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Muss ich trotz Gebührenbefreiung den Tagessatz von 10€ in der Reha-Klinik zahlen?


sama1803

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Geschrieben

Hallo ihr lieben,

habe mal eine Frage die mich beschäftigt....und vergessen bei der Krankenkasse einfach nachzufragen!

Und zwar bin ich ja ab dem 23.02.2010 in Bad Bentheim zur Reha ..... diesen Tagessatz von 10€ muß ch den auch bezahlen trotz Gebührenbefreiung,der Krankenkasse!

Lg Sandra

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

So viel ich wéiß... nein!

Aber aus Sicher gehen und bei der KK nachfragen lohnt sich.

Geschrieben

Hey ,ich denke ja. Ich selbst bin auch befreit von den gebühren , muss

aber in den Rehas den Tagessatz von 10€ bezahlen, mindestens 28 Tage,also

280 € .

Kannst als chronisch kranke lediglich steuerlich was machen ,wenn die Kosten deiner Krankheit mehr als 1 % deines Bruttolohnes übersteigt.

also alle Rechnungen sammeln.

ciaoi , grüß mir Bad Bentheim

Günni

Geschrieben

Ich bin seit dem beziehe seit Nov.2008 Krankengeld (Aussteuerung am 2.4.2010),und bin nun seit dem 31.01.2010 Arbeitslos da der Vertrag nicht verlängert wurde!

Wie ist es dann?

Denn die Rentenversicherung ist der Träger meiner Reha!

Geschrieben

mmmmmmmh,schwierig zu beantworten. denke das du hier ein Antrag auf Übergangsgeld gestellt hast, da wirst woll nix zahlen müssen.

Frag auf jedenfall mal bei der Rentenkasse nach.

ciao

Geschrieben

Ja genau das Formular G510 für Übergangsgeld...hab da aber noch immer kein Bescheid bekommt oder bekommt man da kein Bescheid?

Ich werde einfach mal da anrufen....die müssen das ja wissen

Geschrieben

Hallo,

also es sieht so aus:

Wenn Du aus dem Krankenstand zur Reha gehst musst Du nix zuzahlen.

Bei Gebührenbefreiung (1%-Regelung f. chronisch Kranke)bekommst Du das Geld von Deiner Kasse wieder.

Lieben Gruß Christa

Geschrieben

Ja habe die 1%!!!

Werde das schon klären sage direkt in der Aufnahme dann auch Bescheid und informiere mich Montag bei der Rentenversicherung.

Denke aber auch das es ja eine Regelung geben muss auch wenn die Reha über die Rentenversicherung läuft!

Danke euch!

Lg Sandra

Geschrieben
Ich bin seit dem beziehe seit Nov.2008 Krankengeld (Aussteuerung am 2.4.2010),und bin nun seit dem 31.01.2010 Arbeitslos da der Vertrag nicht verlängert wurde!

Wie ist es dann?

Denn die Rentenversicherung ist der Träger meiner Reha!

Hallo,

soweit ich das weis, muß man bezahlen, wenn die Reha über die BFA läuft. Läuft sie über die Krankenkasse, dann "bei Befreiung" nicht.

Wahrscheinlich mußt Du bezahlen, weil Dir die Kosten daheim durch die Lebenshaltung auch entstehen würden.

Gruß:

Hardy

Geschrieben

Als chronisch kranke mit einer Befreiung musst du nichts zuzahlen, ich selbst bin befreit aber erkundige dich bitte bei deiner Kasse.

l.grüße von yentl

Geschrieben

Also wie ich vor 2 Jahren in der Reha war, hiess es, das man das mit dem Zuzahlen genauso machen würde wie im Krankenhaus ,da muss man sie ja auch bezahlen.Also ganz normal die 10 Euro am Tag, und die dann halt bis max. 28 Tage.

Sollte heissen, wenn ich nach der Reha nochmal ins Krankenhaus gemusst hätte,dann bräuchte ich da nicht mehr zuzahlen da ich das ja schon in der Reha gemacht habe.

Geschrieben
....wenn ich nach der Reha nochmal ins Krankenhaus gemusst hätte,dann bräuchte ich da nicht mehr zuzahlen da ich das ja schon in der Reha gemacht habe.

Ergänzend füge ich noch hinzu, dass in dem Fall der Faktor Zeit auch eine Rolle spielt. Liegen nämlich zuzahlungspflichte Massnahmen zeitlich nicht unmittelbar beieinander, so wird beide Male die Zuzahlung fällig. Auch wenn 28 Tage/Jahr überschritten werden.

Gruß

Wolfgang

Geschrieben
Ergänzend füge ich noch hinzu, dass in dem Fall der Faktor Zeit auch eine Rolle spielt. Liegen nämlich zuzahlungspflichte Massnahmen zeitlich nicht unmittelbar beieinander, so wird beide Male die Zuzahlung fällig. Auch wenn 28 Tage/Jahr überschritten werden.

Gruß

Wolfgang

Auch wenn es sich um das gleiche Jahr handelt?

Weil ich brauche doch eigentlich nur 28 Tage im Jahr fürs Krankenhaus oder Reha die 10 Euro zuzahlung leisten, oder nicht?

Geschrieben
Auch wenn es sich um das gleiche Jahr handelt?
So war es zumindest in 2009 bei mir. Ich war im Januar knappe 3 Wochen in der Psorisol-Klinik und im Mai/Juni 4 Wochen am Toten Meer. Ich hatte angenommen dass ich maximal 280 Euro zahlen müsste, doch wurde mir vom Sachbearbeiter der KK der Sachverhalt so erklärt, dass dies nur dann zutrifft wenn die Behandlungen unmitelbar aufeinander folgen.

Beispielsweise also ein Akutaufenthalt und sofort anschließend eine Reha als Anschlußheilbehandlung.

Gruß

Wolfgang

Geschrieben

Hallo,

hier wird meiner Meinung wieder viel vermischt. Was für die Deutsche Rentenversicherung (das war ja wohl die Ausgangsfrage!) gilt, steht: hier

Also, einfach googeln, bevor hier wieder Halbwissen verbreitet wird. Die GKV haben völlig andere Regeln.

Gruß

Rainer

Geschrieben

@ Rainer Danke !!

von mir noch ganz kurz was dazu

Ich fahre seit Jahren mit der KK in die Reha ( ich bin nicht berufstätig " habe also kein eigens Einkommen" und bin über meinen Mann Familien versichert) und musste die 10,- bisher immer zahlen.

Meine Freundin ( ebenfalls nicht berufstätig,über Ihren Mann versichert,kein eigenes Einkommen) ist mit der " ich glaube Bfa" gefahren ( die KK hat es abgelehnt,sie wäre nicht zuständig :confused: :confused:)

Ihr hat man den Tip gegeben vorm bezahlen darauf hin zu weisen das sie kein Geld bezieht und deshalb nichts bezahlen muss.

Und soweit ich weiss hat sie bis heute nichts gezahlt .

Warum rufst du nicht einfach mal die Klinik selber an und fragst nach ? Also wenn einer weiss was du zu bezahlen hast ,dann die.

Ich nehme an du wirst nicht die 1. mit dem Problem sein.

Geschrieben

Hallo Suzane,

@ Rainer Danke !!

bitte!

Ich fahre seit Jahren mit der KK in die Reha ( ich bin nicht berufstätig " habe also kein eigens Einkommen" und bin über meinen Mann Familien versichert) und musste die 10,- bisher immer zahlen.

Meine Freundin ( ebenfalls nicht berufstätig,über Ihren Mann versichert,kein eigenes Einkommen) ist mit der " ich glaube Bfa" gefahren ( die KK hat es abgelehnt,sie wäre nicht zuständig :confused: :confused:)

Ihr hat man den Tip gegeben vorm bezahlen darauf hin zu weisen das sie kein Geld bezieht und deshalb nichts bezahlen muss.

Ich schrieb ja, dass sich die Regelungen zwischen Rentenversicherung und Krankenkassen deutlich unterscheiden. Einfach mal googeln.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo,

egal wer der träger der reha ist, lege bei der anmeldung einfach dein befreiungskärtchen der KK vor.

solltest du deine 1% befreiung für dieses jhr. noch nicht haben, musst du zahlen bis deine 1% erreicht sind.

ich musste auch nicht gleich in der reha zahlen, sondern das finanzielle konnte nach der reha geregelt werden.

einfach mit den leuten in der reha reden, denn diese kennen sich ebenfalls aus.

lg. elke

Geschrieben
bevor hier wieder Halbwissen verbreitet wird.

Also ich behaupte ich wurde kein Halbwissen verbreitet, sondern persöhnliche Erfahrung.

Geschrieben

ich musste auch nicht gleich in der reha zahlen, sondern das finanzielle konnte nach der reha geregelt werden.

Genau so war es bei mir damals auch. Ich musste dann zur Fahrtkostenabrechnung, und da wurde dann verrechtnet, manche mussten sofort bezahlen und andere bekamen ihre Fahrtkosten erstattet. Die Zuzahlung kam dann per Rechnung von der Rv oder sonstigen.

Geschrieben
Ich bin seit dem beziehe seit Nov.2008 Krankengeld (Aussteuerung am 2.4.2010),und bin nun seit dem 31.01.2010 Arbeitslos da der Vertrag nicht verlängert wurde!

Wie ist es dann?

Denn die Rentenversicherung ist der Träger meiner Reha!

Ich foffe Du bist nicht schon ein wenig verunsichert, denn hier wird einiges vermischt, leider.

Also auch wenn Du befreit bist, wie ich auch, gilt es nicht grundsätzlich auch für die Reha. Diese Unterlagen musst Du von der DRV bekommen haben, sowie die für die Übergangsregelung z.B. bei Krankheit. Wie Du schreibst hast Du ja den einen Bogen ja schon ausgefüllt und mitversandt. Bei der Befreiung gilt Dein Einkommen als Maßstab. Ich habe dann die Befreiung erhalten mit der genehmigten Reha. Aber Vorsicht bei Abreise denn die DRV ist da ziemlich nachlässig und gibt es für die Klinik nicht an. Also unbedingt die Unterlagen mit in die Klinik nehmen, damit Du nicht bezahlen musst. Das mit der Übergangsreglung wird im Beiblatt erklärt. Da es mich nicht betraf, habe ich vergessen was da Sache ist.

Vorsicht auch bei Arbeitslosigkeit, denn die BA musst Du rechtzeitig informieren, auch das es eine stat. Reha ist. Könnte sonst passieren, dass Du kein Geld erhälst.

Wenn man mit dem Auto fährt, muss man in der Klinik abrechen und ansonsten erhält man Freifahrkarten die auch bei Verlängerung gültig bleiben. Allein die Platzreservierungen muß man dann ggf. selber bezahlen..

Für das Tote Meer war es bislang immer so, dass man für die gesamte Zeit bezahlen muss (längtens aber für 28 T.), auch egal ob man schon vorher für Reha oder Krankenhaus bezahlt hatte. Das gilt für die Krakas, ich kenne niemanden der via DRV dort war, da mag es noch anders sein.

Viel Erfolg;)

Lg. Anjalara

Geschrieben
Hallo,

hier wird meiner Meinung wieder viel vermischt. Was für die Deutsche Rentenversicherung (das war ja wohl die Ausgangsfrage!) gilt, steht: hier

Also, einfach googeln, bevor hier wieder Halbwissen verbreitet wird. Die GKV haben völlig andere Regeln.

Gruß

Rainer

Hallo,

was ist schon "Halbwissen" heutzutage? Und gerade in dieser Beziehung auf Regelungen, die " mal so und mal so" abgehandelt werden?

Warum bekommt jemand eine Genehmigung zur Reha; der nächste Kranke unter gleichen Bedingungen aber verwehrt? Der e i n e Kranke eine Erstattung, der andere Kranke nicht? Israel über die BFA oder nicht?

Meine persönliche Erfahrung ist: Informieren, event. den Kostenträger direkt anrufen, dann meinen Anspruch (unter Vorlage der nötigen Unterlagen) vortragen..... Eventuell Einspruch erheben. Und wenn es nicht klappt: Raus aus den Kopf damit.

Guten Erfolg wünscht:

Hardy

@ Sama = Erzähl später doch mal, ob Du zahlen mußtest, oder nicht.

Geschrieben
Hallo,

was ist schon "Halbwissen" heutzutage? Und gerade in dieser Beziehung auf Regelungen, die " mal so und mal so" abgehandelt werden?

Warum bekommt jemand eine Genehmigung zur Reha; der nächste Kranke unter gleichen Bedingungen aber verwehrt? Der e i n e Kranke eine Erstattung, der andere Kranke nicht? Israel über die BFA oder nicht?

Meine persönliche Erfahrung ist: Informieren, event. den Kostenträger direkt anrufen, dann meinen Anspruch (unter Vorlage der nötigen Unterlagen) vortragen..... Eventuell Einspruch erheben. Und wenn es nicht klappt: Raus aus den Kopf damit.

Guten Erfolg wünscht:

Hardy

@ Sama = Erzähl später doch mal, ob Du zahlen mußtest, oder nicht.

....das ist ja die Krux bei der Sache und oft ist es mit Logik nicht zu begründen. Leider sind auch nicht alle Kliniken fit bei solchen Fragen, auch wenn sie es angeben. Alles was aus der Rolle fällt bleibt dann schwierig. Oft ist es reine Willkür, Antipathie des Sachbearbeiters oder Unwissenheit.

@ Andreas

danach müßte sie ja nichts zuzahlen wg. Übergangsgeld. Dazu bekommt sie sicher noch einen Bescheid zum Mitnehmen.

LG. Anjalara

Geschrieben
dass sich die Regelungen zwischen Rentenversicherung und Krankenkassen deutlich unterscheiden.

Ich finde so deutlich unterscheiden die sich gar nicht, wird meisst alles nach dem Einkommen berechnet.

Und das sowohl Krankenkasse sowie auch auch die RV.

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