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Die GEZ geht um


helm

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Geschrieben

Frage an Richard-Paul

Verstehe ich Dich richtig, dass Du Dein "neuartiges Rundfunkgerät" zusätzlich bezahlen musst? M. E. rechte es für alle drei Geräte, wenn man Radio und Fernsehen bezahlt. Das würde mich Mal sehr interessieren.

Grüße von Kun0

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Gibt einen Blog von mir zu diesem Thema. Ich hoffe nur das dieses neue Gebührengesetz bald in Kraft tritt.

Schade eigendlich dass nicht mal wieder einer vor der Tür steht...... :rolleyes: hätte ich mal wieder richtig Lust drauf :D.

Diese Eintreiber sind sicher 1 €-Jobber oder geringfügig Beschäftigte. Die wirft man dann raus, geht ja leider vielen so. Die anderen Angestellten wird man aufteilen, denn Gebühren sind ja weiterhin fällig und müssen bearbeitet erden. Ansonsten kann man ja nicht wg. einem unsinnigen Verfahren....die Arbeitsplätze erhalten. Wir sind ja nicht in der früheren DDR. da gab es solche Vollbeschäftigung mal.

Lg. Anjalara

anjalara, ja, genau auf das habe ich jetzt jahrelang gewartet. Dieser "Herr", nachdem ich ihn dermaßen zusammengestaucht hatte, ging kreideweiss von dannen und hat nicht mal mehr den versprochenen Fragebogen in den Briefkasten geworfen. Allerdings muss ich dazu noch sagen, dass ich kurz zuvor festgestellt habe, dass meine gemauerte Gartensäule von einem unbekannten LKW stark beschädigt wurde. Da passte wirklich alles zusammen - gottseidank!! Der Verursacher der Beschädigung meldete sich später und der Tag war gerettet. Weil ich richtig Dampf ablassen konnte. Rechtlich war meine Vorgehensweise laut einem Juristen vollkommen in Ordnung.

Schöne Grüße

helm

Geschrieben

Hallo,

als ich mich im Jahr 2008 in einem Brief - mit einem PC geschrieben - an die GEZ gewandt habe, haben die bei mir sofort ein

neuartiges Rundfunkgerät

(auf Deutsch: Computer oder Laptop) angemeldet. Dies hatte für den Beitrag zunächst keine Auswirkungen. Es sollte nur „vorbeugend“ sein, falls für PCs [weil man damit Fernsehen empfangen kann oder könnte] mal extra Gebühren bezahlt werden müssten.

Es gingen viele Schreiben hin und her, weil ich mich zunächst gewehrt hatte, dass der Brief nicht auf meinem eigenen PC geschrieben worden sei (was auch richtig war). So bin ich heute mit

1 Radiogerät,

1 Fernsehgerät

1 neuartigem Rundfunkgerät

angemeldet. – Im Geschäft hatte ich keine Geräte und musste auch nichts bezahlen, ich musste dies aber jedes Jahr mit meiner Unterschrift bestätigen. Heimliche Kontrollen hat es schon gegeben. – Ich hätte es aber als richtig empfunden, wenn ich im Geschäft (als 1 Haushalt) hätte bezahlen müssen.

Lg

Richard-Paul

Hallo Richard-Paul,

also das ist ja haarsträubend und völlig undenkbar,

bin selbst Radio- und Fernsehtechniker-Meister und war einige Zeit selbständig. Habe viel erlebt mit der GEZ. Das kann ja nur gefordert werden, wenn du im Betrieb einen Pc zum Schreiben der Rechnungen benutzt und sonst nichts angemeldet hast.

Grüße

helm

Geschrieben

Frage an Richard-Paul

Verstehe ich Dich richtig, dass Du Dein "neuartiges Rundfunkgerät" zusätzlich bezahlen musst? M. E. rechte es für alle drei Geräte, wenn man Radio und Fernsehen bezahlt. Das würde mich Mal sehr interessieren.

Grüße von Kun0

Hallo Kuno,

habe mir die Unterlagen nochmals raus gekramt. >> Da ich mir unter einem „neuartiges Rundfunkgerät“ zunächst nichts vorstellen konnte, gingen viele Schreiben zwischen der GEZ und mir hin und her. Somit bin ich seit Feb. 2008 mit

„Radio, neuartiges Rundfunkgerät und Fernsehgerät“

für € 51,09 (Dreimatszeitraum) angemeldet. Wenn ich das Fernsehgerät abmelde (und aus der Wohnung entferne), wäre ich nur mit

„Radio und neuartiges Rundfunkgerät“

für € 16,56 (Dreimonatszeitraum) angemeldet.

Die GEZ schreibt in einem 1. Brief: „… Nach § 1 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird ein Rundfunkgerät immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. – Auf die konkrete Konfiguration/Ausstattung des PC kommt es nicht an. Es ist somit nicht entscheidend, dass der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist, sondern dass überhaupt die Möglichkeit besteht, Rundfunkdarbietungen zu empfangen. Folglich kann jeder PC ohne besonderen technischen Aufwand so eingerichtet werden, dass Rundfunkprogramme empfangen werden können.“ Damit habe ich mich noch nicht zufrieden gegeben, weil ich damals noch keinen Internetanschluß hatte, - und auch nicht wollte. Die GEZ antwortet mir: „… Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkgerät zu Empfang bereithält. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an. …. Unter dem Begriff „neuartige Rundfunkgeräte“ sind Geräte zu verstehen, mit denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, ohne dass sie über ein Rundfunkempfangsteil verfügen (z.B. Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung). – Auch nach der Neuregelung bleibt weiterhin ein umfassender Gerätebegriff Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht. Grundsätzlich ist im nicht ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig. Abweichend von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich ab 01.01.2007 eine Zweitgerätefreiheit. – Daher gilt folgende Regelung:

1. Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkgeräte nicht [[Anmerkung von mir: noch nicht; damals war die jetzt kommende Neuregelung noch nicht bekannt]] gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf demselben Grundstück angemeldet sind. – Sollten keine herkömmlichen Geräte vorhanden sein, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist für diese lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, und zwar unabhängig von der Anzahl dieser Geräte.

2. In Privathaushalten, in denen Radios und Fernsehgeräte angemeldet sind, müssen für neuartige Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit keine Rundfunkgebühren bezahlt werden.

Da in fast allen Haushalten Radio- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, kommt eine Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte im Privathaushalt nur in Ausnahmefällen zum Tragen. …“

Aber eine Anmeldepflicht für neuartige Rundfunkgeräte bleibt bestehen; man wollte hierfür – später – mal Gebühren kassieren. >> Weil scheinbar ein größeres Interesse besteht, habe ich aus den Briefen die wichtigsten Absätze abgeschrieben.

Lg.

Richard-Paul

Geschrieben

Richard-Paul,

gegen diesen Unsinn würde ich angehen!

Ist allerdings nervig und zeitraubend, spreche aus Erfahrung, macht aber auch Spass, zumindest manchmal.

LG moika

Geschrieben (bearbeitet)

Zitat:(bzw. Bild) aus Mein Link

... Daß mir nicht das gleiche passiert wie H.v.G..

An den Galgen mit den Vorschriften

bearbeitet von bruno1234
Geschrieben

Hallo Kuno,

Die GEZ schreibt in einem 1. Brief: „… Nach § 1 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird ein Rundfunkgerät immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen empfangen werden können. – Auf die konkrete Konfiguration/Ausstattung des PC kommt es nicht an. Es ist somit nicht entscheidend, dass der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist, sondern dass überhaupt die Möglichkeit besteht, Rundfunkdarbietungen zu empfangen.

... da kann ich nur meinen alten Atari mit 30 mb Festplatte, ohne irgendwelche Lan, Ethernet, Modem oder wireless Anschlüße hinstellen.

Baujahr ca. 1985

Aber ich glaube, selbst solch ein Museumsstück wird nicht anerkannt.

Geschrieben (bearbeitet)

Das wiederum zeugt von Dummheit, da für dieses Autoradio bereits vom Besitzer Gebühren bezahlt werden.

Es wird ja nicht der Hörer mit Gebühren belegt, sondern das Radio.

Moin Bruno,

gehen wir mal von folgender Situation aus:

a) du bist ein braver Bundesbürger, hast in jedem Raum ein TV und zahlst fleißig deine GEZ Gebühren ;)

B) ich habe nix mit der GEZ zu tun, bis dato keinerlei Gerätschaften

c) du machst mir diese Technologie schmackhaft, insbesondere die vielen "ruf mich an" Kanäle und stellst mir zur Erprobung für ne gewisse Zeit eine deiner Kisten in meine Bude.

Reicht es wirklich, dass du deine Beiträge leistest, oder wird etwas "zweckentfremdet"?

Ein herrlicher Tag beginnt :)

Siegfried

wat is dat denn? Kann ich noch nicht mal ein "be" mit ner "Klammer zu" bestücken? :blink:

bearbeitet von Gast
Geschrieben

Richard-Paul,

gegen diesen Unsinn würde ich angehen!

Ist allerdings nervig und zeitraubend, spreche aus Erfahrung, macht aber auch Spass, zumindest manchmal.

LG moika

Hallo moika,

Du hast ja recht, liebe Moika; - aber irgendwann wird jeder mürbe. In der GEZ-Sache gingen je 5 Briefe hin und her (+ im Geschäft jedes Jahr, dass ich dort keine Geräte habe zur Anmeldung). Die GEZ war danach nur bereit, die Anmeldung meines „neuartigen Rundfunkgerätes“ von einem früheren Termin (2006) auf den 1. Februar 2008 zu verschieben. Finanzielle Auswirkungen hatte dies ja nicht für mich, daher habe ich auch Ruhe gegeben. [Mit der Berufsgenossenschaft habe ich 43 Jahre und vier Monate vor Gericht gestritten, bis ich eine Rente bekommen habe. >> Mit den Gerichten habe ich wegen der Ehescheidung gut 10 Jahre vor unzähligen Gerichten mit 178 (!!) Urteilen gestritten. Erst als ich einen Brief, dessen Inhalt ich mich heute noch schäme, an ein Oberlandesgericht geschrieben habe, hat sich das Recht zu meinem Vorteil geändert. > Die Ehescheidung endete dann auch nur vorläufig mit dem Tenor im 178. Beschluss: „Weil das Sozialgericht zu faul war, die Sache schneller zu behandeln, hat der Kläger [[Anm.: ich]] heute kein Interesse mehr an einer Weiterverfolgung der Sache“.] So ist Recht und ich bin mürbe geworden und möchte für den Rest meines Lebens mehr Ruhe habe.

Lg.

Richard-Paul

Geschrieben

.....ich bin ehrlich...einige Beiträge verwirren mich :unsure:

Aber Fazit ist: die GEZ und deren Vorgehensweise ist sch.....

Gruß Anjalara

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