Zum Inhalt

Etiketten lügen wie gedruckt


Gast kaschek

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@ Siegfried

Ich freue mich, dass wir uns so gut einigen konnten. Natürlich habe ich als Mediziner ganz andere Dinge gesehen, aber das ist, so finde ich noch etwas Anderes. Deine Argumente verstehe ich auch und sie sind mir auch nicht ganz fremd, aber es durchschauerte mich doch schon, wenn ich auf das Bild geschaut habe. Da mich noch andere angemailt hatten, habe ich mich dann zu diesem Vorstoß aufgerafft. Von meiner Seite ist die Sache so auf jeden Fall erledigt und ich hoffe sehr, dass wir uns weiter zumindest symbolisch in die Augen schauen können.

Grüße von Kuno

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

Anmelden oder Registrieren


  • Antworten 129
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Nutzer in diesem Beitrag

  • Fuchs

    28

  • irmi

    14

  • altlöwe

    11

  • Kuno

    7

Top-Nutzer in diesem Beitrag

Geschrieben

Was wird da bloß aus einem harmlosen Schabernack für ein Aufstand gemacht? Finde es nicht gut wenn sich Moderatoren als Moralapostel aufspielen.

Bilderverbot - das gabs schon 1933

Gruß Wolfgang:smile-alt:

Geschrieben
Was wird da bloß aus einem harmlosen Schabernack für ein Aufstand gemacht? Finde es nicht gut wenn sich Moderatoren als Moralapostel aufspielen.

Bilderverbot - das gabs schon 1933

Gruß Wolfgang:smile-alt:

Eben! Zugegebenermassen ein derber Scherz, den ich auch nicht so prickelnd fand. Aber löschen? Bei persönlichen Beleidigungen ist man doch auch eher großzügig. Das Bild mit dem gekreuzigten Jesus beleidigt jeden gläubigen Christen.

Geschrieben
Eben! Zugegebenermassen ein derber Scherz, den ich auch nicht so prickelnd fand. Aber löschen?

Für mich braucht kein Bild gelöscht werden.

Zugegeben. Das Jesusbild ist harter Zynismus.

Aber es beleidigt nicht den Christen sondern diejenigen die sich hinter dem Glauben verstecken

Ich glaube wir sind alle erwachsen

Gruß irmi

Geschrieben
Bei persönlichen Beleidigungen ist man doch auch eher großzügig.

Schwachsinn. Persönliche Beleidigungen werden hier am ehesten entfernt.

Das Bild mit dem gekreuzigten Jesus beleidigt jeden gläubigen Christen.

Warum?

Gruß,

Marko

Geschrieben

Nu ist das Bild von Siegfried doch weg? So schrecklich empfand ich das gar nicht, da gibts Schlimmeres

Geschrieben

habe geguckt, aber das Bild von Siegfried habe ich nicht mehr finden können.

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass jeder mal über die Stränge schlägt - ich auch - aber gleich löschen :confused: -

Kuno hat geschrieben, dass er einige Mails bekommen hat, die ihn bewogen haben, seinen Beitrag zu schreiben. Das ist für mich in Ordnung so, aber ich fände es ehrlicher, wenn die Damen und Herren sich hier öffentlich in dem Threat geäussert hätten.

Naja, ich möchte nicht Öl ins Feuer giessen, wollte nur meine Meinung sagen - nette Grüsse sendet - Bibi -

Zürück zum Thema - ich hatte bei REWE zweimal in einer Woche einen Disput an der Kasse. Für mich zählt es auch zu Etikettenschwindel - allerdings betrifft es die Preisauszeichnung der Ware.

Erdbeeren, ein Pfund für -,88 Cent - auf dem Kassenbon stand 1,59. Rosen, 10 Stück für 1,99 - auf dem Kassenbon stand 3,49. Also echt, da reagiere ich empfindlich und habe auf meinem Recht bestanden. Es hat geklappt ;)

nur nicht unterbuttern lassen - nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo Bibi,

das mach ich genau so. Was am Regal steht, muß an der Kasse auch ausgewiesen werden. Es darf preiswerter sein, aber nicht teurer. Da gibts sogar ein Gesetz. Wenn Ware nicht extra mit Preis ausgezeichnet ist, muß der Kunde sich auf den Preis am Regal verlassen dürfen. Ich weise dann höflich darauf hin, erwähne auch das Gesetz, falls die Verkäufer/innen stur bleiben.

Geschrieben

Tut mir leid -Fuchs-, aber dieses von dir erwähnte Gesetz gibt es nicht.

Und du hast auch keinerlei Rechtsanspruch diese Ware zu dem Preis zu bekommen. Es spielt auch keine Rolle ob Einzelauszeichnung oder Regalauszeichnung.

Die Ware im Regal (oder auch anderswo) mit Preis oder auch ohne stellt ja nur ein Angebot an den Kunden da, der Kauf-"Vertrag" wird letztendlich an der Kasse geschlossen. Und wenn die Kassiererin dir die Ware nicht gibt, zu welchem Preis auch immer, dann haste Pech gehabt.

Ist ja eigentlich auch verständlich, denn dem Missbrauch wären Tür und Tor geöffnet. Du glaubst gar nicht zu welchen Tricks und Manipulationen manche Kunden fähig sind.

Glaube es mir, ich bin seit Jahrzenten leitender Angestellter im Einzelhandel, und sehr wohl bewandert in Gesetzen diesbezüglich.

Natürlich steht man als Marktleiter zu den "Preisfehlern" und gibt dem Kunden die Ware zu dem günstigerem Preis, zumindest wenn es sich nur um ein paar Cent /Euros handelt.

Bei größeren Summen, keine Chance !

Und das ist auch richtig so.

Gruß

Reinhard

Geschrieben

Hallo Reinhard,

es wurde in einer Verbrauchersendung erklärt, daß laut Gesetz .... der Kunde sich auf die Preisauszeichnung verlassen lassen muß, damit es ihn an der Kasse nicht kalt erwischt. Und genau so habe ich es gehandhabt, als ich 3 Rollen Klebefolie kaufen wollte. Die Rollen kosten überall rund 5 Euro. Am Regal des Kaufhauses stand: Klebefolie klar, 2 Meter lang, 50 cm breit, 2.95 Euro. Also nahm ich 3 Rollen . An der Kasse hieß es plötzlich: 14.85. Ich wies auf die Auszeichnung des Regales hin, die Verkäuferin trabte mit mir dorthin und meinte: Oh, das hätte 4.95 heißen müssen. Ich antwortete, na laut Verbraucherschutz gelten aber die Preise am Regal. Es darf weniger sein an der Kasse, aber nie mehr. Und ich bekam die 3 Rollen zu 8.85 Euro. Ich bin ja nicht Schuld, wenn eine falsche Auszeichnung am Regal ist.

Und so ist es auch bei Sonderangeboten. Beispiel: Supermarkt verkauft Kaffee. Großes Schild: Diese Woche nur 2.75 Euro. Dann darf der Kaffee an der Kasse nicht plötzlich 5.50 kosten, was er sonst kostet. Und genau darauf hat der Verbraucherschutz hingewiesen. Interessant, was in den Sendungen alles verraten wird. Trotzdem bleib ich höflich, ich weiß ja, was in den Läden so los ist, wie der Druck schlaucht, und dann noch Kunden, die nicht warten wollen, oder rumschreien, weil Regale umgeräumt wurden. Wenn ich was nicht finde, frage ich.

Geschrieben

M. E. verstößt es gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wenn ich eine Ware nicht zu dem Preis laut Auszeichnung / Werbung verkaufe. Es könnte ja sein, dass alle Leute aufgrund einer solchen Werbung nun ein Produkt bei Fa. A statt Fa. b zu kaufen versuchen und am Ende bei Fa. A doch den Preis wie bei Fa. B bezahlen müssen. Hier würde sich Fa. A zumindest fiktiv einen Vorteil gegenüber Fa. B verschaffen, der auf unlautere Weise zustande gekommen ist. Im Übrigen wird in den meisten Fällen ein Geschäft den ausgezeichneten Preis akzeptieren, wenn man darauf hinweist, dass man sich hereingelegt fühlt und sich nun an den Verbraucherschutz wenden wird.

Grüße von Kuno

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

nein, glaubt es mir es gibt keinen Rechtsanspruch das man die Ware zu dem ausgezeichneten Preis auch bekommen muß.

Ein Irrtum ist immer vorbehalten, und das ist auch gut so.

Und KUNO, dieses hat auch mit dem Gesetz gegen unlauterem Wettbewerb nur insofern damit zu tun wenn sich solche "Falschauszeichnungen" häufen dann schreitet die Bezirksinspektion bzw. das Ordnungsamt ein.

Und glaube mir da müssen sich die Beschwerden schon sehr häufen bevor die Einschreiten.

Mal ein grobes Beispiel: Im Pelzgeschäft in der Auslage wird bei einem wertvollem Pelzmantel der 49000.- Euro kostet aus Versehen beim Auszeichnen eine Null vergessen. Du wirst doch nicht glauben das der Gesetzgeber dem Geschäftsinhaber über 44000.- Euro Verlust aufbürden täte.

So nach dem Motto: "Pech gehabt, selber schuld"!

Anderes Beispiel: Wir haben in unserem Supermarkt ein Restaurant.

Die Hauptspeisen/Tagesgerichte werden mit Kreide an eine Tafel geschrieben.

Da kam es auch schon -leider mehrmals- vor das Kunden an der Tafel manipuliert haben.

Rinderroulade mit Püree : 6.90 € , manipuliert auf 1.90 € .

Auch die Verkäuferin hat schon (ganz in anderen Gedanken) einen total zu niedrigen Preis hingeschrieben. Du meinst, wenn du das liest hast du Anspruch auf die Roulade zu 1,90 € ?

Nein, in ganz Deutschland gibt es keine Roulade mit Püree zu 1,90 €

Und bei uns auch nicht, auch wenn sich der Kunde auf den Kopf stellt. Glaubt mir, Irrtum ist IMMER vorbehalten.

Natürlich wenn der Kunde nett ist und uns freundlich auf den Fehler hinweist dann kriegt ers auch zu 1,90, und wir alle Lachen darüber. Ist Kulanz, aber einen Rechtsanspruch hast du drauf nicht.

Das würde ja allen Manipulationen Tür und Tor öffnen und unsere Amtsrichter hätten einen 24 Stunden-Tag.

Stellt euch mal vor beim Prospekt vom Media Markt vergessen sie beim Drucken nen 1ér vorm beworbenen Riesen-Plasma Fernseher.

Statt 1290.- Euro steht auf tausenden von Werbe-Zetteln 290.-Euro.

Dann machen sie halt hunderttausende von Euro Verlust und als Konsequenz daraus müssen sie einigen Mitarbeitern kündigen.

Und der Gesetzgeber sagt ja, die Leute haben alle Pech und dafür ist die Sozialkasse da.

Ein langer Post, ich weiss.

Gruß

Reinhard

bearbeitet von altlöwe
Schreibfehler
Geschrieben

@ altlöwe

Du hast Recht, dass die Sache juristisch so ist, dass man meistens den Verkäufer nicht zwingen kann zum ausgezeichneten Preis zu verkaufen. Bei sehr großen Abweichungen, liegt auch ein Irrtum auf der Hand.

Dennoch würde ich jeden Laden, insbesondere Discounter bei der Verbraucherzentrale melden, wenn ich den Eindruck habe, hier werden Leute herein gelegt. Faktisch hatte ich aber meistens Erfolg, wenn eine Ware mit zu niedrigem Preis ausgezeichnet war. Keinesfalls fördert es das Vertrauen der Kunden, wenn sich herumspricht: "... zeichnet Waren mit einem zu niedrigen Preis aus und besteht dann darauf, dass ein höherer Preis gezahlt werden muss.

Wenn z. B. 3 Tage nach einer Beschwerde immer noch der falsche Preis ausgehängt ist, besteht auch schon eine gaanz erhebliche Erklärungsnot.

Wenn man gut verhandelt, bekommt auch Sachen durch, die nicht einklagbar sind. Aber das hängt immer vom Einzelfall ab.

Grüße von Kuno

Geschrieben

Hallo Reinhard,

das würde im Endeffekt bedeuten, der Verbraucherschutz hat falsch informiert? Wenn mich an der Kasse ein doppelter Preis erwartet, als ausgezeichnet, und es wird sich auf Fehler berufen und vielleicht werd ich auch noch angemeckert, wenn ich sage: Am Regal steht: ... dann betrete ich diesen Laden bestimmt nicht mehr. Fehler können passieren, dazu sind die Fehler da. Aber gerade bei den Preisauszeichnungen sollte doch mehr Sorgfalt walten. Es spricht sich sehr schnell rum, wenn ein z.B. als 2.75 angebotener Kaffee an der Kasse trotzdem 5.50 kostet, wäre Negativwerbung .

Wenn bei Lidl bei uns "falsche" Preisschildchen - geringerer Preis - an der Ware im Sonderangebot kleben, gibts die Ware zum geringeren Preis und die Verkäuferin, die die Ware mit Preisen versah, darf sich nun nochmals in die Spur machen, und die richtigen Preise anbringen. Nach der "Umpreisung" gilt dann der Preis, der in der Scannerkasse gespeichert ist.

Einen Plasmafernseher für´n Euro gabs aber noch nie ;)

Geschrieben

hallo, ihr lieben -

ich möchte mal ein bisschen die Agressivität hier rausnehmen, die sich so langsam aufbaut. Das finde ich immer so schade, wie so oft, wenn ein gutgemeinter Thread sich so entwickelt -

Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich sehr auf die Preise achte, besonders auf die Angebote - und dann den Kassenzettel überprüfe.

Es sind nicht nur Damen und Herren an der Kasse, die müssen auch die Regale einräumen - ich meine, das ist purer Stress. Wenn dann noch die Kunden meckern usw.usw.

Ich bemühe mich immer, höflich zu bleiben - aber wenn die Dame an der Kasse sich weigert, die Bierflaschen von einem etwas heruntergekommen Menschen anzunehmen, dann mische ich mich auch ein....

ich weiss, hat nichts mit Etikettenschwindel zu tun, auch nicht mit falschen Preisauszeichnungen - aber das musste ich eben loswerden.

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Habe die rechtliche Lage eben gegoogelt. Es ist tatsächlich so, daß falsche Auszeichnung von Waren nicht zu dem preiswerteren Angebot verkauft werden muß, da der Kauf-Vertrag erst an der Kasse zu Stande kommt. Also muß der Verbraucherschutz in seiner Sendung tatsächlich was Anderes gemeint haben. So in dem Sinne, daß der Kunde ein vom Geschäft angebotenen Preis auch an der Kasse bezahlen sollte. Denn mein Beispiel mit dem Kaffee ist mehrmals vorgekommen, und darf einfach nicht passieren.

Geschrieben

Hallo Fuchs,

ja speziell in diesem Fall hat die Verbrauchersendung leider falsch informiert.

Obwohl ich mir das eigentlich auch nicht ganz vorstellen kann.

Aber es ist ja alles möglich, es wird oft soviel erzählt.

Auch habe ich ja nicht von einem Plasma Fernseher für einen Euro gesprochen sondern von 290.- statt 1290.- . Ist ja schon ein Unterschied zu einem Euro. ;)

Bei der Sache mit dem Kaffee, ist ja klar das der Marktleiter dir den Kaffee zu dem billigen, wenn auch irrtümlich falschen Preis gibt. Ist ja auch Kundenbindung dadurch und einen schlechten Ruf hat man auch gleich weg.

Das ist die paar Euros nicht wert, das weis auch jedes Unternehmen.

Nichts anderes habe ich ja auch geschrieben.

Wenn es um ein paar Cent/Euros geht ist Kulanz ja kein Problem.

Kulanz ja, ein Rechtsanspruch klar Nein !

Ist so.

Gruß

Reinhard

Geschrieben

Da haben sich unsere Beiträge überschnitten, lieber Fuchs. ;)

Schön das du die Rechtslage "ergoogelt" hast.

Ich habe ja auch geschrieben die Ware im Regal stellt nur ein (unverbindliches) Angebot dar, der Kauf-"Vertrag" kommt erst an der Kasse zustande. Mit dem Preis den der Verkäufer/Kassierer dir sagt.

"Nein" sagen kannste immer noch.

Recht haste auf alle Fälle, wenn das mehrmals in einem Geschäft vorkommt mit der fehlerhaften Preisauszeichnung sollte sich der Marktleiter schon mal fragen was das für eine Schludrigkeit in seinem Laden ist.

Den der Kunde sollte sich doch im Normalfall schon auf die Preisauszeichnung verlassen können.

In diesem Sinne wünsche ich allen eine Gute Nacht !

Gruß

Reinhard

Geschrieben

Hallo Reinhard,

Einen Plasmafernseher für´n Euro gabs aber noch nie ;)

schau doch mal biite auf das Grinsebäckchen in meinem Beitrag von gestern. Wenn sowas tatsächlich mal vorkommen sollte, hätt ich in dem Geschäft ganz nett gefragt, obs zu der Verpackung den Fernseher mitgibt :)

Danke, daß wir so ausführlich mal über dieses Thema gequasselt haben. Aber weil du doch so weit oben in der "Geschäfts"-führung sitzt, macht Euch (alle Geschäfte zusammen) doch mal in Punkto Ettiketten-Entfernung Gedanken. Egal wo eingekauft wird, die Ettiketten kleben so fest an der Ware, daß die mit üblichen Hausfrauentricks trotzdem schwer entfernbar sind. Zumindest ist es Zeitaufwenig. Ich weiß ja, daß die Ettiketten gut kleben müssen, aber schön wäre es, wenn Diese an Gegenständen wie Gläsern und anderen nicht in Verpackungen steckenden Gegenständen bereits durch das Geschäft auf Wunsch entfernt werden. Mir wurde mal gesagt, "Kaufen Sie sich doch einen Ettikettenentferner, bei uns hinten links!" Hab ich nicht gemacht, mit Öl gehts auch, nur aufwendig halt. Dank der "höflichen" Antwort habe ich mich in diesem Markt nie wieder blicken lassen.

Geschrieben

Melde mich nochmal kurz zum Thema:

Ich freue mich, dass wir uns so gut einigen konnten.

Jetzt könnte ich behaupten: "Der Klügere gibt nach";)

Nein, ohne Blödeln! Mein Angebot der Entfernung war durchaus ernst gemeint.

Natürlich habe ich als Mediziner ganz andere Dinge gesehen, aber das ist, so finde ich noch etwas Anderes.

Sorry, das "medizinische" verstehe ich nicht ganz.:confused:

Ich bin kein Mediziner und habe trotzdem viel gesehen.

aber es durchschauerte mich doch schon, wenn ich auf das Bild geschaut habe.

Bei so etwas bekommt ein Mediziner "Gänsehaut"?

Da mich noch andere angemailt hatten, habe ich mich dann zu diesem Vorstoß aufgerafft.

Du machst mich neugierig.

Sofern es 10 Jährige Kinder sind die sich wundern, wie son zartes Stück Fleisch in die Pfanne kommt, oK. Das war z.B. mein Gedanke, als ich mich mit der Löschung einverstanden erklärte.

Sollten es aber "meine" heiß geliebten Moralprediger vom Alter 20 + gewesen sein .........., da würde ich zu gern mal Mäuschen spielen;)

und ich hoffe sehr, dass wir uns weiter zumindest symbolisch in die Augen schauen können.

und ich hoffe sehr, das wir mal ohne Suchtpotential ein Blondienchen zusammen vernaschen.

Gut gekühlt, aus dem Großraum Sauer-Siegerland, nur nicht aus Köln.;)

Lieben Gruß

Siegfried

Gast Savant_iner
Geschrieben

... Moralprediger vom Alter 20 + gewesen sein...

Hallo mein Mäuschen, da gäbs Schlimmeres zu predigen. Aber so als äqivalenter Mitbürger muss ich sagen:" Die Löschung war schon ok." Kann die Pfannen doch nich jeden Tag schrubben wie'n Doofen!;)

Geschrieben

He Savant_iner,

Pfannen schrubben? Die werden vorsichtig gereinigt, Hauch Öl verrieben, weggeräumt. Ist was angebrannt, 1 Teelöffel Natron in die Pfanne, eine Tasse Wasser dazu, aufkochen lassen, Pfanne ausreiben, dann wie gehabt.

Gast Savant_iner
Geschrieben

Wasser dazu, aufkochen lassen, Pfanne ausreiben, dann wie gehabt.

Wow, sei's gedankt, dann brauch ich keine Teststreifen aus der Apotheke holen.:cool:

Geschrieben

He, du hast doch nicht etwa Hanf oder Hasch in der Pfanne geröstet, menno, das stinkt bis hier her ;)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.