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REHA Zuzahlung


Maverick

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Geschrieben

Hallo!

Ich hoffe mal, dass mir hier jemand einen Rat geben kann. Es geht um die Rechtslage hinsichtlich der Krankenhauszuzahlung.

Im letzten Jahr 2008 habe ich im Februar eine 4-Wochen Reha auf Borkum gemacht, in der Borkum-Riff Klinik. Nach Beendigung habe ich die obligatorischen 280,00 € für diesen Aufenthalt an die BfA bezahlt.

Im Mai des Jahres war ich nach einer OP für 3 Tage im hiesigen Krankenhaus. Einige Monate später bekam ich eine Rechnung meiner Krankenkasse, dass die Zuzahlung noch entrichten sei. Da ich daraufhin auf die o.a. Reha-Zuzahlung aufmerksam gemacht habe bestätigte mir dann die Krankenkasse, dass somit keine Zuzahlung mehr erforderlich wäre.

Im August musste ich wegen einer Lungenentzündung erneut für 5 Tage ins Krankenhaus und 6 Wochen später ein letztes Mal für eine Kontrolluntersuchung weitere 3 Tage.

Meine Krankenkasse berechnet mir jetzt für die letzten 3 Tage wiederum 30,00 € und verweist nach tel. Rückfrage darauf, dass nur bei einer Anschlußheilbehandlung nach der Reha keine weiteren Zuzahlungen erforderlich sind, allerdings wohl nach davon unabhängigen sonstigen Krankenhausaufenthalten.

Bin etwas ratlos, googeln hat auch nicht wirklich geholfen. Danke schon mal für Tipps zu meiner Frage.

Gruß aus Münster

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

hallo, Maverick -

ja, das ist manchmal wirklich verwirrend und ich glaube, ich kann dir auch nicht viel weiterhelfen, sondern nur weiter zur Verwirrung beitragen

Vor vier Jahren war ich in einer Kur und brauchte nichts zuzuzahlen, da ich schon Krankengeld bezogen habe.

Sprich doch mal mit einem Sachbearbeiter deiner Krankenkasse.

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo Maverick,

ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen. So schickte man mich im März 2008 für 3 Wochen zur Reha nach Usedom. Veranlaßt durch die BfA. Dort mußte ich keine Zuzahlung leisten. Als ich dann im September 2008 für 2 Wochen in der Psorisol-Klinik war, mußte ich bezahlen. Dies war aber im Gegensatz zur Reha eine Krankenhauseinweisung.

Schöne Grüße

Winz

Geschrieben
Hallo!

Ich hoffe mal, dass mir hier jemand einen Rat geben kann. Es geht um die Rechtslage hinsichtlich der Krankenhauszuzahlung.

Im letzten Jahr 2008 habe ich im Februar eine 4-Wochen Reha auf Borkum gemacht, in der Borkum-Riff Klinik. Nach Beendigung habe ich die obligatorischen 280,00 € für diesen Aufenthalt an die BfA bezahlt.

Im Mai des Jahres war ich nach einer OP für 3 Tage im hiesigen Krankenhaus. Einige Monate später bekam ich eine Rechnung meiner Krankenkasse, dass die Zuzahlung noch entrichten sei. Da ich daraufhin auf die o.a. Reha-Zuzahlung aufmerksam gemacht habe bestätigte mir dann die Krankenkasse, dass somit keine Zuzahlung mehr erforderlich wäre.

Im August musste ich wegen einer Lungenentzündung erneut für 5 Tage ins Krankenhaus und 6 Wochen später ein letztes Mal für eine Kontrolluntersuchung weitere 3 Tage.

Meine Krankenkasse berechnet mir jetzt für die letzten 3 Tage wiederum 30,00 € und verweist nach tel. Rückfrage darauf, dass nur bei einer Anschlußheilbehandlung nach der Reha keine weiteren Zuzahlungen erforderlich sind, allerdings wohl nach davon unabhängigen sonstigen Krankenhausaufenthalten.

Bin etwas ratlos, googeln hat auch nicht wirklich geholfen. Danke schon mal für Tipps zu meiner Frage.

Gruß aus Münster

Hallo

Musstes du die zuzahlung direkt an Ort und stelle bezahlen oder haben sie dir eine Rechnung damals geschickt.Ich war nähmlich januar 2008 in der Klinik Borkum Riff und bekam da sogar mein fahrtgeld erstattet,soll heissen die haben nichts miteinander verrechnet,und bei mir lief es auch üder die Bfa. So viel ich weiss muss man nur die 10 Euro am Tag zuzahlen egal ob Reha oder Krankenhaus.

Geschrieben

Hallo Andreas,

meine letzte Reha auf Borkum endete Anfang März 2008 und Ende Mai bekam ich von der DRV die Rechnung über die Zuzahlung. Eine Verrechnung mit den Fahrtkosten hatte sich erübrigt, da ich vor Rehaantritt die passenden Bundesbahntickets kostenlos erhalten habe.

Habe jetzt etwas gefunden in den Regelungen zur Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:

2.2 Zuzahlung zur stationären Krankenhausbehandlung (§§ 39 Abs. 4, 61 Satz 2 SGB V)

Bei stationärer Krankenhausbehandlung ist pro Tag eine Zuzahlung von 10 Euro zu leisten. Die Zuzahlung ist auf längstens 28 Tage im Kalenderjahr beschränkt (alte Regelung: 9 Euro pro Tag für längstens 14 Tage).

Zuzahlungen, die ein Versicherter im laufenden Kalenderjahr wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme an einen Träger der Rentenversicherung oder wegen einer An-schlussrehabilitationsmaßnahme an einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet hat, werden - wie bisher - auf die Krankenhauszuzahlung angerechnet.

2.3 Zuzahlung zur medizinischen Anschlussrehabilitation (§§ 40 Abs. 6, 61 Satz 2 SGB V)

Bei Maßnahmen der medizinischen Anschlussrehabilitation haben die Versicherten künftig für längstens 28 Tage eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag zu entrichten (alte Regelung: 9 Euro pro Tag für längstens 14 Tage).

Zuzahlungen, die der Versicherte im laufenden Kalenderjahr wegen einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme an einen Träger der Rentenversicherung oder wegen eines sta-tionären Krankenhausaufenthaltes an einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet hat, werden - wie bisher - angerechnet.

2.4 Zuzahlung zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (§§ 23 Abs. 6 Satz 1, 24 Abs. 3 Satz 1, 40 Abs. 5 Satz 1, 41 Abs. 3, 61 Satz 2 SGB V)

Zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen haben die Versicherten eine Zuzahlung von 10 Euro je Tag zu leisten (alte Zuzahlungsregelung: 9 Euro pro Tag). Die Zuzahlung ist - wie bisher - für die gesamte Dauer der Maßnahme zu zahlen, sie ist also – anders als bei stationärer Krankenhausbehandlung und Anschlussrehabilitation – nicht befristet.

Ich denke mal unter 2.2 ist definiert, dass eine weitere Zuzahlung nicht erforderlich ist.

Die Krankenkassensachbearbeiterin wollte mir allerdings auch noch entsprechende Gesetzestexte zusenden. Mal abwarten was sich jetzt ergibt.

Schöne Tage aus Münster

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo an alle :P

da ich auch plane, nun nach 19 Jhren mit Psoriasis auch endlich mal zur Reha zu fahren bzw. diese erstmal zu beantragen, habe ich bezüglich der Zuzahlung eine Frage: Muss ich das Geld gleich bezahlen oder bekomme ich da im Anschluss an die Reha eine Rechnung? Und kann ich danach eine Befreiung beantragen von der Zuzahlung? Und weiß jemand, wer die Reha bezahlt, wenn man/Frau arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bekommt???Geht das dann überhaupt?

Vielen Dank schonmal, Jazz

Geschrieben
Hallo an alle :D

da ich auch plane, nun nach 19 Jhren mit Psoriasis auch endlich mal zur Reha zu fahren bzw. diese erstmal zu beantragen, habe ich bezüglich der Zuzahlung eine Frage: Muss ich das Geld gleich bezahlen oder bekomme ich da im Anschluss an die Reha eine Rechnung?

Bei meiner Akuteinweisung vor etwa einem Jahr musste ich bei Abreise meinen Eigenanteil zahlen. Bei meinem Rehaaufenthalt am Toten Meer im Mai musste ich vorab den Eigenanteil zahlen. Das sind aber bestimmt nur subjektive Erfahrungen. Wahrscheinlich wird es irgendwo geregelt sein. Wir leben ja im Land der Normen und Vorschriften :P
Und kann ich danach eine Befreiung beantragen von der Zuzahlung? Und weiß jemand, wer die Reha bezahlt, wenn man/Frau arbeitslos ist und Arbeitslosengeld bekommt???Geht das dann überhaupt?..
Wie sich das verhält weiß ich leider nicht. Bestimmt wird dir dazu noch jemand antworten.

Nen Gruß

Wolfgang

Geschrieben

Hierzu kann ich nur aus eigener Erfahrung antworten. Ich war Anfang 2008 zur REHA (!) in Usedom. Da mußte ich überhaupt nichts zahlen. Die Reha wurde von der BfA bezahlt. Auf Nachfrage bei der KK erfuhr ich, daß bei einer Reha keine Eigenleistung zu zahlen ist. Wenn man aber eine KUR (!) über die KK beantragt, muß der 10,-- € -Satz pro Tag entrichtet werden. Auch bei einer Akuteinweisung (wie Happyman schon geschrieben hat) muß man die Zuzahlung leisten. Das war Ende 2008 in der Psorisol auch bei mir so.

Es wäre also sinnvoll, eine Reha zu beantragen.

Gruß

Winz

Geschrieben

Also wenn ich in der Reha bin ( bei mir wurde sie über die KK bewilligt und keine Kur :P

musste ich am Ende meines Aufenthalts meinen Eigenanteil bezahlen.

Du musst längstens 28 Tage bezahlen .

Ich weiss aber das wenn du nicht arbeitest ( Hausfrau,Hausmann.....) und über die Bfa fährst du die Zahlung mit Begründung von keinem eigenen Verdienst ablehnen kannst.

So in etwa hab ich es letztes Jahr mit bekommen.

und soweit ich weiss ist noch keine Zahlungsaufforderung nachträglich gekommen.

Geschrieben

Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung:

Zuzahlung: 10,-€ pro Kalendertag für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Bereits im selben Jahr geleistete Zuzahlungen zu Krankenhaus-und Anschlussheilbehandlung werden angerechnet.

Ambulante und stationäre Leistungen zur Rehabilitation

Zuzahlung: 10,-€ pro Kalendertag an die Einrichtung, ohne zeitliche Begrenzung.

28 Tage , wenn die ambulante Rehamaßnahme aus medizinischen Gründen länger als 42 Behandlungstage bzw. die stationäre Rehamaßnahme aus medizinischen Gründen länger als 6 Wochen dauert.

Fahrtkosten

Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5,-€ maximal 10,-€ in keinem Fall mehr als die Kosten der Fahrt. Auch für Fahrten von Kindern.

Zuzahlungsbefreiung.

Befreit von der Zuzahlung sind Personen, die die Belastungsgrenze erreichen. Die Reglungen für die Belastungsgrenze gelten wie bei der Krankenkasse.

Vollständig befreit von der Zuzahlung sind Personen, deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen maximal 980,-€ beträgt entspricht 40 % der Bezugsgröße oder die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, unabhänig von Art und Höhe dieser Leistung

Antrag:

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, muss die Befreiung von der Zuzahlung auf jeden Fall beantragt werden. Dem Antrag sind eine Entgeldbescheinigung des Arbeitsgebers oder eine behördliche Bescheinigung beizufügen.

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