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Aufenthalt Totes Meer von der Steuer absetzbar?


Roland38

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe im letzten Sommer das Tote Meer (Jordanien) besucht. Da meine Krankenversicherung Auslandsaufenthalte nicht "begleitet", habe ich alles selbst bezahlt, wie fast jeder andere (ausser Österreicher, wie ich vor Ort gelernt habe) wohl auch. Habe vor Ort eine ärztliche Begleitung gehabt und ein abschliessende ärztliche Bescheinigung erhalten.

Habe die Kosten dieser Reise dann in meiner Einkommensteuererklärung als "aussergewöhnliche Belastung" ansetzen wollen und bin damit prompt gescheitert trotz einer ergänzenden Stellungnahme meines Hausarztes. Ehrlich gesagt, bin ich stinksauer über diese Grobschlächtigkeit der Finanzverwaltung, sich über anerkannte Therapien hinwegzusetzen.

Hat jemand hier andere Erfahrungen mit seinem Finanzamt gesammelt oder gibt es möglicherweise bereits durchfochtene Anerkenntnisurteile?

Herzlichen Dank für weitere Infos!

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Geschrieben

Hallo Roland 38,

Du benötigst vor Antritt der Reise ein Amtsärtzliches Gutachten, dann kannst Du es beim Lohnsteuerausgleich ansetzen.

Zur Info sende ich Dir Unterlagen OK.

Nen netten Gruß

MArgitta

Geschrieben

Hallo,

ist ganz einfach. Du rufst bei dem örtlichen Amtsarzt an und läßt Dir einen Termin geben. Grund: Attest für das Finanzamt wegen einer Hautsache.

Dann gehst Du hin und sagst, das Du eine Bescheinigung für das Finanzamt brauchst, damit die nötige Reha-Maßnahme am TM steuerlich absetzbar ist.

Er schreibt Dir dann, das aus amtsärztlicher Sicht eine Rehamaßnahme erforderlich ist am TM und fertig is ;-)

Ich mache das schon seit Jahren.

Gruß von der Ostsee:

Hardy

Geschrieben

Relevant ist, wie es sich leicht nachlesen lässt, dass diese amtsärtzliche Bescheinigung VOR Antritt der Kurmaßnahme (wie Margitta ja bereits richtig erwähnte) liegen muss.

Das nun im Folgejahr der Maßnahme nachträglich zu "türken" um einen steuerlichen Vorteil zu erzielen wäre nicht mein Standard. Bleibt nur sich mal ordentlich ärgern und es sich für die Zukunft merken.

Gruß

Wolfgang

Geschrieben

....also ich denke das ist nur für Privatpatienten möglich, denn einige Private zahlen Reha-Maßnahmen nicht oder nur einen geringen Anteil. Reha-Maßnahmen die von der GKV genehmigt wurden, sind nicht steuerlich absetzbar. Es würde sich dann ja auch nur um den Eigenanteil handeln. Ich habe das mal versucht, aber es wurde nicht berücksichtigt. Das mit dem Amtsarzt habe ich nur gehört, wenn man es selber finanziert und die Behandlungskosten absetzen möchte. Aber evtl. weiß ja hier jemand mehr.

Gruß Anjalara

Geschrieben

Hallo anjalara,

beim Lohnsteuerjahresausgleich kannst du die privat gebuchte Klimaheilbehandlung muss 21 Tage sein, absetzen.

Die Zuzahlung bei einer Reha genehmigt durch die Krankenkasse am Toten Meer kannst du bei den Gebühren und Rezepten am Jahresende einreichen. "Chronisch Krank 1%" /bei 28 Tagen beträgt die Zuzahlung 290,-€

Netten Gruß

Margitta

Geschrieben
Hallo anjalara,

beim Lohnsteuerjahresausgleich kannst du die privat gebuchte Klimaheilbehandlung muss 21 Tage sein, absetzen.

Die Zuzahlung bei einer Reha genehmigt durch die Krankenkasse am Toten Meer kannst du bei den Gebühren und Rezepten am Jahresende einreichen. "Chronisch Krank 1%" /bei 28 Tagen beträgt die Zuzahlung 290,-€

Netten Gruß

Margitta

....danke so war auch meine Info, nur ich bin Zuzahlungsbefreit.

Lg Anja

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo an alle,

ich war 2008 am TM und habe es dann 2009 bei meiner Lohnsteuererklärung absetzen dürfen.

Erst hat mir meine Hautärztin ein Schreiben für den Amtsarzt mitgegeben, wo sie die Maßnahme beführwortet hat. Dann hat der Amtsarzt - den Termin habe ich mir selber versorgt - mir ein Schreiben ausgestellt (Zur Vorlage beim Finanzamt) wo drin stand, dass diese Maßnahme medizinisch notwendig ist. Für das Schreiben habe ich ca. 8 € bezahlt. Das alles muss vor Reiseantritt geschehen (wenn möglich noch vor Buchung). Die Reisedauer MUSS 21 Tage sein.

Dann habe ich mir alle Quittungen aufgehoben (Getränke, Massagen etc.) und die habe ich dann beim Finanzamt mit eingereicht.

Ganz wichtig ist, dass das Finanzamt den Ablehnungsbescheid der Rehamaßnahme von der Krankenkasse und dem Rententräger sehen will. Wenn das alles vorliegt, dann kannste das als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Für Verpflegung zieht das Finanzamt 5 % ab und die Kappungsgrenze liegt bei ca. 800 €. Das heißt, bei außergewöhnlichen Belastungen werden eh 800 € nicht in Abzug gebracht. Alles was über 800 € liegt wird dann angerechnet.

Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe. Also viel Erfolg euch allen ;)

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich hätte da mal eine weitere Frage :

Gilt dies nur für TM oder auch für andere Länder?

Meine Frau und ich urlauben wegen meiner PSO jährlich drei Wochen in Thailand. Danach ist die PSO in geregelten Bahnen.

Ich habe beim Amt 30% Behinderung anerkannt.

Gibt es da einen Zuschuß , und wenn ja, wie groß wäre der dann?

Im Vorraus vielen Dank für eure Antworten :):):)

Geschrieben
Hallo,

ich hätte da mal eine weitere Frage :

Gilt dies nur für TM oder auch für andere Länder?

Meine Frau und ich urlauben wegen meiner PSO jährlich drei Wochen in Thailand. Danach ist die PSO in geregelten Bahnen.

Ich habe beim Amt 30% Behinderung anerkannt.

Gibt es da einen Zuschuß , und wenn ja, wie groß wäre der dann?

Im Vorraus vielen Dank für eure Antworten :):):)

Hallo Moosmann,

es gelten die Grundsätze des Nutzens und der Verhältnismäßigkeit. Ein %-Anteil der Aufenthaltskosten ist dort sicher steuerlich ansetzbar, wenn plausibel anhand des Nutzens erklärt werden kann, dass der Aufenthalt wegen der Pso länger als üblich ist. Bei den Flugkosten nach Thailand habe ich Bedenken, weil es nähere Wege gibt, sich einen solchen Kurerfolg verschaffen (Mittelmeer...).

Bei mir persönlich ist es so: Ich habe einen Wohnwagenstellplatz in Corsica - dort ist das Mittelmeer besonders sauber, und die Pustelbildung geringer als z.B. in der Adria. Dort bleibe ich ihm Jahr bis zu 10 Wochen - das würde ich ohne Pso nicht machen. Die Wirkung ist gravierend, wenn auch nicht so intensiv wie am Toten Meer, aber dieses wäre weiter weg, und teurer. Demgegenüber kostet der Tag in Korsika 10 € / pro Person, plus Stellplatzanteil für mich.

Mit dem Finanzamt habe ich vereinbart, dass 50% meines Aufenthaltes als Pso-Kur gelten, die anderen 50% als Urlaub. Das macht Sinn. Ich rechne also inklusive Fahrtkosten meinen Anteil fein säuberlich heraus, und setze 50% davon als außergewöhnliche Belastung an. Das Finanzamt zieht dann den zumutbaren Teil noch ab (4% vom Einkommen), der übersteigende Teil wirkt sich schließlich steuermindernd aus.

Sprich also mit Deinem Finanzamt. Bei mir war das nicht schwer, weil ich denen Bilder mit schwerer Pso vorher, und guter Heilung hinterher zeigen konnte. Hinzu kam bei mir, dass ich nicht versichert bin und somit auch keine Krankenkassenbeiträge absetzen kann.

Grüße,

arctic

Geschrieben
Hallo Roland 38,

Du benötigst vor Antritt der Reise ein Amtsärtzliches Gutachten, dann kannst Du es beim Lohnsteuerausgleich ansetzen.

Zur Info sende ich Dir Unterlagen OK.

Nen netten Gruß

MArgitta

Hallo Margitta,

ich war noch nie in Jordanien, wollte schon immer hin. Wenn es eine Möglichkeit gibt, dies steuerlich abzusetzen, wäre schön.

Kannst Du mir die Info auch schicken. Mail in meinem Profil.

Danke und lieben Gruß Petra:)

Geschrieben
Hallo Margitta,

ich war noch nie in Jordanien, wollte schon immer hin. Wenn es eine Möglichkeit gibt, dies steuerlich abzusetzen, wäre schön.

Kannst Du mir die Info auch schicken. Mail in meinem Profil.

Danke und lieben Gruß Petra:)

Hallo Petra,

kannst Du bis Dienstag warten.

Dann habe ich wieder Zeit und du bekommst alle Infos.

Nen lieben Gruß

Margitta ;)

Geschrieben

Laßt mir bitte Zeit bis Morgen, heute muss ich einen Elternabend vorbereiten.

Guten Start in die beginnende Woche,

Margitta ;)

Geschrieben

Hallo Margitta,

danke für die schnelle Nachricht.

Ja, das brauche ich nicht sofort. Ich kann sowieso zur Zeit nicht verreisen.;)

Falls Du mal Zeit hast, ganz in Ruhe.:D

Lieben Dank

Petra :cool:

Geschrieben

Hi Margitta,

lass dir Zeit, ich benötige die Info für nächstes Jahr ;)

Liebe Grüße, Alex :cool::cool:

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