Zum Inhalt

Klage bei Sozialgericht


Hindenburg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe auf mein Kur- Antrag eine Ablehnung bekommen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, dieser wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung, dass diese Leistungen nicht vor Ablauf von 4 Jahren erbracht werden. Ich war zuletzt in Borkum im Mai 2007. Eine Klage vor einem Sozialgericht ist möglich. Hat jemand Erfahrung mit ein solchen Klage? Ich erwäge zu klagen!

Man kann doch der Krankheit nicht vorschreiben , dass sie jedes viertes jahr ausbrechen darf! Gruß Hindenburg :confused:

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

Anmelden oder Registrieren


Geschrieben

Hallo,

aus unserer SHG sind einige im VdK. Vielleicht kannst Du dort Hilfe bekommen, oder wenn Du hast, die Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Viel Glück!

Bluemchen28

Geschrieben

Danke für die Antwort!

Noch eine Frage. Ist so eine Klage vor Sozialgericht Kostenplichtig?

Gruß

Hindenburg

Geschrieben

Hallo Hindenburg,

willkommen bei uns im Forum.

Dass man nur alle 4 Jahre eine Kur in Anspruch nehmen kann, widerlege ich mit meinem eigenen Wissen.

Ich war im September 2000 und März 2001 sowie im August 2007 und August 2008 zur Reha. Die 1. Reha hat die KK getragen, die anderen 3 die Renten-

versicherung. Bei wem hast Du den Antrag gestellt? War es bei der KK, stell den Antrag mal bei der RV.

Solltest Du Dich mit Deinem Widerspruch an das Sozialgericht wenden, musst Du Dich auf eine lange Wartezeit einstellen. Am besten gleich als Eilverfahrensantrag abschicken.

Die Kosten, die Dir im Widerspruchsverfahren (z.B. Anwalt, Recherchekosten, Vormund usw.) entstehen, werden auf Antrag erstattet. Du musst nur die entsprechenden Rechnungen vorlegen können. Das Sozialgericht kann Dir auch kostenfrei einen Anwalt zur Seite stellen.

LG Funny08

Geschrieben

Danke für die Antwort!

Bis jetzt habe ich immer bei der Rentenvers. Anstalt den Antrag gestellt.

Bin bei der BKK-kann man auch dort einen Antrag stellen?

Gruß

Hindenburg

Geschrieben

Hallo Hindenburg,

also ich hab das letzte mal Trick 17 angewendet: Sprich ichhab nen Rentenantrag gestellt.;)

Wurde zur Untersuchung zu einem Pschychologen, einem Orthopäden und zu einem Hautdoc geschickt. Daraufhin bekam ich erst mal ne Reha:D

In Rente geh'n wollt ich ja net wirklich - wollt ha nur ne Reha haben.:P

Probire es einfach mal. Fast bei jeder Stadtverwaltung gibt es eine kostenlose Rentenberatung. Geh einfach mal hin und höre was man Dir dort sagt. Das geht viel schneller, als wenn Du vor's Sozialgericht gehst.

Wünsche Dir viel Glück.

Lieben Gruß Christa

Geschrieben

hallo hindenburg und die anderen

stell dich mal nicht so an, es gibt schlaue wege in Kur zu kommen,

der gedanke von christa ist schonmal einwandfrei aber

...... wenn dein arzt eine solche Kur unterstützt, dann kann er dir auch eine einweisung in ein krankenhaus geben.....

viele kassen haben verträge mit z.b. Tomesa oder sanaderm....

und da keine Kasse unvernüftig viel kohle bezahlen will ......

... (krankenhaus kostet etwa 4 mal soviel wie "kurklinik"...

und kurkliniken sind ja bekanntlich auch "Fachkliniken" .....

also gilt es in dem fall nur deiner kasse beizubringen, daß sie den vielleicht besseren erfolg mit der einweisung in einer solchen Fachklinik bewirkt.

mit etwas druck auf die kasse mit dem hinweis auf kostendämpfung und dem

evtl. "unpasslichen" umgang mit den versichungsgeldern hat bei mir schon 2 mal zum erfolg geführt.

dir als kranker kann es ja wurscht sein wer eine "kur" bezahlt,

hauptsache du kommst mal in eine intensive behandlungzeit und hast dann etwas ruhe.

mfg

bauer

Geschrieben

Sehr informativ ist dieser Beitrag der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dort wird recht gut erklärt wann man eine Kur beantragen kann. Es findet sich aber auch dort der Satz:

"Eine erneute Kur kann grundsätzlich erst nach vier Jahren beantragt werden"

"Grundsätzlich" heißt bei Juristen allerdings immer, dass es Ausnahmen gibt, wenn diese besonders begründet werden können. Wenn es bei Dir also besondere Gründe gibt, die ausnahmsweise ein Kur vor Ablauf der 4 Jahre erforderlich machen

Bei der TK

Betanet

Um die Erforderlichkeit der Vorsorgemaßnahme zu belegen ist es sinnvoll, dass der Arzt zusätzlich zum ausgefüllten Antrag eine Stellungnahme schreibt, in der die therapeutische Notwendigkeit und die Ziele der Vorsorgemaßnahme dargelegt sind. Es ist Patienten anzuraten, einen persönlichen Bericht ihrer Situation zu schreiben oder persönlich beim Sachbearbeiter der Krankenkasse vorzusprechen und die Situation zu schildern.

Bei der Rentenversicherung Bund gilt:

Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.

Der VDK informiert auch

aber:

Nach § 23 Absatz 5 SGB V trägt die Krankenkasse die Kosten einer stationären Vorsorgekur nur einmal innerhalb von vier Jahren, es sei denn, eine neuerliche Leistung ist vorzeitig "aus medizinischen Gründen dringend erforderlich".
(5) Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach Absatz 4 sowie die Vorsorgeeinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Leistungen nach Absatz 4 sollen für längstens drei Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Satz 2 gilt nicht, soweit die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich nach Anhörung der für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Vorsorgeeinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen in Leitlinien Indikationen festgelegt und diesen jeweils eine Regeldauer zugeordnet haben; von dieser Regeldauer kann nur abgewichen werden, wenn dies aus dringenden medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich ist. Leistungen nach Absatz 2 können nicht vor Ablauf von drei, Leistungen nach Absatz 4 können nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten auf Grund öffentlich rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich[/b'].

Diese dringende Notwendigkeit musst Du dann in deinem Einzelfall belegen.

Geschrieben

Hallo Christian,

wenn ich aber jetzt zwei chronische Erkrankungen habe, kann ich aber doch öfter eine Kur beantragen. Einmal für die eine Krankheit und das andere mal für die andere Erkrankung. Oder?

Liebe Grüße

Bluemchen28

Geschrieben
Hallo,

habe auf mein Kur- Antrag eine Ablehnung bekommen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, dieser wurde ebenfalls abgelehnt, mit der Begründung, dass diese Leistungen nicht vor Ablauf von 4 Jahren erbracht werden. Ich war zuletzt in Borkum im Mai 2007. Eine Klage vor einem Sozialgericht ist möglich. Hat jemand Erfahrung mit ein solchen Klage? Ich erwäge zu klagen!

Man kann doch der Krankheit nicht vorschreiben , dass sie jedes viertes jahr ausbrechen darf! Gruß Hindenburg :confused:

Hallo !

Das gleiche hab ich jetzt auch durch Antrag abgelehnt wegen vier Jahresfriest ,dann Widerspruch auch abgelehnt weil meine Arbeitsfähigkeit nicht gefährdet sei und jetzt habe ich über den VDK Klage vorm Sozialgericht eingereicht.

Die ersten Formulare hab ich schon bekommen und ausgefüllt zurück geschickt ,nun werden meine Ärzte noch mal zu einer Stellungnahme gebeten und ich hoffe es dauert alles nicht zu lange.

Aber eins werde ich auch noch machen einen Rentenantrag abschicken mal sehen wa da passiert.

Schönen Abend noch ,Beatrice!

Geschrieben

Ich war 2004/2005/2007 und 2009 über die KK in der Reha

Mein Arzt konnte mit seinen Stellungsnahmen bei den Anträgen und Widersprüchen so wie ich dieses Jahr verständlich darlegen das eine andere Behandlung nicht hilft und eine Akuteinweisung im Krankenhaus sie das doppelte kostet !!

Es ist möglich....du musst nur die entsprechende Rückendeckung haben und die Ausdauer !!

Geschrieben

Hallo,

danke für die vielen Antworten. Wie ich sehe, gibt es viele Möglichkeiten doch noch zu eine Kur zu kommen. Habe jetzt einen Termin bei meinem Haut-Doc vereinbart. Schildere ihm die Möglichkeiten und hoffe auch auf seine Unterstützung. Wenn sich was Neues ergibt, melde ich mich!

Alles Gute!

Gruß

Hindenburg ;)

Früher war alles besser, es war alles aus Holz.

Geschrieben

Hallo,

das man nur alle 4 Jahre zur Reha/Kur gehen kann ist richtig.

ABER: es heißt auch: wegen derselben Krankheit.

Also wenn ich letztes Jahr wegen PSo zur Reha war, kann ich theoretisch dieses Jahr eine für die Pschyche beantragen oder wg. Rheuma.

Sträuben tun sie sich alle, aber man muss nur hartnäckig bleiben.

Und da man heutzutage Klinikwahl hat, kann man sich ja eine Klinik aussuchen, in der verschiedene Krankheitsbilder behandelt werden.

Lieben Gruß Christa

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.