Fumaderm Tagesdosis vermutlich aus budgetären Gründen verringert
Hallo,
ich bin vor kurzem umgestiegen von MTX 15mg + 5mg Folsäure in der Woche
aus immer unerträglicheren Übelkeiten auf das für mich neue Medikament Fumaderm.
Blutwerte war alles ok bis auf die Entzündungswerte Leukozytenwerte die waren bei 11.500.
Das MTX konnte meine Psoriasis nicht mehr in Schach halten und eine kurzfristige Prednisolon-Therapie lief anfangs gut aber zum Schluss verheerend aus.
Irgendwann hielt ich es nicht mehr aus und bei einem Hautarztbesuch,
wobei ich eigentlich nur Daivobet und Daivonex verschrieben haben wollte,
riet mir ein Hautarzt ich solle doch auf Fumaderm umsteigen ich sei noch zu jung für MTX.
Ich erzählte im, dass ich die Übelkeit nicht mehr ertragen kann und ich das auch psychisch nicht mehr aushalte.
Gut ich sollte wieder kommen, wenn ich MTX abgesetzt habe.
Nach der MTX Absetzung wurde alles nur noch schlimmer, war ja klar aber das langsam.
2 Wochen nach der Absetzung ging ich dann zum Hautarzt.
Diesmal bekam ich wieder einen anderen Hautarzt im Fachärztezentrum und
ich musste ihm erklären warum ich Fumaderm möchte und wie ich auf sowas eigentlich komme.
Dieser Arztbesuch war zwischenmenschlich sehr unangenehm und blieb mir längere Zeit im Gedächtnis.
Schließlich wollte er doch mal auf meine Haut schauen.
Danach wurde mir das Medikament verschrieben 40 Stück Fumaderm initial zum Einschleichen.
Wenig Beratung usw, wie halt gewohnt,
aber dafür gibts ja auch gottseidank gute Apotheker/innen bzw PTA.
Nach 4 Wochen Fumaderm initial und 3 Wochen Fumaderm bis zu 6 Tabletten am Tag und Prednisolon-Therapie zuletzt 5mg immer morgens und Daivobet, Daivonex, Protopic 0,001% und Salicilsäurevaseline und Solarium waren meine Unterarme fast abgeheilt, nur noch braun pigmentierte Haut, was leider üblich ist.
Der Rest also Unterkörper, teilweise leicht am Bauch und Rücken war gelindert aber doch noch entzündlich und ohne Hautcremes unmöglich eine schnelle Besserung zu erzielen.
Gut meine Daivonex 30mg für den ganzen Körper war leer und mein Fumaderm ging zur neige
und ich musste noch einen Bluttest über mich ergehen lassen, deshalb ging ich wieder zum Hautarzt.
Diesmal hatte ich wieder einen anderen Hautarzt der meinte, er hätte für mich nur 20€ im Monat Patientenbudget für mich übrig und ich schon das volle Wohlfühlprogramm bekommen hätte und ich solle jetzt nur noch 2 bis 3 Tabletten Fumaderm nehmen, weil sich eine Rückbildung zeigt.
Ausserdem war da noch das Problem, dass ich um meine Daivonex 30mg kämpfen musste,
dass ich sie noch dazu verschrieben bekomme aus Budgetgründen, wobei ich eigentlich eine größere Tube wollte.
Ich finde das unmöglich, weil so eine plötzliche Dosisminderung meine Psoriasis leicht verschlechtert hat bzw. die Abheilung stehen geblieben ist ohne Daivonex und die Salzbäder wahrscheinlich noch schlimmer geworden wäre. Ich finde das persönlich noch viel zu früh.
Und wie ich es im Gespräch aufgefasst habe, finde ich es ein Unding mir aus Budgetgründen meine Medikamente zu reduzieren in einer Zeit wo die Psoriasis Vulgaris noch schön blüht.
Ich finde nicht das eine Dosisminderung aus ärztlich ratsamer Sicht geschehen ist, sonder wahrscheinlich aus Budgetgründen.
Nun hab ich nachgeforscht. Pro Quartal steht einem Arzt pro Patient ein Budget an Medikamenten zu was auch übertragbar ist. Wenn dieses überschritten wurde insgesamt, dann muss der Arzt am Jahresende was er zuviel verschrieben hat mit seinem Privatvermögen haften, was natürlich aus meiner Sicht völlig bescheiden ist.
Erstes und zweites Quartal Verschreibungen
2x 10mg Protopic 0,001%
1-2x Daivobet 60g reicht lang
2-3x Daivonex 30g 2 bis 3 Wochen
Fumaderm:
Fumaderm Initial 40 1-3x täglich
Fumaderm 70 1-6x täglich
Fumaderm 70 3-2x täglich
Nun habe ich Beschwerde eingereicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung BW
Antwort: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Sehr geehrter Patient,
wir kommen heute auf Ihr oben genanntes Schreiben zurück, mit dem Sie sich insbesondere darüber beklagen, dass die Tagesdosis des verordneten Medikaments Fumaderm „plötzlich von bisher 3 bis 6 auf 2 bis 3 pro Tag herabgesetzt worden sei“ und auch die Verordnung von Daivonex Salbe (30 g) in Ihrer behandelnden Hautarztpraxis „erkämpft“ werden musste. Sie gehen deshalb davon aus, „dass nicht aus ärztlich ratsamer Sicht die Tagesdosis niedriger gesetzt wurde, sondern vielleicht aus Budgetgründen“.
Wir bedauern, dass Sie sich zu dieser Beschwerde veranlasst sehen, müssen zu dem dargelegten Sachverhalt aus vertragsärztlicher Sicht jedoch folgendermaßen Stellung nehmen:
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Versorgung mit allen nach dem Arzneimittelgesetz verkehrsfähigen Arzneimitteln, sofern sie nicht aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind
(§§ 31, 34 und 35 SGB V) oder auf Grund der so genannten Arzneimittel-Richtlinien nur eingeschränkt verordnet werden dürfen.
Der Anspruch umfasst die Versorgung nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf der Grundlage des allgemein anerkannten Standes
der medizinischen Erkenntnisse im Umfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Ärzte nicht bewirken und Krankenkassen nicht bewilligen. Um diesem Wirtschaftlichkeitsgebot nachzukommen, sind Ärzte gehalten, die Verordnung für ihre Patienten entsprechend den Vorgaben auszustellen.
Die Versorgung mit Arzneimitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzt immer die Verordnung eines Vertragsarztes voraus. Art und Umfang der Verordnung fallen dabei in den Zuständigkeitsbereich des Arztes, Wunschverordnungen seitens des Patienten sind nicht möglich.
Im Hinblick auf die hier in Rede stehenden Arzneimittel - Fumaderm Tabletten und Daivonex Creme – und die Ihrerseits vorgebrachte Vermutung, die Verordnungsmenge sei aus budgetären Gründen von Ihrer behandelnden Hautarztpraxis eingeschränkt worden, erlauben wir uns an dieser Stelle zudem folgende Anmerkung:
Beide Präparate sind hochwirksame Arzneimittel, die nur nach strenger ärztlicher Anweisung angewendet werden sollen (sh. Fachinformation – Dosierung / Anwendung) und regelmäßige ärztliche Kontrollen erfordern.
Insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen starken Nebenwirkungen, die auch in der jeweiligen Fachinformation beschrieben sind, halten wir das „Zurückfahren“ der Dosierung auf eine Erhaltungsdosis bzw. den Einsatz auf lediglich begrenzte Hautareale für eine sorgfältige ärztliche Vorgehensweise, die in Ihrem Interesse zu werten ist; Ihre Vermutung sehen wir vor diesem Hintergrund keinesfalls bestätigt.
Im Weiteren müssen wir an dieser Stelle jedoch um Ihr Verständnis dafür bitten, dass uns eine Beurteilung hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit einer Verordnung im Einzelfall nicht möglich ist. Die Kassenärztliche Vereinigung ist grundsätzlich nicht berechtigt, in die ärztliche Therapiefreiheit einzugreifen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute
und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Antwort: Patient
Sehr geehrte Frau Mustermann,
ich möchte mich bedanken für Ihre Zeit und für Ihre schnelle, sachliche und präzise Antwort.
Ich beziehe mich auf Ihre Stellung:
Der Anspruch umfasst die Versorgung nach den Regeln der ärztlichen Kunst auf der Grundlage des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse im Umfang einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Ärzte nicht bewirken und Krankenkassen nicht bewilligen. Um diesem Wirtschaftlichkeitsgebot nachzukommen, sind Ärzte gehalten, die Verordnung für ihre Patienten entsprechend den Vorgaben auszustellen.
Art und Umfang der Verordnung fallen dabei in den Zuständigkeitsbereich des Arztes, Wunschverordnungen seitens des Patienten sind nicht möglich.
Und möchte wie folgt argumentieren:
Die Notwendigkeit eines Medikaments für eine innerliche mit zusätzlicher äußerlichen Behandlung wurde mehrere Male bestätigt, da sich ohne Immunsupressiva keine Verbesserung zeigt und mehr Herde bei einer Psoriasis Vulgaris bei einem Schub durch Krankheit usw. ausbrechen können und eine Remission der Krankheit sich sehr schwierig und langwierig gestaltet.
Ich nehme seit unzähligen Jahren Daivonex und Daivobet, wo bei keine Blutkontrollen diesbezüglich gemacht wurden. Nebenwirkungen kann ich bei mir auch noch nicht feststellen.
Bei Fumaderm habe ich heute meine Blutergebnisse erhalten, wobei die Blutwerte allesamt im grünen Bereich sind und dies nicht einer weiteren Fumadermbehandlung in Zunkunft im Wege stehen.
Die Nebenwirkungen von Fumaderm im Vergleich mit meinem vorherigen Medikament Metothrexat sind vergleichsweise überhaupt nicht erwähnenswert.
Mir geht es mit diesem Medikament noch sehr gut und hat meine Lebensqualität in den vergangenen Wochen immens erhöht.
Eine aggressivere Therapie mit Fumaderm, sprich bis zu 6 Tabletten am Tag wäre wirtschaftlich und gesundheitlich sinnvoller. Weil die Psoriasis Vulgaris dadurch viel schneller abheilen könnte und ein Verbrauch von Fumaderm und der notwendigen Salben viel schneller auf ein Minimum gesetzt werden könnte - mit verbesserter seelischer und körperlichen Gesundheit und Hautbild des Patienten.
Dies entspricht keiner Wunschbehandlung sondern einer Notwendigkeit, wirtschaftlicher und medizinischer Effizienz.
Unwirtschaftlich ist die Verordnung von kleinen Mengen, die auf längere Zeit und am Ende eines Geschäftsjahres zu einem höheren Aufwand der Krankenkassen, des Arztes und des Patienten führt.
Sprich eine kleinere Packung die mehrmals im Jahr verschrieben wird kostet viel mehr wie eine größere Packung die weniger verschrieben werden muss.
Die Arztpraxis verbraucht zwar weniger Budget für bedürftige Patienten insgesamt am Jahresende, hat aber mehr Arbeitsaufwand und hat aber dadurch mehr Erträge durch häufigere Patientenbesuche zudem es meist nur um eine Weiterverordnung der Medikamente und Salben geht.
Für den Patienten im Fall von mir bedeutet dies, mehr Besuche beim Hautarzt um meist nur ein Rezept abzuholen.
Das Warten auf einen Termin ist meist nur in einer Akutsprechstunde möglich da es auf einen freien Termin bis zu drei bis acht Wochen dauern kann.
Die Wartezeit beträgt meist von morgens 8 Uhr bis 10:30 oder 11 Uhr, dabei bleibe ich dem Unterricht meiner Umschulung notgedrungen fern.
Die Aufnahme und Behandlung von anderen Patienten verzögert sich, eine längere Wartezeit für andere Patienten häuft sich.
Rechnen wir mal hoch in meinem Fall.
Fumaderm für ein Jahr verschrieben Packung
N1 70 STK 229,82 €/Packung bei 3 Tabletten am Tag/ 15,4 Packungen x 229,82 € = 3539,23
N2 100 STK 319,47 €/Packung bei 3 Tabletten am Tag/ 10,8 Packungen x 319,47 € = 3450,28€
Ersparnis 88,95€
Daivonex N1 18,97€ 4 Wochen/ 12 Salben x 18,97€ = 227,64€
Daivonex N3 48,42€ 16 Wochen/ 3 Salben x 48,42 = 145,26€
Ersparnis 82,38€
Gesamtersparnis 171,33€ im Jahr bei gleichbleibendem Krankheitsbild ohne Verbesserung
Wenn Sie nun auf die ganzen Patienten hochrechnen ergibt sich eine hohe Entlastung der Krankenkassen im Jahr.
Dazu kämen noch sinkende Arztbesuche im Jahr und mehr Zeit und eine angemessene komfortablere Behandlung für mich und andere Patienten und weniger völlig überzogene Wartezeiten für eine Behandlung.
Fazit nach über einer Woche der Dosisminderung auf 2-3 Tabletten Fumaderm am Tag:
Eine Rückgang der Krankheit ist nicht zu sehen,
eine leichte Verschlechterung kann ich aber auch nicht feststellen, sprich mein Hautbild verbessert sich nicht mehr.
Und das auf einen Stand der einer Entstellung gleicht.
Das hat zufolge das ich über sehr lange Zeit Fumaderm mit einer höheren Erhaltungsdosis von einer Tablette am Tag bräuchte.
Somit auch eine höhere Belastung für mein körperliches und seelisches Wohl.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Viele Grüße
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