyProblemen mitbeteiligt und dran schuld. :angry:

Ich weiss im Moment nicht weiter. Wie soll ich den Widerspruch schreiben.

ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen.

Liebe Grüße Angela :(

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo

Also wenn sich in den letzten 3 Jahren nichts geändert hat, zählt die 4 Jahresklausel für uns chronisch Kranke nicht.

Das habe ich zumindest damals in der Raha auf Borkum gelernt,das sagte der Proffessor, das wir als chronisch Kranke, alle 2 Jahre eine Reha b.z.w Kur beantragen dürfen .

Und ich was von ende Dezember 2008 - ende Januar 2009 auf Borkum in Reha.

Geschrieben

hallo und guten Abend, dixie36 -

ich kenne es so, dass die Ärzte einen Reha-Antrag stellen. Auch wenn er abgelehnt wird, das dauert Wochen, ich habe es noch nie gehört, dass er nach zwei Wochen abgelehnt wird - dann kann man immer einen Widerspruch einlegen, der wichtig ist. Dann muss man aber einen Arzt im 'Rücken' haben, der das voll unterstützt.

Was mich wundert - ist - deine Ärztin hat dir geraten, eine Reha zu machen -

und wo ist sie nun? Sie muss doch voll dahinter stehen und darf dich nicht nun nicht alleine lassen.

Ehrlich gesagt bin ich ratlos und kann dir keine Hilfe bieten.

Vielleicht noch eines, wechsel deinen Arzt - der hat - entschuldige bitte - keinen A..... in der Hose und fürchtet nur um sein Budget -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo

Also wenn sich in den letzten 3 Jahren nichts geändert hat, zählt die 4 Jahresklausel für uns chronisch Kranke nicht.

Hallo, Andreas,

in diesem Thread "Fragen zur Behinderung und Anerkennung" hat Rolf einen Link gesetzt, in dem beschrieben wird, wer "im medizinischen Sinn" chronisch krank ist. Hier nachzulesen. So einfach ist es gar nicht, als chronisch Kranker anerkannt zu werden. Wusste ich auch noch nicht. :(

Hallo, dixie36,

gut kenne ich mich nicht aus, glaube aber, dass erst einmal ein Widerspruch wichtig ist, die Begründung kann man nachreichen. Es gibt hier im Forum eine Reihe User, die sich gut auskennen und dir bestimmt weiterhelfen.

Liebe Grüße

Geschrieben

ich würde auf jeden fall einspruch einlegen und nicht aufgeben.vielleicht war bei der rentenversicherung ein eifriger bürohengst am werk der nur seinen schreibtisch frei haben wollte.

erst rät dir deine ärztin zu reha und dann läst sie dich hängen,keine schöne sache.

hast du vielleicht einen arbeitgeber mit betriebsarzt? wenn du einen rehaantrag über den betriebsarzt laufen läst wird er fast immer bewilligt.

also erst einmal einspruch und auf keinen fall aufgeben.

ich wünsche dir viel glück

Geschrieben

Hallo, Andreas,

in diesem Thread "Fragen zur Behinderung und Anerkennung" hat Rolf einen Link gesetzt, in dem beschrieben wird, wer "im medizinischen Sinn" chronisch krank ist. Hier nachzulesen. So einfach ist es gar nicht, als chronisch Kranker anerkannt zu werden. Wusste ich auch noch nicht. :(

Hallo, dixie36,

gut kenne ich mich nicht aus, glaube aber, dass erst einmal ein Widerspruch wichtig ist, die Begründung kann man nachreichen. Es gibt hier im Forum eine Reihe User, die sich gut auskennen und dir bestimmt weiterhelfen.

Liebe Grüße

Liebe Barbara!

Dein Link bezieht sich auf die Chronikerregelung bei den Zuzahlungen. Das hat mit der Reha-Bedürftigkeit nichts zu tun.

Hallo Angela!

Auf jeden Fall solltest Du einen Widerspruch einreichen. Die 4-Jahresregelung gilt nicht, wenn der Arzt vorher eine Reha-Bedürftigkeit feststellt. Du kannst Dich in jedem Fall darauf berufen, dass Deine behandelnde Ärztin - JETZT - Dir zum Antrag geraten hat. Die Geschichte mit der Ablehnung ist ein böses Spiel der DRV (=Deutsche Rentenversicherung). Wenn auch nur 10% dadurch keine Reha machen, haben sie doch viel Geld eingespart. Es ist richtig, dass Deine behandelnde Ärztin noch eine Anfrage erhält, wenn es zum Widerspruch kommt. Es kann Dir aber auch passieren, dass Du zum Vertrauensarzt bestellt wirst. Dann solltest Du für Dich eine gute Begründung parat haben.

Ein Gesichtspunkt könnte sein, dass Du aufgrund des "Antragsleidens schon des Öfteren krank geshcrieben warst. Wenn Du Dich zur Arbeit gequält hast, kannst Du das nicht beweisen, aber du kannst damit argumentieren. Vielleicht bist Du ja zur Arbeit gegangen, obwohl Du krank warst, um Deinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Vielleicht gibt es ja noch andere Gründe, warum Du Dich zur Arbeit geschleppt hast. Es muss natürlich letztendlich glaubwürdig sein.

Die Chronikerregelungen für die Befreiung von Zuzahlungen haben direkt nichts mit der Reha-Bedürftigkeit zu tun. Hier gelten andere Spielregeln: Behandlung in jedem Quartal, Nichtbehandlung = großes Risiko. Allerdings ist es auch ein Argument für die Reha, wenn Du in jedem Quartal zumindest bei dem Arzt warst.

Mein Resümee ist folgendes: Bleib dran. Widerspruch lohnt immer. Selbst die Bemühung des Sozialgerichts wäre noch kostengünstig. Lass Dich auf keinen Fall entmutigen.

Viele herzliche Grüße von Kuno

Geschrieben

Hallo danke für Eure Antworten.

Ich habe grad nochmals nachgeschaut. Den Antrag habe ich genau heute vor 2 Wochen direkt bei der LVA abgegebn und heute kam die Ablehnung. So schnell sind die noch nie gewesen. Voriges Jahr hatte ich so eine schlimme PSO das ich gerade im Frühjahr nicht gern unter leute wollte. Kurantrg wurde ebenfalls nach 5 wochen abgelehnt, gleiche Begründung 4 Jahre.

@ Andreas, bei der Krankenkasse bin ich als chronisch eingestuft, sodas ich nur meine 1% bringen muß.

@ BiBi, den Antrag habe ich über meine Allg. Ärztin machen lassen.Am Freitag muß sowiso zu ihr, da ich seit einiger Zeit wieder akute Probleme mit meiner HWS habe, mit Gelekbeteiligung der PSA. Muß das erst mal abwarten was sie meint.

@Barb, danke für den Link Hinweis,der mir auch schon weiterhilft.

@Susie, leider bin ich seit längerer Zeit arbeitslos, da denkt die LVA wahrscheinlich : die ist sowieso zu hause und braucht keine Hilfe.

Mal sehen was meine Ärztin am Freitag meint, werde auf alle Fälle in Widerspruch gehen.

Liebe Grüße, Angela

Geschrieben

Hallo Dxie 36,

ich schreibe Dir gerne den Widerspruch. Dafür benötige ich aber eine Kopeie deines Antrages. Ich selber bin als Schwerbehindertenvertreter bei einer Behörde tätig. Fahre selber alle 2 Jahre zur Reha. Du solltest wie folgt vorgehen:

Den Rehaträger anschreiben. Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom .... Widerspruch ein. Ich möchte Sie bitten, mir die ärztlichen Unterlagen auf grund dessen Sie meinen Antrag auf medizinischen Rehabilitation abgelehnt haben in Kopie zu übersenden. Nach der Sichtung der Unterlagen werde ich dann meinen Widerspruch begründen.

MFG

......

Heinz Möllers

www.hauterkrankungen-sh.de

Geschrieben

dixie36 -

danke für deine Antwort - ich wünsche dir viel Erfolg und freue mich, wenn du wieder berichtest -

alles Gute - nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben (bearbeitet)

Den Rehaträger anschreiben. Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom .... Widerspruch ein. Ich möchte Sie bitten, mir die ärztlichen Unterlagen auf grund dessen Sie meinen Antrag auf medizinischen Rehabilitation abgelehnt haben in Kopie zu übersenden. Nach der Sichtung der Unterlagen werde ich dann meinen Widerspruch begründen.

Hallo

kann man versuchen. Bewirkt bei der im Moment "auf Ablehung" eingestellte Vergabepraxis oft nicht wirklich was.

Selbst mit dringlichen Attesten angefügten Widersprüchen wird oft die "rote Karte" gezeigt, egal, wie gut sie formuliert sind.

Die Gründe für die Ablehnung, wenn man sie eingesehen hat, sind oft "an den Haaren herbeigezogen" und nur aufwendig auszuhebeln.

Meiner Meinung nach steuern wir voll auf die nächste Rehakrise zu. Und damit wird die Vergabe ein Glückspiel.

Hardy

bearbeitet von Hardy
Geschrieben (bearbeitet)

.....nur mal schnell zu Klärung....die 4 Jahre sind zwar festgeschrieben, kann aber umgangen werden mit entsprechender Begründung. Da gibt es keine Regel (auch nicht alle 2 Jahre usw.), sondern da gilt das Krankheitsbild. Ein GdB ist keine Garantie für die Genehmigung und wenn man zzt. arbeitlos ist, hat man trotzdem Anspruch. Könnte beim beim Widerspruch ein gutes Argument sein, da man ja erst einmal wieder seine Erwerbsfähigkeit herstellen müsste um für eine neue Tätigkeit fit zu sein. Wie schnell man eine Ablehnung erhält ist auch kein Hinweis....auf irgendwas. Was bei den LVA'n oder DRV im Hintergrund abläuft, weiß leider niemand. Evtl. haben schon zuviele in diesem Halbjahr eine Reha genehmigt bekommen, dann wird ersteinmal abgelehnt. Ich würde auf jeden Fall formlos Widerspruch einlegen,dann hast Du ersteinmal Zeit Dir eine gute Begründung auszudenken, natürlich wäre es gut wenn der Arzt da mithilft. Wer hat denn beim Antrag mitgeholfen?, die Hausärztin oder Rheumatologin? Derjenige sollte dann schon beim Widerspruch mithelfen. Angeschrieben werden sie meist erst wenn es kurz vor der Klärung vor dem Sozialgericht steht.

Wäre mal interssant was der so geschrieben hat. Es reicht nicht aus die Diagnosen nur anzugeben, sondern auch was für Auswirkungen sie gerade für den Pat. hat und was alles nicht geholfen hat.

Wenn garnichts geht kannst Du Dich akut einweisen lassen, in deinem Fall würde ich Bad Bentheim den Vorzug (behandeln Pso+Psa)geben und evtl. dann von dort aus eine Reha beantragen. Nicht der gerade Weg, aber es würde erst einmal helfen.

Lg. Anjalara

bearbeitet von anjalara
Geschrieben

Hallo,

Danke erstmal an alle die geantwortet habe.

Habe gerade meinen Widerspruch innerhalb von ca.2h erstmal zu Papier gebracht und hoffe alles notiert zuhaben.

Werde morgen wegen der Schmerzen in der HWS zur Allg.Ärztin gehen und ihr das gleich zum Lesen geben. Mal sehen was Sie dazu sagt.

Werde Euch auf dem laufenden halten was nun bei rauskommt.

Vielleich bricht die LVA ihren Rekord mit nur 2 Wochen Bearbeitungszeit.

Allso bis bald, Angela :daumenhoch:

Geschrieben

Hallo,

grundsätzlich kann/muß man (leider) sagen, dass je nach 'Auftragslage' die Kassen und Rentenversicherungsträger 50% aller Reha-Anträge pauschal erstmal ablehnen. Ein Grund dafür ist oft schnell gefunden (4-Jahres Regelung etc.) Deshalb muss ein Antrag innerhalb von 4 Jahren auf die gleiche Diagnose vom Arzt sehr gut begründet sein, zumindest bei Hauterkrankungen, dort wird sehr genau geprüft. Psychosomatik- so platt wie sich das jetzt anhört, läuft fast immer auch innerhalb der 4-Jahsesfrist. Bei Ablehnung sofort formal Wiederspruch einlegen, die Kassen fordern dann eine Stellungnahme an. Meistens klappt es im 2. Anlauf dann ohne Probleme, denn die Kassen spekulieren hier, dass viele den Weg des Widerspruchs scheuen, das heißt im Klartext: Hier wird Geld gespart!

Viel Glück! !!

Der Islandhopper

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo Islandhopper

Mache das gerade auch durch das 1 mal im leben ne Kur beantragt alles von meiner Hautärztin ausgefüllt alles bei der Krankenkasse abgegeben die schickten das nach Berlin warum auch immer nun kam die Ablehnung. Nun habe ich sofort Einspruch geltend gemacht mein Hauasrzt hat mir noch Attest geschrieben und Bilder gemacht meiner Haut .Nun wieder hier sitzen und abwarten. Das zieht einen schon runter aber muss ich nun durch

LG ChatMaus

Geschrieben (bearbeitet)

Falls du gewerkschaftlich organisierst bist, kann ich dir nur wärmstens ans Herz legen, dort vorstellig zu werden. Die IG Metall hat mir jedenfalls wegen Übergangs- und Krankengeld sehr geholfen sowie beim Einspruch gegen die Ablehnung der Reha.

Es macht halt schon einen Unterschied, ob klein Pollux oder der Justiziar einer Gewerkschaft an die DRV schreibt.

Alles Gute!

bearbeitet von Pollux
Geschrieben

Hallo Pollux

Bin über meinen Mann bei der Bundesknappschaft versichert

Die haben ja die ganzen Papiere nach Berlin geschickt nun kam von dort die Ablehnung

Nun hat mir ein Hausarzt noch Attest geschrieben Bilder gemacht meiner Haut

Darüber mit meiner Hautärztin gesprochen die sagte wäre gut so sollte das alles einschicken per Einschreiben .Nun kann ich nur wieder auf die Antwort worten

LG ChatMaus

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