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AU- Besch. für den Aufenthalt am Toten Meer ?


erik

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Geschrieben

Hallo,

ich würde gerne nächstes Jahr an Tote Meer fahren. Wohin weiss ich noch nicht.Das gibt bestimmt

noch einen anderen Thread;).

In den nächsten Tagen werde ich bei meiner KK nachfragen, ob sie sich an den Kosten einer Kur

beteiligen. Da ich in einer ganzheitlichen KK bin, geht vielleicht etwas. Jetzt habe ich mal eine

Frage.

Wird man nur bei einer Kur ,die von der RV getragen wird krank geschrieben ?

Nicht das hier der verkehrte Eindruck entsteht, dass ich meinen Arbeitgeber hintergehen will.

Ich arbeite seit 20 Jahren im Schichtdienst.Nur im Urlaub kann ich richtig viel Zeit mit der Family verbringen.

Wenn ich dann 20 Tage TU für den Aufenthalt am Toten Meer nehme, fehlt sie mir natürlich daheim.

Wäre nett, wenn mir jemand Infos geben kann.

Danke

Erik

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Geschrieben

Eine Reha-Maßnahme von der KK bewilligt zu bekommen, bedeutet schon sehr viel Glück.

In manchen Fällen ist es zermürbend und verlangt Ausdauer vom Antragssteller.

Wenn eine Reha-Maßnahme genehmigt wird für das Tote Meer, werden in der Regel alle Kosten übernommen bis auf die Zuzahlung.

Wenn ich dir helfen kann, tue ich das gerne.

Gruß

Margitta

Es gibt hier einiges zu lesen im Forum, wühle dich mal durch.

Geschrieben

Hallo Margitta,

danke für deine Antwort. In den nächsten Tagen geht der Brief zur KK raus.

Weisst Du ob es für Aufenthalte am Toten Meer auch AU-Bescheinigungen gibt,

wenn ich privat hinfahre ? In meinem obigen Beitrag habe ich ja erläutert warum.

Grüsse

Erik

Geschrieben

Als mir die Kasse im letzten Jahr den für mich positiven Bescheid gab, war ich mir auch unsicher ob ich nun die Krankschreibung haben muss oder nicht. Ich war zuerst beim behandelnden Arzt. Der sagte dass er mich nicht krank schreibt. Danach war ich bei der Kasse und die haben mir gesagt dass eine bewilligte Massnahme nicht der Krankschreibung bedarf. Die Bewilligung habe ich meinem Arbeitgeber vorgelegt.

Jedenfalls wurde mir seitens des Arbeitgebers nichts vom Urlaub abgezogen. Welches nun die genauen gesetzlichen Passagen sind, kann ich nicht sagen. Hab mich nicht weiter drum gekümmert, weil es ja für mich alles geregelt war.

Wenn du genaue Auskunft haben willst, kannst du bei einem Sozialexperten anfragen.

Guckst du da: http://www.shgosthei.../expertenfragen

Derzeit könnte die Antwort urlaubsbedingt ein wenig dauern, aber sie kommt bestimmt.

Nen Gruß

Wolfgang

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Wolfgang,

danke für die Antwort. Ich warte jetzt erst einmal die Antwort ab. So richtig rechne ich eigentlich nicht mit einem

postiven Bescheid. Man weiss ja nie........

Ich bin da echt in der Zwickmühle. Falls die nein sagen, weiss ich nicht was ich machen soll. Wenn ich da runter fliege,

ist fast mein ganzer Urlaub weg, vom Geld rede ich nicht ;). Meine Frau sagt immer, dass ich fliegen soll.

Aber...., siehe oben.

Hast du schon mal so eine Gruppenreise gemacht ?

Grüsse

Erik

bearbeitet von erik
Geschrieben

Hallo erik,

um Missverständnis vorzubeugen erwähne ich dass ich letztes Jahr eine vollfinanzierte, sogenannte Vorsorgemassnahme bei meiner Kassse durchboxen konnte. Es war also keine Teilbeteiligung, sondern eine Vollbewilligung. Lediglich der Eigenanteil von 10 Euro pro Tag musste gelöhnt werden.

Auf die kürzlich erfolgte Frage in der Geschäftsstelle meiner Kasse ob denn nun eigentlich eine Teilfinanzierung möglich sei, erfolgte sinngenäß folgende Antwort:

"Es gibt nur Verträge mit den Fach-Reiseveranstaltern, aber nicht mit den Einrichtungen (am Totem Meer) vor Ort. Deshalb wird dort nicht erstattet, aber mit den hiesigen Veranstaltern voll, sofern eine Bewilligung erfolgt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Nen Gruß

Wolfgang

PS:: Ich bekam mit dem Bescheid damals eine freie Auswahl der Möglichkeiten am Toten Meer zugeschickt

Geschrieben

Hallo Erik,

wenn Du eine stat. Reha am TM bewilligt bekommst (Minimum sind 3 Wo.)gilst Du als krankgeschrieben. Ist wie bei einer Reha durch die DRV. Wenn Du privat fährst gilt das nicht. Eine Teilbewilligung bekommst Du von der gesetzlichen Krakas nicht. Das bekommen ggf.nur privat Versicherte oder Beamte.Die Unterlagen dazu bekommst Du mitgeschickt wenn sie bewilligt ist. Dein Arbeitgeber muß Dich dafür freistellen.

Gruß Anjalara

Geschrieben

hallo, :rolleyes:

wenn du in einem schlechten zustand (arbeitsunfähig)

auf eigene kosten einen kuraufenthalt am toten meer durchfuehren willst,

sprich mit deinem arzt, damit er dir die arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

diese bescheinigung für die dauer des geplanten aufenthaltes

musst du deiner krankenkasse vorlegen,

damit sie dir den auslandsaufenthalt während deiner arbeitsunfaehigkeitszeit genehmigt.

lg aus aachen

marion :)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich habe am Samstag Post von meiner KK erhalten.Beigefügt war ein Antrag für eine Reha ( G100 und G110 ). In dem

Schreiben stand, dass der RV-Träger vorrangig für die Reha zuständig ist. Da lese ich als Laie raus, dass die KK könnte aber nicht wolle;) Ich werde den Antrag ausfüllen und mal schauen wie es weitergeht. Eine Frage habe ich noch. Kann ich in dem Antrag angeben, dass ich eine Reha Massnahme nur am Toten Meer machen möchte ?

Grüsse

Erik

Geschrieben

Hallo,

ich habe am Samstag Post von meiner KK erhalten.Beigefügt war ein Antrag für eine Reha ( G100 und G110 ). In dem

Schreiben stand, dass der RV-Träger vorrangig für die Reha zuständig ist.

Das ist bei Arbeitnehmern normal.

Da lese ich als Laie raus, dass die KK könnte aber nicht wolle;) Ich werde den Antrag ausfüllen und mal schauen wie es weitergeht. Eine Frage habe ich noch. Kann ich in dem Antrag angeben, dass ich eine Reha Massnahme nur am Toten Meer machen möchte ?

Das ist nur eine formale Antwort, denn in Ausnahmefällen -z.B. Reha am Toten Meer, Mutter&Kind Kuren usw- ist sie selber zuständig.

Wenn Du ans TM willst ist der Weg anders und Du hättest es gleich angeben müssen. Die DRV kann eine Reha am TM nicht bewilligen, wobei hier auch von Ausnahmen berichtet wurde.

Wenn Du Dich für Deutschland entscheidest,solltest du die Klinik in die Du möchtest angegeben und Dein Arzt auch.

Lg. Anjalara

Geschrieben

Hallo Anjalara,

danke für die Antwort.

Bei meinem Schreiben zur KK habe ich nachgefragt, ob sie sich anteilig an den Kosten beteiligen können.

Die KK schrieb daraufhin zurück : " Bei einem Aufenthalt am Toten Meer handelt es sich um Rehabilitation. Für

Rehabilitation ist vorranigig der Rentenversicherungsträger zuständig." Ich werde den Antrag ausfüllen und mein

Doc seinen Bericht auch. Dann werde ich es mit dem Vermerk " Reha am Toten Meer" einschicken. Falls es abgelehnt wird,

wovon ich fast ausgehe, werde ich meine KK nochmals kontaktieren. Ich möchte hier keine Reha, aber das ist ein anderes

Thema.

Grüsse

Erik

Geschrieben

Hallo Anjalara,

danke für die Antwort.

Bei meinem Schreiben zur KK habe ich nachgefragt, ob sie sich anteilig an den Kosten beteiligen können.

Die KK schrieb daraufhin zurück : " Bei einem Aufenthalt am Toten Meer handelt es sich um Rehabilitation. Für

Rehabilitation ist vorranigig der Rentenversicherungsträger zuständig." Ich werde den Antrag ausfüllen und mein

Doc seinen Bericht auch. Dann werde ich es mit dem Vermerk " Reha am Toten Meer" einschicken. Falls es abgelehnt wird,

wovon ich fast ausgehe, werde ich meine KK nochmals kontaktieren. Ich möchte hier keine Reha, aber das ist ein anderes

Thema.

Grüsse

Erik

Das mit der statt. Reha am TM ist klar, bin selber schon 13x dort gewesen. Wie ich vorher schon mal schrieb, die Krakas genehmigen keine Kostenbeteiligung, sondern die Reha muß mindestens 3 Wo. dauern und dann genehmigen sie es ganz. Ich denke man muß im Antrag, oder der Arzt, schon gleich etwas ankreutzen für das TM. Habe es lange nicht beantragt und den Antrag jetzt nicht vor Augen. Hier können Dir sicher einige die zzt. fahren, besser helfen.

Bin mal gespannt was Dir die DRV antwortet.

Viel Glück

Anjalara

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