Komische Welt
Also, wenn ich etwas verkaufe, das ich gar nicht besitze, sagen wir mal bei ebay, dann ist das laut:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
...
Im Falle der ungedeckten Leerverkäufe an der Börse ist das dann so:
Ich verkaufe über ebay, sagen wir mal einen DVD-Spieler, den ich gar nicht besitze für 100 Euro. Das bedeutet im Gegenzug, dass irgendwo ein Depp ist, der mir einen DVD-Spieler abgekauft hat, der gar nicht existiert und mir 100 Euro dafür gezahlt hat.
Nach oben angeführtem § 263 (1) reicht das für den Tatbestand des Betrugs schon aus.
Dann kaufe ich mir irgendwo nen DVD-Spieler, der nur 60 Euro kostet, und hab 40 Euro gut gemacht.
Schön! Aber Betrug bleibt Betrug! Und trotzdem werde ich dafür nicht belangt.
So wie es aussieht müssen sich die Gesetze des Finanzmarktes umd die Gesetze in einem Rechsstaat nicht scheren.
Komische Welt, in der wir leben.
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