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Die GEZ geht um


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Geschrieben

Hallo Zeisig!

Die GEZ-Beauftragten kommen überall hin, auch in Dein Nest, bzw. bis zur Klingel. Den Rest hast u in der Hand. Wenn Du sie 'rein lässt, fangen sie an zu suchen. Sie sind möglicherweise auch gar keine Unmenschen, sie haben sich nur einen Job gesucht, wo sie andere nerven.

Bei uns haben nach einander mein Sohn, der gar nicht bei uns wohnte, meine Frau, die hier zum Glück wohnt aber nicht noch einmal extra Gebühren zahlen muss, und unsere Tochter, die nicht mehr bei uns wohnt, die Aufforderung bekommen, an die GEZ zu zahlen. Die Beauftragten waren noch nicht persönlich hier. Dass sie gelegentlich persönlich kommen, weiß ich wiederum von anderen. Da werden sie denn auch mal unangenehm.

Wir zahlen, was wir der GEZ schuldig sind. Ansonsten sollen sie uns in Ruhe lassen.

Grüße von Kuno

Geschrieben (bearbeitet)

mitnichten, bezieht sich auf Ekel Alfred von Birilig

bearbeitet von bruno1234
Geschrieben (bearbeitet)

mitnichten, bezieht sich auf Ekel Alfred von Birilig

verstehe ich jetzt nicht! Oder stehe ich auf der Leitung? wacko.gif

LG

BiRiLiG

bearbeitet von Birilig
Geschrieben (bearbeitet)

Interessant all Eure Antworten..und Danke :).

Ich finds unmöglich für was zu bezahlen,

was man nicht mehr nutzt. Lediglich vielleicht irgendwo noch nen Fernseher deponiert hat oder inet nutzt.

LG

bearbeitet von Lioness
Geschrieben (bearbeitet)

GEBÜHRENBEFREIUNG

Das Antragsformular können Sie online ausfüllen und ausdrucken.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Befreiung ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 in seiner zurzeit geltenden Fassung (siehe § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag).

Datenschutzhinweis

Die im Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfragten personenbezogenen Daten werden benötigt, um prüfen und beurteilen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag in der jeweils geltenden Fassung (Fundstellen siehe Rückseite des Antragsformulars). Die Daten erhält die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die in ihrem Auftrag tätige Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) zur weiteren Verwendung im Rahmen des Rundfunkgebühreneinzugs. Die Erhebung, weitere Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Sie können Auskunft über Ihre Daten und ggf. deren Berichtigung verlangen.

bearbeitet von Birilig
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, da bin ich mir gar nicht sicher, ob jemand, der weder Rundfunk noch TV oder Internet hat, Gebühren bezahlen muss. Das werden zwar nur sehr wenige sein. Wenn es denn aber so ist, halte ich es nicht für rechtlich in Ordnung, wenn dieser Person Geld abgeknöpft wird. Aber das wäre ein Musterprozess, der vermutlich bis in die höchste Instanz ginge. Allerdings werden solche Rechtsstreitigkeiten manchmal auf niedriger Ebene beendet, um keinen maßgeblichen Präzedenzfall zu bekommen. Als Nichtjurist weiß ich aber nicht, wann das eine und wann das andere passiert.

Die Eintreiber sind Selbständige, die oft mit nur kurzer Schulung das Handwerk des Eintreibens für die Rundfunkanstalten gelernt haben. Sie werden nur für den "Erfolg" bezahlt. Dass sie die Wohnung nicht gegen den Willen des Bewohners betreten dürfen ist rechtlich klar. Eine Hausdurchsuchung durch die Polizei oder sonstige Arme der Staatsmacht ist bei dieser Sache unverhältnismäßig. Man kann sie jederzeit davon jagen. Im Prinzip ist das eine ziemlich blöde Arbeit. Einen solchen Job möchte ich nicht haben.

Grüße von Kuno

Das Problem ist immer der Nachweis, daß ich nicht fern sehe. Anschlußsteckdosen sind bestimmt in jeder Wohnung angebracht. Da man aber auch Frequenzen von Privaten gegenüber den öffentlich-rechtlichen sowie pay tv- filtern kann, gehe ich davon aus, daß auch die ganze Steckdose bzw. der Anschluß irgendwie blockiert werden kann.

Internet kann ich ja über den Telefonanschluß betreiben,- sowie auch über den Fernsehanschluß bei Kabel

Radiogebühren wird schwerer, da in jedem Auto Radios eingebaut sind und für 2 Euro Empfänger zu kaufen sind.

bearbeitet von bruno1234
Geschrieben

Die gehen davon aus das jeder zumindest ein Radio hat. Was mich nur nervt ist, dass man denen beweisen soll/muss das man keine Geräte hat. Selbst ein kaputter Fernseher ist ein Fernseher. Bei Nutzung der neuen Medien muss ja auch gezahlt werden. Ich habe damals gesagt...in meinem Auto hab ich kein Radio. Ansonsten hab ich auch kein eignes Zimmer mit Geräten...ich lebe in einer Partnerschaft. Die meinten es besser zu wissen...wie ich mit jemanden zusammen lebe. Die spinnen....hab ich denen auch geschrieben. Wenn ich sage es ist so...dann ist das auch so. Punkt!Naja kann ja nur besser werden.

Lg. Anjalara

Geschrieben

Hallo,

lese schon seit einiger Zeit mit.Meiner Meinung sollte jeder diese Haushaltsabgabe

zahlen.

Mein Einwand besteht darin, wenn es ja mehr Konsumenten gibt ,müßte ja auch die Gebühr

sinken.

Sollte jemand weder Radio noch TV sehen ,dann sollte er auch nicht zahlen müssen.

Dies sollte dann aber unangemeldet überprüft werden und dies regelmäßig.

Klaus...

Jetzt geht die Diskusion erst richtig los !!!!!!!!!!1

Geschrieben

ich denke nicht, Du wirst ja sogar in öffentlichen Verkersmittel- und sogar im Supermarkt beschallt, wie kann man sich davor schützen? Mit Ohrstöpzel von der GEZ oder GEMA?

Das sind zwei paar verschiedene Schuhe und in diesem Fall nur ein Problem der o.g..

Z.B.:

Eine KFZ Werkstatt zahlt auch eine Pauschale, selbst wenn nachgewiesener Weise keine eigenen Empfänger im Betrieb herumstehen. Die Möglichkeit, dass Mitarbeiter mit einem Kundenfahrzeug (z.B. Autoradio) auf Empfang gehen, reicht aus.

Gebe es bei der GEZ ne Provision für Denunziation, ich bräuchte in der Schweiz ein Konto. So viele "unschuldige" Farb-Schwarz-seher u.o. Hörer kenne ich.

Ich finde es i.O., wenn die Haushalte in Zukunft pauschal veranschlagt werden. Die drei in unserer Republik, die nix mit dem TV, Rundfunk u.o. Internet zu tun haben, die sollen sich befreien lassen. Und dies mit RECHT.

Gerne bin ich bereit, auf sämtliche "Ruf mich an", bzw. "5*8 Minuten Werbung/Film" Sender-Kanäle zu verzichten.

Schönen Sonntag

Siegfried

Geschrieben

Nur mal angenommen.

Wenn die dann unangemeldet kämen, keinen Fernseher, kein Radio vorfinden aber eine inet Verbindung. Mit der man sich garantiert kein Fernsehen antut. Was wäre dann? Sicher würden sie behaupten, das kann ja dann jeder behaupten mit dem inet kein TV zu sehen.

Hi Fischi,

Für etwas zu zahlen was man nicht macht und wohinter man auch inhaltlich nicht steht? Das fände ich völlig unangebracht. Da stehe ich eher hinter tatsächlich gemeinnützige Zahlungen zum Wohl anderer. Aber doch bitte nicht hinter TV und Radio.

LG

Geschrieben

Hallo,

das scheint hier ja eine unendliche Debatte zu werden. Das Vorhandensein eines funktionfähigen Gerätes reicht nach derzeitiger Rechtslage aus, um gebührenpflichtig zu sein. Ob man hört oder / und sieht oder nicht, ist uninteressant. Nachweispflichtig bleibt die GEZ. Der Nachweis, dass man die Geräte nicht nutzt, dürfte schwer zu erbringen sein. So, wie ich die Gesetze verstanden habe, nützt das aber gar nichts. Ein Frequenzfilter, durch welchen nur private Sender durchgelassen werden, würde auch nicht zur Befreiung führen, soweit ich es weiß. U. U. recht ein Stück Draht am "heißen" Kontakt des Antennensteckers aus, um damit dann doch andere Sender zu empfangen.

Für internetfähige Computer sind die Preise etwas günstiger. Wenn jemand DSL oder einen anderen Internetzugang beim Provider bestellt hat, besteht sichlerich ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn derjenige dann behaupten würde, er habe das zwar gebucht, nutze es aber nicht. Vermutlich kann der Provider gezwungen werden, zu verraten, was man dort gebucht hat. Das weiß ich aber nicht genau.

Beim Radio wird es noch schwieriger. Kaum ein Radio empfängt nicht mindestens einen Sender, selbst wenn es ohne Antenne betrieben wird. Selbst Leiterbahnen auf der Platine können schon als Antenne wirken und so Empfang ermöglichen. Nur Profi-Geräte sind u. U. so gebaut, dass sie ohne Antenne nichts empfangen.

Sogar ein Detektorempfänger aus den Anfängen der Rundfunkära bewirkt automatisch eine Gebührenpflicht.

Die Regelung, dass Rundfunkgebühren pro Haushalt erhoben werden, finde ich gut - im Prinzip. Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie ein Haushalt definiert wird. In der Tat wäre es aber viel einfacher, die Gebühren mit der Steuer zu erheben. Hier wäre allerdings eine Gefahr, dass der Staat dann das Geld erst einmal in der Hand hat und ggf. die Hand darauf halten könnte, um Zensur auszuüben. Wenn ich daran denke, wie heftig gelegentlich der Rundfunk von der Politik wegen unbotmäßiger Sendungen attackiert wird, müsste das Gesetz sehr klar aussagen, dass das Geld aus der Steuer ohne Umwege an den Rundfunk abgeführt werden muss.

Grüße + schönes, sonniges Wochenende!

Kuno

Geschrieben (bearbeitet)

Hi Kuno,

kurze Rede langer Sinn: Für etwas zu zahlen was man nicht nutzt, finde ich nach wie vor für unangebracht, sogar gesetzeswidrig! LG

bearbeitet von Lioness
Geschrieben (bearbeitet)

Nur mal angenommen.

Wenn die dann unangemeldet kämen, keinen Fernseher, kein Radio vorfinden aber eine inet Verbindung. Mit der man sich garantiert kein Fernsehen antut. Was wäre dann? Sicher würden sie behaupten, das kann ja dann jeder behaupten mit dem inet kein TV zu sehen.

Es reicht schon, wenn der Computer eine Ethernetkarte oder ein Modem drin hat und du noch nicht einmal einen Telefonanschluss hast. Es lebe Multimedia! angry.gif

LG

Birilig

bearbeitet von Birilig
Geschrieben

Hi Birilig,

der Link bezügl. der Befreiung ist interessant.

LG

findest Du? Aber wer sticht sich schon die Augen aus, um den Rundfunkgebühren zu entgehen? cool.gif

LG

BiRiLiG

Geschrieben

Vermutlich kann der Provider gezwungen werden, zu verraten, was man dort gebucht hat. Das weiß ich aber nicht genau.

Hallo Kuno,

Ein Provider kann lediglich innerhalb eines bestehenden Straf- oder Ermittlungsverfahren über einen richterlichen Beschluss

gezwungen werden, Auskünfte über seine Kunden zu erteilen.

Und du kannst mir glauben, die streuben sich genauso wie die Banken mit Händen und Füssen dagegen.

Selbst die Vorratsdatenspeicherung die 2008 beschlossen wurde, wurde von den Providern nicht eingehalten.

Die ist ja nun auch Gott sei Dank vom Tisch.

Ich glaube auch kaum, dass Provider als private Unternehmen, so eklatant in die Rechte (Datenschutz) ihrer Kunden eingreifen.

Ob jedoch verschiedene Provider aus eigenem Interesse mit anderen Institutionen zusammen arbeiten, kann man nicht genau sagen.

Eigentlich verstößt sie GEZ m.E. permanent gegen Datenschutzgesetze, in dem sie sich Listen vom Einwohnermeldeamt besorgen, um so den

Leuten auf den Geist zu gehen.

Das darf eigentlich auch nicht sein und wird trotzdem gemacht.

LG und ein schönes Restwochenende

vom Zeisig

Geschrieben (bearbeitet)

Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist nach dem Grundgesetz ein relativ hoch angesetztes (Grund!-)Recht. S. Art. 13 GG! Nur zur Eintreibung von Gebühren in eine Wohnung einzudringen, wäre demnach unverhältnismäßig.

Hallo Kuno,

grundsätzlich haben die freiberuflichen Mitarbeiter der Landesmedienanstalten kein Betretungsrecht der Wohnung. Im begründeten Einzelfall kann das aber anders aussehen:

Liegt z.B. der begründete Verdacht einer Straftat vor – in diesem Fall der Straftatbestand des Betruges – so kann die Polizei um „Amtshilfe“ gebeten werden. Ein Betrugsfall liegt vor, wenn der „Schwarzseher“ Leistungen in Anspruch nimmt, für die er nicht bezahlt und Anfragen seitens der GEZ nicht oder falsch beantwortet. Zur Auskunft ist man laut Gesetz verpflichtet. Aber wie gesagt, hier muss schon ein begründeter Fall vorliegen.

Auf gar keinen Fall würde ich einen Gebühreneintreiber einfach so in die Wohnung lassen. Die versuchen das mit allen möglichen Tricks und Vorwänden (z.B. als Mitarbeiter der Stadtwerke etc. ausgeben) in die Wohnung zu kommen. Ist der Gebühreneintreiber erst einmal in der Wohnung und hat nicht angemeldete Rundfunkgeräte entdeckt, hat man verloren und man muss zahlen.

Da man den „Mitarbeitern“ zu keinerlei Auskunft verpflichtet ist, muss man ihnen auch keine Fragen beantworten. Einfach die Tür schließen. Bleibt er hartnäckig, dann zum Verlassen des Grundstücks auffordern und mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch drohen.

Die neuen Regelungen (ab 2013 , wenn sie denn auch endgültig so beschlossen werden) finde ich persönlich nicht ok. Es würde zwar vieles vereinfachen, aber ich kenne Leute, die tatsächlich keinen Fernseher besitzen und aus Überzeugung nicht fernsehen. Ihnen gegenüber wäre es ungerecht, eine pauschale Regelung einzuführen.

Es würde meiner Meinung nach mehr Sinn machen, die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten einer Schlankheitskur zu unterziehen. So können Gelder eingespart werden.

Schöne Grüße

Joshua

bearbeitet von Joshua
Geschrieben

Hi Kuno,

kurze Rede langer Sinn: Für etwas zu zahlen was man nicht nutzt, finde ich nach wie vor für unangebracht, sogar gesetzeswidrig! LG

....tja Du könntest aber. Ich finde es passt zu einem Sozialstaat, immerhin sind wir das noch obwohl der Rösler alles dafüt tut das es immer schlechter wird. Es würde dem ganzen Mist der mit dem Einzug zusammenhängt die Luft rauslassen. Sicher ist eine Staffelung auch möglich, aber das macht dann wieder Arbeit und es müsste erneut irgendetwas nachgewiesen werden. Pauschal ist für mich OK.

Lg. Anjalara

Geschrieben

Hi Anjalara,

ich glaube ich habe dich falsch verstanden. Was soll ein Sozialstaat mit der Zahlung an GEZ, Fernsehen zu tun haben?

Es gibt Leute, die sehen Fernsehen als Zeitverschwendung, Berieselung und teilw. Zudröhnung mit lauter Unwichtigem an. LG

Geschrieben

Hi Anjalara,

ich glaube ich habe dich falsch verstanden. Was soll ein Sozialstaat mit der Zahlung an GEZ, Fernsehen zu tun haben?

Es gibt Leute, die sehen Fernsehen als Zeitverschwendung, Berieselung und teilw. Zudröhnung mit lauter Unwichtigem an. LG

.....alle für einen....Ich denke das es einfach eine Sache der Solidargemeinschaft ist, Sozialstaat war wohl falsches Wort dafür. Nur ein Beispiel: wir zahlen für alle mit, die weder Krakas-Beiträge zahlen noch sich in irgendeiner Art krankenversichert haben, betrifft auch die Pflegeversicherung. Ich zahle....aber ob ich mal in den Genuß komme???? So ist das eben. Für ALG II und Wohngeldempfänger sowie für Eremiten -ohne TV o. Radio- sollte es eine Befreiung geben.

Gruß Anjalara

Geschrieben (bearbeitet)

:) Das jeder Sozialvers. / Krankenvers. zahlt oder zahlte, das jeder eine warme Wohnung, Essen, Kleidung, Medikamente/Medizin, Strom, Fahrtkosten, Lehrmaterial hat, dafür bin ich selbstverständlich auch. Das gehört zum Sozialwesen, da stimme ich dir zu. Stimmt auch, die Vorstellungen der Politiker was dem Bürger zum "überleben" zusteht :blink:.

Genau: Fernseher und Radio sollte meines Erachtens nur die zahlen, die es nutzen.LG

bearbeitet von Lioness
Geschrieben

Hallo,

als ich mich im Jahr 2008 in einem Brief - mit einem PC geschrieben - an die GEZ gewandt habe, haben die bei mir sofort ein

neuartiges Rundfunkgerät

(auf Deutsch: Computer oder Laptop) angemeldet. Dies hatte für den Beitrag zunächst keine Auswirkungen. Es sollte nur „vorbeugend“ sein, falls für PCs [weil man damit Fernsehen empfangen kann oder könnte] mal extra Gebühren bezahlt werden müssten.

Es gingen viele Schreiben hin und her, weil ich mich zunächst gewehrt hatte, dass der Brief nicht auf meinem eigenen PC geschrieben worden sei (was auch richtig war). So bin ich heute mit

1 Radiogerät,

1 Fernsehgerät

1 neuartigem Rundfunkgerät

angemeldet. – Im Geschäft hatte ich keine Geräte und musste auch nichts bezahlen, ich musste dies aber jedes Jahr mit meiner Unterschrift bestätigen. Heimliche Kontrollen hat es schon gegeben. – Ich hätte es aber als richtig empfunden, wenn ich im Geschäft (als 1 Haushalt) hätte bezahlen müssen.

Lg

Richard-Paul

Geschrieben

Das sind zwei paar verschiedene Schuhe und in diesem Fall nur ein Problem der o.g..

Z.B.:

Eine KFZ Werkstatt zahlt auch eine Pauschale, selbst wenn nachgewiesener Weise keine eigenen Empfänger im Betrieb herumstehen. Die Möglichkeit, dass Mitarbeiter mit einem Kundenfahrzeug (z.B. Autoradio) auf Empfang gehen, reicht aus.

Das wiederum zeugt von Dummheit, da für dieses Autoradio bereits vom Besitzer Gebühren bezahlt werden.

Es wird ja nicht der Hörer mit Gebühren belegt, sondern das Radio.

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