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Pflegemittel steuerlich absetzbar?


ttschuetz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bin Neu-Pso und muß mich im Moment auf viel Neues einstellen. Dabei belastet mich das Ganze auch psychisch sehr.

Dazu kommt daß ich schon jetzt merke, daß ich Zukunft wohl ein kleines Vermögen für Pflegemittel ausgeben muß. Deshalb meine Frage:

Sind Pflegemittel steuerlich absetzbar oder gibt es einen Weg einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen? Ich bin pflichtversichert.

Ich würde mich sehr über nützliche Tipps zum Thema freuen.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo, die Einzelheiten kann ich Dir leider auch nicht schreiben. Die Krankenkasse wird in aller Regel verschreibungspflichtige Mittel übernehmen. Bei den anderen Mitteln brauchst Du wahrscheinlich eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit, um sie in gewissem Umfang steuerlich geltend machen zu können. Aber dafür gibt es m. W. Spielregeln, wann eine solche Belastung noch zumutbar ist und wann sie steuerlich relevant sind. Steuerberater und Lohnsteuerberatungsvereine wissen da Näheres. Sicherlich steht das auch in den vielen Büchern über Steuererklärungen.

Aber wahrscheinlich gibt es hier ja auch jemanden im Netz, der das kurz und verständlich erklären kann. Auch ich finde es ärgerlich, dass ich meine ganzen harmlosen Cremes und Salben, mit denen ich gut zurecht komme, selbst bezahlen muss, nur weil irgend welche blöden Politiker gemeint haben, wenn wir nicht mindestens Kortison bekommen, ist es rein kosmetisch. Würde ich das unterlassen, hätte ich in einigen Wochen aufgerissene Füße. Dann würde ich Lohnfortzahlung bekommen, bzw. falls es länger dauert auch Krankengeld. Da haben wir dann aber viel gespart!!

Grüße von Kuno

Geschrieben

Ich bin Neu-Pso und muß mich im Moment auf viel Neues einstellen. Dabei belastet mich das Ganze auch psychisch sehr.

Dazu kommt daß ich schon jetzt merke, daß ich Zukunft wohl ein kleines Vermögen für Pflegemittel ausgeben muß. Deshalb meine Frage:

Sind Pflegemittel steuerlich absetzbar oder gibt es einen Weg einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen? Ich bin pflichtversichert.

Ich würde mich sehr über nützliche Tipps zum Thema freuen.

Hallo,

meinst Du Medikamente oder Cremes die du dir so holst? Bei Medikamenten musst auf einen bestimmten Betrag kommen um es abzusetzen,das heißt die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen (individueller Prozentsatz der Einkünfte).

LG Anja

Geschrieben

Hallo Anja,

ich meine keine Medikamente sondern die Cremes und Lotionen. Bei mir helfen z.B. die Urea-Präparate von Eucerin am besten. Da kosten z.B. 200ml Bodylotion 15,-Euro und die ist in einer Woche alle. Wenn ich das alles hochrechne komme ich im Jahr auf mindestens 600,-Euro und die möchte ich gern von der Steuer absetzen.

Meine Steuerberaterin kannte sich leider damit auch nicht richtig aus. Es ist auch noch alles neu für mich.

Liebe Grüße

Frank

Geschrieben

Ich gehe mal davon aus das du die Mittel aus der Apotheke holst.

Dann alle Belege sammeln und bei der Steuererklärung mit angeben geht.

Mache ich schon einige Jahre so , ich setzte sogar die Pille mit rein, einfach weil ich die eigentlich nicht genommen habe , aber wegen meiner Medikamente gegen die Pso und Psa ,nehmen muß.

Kannst du dann unter Außergewöhnliche Belastungen eintragen.

Hatte bis dato noch keine Schwierigkeiten damit.

Gruß

Andrea

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Frank,

um die Pflegemittel steuerlich abzusetzen brauchst Du ein Artest vom Artz!

Mußt du mal beim Arzt nachfragen ob er dir das bescheinigt.

Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Liebe Grüße Anja

Nicht rezeptpflichtige Medikamente müssen vom Arzt verordnet sein.

bearbeitet von Sunny1
Geschrieben

Danke für den Hinweis. Im Mai habe ich den nächsten Arzttermin, dann spreche ich meine Ärztin gleich mal an.

Mich wundert, daß sich hier nur wenige zur Thema geäußert haben, die Frage stellt sich doch für alle mit hohem Pflegemittelverbrauch.

Liebe Grüße

Frank

Geschrieben

Hallo Frank,

du habe ich auch keine Ahnung, warum nur so wenig antworten. Oder evt. wurde die Frage schon mal früher gestellt!

Und was die ausergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung betrifft

das hängt immer mit der Höhe des zu versteuerenen Einkommen ab.

LG Anja

Geschrieben

Hallo

mein Finanzamt hat nur anerkannt, was „medizinisch“ notwendig ist. – Selbst gekaufte Cremes, Lotion und dgl. wurden nicht anerkannt; (außer auf Rezept). >> Wenn Ihr Euch in der Apotheke (und nur dann geht es evtl.) einen Beleg geben lasst und diese bei „Außergewöhnliche Belastungen“ mit angebt, habt Ihr vielleicht Glück, weil die Finanzämter oft nicht so genau kontrollieren (vor allem nicht bei „Kleinverdienern“). Allerdings müssen die „außergewöhnlichen Belastungen“ mindestens 5 % der zu versteuernden Einkünfte überschreiten, bevor etwas für Euch wirksam wird. >> Also immer darauf achten, in einem Steuerjahr möglichst viel zusammenfassen; - z.B. wenn eine Brille fällig ist, sonstige höhere Zuzahlungen, .... dann vorausdenkend in einem Jahr zusammenfassend kaufen.

Lg

Richard-Paul

Geschrieben

Nachdem wir sicher nicht zu den " Kleinverdienern " zählen, komme auch selbst mit einer Reha ,wegen der Zuzahlungen , nicht an die 1 % Regelung, habe dann mal bei der Krankenkasse und einer Kollegin deren Sohn Steuerberater ist nachgefragt, und siehe da , dort gab man mir den Tipp mit, alle Belege sammeln und unter Außergewöhnliche Belastungen absetzen, dazu zählen übrigens auch die Fahrten zum Arzt .

Ich hab dann immer einen ganzen Stapel an Belegen dabei wenn ich zum Finanzamt fahre.

Meistens machen sie sich dort nicht die Mühe alle Belege nachzusehen, ich denke das liegt dann auch an der Menge.

Ein Arzt mußte mir das übrigens noch nie Bescheinigen.

Gruß

Andrea

Geschrieben

hallo ihr lieben -

ich bin ratlos ehrlich gesagt - ich habe drei chronische Krankheiten und war zwei Jahre lang von der Praxisgebühr befreit - also die € 10,-- pro Quartal -

nun muss ich sie seit Jahren wieder bezahlen - war bei der Krankenkasse und habe mich erkundigt - keine Chance - ich habe als Renter zu viel Einkommen -

das ist der Witz überhaupt, als ich den Antrag ausgefüllt habe, musste ich auch noch das Gesamteinkommen angeben - also von meinem Mann und mir - und wurde von der Praxisgebühr befreit .

der Rösler, dieser Milchbubi soll sich 'gehackt legen' -

entschuldigt, aber das musste mal eben raus -

nette Grüsse sendet - Bibi -

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