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Fett-Noppeln in der Wäsche... Schiet!


Hardy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Patienten....

ich habe aufgrund vorangeschrittenen Verschleißes meinen Waschtrockner Miele WT 945 ... gegen das aktuelle Modell Miele WT 27weisichwas ausgetauscht.

Neue Technik, 1000 Programme, Energiesparmodi, spricht auch Polnisch usw.....

Leider wäscht er nicht mehr so gut wie das alte Modell. Es verbleiben sogenannte "Fettläuse" hauptsächlich in Baumwollteilen, die sich schlecht beseitigen lassen.

Ich mußte von Miele erfahren, das "Kochwäsche 95 Grad" garnicht Kochwäsche 95 Grad ist... !

Meine neue Maschine, sagt Miele, wäscht nicht mehr heißer als 85 Grad und das kann auch nicht verändert werden. Die "Sollkurve" schreibt 90 Grad, erreicht werden aber nur 85, und das nur für einen kurzen Moment, das fällt die Temperatur sofort wieder ab und die Maschine heizt auch nicht mehr nach. Die Lauge erkaltet immer weiter. Das sei normal, hieß es.

Sie betrügen uns, indem sie uns vorgaukeln,. das wir Kochwäsche auch kochen!. Tatsächlich erreicht das keine Maschine, auch keine von anderen Herstellern.

Ich habe Mile gebeten, das neue Teil wieder zurück zu nehmen und mir ein neues Gerät der alten Serie (WT 945) zu liefern. Geld kann bleiben, wo es ist.

Geht nicht, sagt man. Ich muß das neue Gerät nehmen, es ist der letzte Stand der Technik.

Fakt ist, das die Waschleistung schlechter ist, auch nach dem Wegschalten der ganzen Sparparameter, Erhöhen der Waschmittelmenge, Leerwaschen nach einigen Wäschen, Zugabe von Spülmitteltabys zur Reinigung usw. usw.

Lt. Prüfung des Miele - Services arbeitet das Gerät perfekt... Nur die Wäsche ist halt vernoppelt.

Wollen die und uns vollends verarschen? Ich kann doch nicht sparen, wenn ich fast jede Füllung zweimal waschen muß.....

Und die über 1700 Euros für das Gerät sind ja auch kein Pappenstiel...

Frage an die anwaltlich angehauchten User unter uns:

Darf auf einer Waschmaschine stehen: Waschgang, 95 Grad, wenn sie nur maximal 85 Grad erreicht, oder ist das Vortäuschung falscher Tatsachen?

Schließlich muß ein Auto mit 100 kwh auch 100 kwh Leistung haben, und keine 85!

Gruß:

Hardy

Nachsatz:

Ja, ich weis, das zwei getrennte Geräte besser sind, als nur eines..... Ist daher kein Argument, weil das alte Gerät ja ordentlich gearbeitet hat. Besitzer des WT 945: Rückt das Ding nicht raus; was immer sie euch erzählen ;-)))

bearbeitet von Hardy

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Hardy,

frag mal Wolfgang. Vielleicht kann er etwas genaues dazu sagen.

Liebe Grüße

Bluemchen28

Geschrieben

Hallo Hardy,

ja sie bescheissen uns, wo sie können.

Auch ich habe ein Kombigerät und es hat letztes Jahr die Hufe hochgerissen. Das Teil, was defekt war, sollte incl. Reparatur soviel kosten wie die Hälfte eines neues Kombigerätes.

Aus Erfahrung weiss ich, dass dann bald was anderes kaputt geht und wieder Kosten enstehen.

Deshalb habe ich mich entschlossen, denselben Hersteller und das gleiche Modell in weiterentwickelter Serie zu kaufen. Man kennt sich in der Programm-

wahl aus und muss nicht neu studieren.

Es ist aber kein teures Markenmodell, sondern von Privileg.

Und was soll ich Dir sagen? Sie wäscht besser als das Vorgängermodell, ist leiser und spart Strom, aber nicht, weil sie auf weniger Grad erhitzt, sondern wohl effektiver wäscht.

Selbst Kurzprogramm und Schnellwäsche erzielen gute Erfolge.

Wenn ich Deinen Beitrag lese, denke ich, ich hab auch mal Glück gehabt.

Verzweifle bitte nicht, sondern geh der Kochwäsche aus dem Weg.

Ein schönes Wochenende wünscht Dir

Funny08

Geschrieben

Hallo zusammen,

Innerhalb der frist von 2 Wochen ( bei manchen sind es auch 4 Wochen) Kann man das gerät ohne Probleme zurückgeben. Egal was für ein grund vorliegt. ( habe mein Sofa auch innerhalb 3 wochen wieder zurück gegeben.)

Also innerhalb des Rückgaberechtes geht das ohne Probleme.

Da die Maschine beschrieben ist mit 95 Grad und sie jedoch diese leistung nicht erbringt geh ich sehr stark von aus das du aufgrund dessen sie zurückgeben kannst bzw. sie umtauschen darfst.

Dein Beispiel mit dem Auto war gut denn auch so seh ich es, ich kaufe ja auch nicht ein gerät was dann aber anders als beschrieben funktioniert. Erkundige dich doch noch mal beim verkauf oder lass dir direkt die Geschäftsleitung geben.

Viel Glück

sandra

Geschrieben
Hallo zusammen,

Innerhalb der frist von 2 Wochen ( bei manchen sind es auch 4 Wochen) Kann man das gerät ohne Probleme zurückgeben. Egal was für ein grund vorliegt. ( habe mein Sofa auch innerhalb 3 wochen wieder zurück gegeben.)

Also innerhalb des Rückgaberechtes geht das ohne Probleme.

Da die Maschine beschrieben ist mit 95 Grad und sie jedoch diese leistung nicht erbringt geh ich sehr stark von aus das du aufgrund dessen sie zurückgeben kannst bzw. sie umtauschen darfst.

Dein Beispiel mit dem Auto war gut denn auch so seh ich es, ich kaufe ja auch nicht ein gerät was dann aber anders als beschrieben funktioniert. Erkundige dich doch noch mal beim verkauf oder lass dir direkt die Geschäftsleitung geben.

Viel Glück

sandra

Hallo,

ganz so einfach ist es auch nicht! Ich bin kein Jurist und erhebe deshalb kein Anspruch auf Vollständigkeit :) aber...

es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht, der § 355 BGB regelt das Widerrufsrecht allerdings nur in bestimmten Fällen wie z. B. §§ 312 BGB. Hier werden Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge geregelt. Bei Ferngeschäften sprich Kauf über das Internet oder Telefon o.ä. gibt es das 14 Tage Widerrufsrecht. Bei "direkten" Geschäften also beim Kauf in einem Laden ist das Widerrufsrecht nicht geregelt und liegt in der Kulanz des Verkäufers!

Das Beispiel mit dem Auto ist leider auch nicht ganz richtig! Ein Motor der mit 100kW angegeben ist muss diese Angabe innerhalb einer Toleranz erreichen, des Weiteren kommt es darauf an wie der Motor gefahren wird...

Das mit der Temperaturangabe wird wohl irgendwo über eine DIN geregelt werden. Kann mir vorstellen, dass wenn ein Hersteller von Kochwäsche spricht die Norm damit 85° für xxx Sekunden meint.

Wenn ich eine Kalbsleberwurst kaufe muss nicht 100% Kalbfleisch drinnen sein sondern es darf auch Schweinefleisch enthalten sein.

Gruß Christoph

Geschrieben
Hallo,

ganz so einfach ist es auch nicht! Ich bin kein Jurist und erhebe deshalb kein Anspruch auf Vollständigkeit :) aber...

es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht, der § 355 BGB regelt das Widerrufsrecht allerdings nur in bestimmten Fällen wie z. B. §§ 312 BGB. Hier werden Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge geregelt. Bei Ferngeschäften sprich Kauf über das Internet oder Telefon o.ä. gibt es das 14 Tage Widerrufsrecht. Bei "direkten" Geschäften also beim Kauf in einem Laden ist das Widerrufsrecht nicht geregelt und liegt in der Kulanz des Verkäufers!

Gruß Christoph

Recht hast du! Das ist mein häufigst gesprochener Text wenn ich in unseren Laden mal aushelfen muss. Da man aber gerade heute Kunden halten möchte, läßt man meist Kulanz walten. :)

Ich würde den Umtausch der Maschine auch versuchen.

Geschrieben

Moin

Erstmal gibt es in Deutschland für alles eine Reglementierung. Rechtsberatung in Internetforen ist eindeutig unzulässig. Dürfte dir Hardy, aber bestimmt bekannt sein :)

Zu den Fettläusen gibt es wenig zu sagen. Sicher wird der genannte Hersteller das auch schon erwähnt haben.

Versuchen kann man:

- Waschmittelmenge erhöhen

- Waschmittel ändern (Fabrikat oder auch Flüssigmittel gegen Pulver austauschen)

Technik brauche ich nicht zu erwähnen. Da hat der Hersteller ja schon einiges zu gesagt.

Nen Gruß

Wolfgang

Geschrieben

Erstmal gibt es in Deutschland für alles eine Reglementierung. Rechtsberatung in Internetforen ist eindeutig unzulässig. Dürfte dir Hardy, aber bestimmt bekannt sein :)

Zu den Fettläusen gibt es wenig zu sagen. Sicher wird der genannte Hersteller das auch schon erwähnt haben.

Versuchen kann man:

- Waschmittelmenge erhöhen

- Waschmittel ändern (Fabrikat oder auch Flüssigmittel gegen Pulver austauschen)

Hallo Wolfgang,

warum soll ich das Doppelte an Waschmittel nehmen, wenn es die alte Maschine auch mit weniger davon geschafft hat?

Und... das mit der Rechtsberatung.... war wohl mehr als Witz gemeint....

Du arbeitest wahrscheinlich in dieser Branche, daher sind die Argumente auch sehr dünn. Hast Du jetzt nur geantwortet, weil Du unbedingt was sagen wolltest? Das war garnix.....

Gruß:

Hardy

Geschrieben
Hallo,

ganz so einfach ist es auch nicht! Ich bin kein Jurist und erhebe deshalb kein Anspruch auf Vollständigkeit :) aber...

es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht, der § 355 BGB regelt das Widerrufsrecht allerdings nur in bestimmten Fällen wie z. B. §§ 312 BGB. Hier werden Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge geregelt. Bei Ferngeschäften sprich Kauf über das Internet oder Telefon o.ä. gibt es das 14 Tage Widerrufsrecht. Bei "direkten" Geschäften also beim Kauf in einem Laden ist das Widerrufsrecht nicht geregelt und liegt in der Kulanz des Verkäufers!

Das Beispiel mit dem Auto ist leider auch nicht ganz richtig! Ein Motor der mit 100kW angegeben ist muss diese Angabe innerhalb einer Toleranz erreichen, des Weiteren kommt es darauf an wie der Motor gefahren wird...

Das mit der Temperaturangabe wird wohl irgendwo über eine DIN geregelt werden. Kann mir vorstellen, dass wenn ein Hersteller von Kochwäsche spricht die Norm damit 85° für xxx Sekunden meint.

Wenn ich eine Kalbsleberwurst kaufe muss nicht 100% Kalbfleisch drinnen sein sondern es darf auch Schweinefleisch enthalten sein.

Gruß Christoph

Hallo ;-)

Es gibt aber das Recht auf Wandlung, welches Verkäufer und Servicetechniker überhaupt gerne übersehen. Wenn ein Artikel das nicht leistet, was er verspricht; bzw. er fehlerhaft arbeitet, muß man dem Verkäufer ein Nachbesserungsrecht einräumen. Hab ich 5 x gemacht in 4 Monaten.

Da nach 6 Monaten die Beweislast, das der Artikel beim Kauf mangelhaft war, bei mir landet, muß ich das Ding also innerhalb der ersten 6 Monate vomn Eis haben.

Wenn 2 Nachbesserungen erfolglos waren (und eine Waschmaschine muß nun mal waschen), kann ich wandeln, d.h. Geld zurück, bzw. Schadenersatz.

Also wird der Rechtsanwalt für mich arbeiten.

Noch was für Happy: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern meine eigene Meinung. Genauso, wie das hier keine Partnervermittlung ist. Wer würde das schon behaupten ;-)

Gruß:

Hardy

Geschrieben

Erkundige dich doch noch mal beim verkauf oder lass dir direkt die Geschäftsleitung geben.

Viel Glück

sandra

Hallo Sandra,

Danke für den Tip ;-) Ich hab keine Angst, mein Recht letztendlich zu bekommen. Bei der Durchsetzung bin ich durchaus erfolgreich ;-)

Es geht eigentlich darum, dennen, die vielleicht das gleiche Problem haben, aufzuzeigen, das sie nicht die einzigen Betroffenen sind.

Den Anrugf bei einer Hotline kann man sich sowieso sparen; da kommt nix brei raus. (Jedenfalls meistens nicht) Und... was ich an Serviceleistungen der diesezüglichen Fachleute hier in meinem Fall schon geboten bekam, unterstützt die These: Servicewüste Deutschland. Und die haben wir nun mal.

Das Wissen der Servicetechniker wird nach meiner Meinung allgemein überschätzt. Wahrscheinlich gibt es mehr schlechte als gute Leute.

Gruß;

Hardy

Geschrieben
Hallo Wolfgang,

warum soll ich das Doppelte an Waschmittel nehmen, wenn es die alte Maschine auch mit weniger davon geschafft hat?

Hallo Hardy

Das ist einer der wenigen Wege, die man versuchen kann. Und von doppelt habe ich nichts geschrieben. Lies mal einfach nach.

Und... das mit der Rechtsberatung.... war wohl mehr als Witz gemeint....
Nein, diese Regelung gibt es wirklich. Und du fragst in deinem Eingangsposting nach einer Rechtsauskunft.
Du arbeitest wahrscheinlich in dieser Branche, daher sind die Argumente auch sehr dünn.
Ich arbeite auch in der Branche und habe keine Ahnung vom Metier. Mehr als machbare Infos zu geben würde mich zu sehr anstrengen. Drum beschränke ich mich auf die Realität.
Hast Du jetzt nur geantwortet, weil Du unbedingt was sagen wolltest? Das war garnix.....
Genau. Ich geile mich daran auf mich hinzusetzen und einfach in Foren zu tippen. Es erregt mich auf Höchste, wenn ich mal wieder meinen Punktezähler der Beiträge erhöhen kann.

Gruß

Wolfgang

Geschrieben

hallo, Hardy -

sei froh, dass du keine Waschmachine, keine Gefrierkombi und keinen Ceranherd bei Quelle gekauft hast - die Garantieleistungen sind erloschen !!

ich habe nun die Arschkarte - :):P:D:D

nette Grüsse sendet - Bibi

Geschrieben
hallo, Hardy -

sei froh, dass du keine Waschmachine, keine Gefrierkombi und keinen Ceranherd bei Quelle gekauft hast - die Garantieleistungen sind erloschen !!

ich habe nun die Arschkarte - :):P:D:D

nette Grüsse sendet - Bibi

Bibi net traurig sein- bist net alleine!!!!!!!!!!!

Geschrieben
ich habe nun die Arschkarte - :):P:D:D

Glaube ich nicht, Bibi. Die Geräte gehen doch erfahrungsgemäß erst drei Tage nach Ablauf der Garantie kaputt. :smile-alt:

Lieben Gruß

Geschrieben

Hallo Hardy,

Pech, die teuerste Waschmaschine muss zwangsläufig nicht immer die Beste sein.

Also meine Waschmaschine war sehr günstig.(niedriges Preissegment;)). Meine 'Michael Jackson' Handschuhe werden immer schön sauber - und das bei 60 Grad Wäsche.KEINE Fettrückstände - obwohl ich ja sehr viel Vaseline bzw. sehr fetthaltige Cremes benutze. Benutze meist auch weniger Waschmittel als angegeben.

Lieben Gruß Christa

PS. Viell. kennst Du die Geschichte mit dem 'Preissegment' noch nicht, dann werde ich sie Dir bei Gelegeheit mal erzählen.:cool:

Geschrieben

hallo, Barb -

ich lache mich ja gleich weg hier aber Dank deiner Nachricht gucke ich nun sehr viel positiver in die Zukunft -

einfach schön, Barb -

ganz liebe Grüsse sendet dir - Bibi -

Geschrieben
gucke ich nun sehr viel positiver in die Zukunft

Freut mich für dich.

Dir auch einen lieben Gruß

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