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Patientenverfügung


Gast kaschek

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe letzte Woche einen Vortrag von einem Rechtsanwalt über die neue Patientenverfügung gehört. In meinen Augen ist sie wichtiger, als ein Testament. So trat ab dem 1. September ein neues Gesetz in Kraft, welches besagt, dass Patientenverfügungen künftig für Ärzte und Betreuer immer verbindlich sind. Kein schönes Thema, man sollte sich aber denoch rechtzeitig damit auseinandersetzen und unbedingt ein entsprechendes Schriftstück verfassen. Ich habe es leider selbst erlebt, dass Ärzte einer Frau in der Sterbephase ein absterbendes Bein amputieren wollten, was im letzten Moment von der zuständigen Betreuungsbehörde verhindert wurde.

http://www.handwerkermarkt.de/nachrichten/finanzen-steuern-recht/handwerk-beruf-recht/ab-dem-1.-september-muessen-patientenverfuegungen-schriftlich-sein

Hier ein Bespiel, wie man einen solchen Text verfassen kann.

http://www.senioren-kompass.de/info/infothek/briefvorlagen/patientenverfuegung.html

Wirklich nicht nur für alte Leute wichtig, sondern jeder sollte sich absichern, dass seine Wünsche und Interessen gewahrt werden. Ich habe meine gerade fertig gemacht.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Bis die Verfügung greift, ist man ohnehin schon alt, schwach und gebrechlich, soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen... Am besten mit 78 oder so einfach tot umfallen oder vom Baum erschlagen lassen... Siechtum und Elend wären mir ein Graus. Passive Sterbehilfe durch Unterlassung ist ja zulässig, die würde ich für mich wählen, wenn ich in die Situation käme. Wo hinterlegt man eine Patientenverfügung am besten?

Geschrieben
Bis die Verfügung greift, ist man ohnehin schon alt, schwach und gebrechlich, soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen... Am besten mit 78 oder so einfach tot umfallen oder vom Baum erschlagen lassen... Siechtum und Elend wären mir ein Graus. Passive Sterbehilfe durch Unterlassung ist ja zulässig, die würde ich für mich wählen, wenn ich in die Situation käme. Wo hinterlegt man eine Patientenverfügung am besten?

Eine Patientenverfügung greift nicht nur, wenn man alt und gebrechlich ist, sondern auch bei schwerer Krankheit, Unfall u.s.w., Situationen, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann.

Die Verfügung kann bei Gericht hinterlegt werden, aber auch zu Hause mit Kopie an die nächsten Angehörigen (natürlich so, dass man sie findet) und muss alle 2 Jahre neu unterschrieben werden.

Geschrieben

Hallo,

..... und muss alle 2 Jahre neu unterschrieben werden.

wo hast du das her? Mir ist bekannt (gerade durch die Gesetzesänderung), dass eine Patientenverfügung solange gilt, bis man sie widerruft.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Hallo,

wo hast du das her? Mir ist bekannt (gerade durch die Gesetzesänderung), dass eine Patientenverfügung solange gilt, bis man sie widerruft.

Gruß

Rainer

Das hat der RA gesagt, der bei einem Angehörigenstammtisch in unserer Einrichtung, eingeladen war. Ich hab`s jetzt einfach mal so geglaubt.

Geschrieben

Gerade gefunden:

Wie lange gilt eine Patientenverfügung?

Grundsätzlich unbegrenzt. Bei sehr alten Patientenverfügungen werden sich Betreuer oder Ärzte aber oft fragen: "Ist das noch der aktuelle Wille des Patienten?" Deswegen ist es ratsam, seine Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen – beispielsweise alle zwei Jahre. Soll das Schriftstück weitergelten, so sollte man das in einer kurzen Notiz festhalten. Das schafft Klarheit.

Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.

Quelle: Seite der Bundesregierung

Geschrieben

hallo, kaschek -

ich finde den Beitrag von dir sehr wichtig, genauso wie den vom Organspendeausweis. Meine Eltern und meine Tante haben noch rechtzeitig eine Patientenverfügung für mich gemacht und somit konnte ich nach ihrem Tod alles viel unkomplizierter regeln.

Ich lebe ja in Scheidung und habe mit meinem neuen Lebensgefährten auch schon eine Patientenverfügung gemacht. Das ist einfach wichtig, auch im mittleren Alter kann man einen Unfall haben, im Koma liegen usw. - dann kann der Partner wenigstens bestimmen, wann die lebendserhaltenden Maschinen abgestellt werden. So, wie im Sinne des Partners - das kann man ja alles bestimmen.

Man muss sich nicht klipp und klar an die Formulare halten und alles nur ankreuzen, man kann auch handschriftliche Ergänzungen beifügen - und das sollte rechtzeitig geschehen, wenn man noch gesund ist und seine Gedanken beisammen hat.

Liebe Zweifler, die hier geschrieben haben - mit dreissig war ich auch völlig sorglos - denkt mal darüber nach. Nur ein gut gemeinter Rat von mir.

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben

und das sollte rechtzeitig geschehen, wenn man noch gesund ist und seine Gedanken beisammen hat.

Das ist genau der Punkt, nur dann kann man sicher sein, dass alles nach den eigenen Vorstellungen läuft. Wir haben ja bei uns auch das Problem, ohne Patientenverfügung haben wir keine Möglichkeit die alten Leute z.B. bei uns im Haus sterben zu lassen. Wenn der Hausarzt eine Einweisung schreibt, sind wir machtlos und dann geht die ganze Maschinerie los. Vor kurzem konnte eine Dame ganz friedlich bei uns einschlafen, sie hat schmerzstillende Medikamente bekommen und von mir nach Absprache mit den Schwestern ein schönes Glas Rotwein. Das hat sie richtig genossen. :D Ich wusste aus ihrer Biografie, dass sie früher gern mal mit ihren Freundinnen einen geschnasselt hat. ;)

Geschrieben

Hallo Kaschek!

Erstmal vielen Dank für diesen doch so wichtigen Beitrag.

Auch ich hatte mir vorgenommen, eine Patientenverfügung aufzusetzen, aber wie das so ist - aus den Augen, aus dem Sinn. Leider.

Diesen Thread werde ich endlich mal benutzen, um "ausse Pötte" zu kommen.

Geschrieben

Du hast so Recht.

Und ich möchte noch ergänzen:

Denkt auch über eine Vorsorgevollmacht nach.

Weil, ihr sonst u. U. vom Vormundschaftsgericht einen Betreuuer zugeordnet bekommt, der nicht ein Angehöriger ist.

Selbst für Ehepaare ist das wichtig.

Ich hatte hier bei uns das Beispiel, dass eine Tochter mit ihrer Mutter zusammengelebt hat und sie 12 Jahre lang gepflegt hat.

Dann wollte das Gericht der Mutter einen Betreuer "verordnen".

Nein, die Tochter sollte es nicht sein.

Die Mutter ist gestorben, bevor es zu einer Entscheidung kam.

Ich habe vor fast genau 5 Jahren für alle meine Kinder eine Generalvollmacht bei Notar erstellt.

Die gilt nur im Original und die liegen hier bei mir.

Eine Patientenverfügung ist gleich mit dabei.

Außerdem habe ich meine Hausärztin und meine Zähnärztin informiert, das ich eine Patientenverfügung gemacht habe.

Es muss nix passieren, aber wenn ....

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