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Hartz IV!


Gast kaschek

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Geschrieben

Ich war vor 3 Jahren ein knappes Jahr arbeitslos und ich wurde in eine Massnahme gesteckt um meine Computerkenntnisse aufzufrischen. Es gibt den Unterschied zwischen qualivizierten Massnahmen und eben Massnahmen, nun in erster Linie geht es wohl darum, die Arbeitslosenzahlen aufzuhübschen. All diese Leute in Fortbildungen und die 1 Euro Jobber tauchen in den Statistiken nicht auf. In diesem Kursus war eine Frau aus irgendeinem arabischen Land und sollte nun Excel und World lernen. Sie hatte eine Pflegehilfsdienstausbildung und sollte den Kurs machen, um am Computer Dokumentationen schreiben zu können. Nun sprach sie aber kaum Deutsch und wusste nicht einmal, wie man einen Computer anstellt. Sie war völlig verzweifelt und überfordert. Ich hab ihr geraten ihrem Vollpfosten bei der Arge mal den Vorschlag zu machen, evtl. einen Deutschkurs zu belegen und dann eine qualivizierte Ausbildung zur Krankenpflegerin zu machen, das hat sie dann getan, der meinte nur, das wäre nicht vorgesehen. Da fasst man sich doch an den Kopf!

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Manuela,

ich war Anfang des Jahres in einem Altenheim als In (1€) Jobberin.

Da hat eine Frau seit 3 Jahren als In Jobberin gearbeitet, obwohl das maximal 6 Monate - manchmal mit einer nochmaligen 6 monatigen Verlängerung - möglich ist.

Das Heim hatte nur wenig feste Kräfte eingestellt, sondern sich zig und zig In Jobber geholt. Das fand ich unmöglich. SO schafft man keine Arbeitsplätze.

Zudem waren die meisten gar nicht qualifiziert - die durften dann auch nur die Drecksarbeit machen.

Elke

Geschrieben

Die Sozialgerichte haben alle Hände voll zu tun,

und es wäre noch mehr wenn alle denen Unrecht geschieht sich wehren würden.

Allein das Geld , könnten die Gemeinden darüber verfügen würde reichen ,jede Menge Leute einzustellen, um öffendliche Einrichtungen zu reinigen und zu pflegen.

Angemessene Löhne inbegriffen

Geschrieben

ich war Anfang des Jahres in einem Altenheim als In (1€) Jobberin.

Das Problem war, dass man wirklich jeden, aber auch nur denkbar ungeeigneten Hartz IV Empfänger auf die alten Menschen losgelassen hat. Damit meine ich jetzt nicht dich, aber ich denke du weisst von dem Problem. Gott sei Dank hat man das vom Gesetzgeber verboten und von einem auf den anderen Tag wurden die Leute nach Hause geschickt. So war es jedenfalls in Schleswig Holstein, weiß nicht, wie andere Bundesländer das geregelt haben. In meiner Einrichtung hat man von Anfang an davon Abstand genommen und greift lieber auf qualiviziertes Personal zurück.

Das 1 Euro Jobs keine Arbeitsplätze schaffen, weiss ja inzwischen jeder. Es waren Ausnahmen, die mal mit festem Arbeitsvertrag eingestellt wurden. Zum Teil durch Selbstverschuldung, weil die einfach nicht mehr in diesen Arbeitsalltag (früh aufstehen) rein gefunden haben und zum Teil, wozu fest einstellen, wenn es genug billige Sklaven (sorry, für mich ist das moderne Sklaverei) gibt.

Geschrieben

So, ich hab gerade mal ein paar Infos eingeholt zum Thema Hartz4-Regelsätze:

Diese Regelsätze wurden festgelegt auf Grund von Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dieses Amt hat jedoch fälschlicherweise Sozialhilfe-Haushalte mit berücksichtigt, es sollten jedoch "nur" DIE 20% der Haushalte mit dem geringsten Arbeitseinkommen berücksichtigt werden. Ob man dies "aus Absicht" oder "aus Versehen" falsch gemacht hat, hat das BVG offen gelassen....:confused:

So legte eben jenes BVG fest, dass die Regelsätze für Kinder auf jeden Fall, die für Erwachsene höchstwahrscheinlich verfassungswidrig sind - darüber soll nun noch einmal beratschlagt werden.

http://www.sozialhilfe24.de/news/863/hartz-iv-auf-dem-tisch-des-bundesverfassungsgerichts/

Ich bin wirklich sehr gespannt, wie die entscheiden werden.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

War auch mal als junger Erwachsener, als ich nicht wusste was ich machen will, 3-4 Monate bei der ARGE.

Sollte dann eine Maßnahme in einer Schreinerei machen, obwohl ich deutlich gesagt habe, ich habe kaufmännisches Fachabitur und auch sonst von Praktika und Berufserfahrung her, waren immer im kaufm. Bereich.

Als ich dann trotzdem mal hingegangen bin, weil ich kein Bock hatte zu Hause rumzuhängen, traf mich der Schlag.

Da war ein Haufen von Hauptschülern(wenn überhaupt)....die mit Schimpfwörtern der aller übelsten Sorte umsich warfen, es nichtmal geschafft haben, in 30min 6 Schraubendreher an die Teilnehmer zu verteilen.

Ständig hat der Eine den Anderen gehauen oder sonstige Faxxen gemacht...

Wie im Kindergarten......

Als ich dann meinte, ob das hier ein schlechter Scherz sei, bekam ich gleich angedroht, dass ich ja eine Leistungskürzung in Kauf nehmen müsste, wenn ich die Maßnahme nicht antrete. Es war wirklich ernste Einschüchterung, so nach dem Motto. Das wird wirklich schlimme Folgen haben und alles...

Als ich dann zu meinem Berufsberater ging und meinte, das wär nichts für mich, meinte er doch ich würde mich ja für was Besseres halten und ich wäre ja ungelernte Kraft.....Hallo ich bin 19Jahre alt, hab grad mein ABi und Zivi gemacht und nicht gleich ne Ausbildung gefunden, unter Anderem weil ich nicht genau wusste was ich machen will.

Die Leistungskürzung wurde dann natürlich gleich umgesetzt, das Traurige daran war, dass ich im Vorfeld, nach dem 2 Monat nichtmal einen Cent von denen erhalten habe, weil die einfach übertrieben lange für meinen Antrag gebraucht haben, was zur Folge hatte, dass mein Vermieter mich fristlos gekündigt hat und mit Räumungsklage gedroht hatte.

HartzIV ist menschenunwürdig und kollidiert meiner Meinung nach mit dem Grundgesetz.

Übrigens ist Herr Hartz vorbestraft wegen Wirtschaftkriminalität, wenn ich mich nicht ganz täusche!

Geschrieben
In 4-5 Jahren kann man wahrscheinlich tatsächlich nicht von 350 Euro leben. Heute aber noch schon. Anders ist es meiner Meinung nach bei der Abstufung für Kinder.

Mit 350€ kannst du überleben, aber Leben ist nicht möglich!!!

Geschrieben

Das Landgericht Braunschweig verurteilte Peter Hartz am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Er gilt damit als vorbestraft.

So einer macht bei uns Sozialpolitik für Millionen Menschen!!!

Geschrieben (bearbeitet)
Man sollte aber auch mal die andere Seite der Medaille sehen.

http://www.journalmed.de/newsview.php?id=27540

Ich kenne den Vater einer Mitschülerin meiner Enkelin. Er ist Busfahrer. Die Gehälter standen mal in der hiesigen Tageszeitung. Er bekommt netto rund 1.850 Euro + Kindergeld für zwei Kinder: ein Junge, 12, ein Mädchen, 10. Die Vier-Zimmer-Wohnung von 86 Quadratmeter kostet mit Heizung und Nebenkosten knapp 750 Euro.

Tja, die "Hartzer" bekommen hier Schulbücher für lau geliehen, der oben erwähnte Vater darf pro Kind rund 60 Euro löhnen. Klassenfahrten? Kein Problem für die Eltern mit Hartz IV, einfach beantragen. Eine Klassenfahrt für fünf Tage (von Hannover nach Bad Fallingbostel, also keine Luxusreise) kostete 180 Euro. Das zweite Kind fuhr auch ins Landheim. Wohin, das weiß ich leider nicht.

Die Schulkameraden meiner Enkelin haben dann mit Genehmigung der Schule für die "Neueinsteiger" und ihre Eltern zum Schulanfang in der IGS Kuchen und Kaffee verkauft, um die Klassenkasse zu füllen, damit alle ins Landheim fahren konnten.

Nicht dass das falsch verstanden wird. Ich gönne den Kindern, deren Eltern von Hartz IV leben, wirklich jeden Euro, den sie mehr bekommen. Aber man sollte auch nicht vergessen, dass Arbeit heute nicht mehr bedeutet, dass man davon auch leben kann.

Gruß´

Naja ich finde 1850+308€-750= ca. 1400€ + Diese 200€Jahresprämie(Kinderbonus oder wie des heißt)

Für Strom, Essen, Kleidung, Pflege, Freizeit, Kultur....ist jetzt nicht grade wenig....natürlich schwiegt man sich nicht gerade im Luxus, aber das ist denke ich noch vertretbar...

Schlimmer finde ich, dass der Staat Billiglöhne toleriert, nein er fördert diese sogar, indem Unternehmen einen Menschen Vollzeit beschäftigen; diesem lumpige 800netto zahlen und der Staat den Rest aufstockt.

Das ist Leistungsmißbrauch im Großen Stil!

bearbeitet von Geschmeidigbleiben
Geschrieben

Sorry bin grad im Schreibfieber, Politik ist mein Lieblingsthema.

Ein Auszubildender mit eigener Wohnung, der gerne einen Nebenjob(sich Doppelbealstung an tut) ausüben würde, um sein Geld etwas aufzustocken. Kann das nicht, weil Ihm die kompletten 400€ z.B aufs BAB oder Kindergeld(in meinem Fall Halbwaisenrente) angerechnet werden. Es gibt keinen Freibetrag!!!!

Ein HartzIVer der sich nen Nebenjob sucht, sowieso nichts zu tun hat, ergo keine Doppelbelastung hat, darf sich über 165€ zusätzlich freuen.

Somit lebt ein HartzIV besser als ein junger Mensch der 2 Jobs hat (einen Vollzeit und einen Minijob).

Hier wird Einsatz bestraft und somit für junge Menschen ein ganz klares Zeichen gesetzt.

FxxK DEN STAAT ODER ER FIxxT DICH!

Sorry wegen der vulgären Ausdrücke!

Geschrieben

mein sohn 25 schon einige jhr. eine eigene wohnung,

macht im zweiten jhr. eine berufliche ausbildung über den schulweg

(er musste die erste wegen krankheit abbrechen)

alles was er hat zum leben sind 190 euro Bafög,

die streiten sich schon im zweiten jhr. mit dem anwalt meines sohnes rum, denn sie zahlen seine wohnung nicht. (aussage vom Amt: es sei sein privat vergnügen, dass er eine eigene wohnung hat), er müsse zu mir ziehen, (ich habe eine 2 zimmerwh. und kann das vom finanziellen auch nicht, mein einkommen ist dem der Harz IV nahe.

inzwischen hat er natürlich die wh. verloren und mietschulden.

am 26. 11. kommt der kreis zusammen, der über die angelegenheit meines sohnes, urteilt (wenn es negativ ausfällt) gehts vor gericht.

ihr könnt mir glauben, das kostet sooooo viel kraft.

unser staat bestraft die, die leistung bringen wollen und bringen.

lg. elke

Geschrieben
mein sohn 25 schon einige jhr. eine eigene wohnung,

macht im zweiten jhr. eine berufliche ausbildung über den schulweg

(er musste die erste wegen krankheit abbrechen)

alles was er hat zum leben sind 190 euro Bafög,

die streiten sich schon im zweiten jhr. mit dem anwalt meines sohnes rum, denn sie zahlen seine wohnung nicht. (aussage vom Amt: es sei sein privat vergnügen, dass er eine eigene wohnung hat), er müsse zu mir ziehen, (ich habe eine 2 zimmerwh. und kann das vom finanziellen auch nicht, mein einkommen ist dem der Harz IV nahe.

inzwischen hat er natürlich die wh. verloren und mietschulden.

am 26. 11. kommt der kreis zusammen, der über die angelegenheit meines sohnes, urteilt (wenn es negativ ausfällt) gehts vor gericht.

ihr könnt mir glauben, das kostet sooooo viel kraft.

unser staat bestraft die, die leistung bringen wollen und bringen.

lg. elke

Was ist mit Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungshilfe ggf. Wohngeld, ergänzendes Arbeitslosengeld II(ich weiß er ist nicht arbeitslos) ist so ne Art Zuschuss zu geringem EInkommen.

Lt. SGB hat er ein Recht auf Leistungen zum Lebensunterhalt.

Warst du schonmal beim Rathaus? Beschwerdestelle der ARGE?

Das die ARGE von einem Verlangen kann, dass das Kind in deiner WHG wohnt, gilt unter bestimmten Voraussetzungen, die glaube ich in deinem Fall nicht erfüllt sind, denn:

Er lebte ja deiner Aussage nach schon vorher in der WHG.

Es gibt da ein Höchstalter wo das zumutbar ist, ka. ob es 23 oder 25 war.

Deine WHG ist zu klein für 2 Personen und ein Umzug wäre teuer und aufwendig.

Gib bloß nicht auf, dass ist leider die standardmasche der Ämter geworden, es wird pauschal erstmal alles

Geschrieben

Was ist mit Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungshilfe ggf. Wohngeld, ergänzendes Arbeitslosengeld II(ich weiß er ist nicht arbeitslos) ist so ne Art Zuschuss zu geringem EInkommen.

Lt. SGB hat er ein Recht auf Leistungen zum Lebensunterhalt.

Warst du schonmal beim Rathaus? Beschwerdestelle der ARGE?

für kidergeld ist er schon zu alt und dadurch, dass er schon leistungen von staat BAFÖG bekommt, stehen ihm keine weiteren leistungen vom staat zu.

haben wir uns schon informiert.

abwarten bis der 26. am himmel ist und daumen drücken.

lg. elke

Geschrieben
Was ist mit Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungshilfe ggf. Wohngeld, ergänzendes Arbeitslosengeld II(ich weiß er ist nicht arbeitslos) ist so ne Art Zuschuss zu geringem EInkommen.

Lt. SGB hat er ein Recht auf Leistungen zum Lebensunterhalt.

Warst du schonmal beim Rathaus? Beschwerdestelle der ARGE?

für kidergeld ist er schon zu alt und dadurch, dass er schon leistungen von staat BAFÖG bekommt, stehen ihm keine weiteren leistungen vom staat zu.

haben wir uns schon informiert.

abwarten bis der 26. am himmel ist und daumen drücken.

lg. elke

Das ist nicht richtig!

Ok, für Kindergeld ist wohl wirklich zu alt, aber nur weil er 196€ Bafög kriegt, heißt das nicht, dass er nicht noch weitere Leistungen erhalten darf.

Generell gilt, Menschen ohne eigenes Einkommen haben ein Recht auf Leistungen zum Lebensunterhalt + Warmmiete ! ergo HartzIV

Das ist Fakt!

Wenn die ARGE meint, er soll bei dir wohnen, dann sagt ihr habt euch heftigst gestritten und ein Zusammenleben ist definitiv nicht mehr möglich.

Kriegt er eigentlich keine Vergütung für die Ausbildung? Ansonsten hat er ein Recht auf Berufsausbildungsbeihilfe. Hab das doch alles schon durch, ich weiß was man kriegt und was eher nicht^^

Geschrieben

Ups, der Satz ist ja gar nicht zu Ende....

Gib bloß nicht auf, dass ist leider die standardmasche der Ämter geworden, es wird pauschal erstmal alles

...erstmal alles abgelehnt....

Geschrieben
Was ist mit Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungshilfe ggf. Wohngeld, ergänzendes Arbeitslosengeld II(ich weiß er ist nicht arbeitslos) ist so ne Art Zuschuss zu geringem EInkommen.

Lt. SGB hat er ein Recht auf Leistungen zum Lebensunterhalt.

Warst du schonmal beim Rathaus? Beschwerdestelle der ARGE?

für kidergeld ist er schon zu alt und dadurch, dass er schon leistungen von staat BAFÖG bekommt, stehen ihm keine weiteren leistungen vom staat zu.

haben wir uns schon informiert.

abwarten bis der 26. am himmel ist und daumen drücken.

lg. elke

Hallo

Also wenn ich mich nicht irre kann man Kindergeld unter bestimmten vorraussetzungen bis zum 27 Lebensjahr beziehen.Mein jüngster schwager,letzte woche ist er 25 jahre geworden,Studiert nähmlich und ich meine zu wissen das er auch noch Kindergeld bezieht.

Geschrieben
Hallo

Also wenn ich mich nicht irre kann man Kindergeld unter bestimmten vorraussetzungen bis zum 27 Lebensjahr beziehen.Mein jüngster schwager,letzte woche ist er 25 jahre geworden,Studiert nähmlich und ich meine zu wissen das er auch noch Kindergeld bezieht.

Das ist korrekt!

Für die Jahrgänge (glaube) bis 82 gabs noch bis zum 27.en Lebensjahr KG.

Ab 83 nur noch bis zum 25.en LJ. So in der Richtung glaube ich war das...müsste mich mal schlau machen.

Wehr- und Zivildienst sind auf die Zeit dann zusätzlich aufzurechnen bzw. verlängern die Bezugszeit.

Geschrieben
Das ist korrekt!

Für die Jahrgänge (glaube) bis 82 gabs noch bis zum 27.en Lebensjahr KG.

Ab 83 nur noch bis zum 25.en LJ. So in der Richtung glaube ich war das...müsste mich mal schlau machen.

Wehr- und Zivildienst sind auf die Zeit dann zusätzlich aufzurechnen bzw. verlängern die Bezugszeit.

das zählt nur bis jhr.gang 82, das wurde in seinem fall schon geprüft und für die bundeswehrzeit verlängert, auszahlung kommt vielleicht noch im alten jhr.

glaubt mir, wir habe uns überall informiert, wo er hilfe hätte erhalten können.

lg. elke

ps: ich habe eh das gefühl, irgendwie was falsch zu machen und laufe ständig gegen die mauer der behörden.

Geschrieben
das zählt nur bis jhr.gang 82, das wurde in seinem fall schon geprüft und für die bundeswehrzeit verlängert, auszahlung kommt vielleicht noch im alten jhr.

glaubt mir, wir habe uns überall informiert, wo er hilfe hätte erhalten können.

lg. elke

ps: ich habe eh das gefühl, irgendwie was falsch zu machen und laufe ständig gegen die mauer der behörden.

Du machst nichts falsch, das Gefühl wollen die einem vermitteln, damit man es gar nicht weiter versucht!

Lass dich bloß nicht entmutigen!

Ich würde dir vorschlagen, mal einen Termin im Rathhaus zu machen und dort mit deinem Problem, beim Ombudsmann vorzusprechen. Ggf. auch mal beim Sozialgericht erkundigen.

Kostet alles echt viel Kraft und Geduld, wie gesagt hab da auch meine Erfahrungen gemacht, aber schlussendlich bist du Bürger in diesem Land und hast gewisse Rechte.

Wünsche dir viel Erfolg!!

LG!

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